Bundesverwaltungsgericht bei seiner bisherigen Praxis bleibt. Das haben wir, wie gesagt, nicht gemacht.
Der Antragsteller fordert,dass wir die Verfahrensbeteiligten umfassend informieren. Mit dieser Forderung rennen Sie bei uns offene Türen ein. Das machen wir. Nach dem Beschluss des VGH haben wir die Akten zur Einsicht bereitgestellt gestellt. Die Einwender sind informiert worden. Das RP hat das Vorgehen eingehend und detailliert erläutert. 105 Aktenordner stehen seit Januar während des Erörterungstermins bereit. Man kann die Akten auch im Dienstgebäude in Darmstadt einsehen. Außerdem kann man den Inhalt der 85 Aktenordner, die die behördlichen Informationen beinhalten, auf DVD gebrannt bekommen.All das tun wir.
Es kann gar nicht darum gehen,ob der Erörterungstermin abgebrochen werden muss, damit jeder während des Erörterungstermins und auch sonst Einsicht in diese Ordner nehmen kann. Es gibt keinen Anspruch auf Abbruch des Verfahrens. Das Verfahren muss auch nicht ausgesetzt werden, weil nicht jeder die 127.000 Einwendungen lesen darf. Jeder Einwender hat nämlich nur das Recht, sich die Informationen zu verschaffen, die er braucht, um seine eigene Einwendung zu vertiefen. Er darf aber nicht die Einwendung eines anderen bearbeiten.
Das Verfahren wird etwas länger dauern, weil bestimmte Einwendungen noch nicht behandelt sind. Ob ein zusätzlicher Erörterungsbedarf besteht, entscheidet die Verhandlungsleitung nach Auswertung der eingegangenen Anzeigen.
Das heißt, wir haben diesen überraschenden, von der früheren Rechtsprechung abweichenden Beschluss sofort befolgt. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir relevante Informationen zurückhalten würden.
Meine Damen und Herren, das heißt, wir tun das, was dieser Beschluss von uns verlangt. Das wird in aller Sorgfalt abgearbeitet. Es kann keine Rede davon sein, dass dieses Verfahren vor die Wand läuft. Das Beispiel A 380 zeigt das.
Ich will aber diese Gelegenheit auch nutzen, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in meinem Haus, beim Umweltministerium, beim Regierungspräsidium, denen, die mit unendlicher Geduld diesen Erörterungstermin abhalten, ein ausdrückliches Kompliment zu machen und eine Anerkennung für die Art auszusprechen, wie dieses Verfahren bisher geführt worden ist.
Herr Walter,ich will noch einmal auf Sie eingehen.Diesen Antrag habe ich jetzt bearbeitet, aber eigentlich geht es um etwas anderes: Weil am 26. März eine Entscheidung fällt, soll über den Flughafen insgesamt gestritten werden. Aus meiner früheren Zeit darf ich noch eine persönliche Anmerkung machen: Es gibt auch Bürgermeister, die Zweidrittelergebnisse erzielen und sich – obwohl ihre Stadt nahe dem Flughafen liegt – dann auch zum Ausbau des Flughafens bekennen.
Jeder Mann in Hessen, jede Frau in Hessen kann sicher sein, dass dieses Verfahren nach dem jeweils neuesten Stand der Rechtsprechung mit größtmöglicher Akribie und Sorgfalt bearbeitet wird. Mit Sicherheit kommen wir zu einem Planfeststellungsbeschluss. Wie dieser aussieht,
das kann ich Ihnen für die Behörde erst dann sagen, wenn alles abgearbeitet wird.Das ist die Abgrenzung zur Politik – sie bestimmt die Ziele. Die sind im Landesentwicklungsplan festgelegt, und jeder, der dort hineinschaut, sieht, dass das eine sehr ordentliche Abwägung war; sie wird im Parlament noch in diesem Jahr diskutiert werden.
All das, was in dem Antrag gesagt worden ist, wird erfüllt. Da rennen Sie bei uns offene Türen ein. Natürlich besteht immer ein Risiko.Aber alle Beteiligten bemühen sich darum, in Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtsprechung die berechtigten Anforderungen, alle berechtigten Informationsansprüche, die es zu erfüllen gilt, auch wirklich zu erfüllen – damit am Ende eine Entscheidung steht, von der wir alle sagen, sie dient den Interessen des Landes Hessen. Dafür stehen wir, und das garantieren wir auch.
Vielen Dank,Herr Abeln.– Zu einer Kurzintervention – – Leute,bei allem Respekt vor dem Applaus:Wir sind schon wieder weit über unserem Zeitrahmen. – Vielleicht können wir jetzt weitermachen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatssekretär, es ist ungewöhnlich, was ich hier tue. Der Kollege Schmitt hat mir geholfen, denn er ist schneller ausgerüstet worden als wir anderen.
Er hat mir nämlich seinen neuen Laptop mit Internetverbindung zur Verfügung gestellt, und ich glaube, dieser Internetzugang wird hier im Moment sogar bezahlt.
Herr Staatssekretär Abeln, wir haben die Pressemeldung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel aufgerufen. Darin heißt es – im Übrigen habe ich mir diese Richtlinie einmal angesehen –:
Dieser Argumentation ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof entgegengetreten. Er führt aus, dass die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen... einen generellen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gewähre...
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war in der Schule relativ gut in Mathematik, aber ich glaube, selbst wenn man in der Schule nicht gut in Mathematik war, kann man ermitteln: 2006 minus 2003 sind nicht elf Jahre. Sehr geehrter Herr Abeln, diese Richtlinie stammt aus dem Jahre 2003. Natürlich gab es Inhalte, die vorher da waren. Aber diesen generellen Anspruch eröffnete erst diese Richtlinie.
Sie können reden,so viel Sie wollen.Tatsache ist,Ihr Haus und Ihre Behörde haben diese Richtlinie schlicht übersehen.Tatsächlich ist es so:Wenn nicht die Einwender Klage und Anträge erhoben hätten, dann wäre der Planfeststel
lungsbeschluss sehr der Gefahr der Aufhebung ausgesetzt gewesen – wegen dieser handwerklichen Fehler.
Sagen Sie deshalb Danke an die Einwender, Danke an die Freunde der GRÜNEN, die helfen, dass hier geklagt wird und der Verwaltungsgerichtshof Ihren Dilettantismus korrigieren konnte.
Die Anhörung zum A-380-Verfahren war nach dem Januar 2003, der Beschluss stammt aus dem Jahre 2005. Insofern kann man hin- und herrechnen.
Aber das, was ich gesagt habe, gilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis, die das Land Hessen angewandt hat, noch mit Urteil vom Januar 2006 bestätigt – alles Ereignisse nach In-Kraft-Treten dieser EU-Richtlinie.
Als nächster Redner hat sich der Kollege Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Er hat noch einmal fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe gar nicht, warum hier ein so relativ aufgeregt-aggressives Klima herrscht.
Sie wollen nicht darüber reden, dass Sie fest verschworen auf einem Weg bleiben. Da können Argumente und Probleme kommen, wie immer sie wollen – Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand.
Alle diejenigen, die Sie davor warnen – Herr Kollege Dr. Wagner –, werden von Ihnen beschimpft. Machen Sie so weiter.
Der Kollege Walter hat zwar Unrecht:Diejenigen,die dieses Urteil erstritten haben, sind politisch gesehen nicht unsere Freunde, denn die Bürgerinitiative Sachsenhausen in Frankfurt, woher die Kläger kommen, gehört eher zur berühmt-berüchtigten Partei FAG, nicht zu den GRÜNEN; und wie Sie wissen, konkurrieren wir in Frankfurt miteinander.
Aber das ist nicht das zentrale Argument. Ich glaube auch nicht, man sollte damit jetzt winkeladvokatorisch umgehen und möglichst alle Fehler an diesem Verfahren, die man entdeckt, verschweigen, um dann auf das große Donnerwetter am Ende zu warten. Solange man noch an die Vernunft im Menschen glaubt, ist es sinnvoll, Argumente auszutauschen und auf Widersprüche hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, zwei Dinge will ich Ihnen noch bringen; ich will es ja gar nicht allzu lange machen.
Ausdrücklich nicht ausschließen wollte Dieke, dass als Ergebnis des Erörterungstermins zusätzliche Gutachten zu einzelnen Themen von der Flughafenbetreiberin Fraport angefordert würden.