Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

richten, die der Direktor des Landeswohlfahrtsverbandes hält, egal welche Farbe er hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Frau Kollegin Fuhrmann hat sehr klar darauf hingewiesen: Das kann man im Sozialpolitischen Ausschuss machen. Dort sind die Fachleute. Dort kann es diskutiert werden. Dann kann es meinetwegen auch eine weitere Debatte im Landtag geben. Das geht alles, ohne dass man Gesetze verändern muss.Auf diese Frage kam es an.

(Zurufe der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Florian Rentsch (FDP))

Das ist eine ganz interessante Debatte. Auf der einen Seite muss man sich fragen, was der neue Landesdirektor hier berichten soll.Im Moment ist Funkstille über das,was im Landeswohlfahrtsverband läuft. Die Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes scheint im Moment eine geheime Kommandosache zu sein. Das muss man auch sehr klar sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Landauf, landab geht der neue Landesdirektor in die einzelnen Veranstaltungen und sagt: Aber zur Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes kann ich nichts sagen. – Das ist Originalton Landesdirektor.

Interessant war bei der Debatte,dass man derzeit über die Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes nichts sagen kann und der Kollege Dr. Jürgens hier angekündigt hat, man sollte wegen dieses Punktes das Gesetz nicht ändern, denn in den nächsten Monaten müsste dieses Gesetz geändert werden.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich habe gesagt: „möglicherweise“!)

Okay,auch „möglicherweise“.Herr Kollege Dr.Jürgens, deswegen wäre es doch interessant, den Menschen zu der Frage der Eingliederungshilfe und der Einrichtung des LWV auch vor der Kommunalwahl zu sagen, wo der Weg hinführt.

(Beifall bei der SPD)

Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, auch wenn Sie sagen: „Möglicherweise muss das Gesetz geändert werden“, uns in der Debatte zu sagen, in welchem Bereich das Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen inhaltlich verändert werden soll. Behandeln Sie das nicht weiter als geheime Kommandosache.

(Beifall bei der SPD – Florian Rentsch (FDP): Genau das wollen wir doch!)

Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP, Drucks. 16/5253.

Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.– Es gibt keinen Widerspruch.Dann verfahren wir so.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 76 a:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes

zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 – HKHG) – Drucks. 16/5324 –

Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Schulz-Asche für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute in erster Lesung einen Dringlichen Gesetzentwurf aller Fraktionen, der sich an einen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anschließt, in dem es vor allem darum ging, die Würde von verstorbenen Menschen genauso wie die Würde der lebenden Menschen in hessischen Krankenhäusern zu schützen und dementsprechend eine Umformulierung des Hessischen Krankenhausgesetzes vorzunehmen, die vorsieht, dass die Würde auch verstorbener Menschen geschützt werden soll und dass Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben werden soll, würdig Abschied zu nehmen.

Ich finde, dass wir in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs eine sehr gute Debatte gehabt haben.Wir hatten im Ausschuss eine Beratung, die dazu geführt hat, dass sich die anderen Fraktionen nicht nur unserer Initiative angeschlossen haben, die ursprünglich von einem Bürger ausging, sondern der Bedarf ging so weit, dass alle Fraktionen im Titel des Gesetzentwurfs stehen wollten. Dem können wir uns kaum verwehren. Deswegen bitte ich das Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der ersten Lesung, was dann auch dazu führen wird, dass wir unseren eigenen Gesetzentwurf, der den gleichen Inhalt hatte, zurückziehen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Schulz-Asche. – Als nächste Rednerin hat Frau Oppermann für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir waren uns schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs – Frau Kollegin Schulz-Asche hat eben schon darauf hingewiesen – der GRÜNEN einig, dass die Intention ihres Gesetzentwurfs richtig und unstrittig ist. Deshalb freue ich mich auch, dass es uns zügig und unproblematisch gelungen ist, zu einer gemeinsamen Formulierung zu kommen, und dass wir jetzt ein gemeinsames Gesetz verabschieden werden.

Meine Damen und Herren, nicht nur die Würde des sterbenden Menschen ist zu achten,sondern auch die des Verstorbenen. Eine weitere Ergänzung beinhaltet, dass die Hinterbliebenen angemessen Abschied nehmen können. Man sollte eigentlich meinen, dass so etwas selbstverständlich ist.Aber wir wissen leider aus der Realität, dass dies nicht immer der Fall ist.

Allerdings muss ich auch sagen, dass es mich ziemlich nachdenklich stimmt, wenn wir dies per Gesetz regeln müssen. Aber ich hoffe, dass diese Gesetzesänderung etwas bewegt, dass dies das Thema Sterben aus dem Verborgenen herausholt und dass wir einen Sensibilisierungsprozess anstoßen.

Ich habe schon in der letzten Debatte vor einem Monat darauf hingewiesen, dass ungefähr 80 % aller Menschen in Krankenhäusern und Altenheimen sterben. Das heißt, dass wir die dort Tätigen sensibilisieren müssen.Ich will es Unachtsamkeit nennen, die Sterbenden und Verstorbenen, aber auch deren Angehörigen oftmals entgegengebracht wird. Diese Unachtsamkeit ist in meinen Augen oft ein Ausdruck der Hilflosigkeit.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als ich Ende der Achtzigerjahre die Leitung einer onkologischen Station übernahm, wie ich betteln und kämpfen musste, über den Modellversuch meines Vorgängers hinaus, nämlich Supervision für Krankenpflegekräfte weiter finanziert zu bekommen, Mittel bewilligt zu bekommen.

Wenn Patienten verstorben waren, habe ich meinen Kolleginnen und Kollegen, aber besonders auch den Auszubildenden immer wieder gesagt, die oft sehr deprimiert oder auch wütend waren: Ihr müsst euch selbst mit dem Thema Sterben und Tod auseinander setzen. Erst wenn ihr diese Fragen, diesen Bereich des Lebens für euch selbst thematisiert habt, euch damit auseinander gesetzt habt, kann dies unter Umständen den Umgang mit Sterbenden leichter machen, und das Sterben eines Patienten wird dann nicht mehr als Scheitern angesehen.

Meine Damen und Herren, wenn die eigene Hilflosigkeit überwunden ist und es normal ist – ich sage das ganz bewusst: und es normal ist –, sich mit dem Thema Sterben und Tod auseinander zu setzen, dann ist dies eine besondere Hilfestellung gegenüber den Sterbenden und auch deren Angehörigen, aber darüber hinaus auch im Umgang mit den Verstorbenen.– Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Oppermann. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Kollegin Wagner für die FDPFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es sind in der Tat vor allem die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses zu loben, die es in kurzer Zeit bewerkstelligt haben, dass wir hier heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf als Ersatz des Gesetzentwurfs der GRÜNEN zur Klarstellung dieses Sachverhalts vorgelegt bekommen.

Ich hatte mit dem Petenten, der sich in der Sache an viele Kollegen von uns gewandt hat, ein langes Gespräch. Ich hatte das schon anlässlich eines anderen Tagesordnungspunktes im November einmal vorgeschlagen. Ich bin, wie Frau Oppermann, der Meinung, dass es in der Tat merkwürdig ist, dass wir eine gesetzliche Vorschrift dafür machen müssen,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das sehe ich auch so!)

denn nach Art. 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Der Schutz der Würde des Menschen erstreckt sich auch auf den verstorbenen Menschen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es ist kein Stück Fleisch, es ist keine Sache, sondern ein Mensch – auch ein verstorbener Mensch.Trotzdem, wenn es der Klarstellung dient, ist das in Ordnung.

Zweite Bemerkung. Als ich mit dem betroffenen Hinterbliebenen gesprochen habe, habe ich ihn gefragt:Wo fand dieser Sachverhalt eigentlich statt? – Dann hat er mich aufgeklärt, wo das war. Ich habe dann einem unserer Kollegen gesagt, um welches Krankenhaus es sich handelt. Ich glaube, das ist wichtig. Einer unserer Kollegen hat das sofort aufgegriffen, ist zu diesem Krankenhaus hingefahren und hat mit dem Träger und seinem politisch Verantwortlichen gesprochen und dafür gesorgt, dass die organisatorischen Abläufe verbessert worden sind und das bei den Bauplanungen der nächsten Jahre berücksichtigt wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, ich sage also erneut:Wir können alle etwas dazu beitragen, dass sich die mentale Situation, die natürlich mit organisatorischen und räumlichen Gegebenheiten zusammenhängt, verbessert.Wir alle sollten als Abgeordnete in unseren Wahlkreisen dafür sorgen, dass der Mensch nicht mit dem Tod aufhört und als Wesen wieder beginnt, wenn er beerdigt wird, sondern dass die Zwischenphase als eine Phase betrachtet wird, in der wir es auch mit einem menschlichen Wesen zu tun haben.

Herzlichen Dank für die Initiative. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf bald verabschiedet wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Wagner. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist ohne Zweifel richtig.Er ist sinnvoll.Er stellt einen Punkt klar, über den wir uns alle einig sind und einig sein sollten und von dem wir uns gewünscht hätten, dass er keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung bedurft hätte.

Dennoch erlaube ich mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass das dahinter stehende Problem, nämlich die Schwierigkeit, mit dem Thema Sterben und Tod angemessen umzugehen, insbesondere an den Orten, an denen man regelmäßig mit Sterben und Tod umgehen muss, durch diese Änderung natürlich nicht beseitigt wird.

Ich danke ausdrücklich Frau Kollegin Oppermann für die Aspekte, die sie eingebracht hat.Wenn man diese Punkte konsequent zu Ende denkt, kommt man allerdings zu einem recht aufwendigen Ergebnis, was die Frage der Stärkung der Angehörigen der Heilberufe und ihrer unterstützenden organisatorischen Berufe in den Krankenhäusern angeht und was die Entwicklung der inneren Fähigkeit zu einem besseren Umgang mit Sterben und Tod angeht. Frau Oppermann hat das Wort „Supervision“ in die Runde geworfen. Ich denke, das ist völlig richtig. An dieser Stelle müssen wir uns aber klarmachen, dass wir über einen erheblichen Aufwand und große Anstrengungen, die vielen Widerständen begegnen werden, reden, wenn wir über die Fähigkeit zur Einfühlung und die Fähigkeit

zum Umgang mit emotional alle Beteiligten hoch belastenden Situationen sprechen wollen.

Ich würde mich freuen, wenn wir mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs das Thema nicht für erledigt erachten, sondern auch in der anstehenden Diskussion über das Thema Sterbehilfe, in der Frage der Palliation, aber auch weit darüber hinaus uns gemeinsam und auf dieser grundsätzlichen Ebene der relevanten Werte im Umgang mit Leiden und Sterbenden weiter befassen würden. Ich bin der Auffassung, das stünde diesem Hause gut zu Gesicht. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Spies. – Für die Landesregierung hat nun Frau Lautenschläger das Wort.