Nachfolgende Regierungen und Parlamente werden dankbar sein, dass wir an dieser Stelle einen solchen unzumutbaren Angriff abwehren. – Ich danke Ihnen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt.
Wenn Sie zustimmen, überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das beschlossen.
Meine Damen und Herren, der Herr Ministerpräsident hat mich mit Schreiben von heute darum gebeten, ihm das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung zu erteilen. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Landtagspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in die Sommerpause gehen, möchte ich, damit die Gelegenheit zu Gesprächen und Handlungen besteht, den Hessischen Landtag davon unterrichten, dass ich mich nach der Prüfung nicht in der Lage sehe, das am vergangenen Dienstag vom Hessischen Landtag beschlossene Studienbeitragsgesetz zu unterzeichnen.
Die Gründe dafür liegen nicht in den politisch grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen der Landesregierung und der Mehrheit dieses Landtags, was dieses Gesetzgebungsverfahren betrifft. Vielmehr liegt der Grund ausschließlich darin, dass das Gesetz, entgegen den Vorschlägen, die die Landesregierung nach den Beratungen der Fraktionen gemacht hat, mit einem Text verabschiedet worden ist, den in der Sache niemand ernsthaft wollen kann und der dafür sorgt, dass es, wenn es so unterzeichnet würde, verfassungswidrig wäre. Allerdings ist das ein Punkt, über den der Landtag nie gesprochen hat.
Um es zunächst zusammenfassend zu sagen:Nach der Regelung des Gesetzes, das bisher gilt und das in Teilen weiter gelten soll,gab es im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008 auf der einen Seite eine Beitragspflicht für die Studienbeiträge und auf der anderen Seite einen Anspruch auf die Gewährung eines Studiendarlehens.
Durch das jetzt beschlossene Gesetz und die darin enthaltene – oder nicht enthaltene – Aufhebung der wesentlichen Paragrafen des bisherigen Studienbeitragsgesetzes befinden wir uns im Wintersemester 2008/2009 in der Lage, dass es zwar weiterhin eine Studienbeitragspflicht gibt, aber keinen Darlehensanspruch mehr gibt und dass zusätzlich auf Antrag ein Anspruch auf Rückzahlung der Studienbeiträge besteht.
Ab dem Sommersemester 2009 besteht dann wieder nach dem Gesetz die Beitragspflicht, allerdings ohne dass es einen Darlehensanspruch gibt. Wenn man sich diese Frage anschaut, kommt jeder hier im Raum natürlich auf die Frage, wie es dazu kommen kann. Dazu will ich darauf hinweisen, dass der mit Drucks. 17/15 am 4. April eingebrachte Gesetzentwurf unter seinen Artikeln einen Art. 1 mit drei einzelnen Nummern, die Gesetzestechnik zur Vorbereitung enthalten sollten, hat.
finden letztmalig für das Sommersemester 2008 Anwendung und treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft.“
So weit, so klar. In einer Handreichung der Landesregierung wurde eine Reihe von rechtstechnischen und sachlichen Veränderungsvorschlägen gemacht, die Sie – aus meiner Sicht endet da eine Beratungspflicht der Landesregierung – zum Teil umgesetzt und zum Teil nicht umgesetzt haben, was Ihr gutes Recht ist. In dieser Handreichung, die wir Ihnen am 23. Mai vorgelegt haben, gab es wieder diese Nr. 3 in Art. 1 mit unserem Formulierungsvorschlag als Landesregierung, der da lautet:
Der Studienbeitrag nach diesem Gesetz wird erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.
Das ist die gleiche Regelungswirkung wie die, die Sie in Ihrem ursprünglichen Entwurf hatten, mit einer anderen Formulierung. Der am 27. Mai eingebrachte Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernahm jedoch in der dort enthaltenen kompletten Neufassung – Sie haben aufgrund des Ratschlages der Landesregierung und auf der Basis Ihres ursprünglichen Entwurfs einen komplett neu zu beschließenden Text eingebracht – weder diesen Vorschlag der Landesregierung noch die ursprüngliche Nr. 3 des Art. 1.
In dieser Fassung, in der das Gesetz beschlossen worden ist, bestehen deshalb diese §§ 1 bis 6, die nach Ihrer Meinung nach und nach unserer zu schließen waren, jetzt in dem von Ihnen beschlossenen Gesetz fort. Das ist ein Mangel – das ist auch Gegenstand der Erörterung, die ich jetzt geführt habe –, der auch bei weitester Auslegung durch den Versuch einer Glättung oder nachträglicher Formulierung in Fragen der Formulierung der Rechtsmäßigkeitsprüfung einer Staatskanzlei nicht geglättet werden kann.
Wir können nicht einfach sagen: Es sind versehentlich die entscheidenden Paragrafen stehen geblieben,nämlich die, ob Studienbeitrag erhoben oder nicht erhoben wird. Da hatte sich der Gesetzgeber geirrt. Das korrigieren wir im Verkündungsverfahren. – Das ist nicht denkbar.
Deshalb ist dieses Gesetz in seinem Passus für das nächste Semester Unsinn und in seinem Passus für die Regelungen ab dem Sommer verfassungswidrig und kann deshalb so nicht verkündet werden.
Das eine ist: Ich bitte schon um Verständnis. Es hat viele Diskussionen gegeben.Wir haben viele Seiten Beratungsvorschläge gemacht. Ich betrachte die Landesregierung durchaus als Berater der Fraktionen, aber nicht als Gouvernante. Deshalb müssen die Fraktionen am Ende selbst entscheiden, welche Formulierung sie nach den Ratschlägen der Landesregierung eigenverantwortlich wählen.
Trotzdem besteht auch in einer solchen Situation die Frage, wie wir gemeinsam den Fortgang beraten können. Ich möchte dem Hessischen Landtag zwei unterschiedliche Alternativen dazu anbieten, zu denen sich die Fraktionen in einer überschaubaren Zeit – man muss es heute deshalb sagen, weil diese Zeit am Montag nächster Woche
Die Möglichkeit eins ist: Ich unterzeichne dieses Gesetz nicht, und es beginnt ein neues Gesetzgebungsverfahren, mit welchen Fristen Sie das nach der Sommerpause auch immer machen,um zu dem gewünschten Ziel zu kommen. Das ist ein langwieriges Verfahren.
Ich will hinzufügen, auch diese Frage bedarf dann einer gewissen Gemeinsamkeit der Fraktionen, wenn man das macht. Denn ist es nicht ganz trivial, zu fragen, was mit einem nicht unterzeichneten Gesetz eigentlich passiert. Ich finde, solche Diskussionen sollten wir uns für inhaltlich streitige Fragen aufheben.Wir haben vorhin gerade durch den letzten Tagesordnungspunkt eine gehabt.
Der zweite Punkt ist: Ich kann Ihnen, wenn dies eine Regelung ist,mit der das Parlament bereit ist umzugehen,anbieten, dass die Hessische Landesregierung von ihrem Recht aus Art. 119 der Hessischen Verfassung Gebrauch macht und das Gesetz beanstandet. Auch das will ich sagen: Nach meiner Einschätzung wäre es auch so, dass, wenn der Hessische Landtag seine dritte Lesung – das ist die Folge – in der Plenarsitzung nach der Sommerpause machen würde, immer noch das gleiche materielle Ergebnis erzielbar wäre.
Das heißt, in dem Sinne einer pragmatischen Verfahrensweise kann man sagen, auch wenn das Gesetz Ende August zustande kommt, werden wir keine Universität nötigen, zuvor Beiträge zu erheben. Das geht auch nur im Konsens, weil bis dahin ein Gesetz fortgilt, das eigentlich dazu verpflichtet. Dennoch halte ich es so für lösbar.
Trotzdem ist es ein Akt nicht ohne Bedeutung. Ich denke, es ist seit langer Zeit das erste Mal, dass ein Gesetz nicht unterzeichnet werden kann. Dieses Gesetz ist handwerklich unzulänglich – jenseits seines politischen Streits. Nur um diese Frage geht es.
Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, dass der Hessische Landtag darüber unterrichtet wird. Jedenfalls ist in den nächsten Tagen die Unterzeichnung des Studienbeitragsgesetzes nicht möglich, weil es in dieser Form nicht unterzeichnungsfähig ist. – Vielen Dank.
Frau Ypsilanti,langsam.Erst müssen wir feststellen,dass Debatte gewünscht wird. Das müssen fünf Abgeordnete der Fraktionen machen.– Die SPD wünscht dies.Dann eröffne ich die Aussprache. Wie lange? Wie lang hat der Herr Ministerpräsident gesprochen? Acht Minuten. Zehn Minuten, fünf Minuten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich schon gefragt, welches Kaninchen die Landesregierung noch aus dem Hut zaubert
ja, natürlich –, nachdem die Plenardebatte der letzten Tage Ihnen,das konnte man Ihnen ansehen,nicht wirklich gefallen hat. Ihnen hat nicht gefallen, dass Sie auf Druck, den wir mit der TdL gemacht haben, in Tarifverhandlungen eintreten mussten.
Ihnen hat nicht gefallen, dass wir im Schulgesetz Sachen verabschiedet hatten, die Sie so nicht wollten. Und Ihnen hat natürlich überhaupt nicht gefallen, dass wir das Studienbeitragsgesetz so verabschiedet haben. Ich frage mich schon: Ihre Ministerin hat vorgestern zu diesem Gesetz geredet.Warum hat Ihre Ministerin vorgestern nicht Ihre Bedenken eingebracht?
Wir hatten viele Beratungen im Plenum, in den Ausschüssen. Wenn Sie das Gefühl hatten, dass Sie das im Endeffekt nicht unterzeichnen können, warum haben Sie in den vielen Beratungen, die wir in der Zeit hatten, nicht eingegriffen?
Nichtsdestotrotz, wenn Sie heute konstatieren, dass Sie das Gesetz nicht unterzeichnen werden, werden wir jetzt erneut in die Beratung eintreten. Wir werden dann schauen, ob wir vor der Sommerpause noch eine Sondersitzung machen können; denn was wir im Endeffekt wollen, ist, dass die Studentinnen und Studenten im Wintersemester keine Studiengebühren bezahlen müssen.
Trotzdem muss ich Ihnen sagen, nach so vielen Beratungen, nachdem wir vorgestern noch einmal die Möglichkeit hatten, eine dritte Lesung anzuberaumen, wundern wir uns schon, dass das heute zum Ende der drei Plenartage aufgerufen wurde.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sollten zunächst einmal den Sachverhalt klar umschreiben. Sachverhalt ist, dass auf der Grundlage des politischen Willens von SPD, GRÜNEN und Linkspartei die Studienbeiträge abgeschafft werden sollen.