Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Vielen Dank, Herr Spies. – Für die Landesregierung hat nun Frau Lautenschläger das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, bei diesem Thema herrscht eine große Einigkeit. Wir haben uns bereits in der vergangenen Debatte darauf verständigt, dass die Fraktionen versuchen, zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu kommen, bei dem es um eine klarstellende Regelung geht. Es ist sicherlich ein Teil, der dazu beitragen kann, dass noch einmal auf dieses Thema aufmerksam gemacht wird.

Bei verschiedenen Rednern ist es bereits angeklungen. Der Petent, der das Thema ursprünglich in die Diskussion gebracht hatte, hatte darauf aufmerksam gemacht, dass es zum Teil schlichtweg vor Ort nicht so beachtet wird,wie es dem Geist des Gesetzes und unser aller Verständnis von würdevollem Sterben und dem Umgang mit Verstorbenen entspricht. Deshalb haben wir bereits vor der vergangenen Debatte Kontakt mit den Krankenhäusern aufgenommen. Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft hat sich klar hinter dieses Anliegen gestellt. Wir werden das selbstverständlich auch bei der Frage der Umbaumaßnahmen prüfen. Wir hatten beim letzten Mal bereits angesprochen, wie es möglich ist, dass ein Bestattungsunternehmen dazu beitragen kann, dass das in einem würdevollen Bereich stattfindet. Das heißt, dass auch vor Ort organisatorische Maßnahmen an einzelnen Häusern notwendig sind.

Frau Kollegin Oppermann hat angesprochen, dass Sterben einerseits die organisatorische Seite hat, wie man überhaupt im Krankenhaus Abschied nehmen kann, aber auch die andere Seite, wie der Umgang von Mitarbeitern, Ärzten und Pflegepersonal mit den Angehörigen geregelt ist. Sicher ist es eine große Schwierigkeit, wenn man auf das Heilen ausgerichtet ist, sich auch mit dem Sterben auseinander setzen zu müssen. Der Beruf ist nicht darauf ausgerichtet, dass das an jeder Stelle funktioniert.

Die Gesetzesänderung kann deshalb einen kleinen Beitrag dazu leisten, sich mit dem Thema des würdevollen Sterbens und des Umgangs mit Verstorbenen auseinander zu setzen. Es wird aber auch in Zukunft ein Thema in diesem Haus, aber auch bei vielen anderen Stellen bleiben. Das bezieht sich auf den Hospizbereich sowie auf den ambulanten und stationären Bereich der Altenpflegeheime. Es wird sich nicht auf den Krankenhausbereich beschränken lassen, dass wir lernen müssen, mit dem würdevollen Sterben und mit Verstorbenen angemessen umzugehen.

Es ist wichtig, diejenigen, die beispielsweise in Hospizbewegungen tätig sind, zu unterstützen, wie es bereits jetzt durch Weiterbildungen und vieles mehr gemacht wird.

Ich freue mich, dass wir bei diesem Thema eine große Einigkeit haben. Ich denke, wir werden das Thema gemeinsam auch in anderen Bereichen begleiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Lautenschläger. – Ich warte auf eine Wortmeldung eines Geschäftsführers. Herr Wintermeyer, bitte.

Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Ich beantrage namens der CDU-Fraktion nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dass wir ohne Ausschussüberweisung in die zweite Lesung eintreten und die zweite Lesung ohne Aussprache machen.

(Nicola Beer (FDP): Das war so besprochen! Abstimmen!)

Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Dann verfahren wir so.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in erster Lesung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in erster Lesung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen.

Jetzt lasse ich in zweiter Lesung abstimmen.Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Haus. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt und dieser zum Gesetz erhoben. – Vielen Dank.

(Beifall)

Dann frage ich, ob wir auch noch über die Beschlussempfehlungen abstimmen sollen oder nur noch über die Petitionen.

(Zuruf: Beides!)

Dann stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlungen ab.

Vereinbarungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 59 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Sicherstellung der Koordination bei Fleischkontrollen in Hessen – Drucks. 16/5277 zu Drucks. 16/4875 –

Auf die Berichterstattung wird verzichtet.

Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 60 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Konsequenzen aus dem Fleischskandal: umfassende Verbraucherinformation und bessere Kontrollen – Drucks. 16/5278 zu Drucks. 16/4882 –

Auch in diesem Fall wird auf die Berichterstattung verzichtet.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 61 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage der Jahresabschlüsse 2003 und 2004 des Landesbetriebes Hessen-Forst – Drucks. 16/5279 zu Drucks. 16/4956 –

Auf die Berichterstattung wird verzichtet.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 69 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Muslimtest“ in BadenWürttemberg: keine verfassungswidrige Gesinnungsprüfung bei der Einbürgerung – Drucks. 16/5310 zu Drucks. 16/5132 –

Auch in diesem Fall wird auf die Berichterstattung verzichtet.

Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 70 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend Einbürgerung – Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach dem Staatsangehörigkeitsrecht – Drucks. 16/5311 zu Drucks. 16/5139 –

Auf Berichterstattung wird verzichtet.

Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch diese Beschlussempfehlung ist damit angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 71:

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Vorsorgemaßnahmen und gesundheitspolitische Ak

tivitäten der Landesregierung gegen die drohende Vogelgrippe in Hessen – Drucks. 16/5315 zu Drucks. 16/4646 –

Wir verzichten auf die Berichterstattung.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das gesamte Haus. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Schluss zu Tagesordnungspunkt 62:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/5216 –

Hierzu wurde mir signalisiert,dass über die Petitionen Nr. 5013/15 und Nr. 2789/16 getrennt abgestimmt werden soll. Gibt es hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich zunächst über die beiden Petitionen abstimmen lassen. Wer diesen Petitionen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Widerspruch bei der CDU)

Herr Wintermeyer.

Frau Vizepräsidentin, Sie haben in der letzten Plenarsitzung denselben Fehler gemacht. Sie haben „Wer den Pe

titionen zustimmen will,...“ gesagt.Wir stimmen nicht den Petitionen zu, sondern den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse. Das bitte ich zu beachten, weil der Landtag sonst unter Umständen eine falsche Meinungsäußerung abgeben würde.

Sie haben vollkommen Recht. Ich bedanke mich für den Hinweis.