(Widerspruch bei der CDU – Anhaltende Zurufe von der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt die Regel!)
Herr Minister Weimar, noch einmal: Die Steigerungen 2002 und 2003 scheinen unstrittig zu sein. Ich habe die Zahlen aus ihren Eckwerten.Es gibt wohl eine Diskussion über die Steigerung im Jahr 2004. Darüber können wir gern diskutieren. Die Zahl für 2005 scheint aber wiederum unstreitig zu sein. Die Zahl für 2006 auch.
Vielleicht können wir das klären.Ich lasse mich auch nicht beirren. Ich habe die Zahlen da. Die können wir nachher abgleichen. Zumindest gibt es in diesem Zeitraum immer wieder Verstöße gegen die Vorgaben des Finanzplanungsrats.
Wir geben also der FDP Recht, dass das so nicht weitergehen darf. Die Vereinbarungen des Finanzplanungsrates müssen endlich eingehalten werden. Und – das ist der nächste Punkt – das ganze muss eigentlich mit Sanktionen versehen werden. Denn wie das immer so ist: Vereinbarungen ohne Folgen bleiben auch folgenlos. Deswegen müssen wir zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern darüber kommen, wie Verstöße dagegen geahndet werden können.
Ich fasse also zusammen: Die FDP sorgt sich mit ihrem Antrag zu Recht um die Schuldenentwicklung in Hessen. Das ist ein Anliegen, das eigentlich alle Fraktionen im Hause teilen müssten. Die Vorschläge für die Neudefinition der Verschuldungsobergrenze tragen wir nicht mit. Wir glauben, dass die Hessische Verfassung eine geeignete und richtige Grundlage und eine Definition gibt.Wir glauben auch, dass damit die Schuldenentwicklung begrenzt werden kann. Wir haben erhebliche Probleme mit der Frage, ob die Maastricht-Kriterien die richtige Antwort sind. Deswegen sage ich: Herr Williges, das, was Sie vorgetragen haben, war theoretisch eine Zwei. In der politischen Praxis zeigt aber die Landesregierung, dass sie das Gegenteil tut. Das ist ungenügend. Ich glaube, das liegt auf der Hand.
In Hessen fehlt es nicht an geeigneten Rechtsgrundlagen, sondern es fehlt am Interesse der Regierung von Herrn Koch und Herrn Finanzminister Weimar an einer soliden und nicht auf Pump angelegten Finanzpolitik. Dahin müssen wir zurückkommen, damit die Besorgnis erregende Schuldenentwicklung, die wir im Land Hessen haben, endlich begrenzt werden kann. – Danke schön.
Ich muss mich gleich zu Beginn entschuldigen. Ich werde einiges vortragen, was ziemlich trockenes Brot ist, aber ich gehe davon aus, dass wenigstens diejenigen, die hier sind,auch Interesse daran haben,wie der FDP-Antrag aus der Sicht des Finanzministeriums und unserer Mitarbeiter zu bewerten ist. Ich will hier nur in aller Gelassenheit zu Beginn feststellen, weil ich unmittelbar nach dem Kollegen Schmitt spreche, dass hier ein paar Dinge falsch vorgetragen worden sind.
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass wir jede Verfassungsgrenze im Jahr 2005 eingehalten haben. Ich finde eigentlich, dass das eine ganz gute Leistung ist. Dafür brauchen wir uns nicht zu entschuldigen.
Der zweite Punkt ist folgender: 2004 ist unser Haushalt im Bereich der Ausgaben um 1,3 % gesunken, im Jahr 2005 um 0,3 %.
Ja, ich erkläre es Ihnen doch. Sie hätten mich vorher einmal fragen können. Das wäre vielleicht ganz gut gewesen.
Wir hatten z. B. durchlaufende Mittel im Zusammenhang mit Harz IV im Jahr 2005. Ich glaube, das waren 254 Millionen.
Moment. – Diese Mittel sind Einnahmen und gleichzeitig Ausgaben. Deswegen erhöhen sie natürlich das Ausgabenvolumen des Landes. Damit bedingen sie auch ein Wachstum der Ausgaben. Aber faktisch sind das durchlaufende Mittel. Jetzt können Sie doch nicht ernsthaft als politischen Vorwurf vorbringen, die Ausgaben des Landes seien gestiegen, weil wir einnahmemäßig und ausgabemäßig durchlaufende Mittel gebucht haben.
Nein, sie sind nicht bereinigt, sondern sie sind entsprechend zu berücksichtigen. Das erkläre ich jetzt hier, und das wurde auch öffentlich so dargestellt. – Wenn Sie in einem Jahr Flutopferhilfe zahlen, und im nächsten Jahr die Zahlungen nicht mehr anfallen, dann ist doch klar, dass die Ausgabenseite entsprechend steigt. Das ist eben so.
Deswegen müssen Sie also, wenn Sie daraus einen politischen Vorwurf konstruieren wollen, sagen, was wir tatsächlich an Ausgabensteigerung haben. Wir hatten in den letzten beiden Jahren keine Ausgabensteigerung, sondern wir hatten 2004 minus 1,3 %und 2005 minus 0,3 %. Auch darauf bin ich stolz, weil uns auch insoweit die Trendumkehr gelungen ist.
Das wird nach meiner festen Überzeugung eher noch besser werden, weil jetzt natürlich eine Vielzahl von strategisch angelegten Maßnahmen, mit denen wir Geld sparen können, erst sukzessive wirken. Das ist doch klar. Wenn Sie im ersten Jahr Veränderungen vornehmen, indem Sie Verwaltungsstrukturen ändern, z. B. Kassen schließen und eine Zentralkasse einrichten, dann haben Sie eineinhalb Jahre dazwischen, in denen Sie die übrigen Kassen weiterführen müssen und die neue aufzubauen haben. Das heißt, Sie haben für einen temporären Zeitraum doppelte
Wir kommen zunehmend in die Phase hinein, in der wir Geld sparen. Ich will das auch noch einmal erklären, weil das hier immer nur kurz genannt wird. Es wird gesagt, Strukturen müssten verändert werden. Strukturveränderungen kosten Geld. Wenn sie mit sinkenden Steuereinnahmen einhergehen, dann ist es doch klar, dass die Probleme immer größer werden. Aber sollen wir deswegen nicht in Strukturveränderungen investieren? Im Gegenteil: Sie müssen in schwierigen Zeiten möglicherweise in Kauf nehmen, dass Sie sogar noch etwas schlechtere Zahlen haben, um in der Folge aus den Strukturverbesserungen die positiven Zahlen herauszunehmen. Ich versuche immer wieder, das zu erklären. Denn wir können uns darüber streiten, aber die Grundlage muss doch klar sein.
Ein Unternehmen, das Schwierigkeiten hat, wird doch auch so saniert. In der Übergangszeit wird natürlich versucht, mit mehr Geld Strukturen entsprechend zu verändern und damit positive Effekte zu erzielen.
Auch bei ihm. Es gibt ja einen Unterschied zwischen dem Rednerpult und den sonstigen Gesprächen. – Aber ich will das trotzdem auch einmal hier hinterlegen, damit die Idee etwas klarer wird.
Eine zweite Vorbemerkung: Wir streiten immer wieder über die Frage selbst gewählte Grenze versus Verfassungsgrenze. Für mich ist völlig klar, dass die Frage, wie die Verfassungsgrenze aussieht, nicht unserer Definition unterliegt, sondern sie ist ein objektiver Tatbestand. Die objektive tatbestandliche Seite leite ich daraus ab, dass 15 andere Bundesländer es so machen, wie es Hessen nicht macht. Das betrifft die kommunalen Investitionen.
Ich nenne Ihnen einmal ein ganz einfaches Beispiel.Wenn Sie diese 23,9 % nicht über den Kommunalen Finanzausgleich ausbezahlen würden – pauschaliert oder strukturiert –, sondern wenn sie das als direkte Zuschüsse in Erfüllung des Art. 106 Grundgesetz ausbezahlen würden, wie es die Baden-Württemberger machen, dann wären das ganz unstreitig Investitionen, die dem Landeshaushalt zuzurechnen sind.
Wir haben versucht, klarzumachen, dass die enge hessische Verschuldungsgrenze, die Sie als Tradition aufgerufen haben, und die Frage, was objektiv die Verfassungsgrenze ist, durchaus zwei verschiedene Dinge sind.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle eines: Darüber besteht doch gar kein Streit. Wir müssen möglichst schnell von jedweder Grenze wegkommen, hin zu ausgeglichenen Haushalten.
Wer würde das denn hier im Haus anders sehen? Die Frage ist, welche Schmerzen in Kauf genommen werden,
welches die Instrumente sind und was objektiv möglich ist. Darüber können wir ständig trefflich streiten.Aber ich glaube, wir sollten uns nicht wechselseitig etwas unterstellen. Das ist auch beim Kollegen von Hunnius so. Man macht gelegentlich einmal einen Spaß. Aber auch in der kommunalen Verantwortung sind die Dinge so, wie sie sind. Das ist halt so. Da muss man halt kämpfen, damit man wieder besser wird. Aber leider ist das Problem so, dass sich die Einnahmeseite relativ problematisch darstellt.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt im Sinne des Antrags der FDP-Fraktion vorgehen, dann müssen wir zwei Dinge beachten, die bereits angesprochen wurden. Ich möchte sie nochmals hinterlegen.
Sonst hätten wir in Deutschland eine babylonische Sprachverwirrung, in der überhaupt nichts mehr ginge.
Zweitens müssten Sie die Verfassung ändern. Das ist in Hessen nicht ganz unproblematisch, weil Sie darüber abstimmen lassen müssen. Und die Frage, ob die bisherige Verfassungsgrenze durch die Maastricht-Kriterien ersetzt werden soll, wird möglicherweise für – wie Rolf Müller immer sagt – die Oma Lina ein sehr trockenes Brot sein. Aber ich stelle anheim, wenn wir alle der Meinung wären, das sei gut, dann müssten wir das angehen.
Aber es sind hier schon einige Bedenken anzumelden.Sozusagen als Vorbemerkung: Nach allen Prüfungen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium ergibt sich eine dramatische Ausweitung der Verschuldungsgrenze für das Land Hessen, wenn wir die Maastricht-Kriterien zugrunde legen würden.
Ich sage Ihnen jetzt ein Weiteres. Ich könnte mich auch hinstellen und sagen: Lass die mal machen, dann habe ich hier einen Puffer. – Ich möchte keine dramatische Ausweitung der Verfassungsgrenze haben. Denn das wäre wiederum die Einladung, zu sagen: Na ja, es ist alles nicht so schlimm.
Offenkundig ist es so, dass der von der Verfassungsgrenze ausgehende Druck dazu führt, dass bestimmte politische Entscheidungen so fallen,wie sie fallen,und sie nicht ohne irgendeine monetäre Begrenzung durchgesetzt werden können.