Karlheinz Weimar
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 ein. Wir haben die Kommunalen Spitzenverbände zwischenzeitlich informiert, dass, wie immer, im Januar 2009 die erste Rate der Schlüsselzuweisungen ausgezahlt wird. Die zu verteilende Masse wird sich erst einmal an dem Volumen des Haushalts 2008 ausrichten, bis ein Haushalt verabschiedet ist. Ich gehe davon aus, dass das im Januar nicht der Fall sein wird.
Jetzt haben wir das Problem der Übergangsregelung für die Sonderstatusstädte. Dort müssen wir anders als sonst beim FAG üblich, wenn wir die gleiche Verteilung wie 2008 hinsichtlich der Sonderstatusstädte haben wollen, die beschlossene Übergangsregelung des Hessischen Landtags verlängern. Dazu dient der vorgelegte Gesetzentwurf,der von der kommunalen Seite erwartet wird und über den wir verschiedentlich sehr intensiv diskutiert haben. Die Signale, die wir bisher zu dieser Frage haben, zeigen, dass der Verlängerung der Übergangsregelung zugestimmt wird. Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf im Interesse der betroffenen Städte und Landkreise und im Interesse einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in diesem Haus auch eine entsprechend breite Mehrheit finden wird. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rückwärtsgewandt, hat einer gesagt. Das ist so. Ich werde mich bemühen, in wesentlichen Passagen in dieser Frage vorwärtsgewandt zu sein, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Ich habe es schon im Haushaltsausschuss erlebt, dass Sie latent dazu neigen, den Boten der schlechten Nachricht erschlagen zu wollen. Ich sage, ich vermag zu verstehen, wenn Sie so reflexhaft reagieren.Aber richtig ist es natürlich nicht.
Trotzdem will ich ein paar Bemerkungen machen, um das nicht unwidersprochen im Protokoll stehen zu lassen, was Sie gesagt haben. Herr Abg. Kaufmann, bei aller Notwendigkeit der Auseinandersetzung: In den Achtziger- und Neunzigerjahren, als Rot-Grün an der Regierung war, haben Sie den Haushaltsplanentwurf siebenmal Mitte November vorgelegt und dem Parlament teilweise nur vier Wochen Zeit gegeben, über den Haushaltsentwurf zu beraten und zu beschließen. Sie sollten also im Hinblick auf die Frage, wann man einen Haushaltsplanentwurf vorlegt, ganz vorsichtig sein.Eine Situation wie in diesem Jahr hatten wir nachweislich noch nicht, dass es ein entsprechendes Wahlergebnis gab, dass es nach den entsprechenden Ankündigungen normalerweise eine neue Regierung gegeben hätte, dass das alles zusammengebrochen ist und man von vorne beginnen musste. Meine Damen und Herren, das ist doch alles naheliegend. Hören Sie auf, zu erklären, dass das etwas Besonderes sei.
Zweitens. Herr van Ooyen hat gesagt, wir hätten das Personalkostenniveau um 700 Millionen c gesenkt. Der Rest der Truppe von LINKEN, Roten und GRÜNEN sagt, wir würden den Haushalt ruinieren. Ich finde es eigentlich eine beachtliche Leistung, in einem Haushalt das Niveau der Personalkosten innerhalb weniger Jahre um 700 Millionen c zu reduzieren. Das haben wir geschafft, und ich finde, darauf kann man im Hinblick auf das Ziel, den Haushalt vernünftig unter Dach und Fach zu bringen, durchaus stolz sein.
Zu der Frage der Immobilienveräußerung sage ich es noch einmal:Wir haben diese Immobilien hoch rentierlich verkauft. Alle Gutachter, alle, die sich damit beschäftigt haben – bis hin zum Rechnungshof –, haben uns attestiert, dass das für das Land Hessen ein positives Geschäft ist.
Ich komme zum zweiten Punkt bei der Sache, und da wird es ärgerlich. Wir haben im Jahr 1999 die Regierung übernommen. Damals waren die hessischen Hochschulen in einem Zustand,dass ein Hund heulen könnte,wie man bei uns sagt.
Da ist nichts gebaut worden, das waren die ältesten Gebäude weit und breit, in desolatem Zustand. In Hessen wurden keine Straßen mehr gebaut, weil Sie den Straßenbauetat praktisch gegen null gefahren haben. Mit den paar Kröten, die noch im Haushalt waren, konnten Sie gerade noch die Schlaglöcher zumachen, aber keine Straßen mehr bauen.
Meine Damen und Herren, wir haben zwischenzeitlich Milliarden Euro in diesen Bereich investiert. Das Geld muss irgendwo herkommen. Wenn man Immobilien rentierlich verkaufen kann, sodass das Land Hessen davon keinen Nachteil hat, und das Geld dazu nimmt, Investitionen in Hochschulen, Schulen usw. zu tätigen, dann ist das positiv.
Gehen Sie doch einmal nach Frankfurt. Schauen Sie sich an, wie die neue Universität am Campus West aussieht. Gehen Sie zu den anderen Universitäten, wo große Baumaßnahmen durchgeführt worden sind und durchgeführt werden, damit Hessen endlich auf das Spitzenniveau in der Forschung kommt, wo wir hinkommen müssen.
Schauen Sie sich an, welche Gemeinden Umgehungsstraßen bekommen haben und wo die Infrastruktur verbessert worden ist.
Die Erlöse aus den Immobilienverkäufen sind hierfür verwendet worden. Wir brauchen uns dafür nicht zu entschuldigen, und wir brauchen uns schon gar nicht Kritik von Leuten anzuhören, die betriebswirtschaftlich offenkundig keine Ahnung haben, aber behaupten, wir hätten ein schlechtes Geschäft für das Land Hessen gemacht.Wir haben ein hervorragendes Geschäft gemacht, und wir haben das Geld in die Zukunft dieses Landes gesteckt. Deshalb sollten Sie froh und dankbar sein, dass wir so agiert haben, denn es wird dem Land Hessen noch in Jahrzehnten zugute kommen, was wir in den letzten Jahren investiert haben.
Herr Kahl, wenn Sie sagen, die Sachkosten seien gestiegen, muss ich Ihnen antworten: Die Sachkosten sind gestiegen, aber darin sind z. B. die IT-Infrastrukturkosten enthalten. Ich erinnere Sie daran, dass der Vertragsabschluss mit SAP noch unter der rot-grünen Regierung 1998 beschlossen worden ist.
Damals ist sogar gefragt worden, ob man den Vertrag in der Zeit zwischen Wahl und Regierungsübergang noch unterzeichnen dürfe.
Dieses Geld ist ebenfalls sinnvoll investiert. Wir haben 7.000 Stellen in der öffentlichen Verwaltung, in der Kernverwaltung weniger. Sie können diese 7.000 Leute doch nicht dadurch ersetzen, dass Sie sagen: Die schaffen alle viel zu wenig, deswegen können wir sie raussetzen. – Das ist doch nicht wahr. Durch die Verbesserung der Infrastruktur und der Arbeitsbedingungen unserer Verwaltung war es überhaupt erst möglich, die Personalkosten an der Stelle zu reduzieren. Ich nenne Ihnen Beispiele:Alle Polizisten haben neue Laptops und Computer bekommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben allesamt neue Laptops und Computer sowie die entsprechende Infrastruktur bekommen – jeder Einzelne, und zwar revolvierend angelegt. Das ist Verwal
tungsmodernisierung. Die muss sein. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürger bieten. Deswegen lasse ich es nicht zu,dass hier so getan wird,als sei Geld verschleudert worden. Wir haben an diesem Punkt vernünftig und ausgesprochen erfolgreich gewirtschaftet.
Jetzt kommen Sie mit der Forderung nach einem Kassensturz. Ich habe es Ihnen mehrfach gesagt. Der Verwaltungshaushalt bzw. der Teil des Haushalts, der die Ausgabenseite betrifft, läuft völlig normal. Ich muss keinen Nachtragshaushalt machen,wenn der Haushalt völlig normal läuft.Wir liegen sehr gut im Korridor.Ich war sogar in der Lage, für die Dinge, die vom Parlament erbeten worden sind, eine Gegenfinanzierung zu erbringen. Was ist also das Problem? Zu der Frage, wie die Steuerentwicklung zum Jahresende sein wird, muss ich sagen: Ich bin kein Hellseher; wenn ich Hellseher wäre, würde ich mein Geld anders verdienen.
Ich kann Ihnen aber sagen,wie der Stand Ende August ist. Den habe ich Ihnen mehrmals gesagt, und ich sage ihn Ihnen heute wieder. Wir wollen in diesem Jahr ein Defizit von 547 Millionen c anstreben. Das wäre ein bedeutender Schritt in Richtung Null-Verschuldung im Jahr 2011. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir eine Chance haben, das zu erreichen.
Positiv ist, dass die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer, der Zinsabschlag- und der Umsatzsteuer bis Ende August um 550 Millionen c gestiegen sind. Negativ ist, dass die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer statt 1,5 Milliarden c im vorigen Jahr bis Ende August dieses Jahres nur 137 Millionen c betrugen. Wir haben also 1,36 Milliarden c weniger eingenommen. Sie sagen: Der Finanzminister kann nichts, er hat 1,36 Milliarden c weniger an Körperschaftsteuer eingenommen. – Sie müssen einfach einmal die Begrenztheit der Tragfähigkeit Ihrer Argumentation an der Stelle sehen,wenn Sie sich klarmachen,dass der Banken- und Wirtschaftsstandort Frankfurt bzw. Hessen aufgrund der Volatilität der Märkte in vollem Umfang an der internationalen Entwicklung teilnimmt. Ich sage dazu gleich noch etwas, denn manche Punkte, die Herr van Ooyen angesprochen hat, teile ich. Ich handle nicht nach dem Motto „Die LINKEN haben das gesagt, also kann man es nicht mehr ansprechen“. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass man auf die eine oder andere Sache durchaus den Finger legen muss.
Bei der Körperschaftsteuer kommen wir, nach Verrechnung in jede Richtung, derzeit saldiert auf ein Minus von 200 Millionen c. Bei der Verrechnung muss man aber sehen, dass möglicherweise weitere Einbrüche bei der Körperschaftsteuer höhere Belastungen mit sich bringen.
Die Einnahmen aus nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, also aus Ausschüttungen, Dividenden der Unternehmen,sind um 480 Millionen c zurückgegangen.Das heißt, wir haben, wenn wir diese beiden Positionen zusammennehmen, insgesamt um ungefähr 700 Millionen c geringere Steuereinnahmen.
Somit haben wir derzeit ein Minus von 150 Millionen c, und wir haben 1,4 % weniger Steuern eingenommen als im vorigen Jahr bis Ende August. Wir sind das einzige Bundesland, das weniger Steuern eingenommen hat. Im Vergleich dazu hat Bayern ein Steuerplus zwischen 10 und 15 %. Wir haben weniger Steuern eingenommen und
dementsprechend etwa 300 Millionen c weniger in den LFA gezahlt, sodass wir im Moment 170 Millionen c im Plus sind. Wir müssen aber, um den Ansatz zu erreichen, zum Jahresende ein Plus von 550 Millionen c haben. Das wird knapp. Das kann ich jetzt schon sagen. Das hängt natürlich in erheblichem Umfang von den September-Steuereinnahmen ab. Die laufen im Moment einigermaßen, kann man sagen, und es hängt natürlich auch vom steuerstarken Monat Dezember ab, wo man überhaupt nichts mehr steuern kann.
Warum ist das so? Der erste Grund ist, dass die internationale Bankenkrise auch bei uns ankommt, und zwar im Moment noch nicht einmal durch geringere Körperschaftsteuerzahlungen oder durch eine entsprechende Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen. Die sind erstaunlicherweise relativ hoch.Wir hatten einen Rückgang von 40 % auf 20 bis 25 % erwartet, aber die Zahlungen liegen im Moment höher. Es wird aber im Moment von den großen Unternehmen, nicht nur den Banken, alles hereingeholt,was man an Guthaben beim Fiskus hat,während man sonst die Dinge gelegentlich ein bisschen gestreckt hat, um eine gleichmäßige Bilanzierung betreiben zu können. Es liegt auf der Hand, warum das so ist. Die Banken sind natürlich jederzeit über Eigenkapital froh, weil sie damit ein Geschäft machen können.Die ganze Sache ist aus deren Sicht hochgradig logisch.
Wir werden deshalb bis zum Jahresende auch noch einige Erstattungen haben. Sie werden verstehen, dass ich an der Stelle nicht darüber reden kann, weil dies das Steuergeheimnis berührt.Aber in toto muss man davon ausgehen, dass dort noch Erstattungen in beachtlicher Höhe zu erwarten sind. Die haben wir allerdings in unseren Überlegungen zum Jahresende mit eingerechnet.
Der zweite Punkt betrifft die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Ich habe gesagt, dass die Zinsschranke an der Stelle wahrscheinlich eine beachtliche Rolle spielen wird. Die Zinsschranke zwingt nämlich dazu, Eigenkapital aufzubauen, damit man keine Probleme bekommt.An dieser Stelle verkürze ich jetzt das Motiv für die Steuerrechtsänderung.
Das ist offenkundig gut gelungen. Es wird versucht, Kapital aufzubauen, um nicht unter die 30-prozentige Zinsschranke zu fallen. Das heißt, dass die Ausschüttungen an der Stelle offensichtlich niedriger sind.
Zudem haben wir in Wiesbaden einen sehr großen Steuerzahler verloren – das ist kein Steuergeheimnis –: Ein großes Unternehmen ist weggegangen.Viele Firmen kaufen im Moment eigene Aktien zurück, sodass die Ausschüttungen auch aus diesem Grund zurückgehen. Von daher ist also alles erklärbar.Aber es ist ärgerlich, dass es so kommt.
Nur, es gibt etwas, was einen an dieser Stelle stören muss. Ich sage Ihnen von diesem Pult aus: Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich in Frankfurt vor Hedgefondsmanagern gesprochen. Ich habe gesagt: Seien Sie bitte vorsichtig; die Gier wird Sie noch umbringen. – Das stand sogar in der Zeitung. Mancher ist gekommen und hat erklärt: Das kannst du doch nicht sagen.
Meine Damen und Herren, an der Stelle müssen wir aber feststellen, dass wir alle darüber reden müssen, dass diejenigen, die gelegentlich nicht nur den Politikern, sondern auch anderen gegenüber total überheblich aufgetreten sind und nicht genug bekommen konnten, jetzt dastehen und einen Teil der vorhandenen Probleme auf uns abla
den. Das möchte ich an der Stelle einmal ganz nüchtern sagen.
Ein weiterer Punkt gehört dazu. Diese Menschen desavouieren die erfolgreiche marktwirtschaftliche Ordnung, und sie sorgen mit ihrem Verhalten gerade dafür, dass der Staat auf das, was passiert, in einer Weise reagiert, dass eine gute geschäftliche Entwicklung später wahrscheinlich nicht mehr in dem Maß möglich ist, wie sie es eigentlich sein müsste. Wir reagieren also aus unserer Situation heraus, indem wir sie – ja, wie soll ich es sagen? – so an die Kandare nehmen, dass die Dynamik und die Entwicklung an dem Punkt zum Teil nicht mehr möglich sind. An der Stelle müssen wir übrigens sehr aufpassen.
Man muss wirklich darüber reden; denn es kann nicht sein, dass so etwas passiert. Dass wir ein massives Interesse daran haben, Banken, Versicherungen und Gelddienstleister in Frankfurt zu halten und dass wir sie mit allen Kräften unterstützen, ist eine ganz andere Sache.
Aber eine der Schwierigkeiten besteht tatsächlich darin, dass man feststellen muss, dass dem Buchgeld keine Leistung entgegenstand.Das Geld ist nur etwas wert,wenn ein anderer bereit ist, dafür eine Leistung zu erbringen.Wenn ich immer mehr Nullen an die Zahlen hänge, ist irgendwann keiner mehr da, der dafür eine Leistung erbringt, und dann gibt es ein Problem.So einfach ist die Sache,und so grob ist an der Stelle das missachtet worden, was passiert.
Zu den IFRS. Ich sage seit zwei Jahren, dass die IFRS große Probleme haben. Muss das sein? Ist es richtig, dass sich die Wirtschaftsprüfer dieser Welt in London treffen und erklären, es müsste alles anders gemacht werden? Dann übernehmen erst Amerika und anschließend die EU diese Regelung, und das gute alte deutsche HGB wird aus den Bilanzen geworfen. Es wird gesagt, es werde alles transparenter und besser.
Ich halte einmal fest: Wer heute die „FAZ“ gelesen hat, der wird gesehen haben, dass dort etwas über eine Untersuchung der Universität Bochum steht. Das, was sie festgestellt haben, ist trivial, aber wichtig. Die IFRS tragen nämlich im Moment durch die Art der Buchung dazu bei, dass die Entwicklung immer weiter ins Negative, sozusagen spiralförmig nach unten getrieben wird. Denjenigen, der das vor ein oder zwei Jahren gesagt hat,hat man als einen Ewiggestrigen betrachtet,der keine Ahnung hat – erst recht, wenn er aus der Politik kam.
Ja, ich weiß, aber ich wollte das an der Stelle einmal sagen.
Danke, Herr Präsident. – Wissen Sie, wenn Sie das den kleinen Leuten erklären wollen, die jeden Morgen um 5 Uhr aufstehen, arbeiten gehen, mit ihrem Geld gerade so auskommen und auch noch am Wochenende schaffen und machen, damit es klappt, haben Sie ein Problem.
Ich möchte, ehrlich gesagt, auch nicht, dass DIE LINKE etwas daraus macht; denn die Ansätze, die sie bringen, sind völlig falsch.
Was diesen Punkt betrifft, sehe ich das so. Die Lösungsansätze sind völlig falsch.
Aber ich will nicht, dass unsere solidarische Gesellschaft auseinanderfällt,weil die Leute auf der einen Seite das sehen, was ich beschrieben habe, und auf der anderen Seite sehen müssen,wie sie herumkommen.Ich denke,es ist des Schweißes der Edlen wert – „Nachhaltigkeit“ ist an der Stelle ein mutiger Begriff –, darüber zu reden, wie nachhaltig eine Gesellschaft zu organisieren ist.
Nur, eines müssen wir auch sehen: Über das meiste, worüber wir in dem Zusammenhang reden, hat weder der Hessische Landtag noch der Deutsche Bundestag zu entscheiden.Aber wir haben möglicherweise darüber zu entscheiden, wenn wir vernünftig und in solidarischer Weise darüber reden, wie man diese Punkte voranbringen kann, und wenn wir tatsächlich versuchen, sie an der einen oder anderen Stelle zu thematisieren und zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Lösungen zu kommen. Hier ist nicht der Ort, um darüber zu reden. Aber ich denke, das muss sein.
Wir haben Risiken bei der Steuerentwicklung. Ich habe Ihnen gesagt, dass es um 550 Millionen c geht. Ein Guthaben in Höhe von 170 Millionen c haben wir im Moment.Über Leo III verhandeln wir.Ich meine,wir sind auf einem sehr guten Weg. Wir müssen sehen, ob wir das hinbekommen.
Beihilfe und Versorgung sind ein Problem. Die Kosten für die Beihilfe steigen enorm.An der Stelle kann man nichts machen. Das muss man eben bezahlen, Punkt, aus.
Insgesamt gesehen, bin ich jedoch optimistisch und glaube, dass wir noch eine ordentliche Chance haben, den Haushalt so zu fahren, wie wir es bei der Aufstellung tatsächlich wollten.
Was das Jahr 2009 betrifft, so ist die Sache relativ einfach. Wir haben gesagt, die Verschuldung soll 500 Millionen c betragen. Es sollen Mehreinnahmen in Höhe von 500 Millionen c hinzukommen. 250 Millionen c Minderausgaben werden einkalkuliert. Die Mehreinnahmen waren klar. Dieser Plan ist Mitte 2007 gemacht worden. Damals hatten wir im dritten Jahr hintereinander mehr Steuereinnahmen zum Jahresende. Es war auch klar, dass aufgrund der allgemeinen Entwicklung Frankfurt, das Rhein-MainGebiet und Hessen in steuerlicher Hinsicht sehr begünstigt würden, sodass wir schon, ohne es zu etatisieren, erwartet haben, dass wir dort mehr Steuereinnahmen haben würden.
Meine Damen und Herren, ich muss sagen, das zerrinnt wie Wasser im Wüstensand. Diese 500 Millionen c Mehreinnahmen sind realistisch nicht mehr einzuplanen. Der November-Steuerschätzung sehe ich mit großer Sorge entgegen. Die letzte Steuerschätzung fand nämlich auf der Basis eines Wirtschaftswachstums von 1,2 % statt,und wenn wir es im nächsten Jahr mit 0,6 oder sogar nur 0,5 %
Wachstum zu tun haben, bedeutet das weitere beachtliche Steuerausfälle.
Für die Minderausgaben in Höhe von 250 Millionen c sorgen wir, sodass wir mit den 170 Millionen c aus dem Jahr 2008 für die Lohnerhöhungen, für die 650 Referendare und für die fehlenden Studienbeiträge, die wir 2008 gedeckt haben und 2009 – als Dauerlast sozusagen – decken müssen, im Haushaltsaufstellungsverfahren, ohne dass wir sonst irgendetwas machen, bei einer Summe von ca. 1,2 Milliarden c sind. Die enge hessische Verfassungsgrenze liegt bei 937 Millionen c.
Sie sehen also, wir haben noch etwas zu tun. Ich bin dabei, mit den Kolleginnen und Kollegen darüber zu sprechen, und werde die Chefgespräche in Kürze abgeschlossen haben. Ich gehe davon aus,
hören Sie zu, Herr Kahl –, dass wir noch einmal eine beachtliche Sparrunde bestreiten müssen. Eines ist nämlich auch klar: Ich will diese 670 Millionen c – also die 500 Millionen c plus die 170 Millionen c – für das nächste Jahr auf jeden Fall erreichen.
Ich sage Ihnen schon heute: Wenn nicht bei der November-Steuerschätzung etwas Gewaltiges passiert, werde ich die 670 Millionen c am Ende erreichen.Aber das bedeutet noch ein bisschen Arbeit. Das heißt, bei den Blütenträumen, die hier zu all dem, was man macht, herumschwirren, werden wir noch eine ganze Menge abstreichen müssen, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Es wird dann spannend sein, zu sehen, wie Sie darauf reagieren. Sie behaupten nämlich, wir würden den Haushalt nicht gut fahren und würden zu viele Schulden machen. Dazu sage ich: freundliche Grüße, die Nagelprobe wird kommen.
Die Risiken für den Haushalt 2009 sind offenkundig. Die Steuerschätzung weist schlechtere Werte auf. Das wird vermutlich auch bei der Steuerschätzung im Mai 2009 so sein. Es hat hohe Lohnabschlüsse gegeben. Außerdem wurden im Bund weitere Leistungsgesetze beschlossen. Hinzu kommen die Beschlüsse des Landtags, die zu vermehrten Geldausgaben führen. Das haben wir schmerzhaft erlebt.
Sie werden am 4. Oktober 2008 die Entscheidung zu treffen haben, was Sie machen wollen. Sie müssen beschließen, ob Sie Koalitionsverhandlungen führen wollen. Die SPD-Fraktion will, dass der Entwurf eines Doppelhaushaltes verabschiedet wird. Das wäre dann eine völlig neue Lage.
Ich werde mir, je nachdem, wie die Entscheidung am 4. Oktober 2008 ausfällt, überlegen, wie mit dem Haushalt des Landes Hessen weiter zu verfahren ist.
Insgesamt gesehen, kann ich sagen: Ich bin sehr stolz darauf, was wir in den letzten Jahren im Land aufgebaut haben und wie wir über die Krise gekommen sind.
Wir werden diesen Weg auch weiterhin beschreiten. Es geht nicht, hier im Landtag zu beschließen, im Jahr 2011 einen ausgeglichenen Haushalt haben zu wollen, jetzt zur Kenntnis zu nehmen, wie die Situation ist, und trotzdem den Leuten zu versprechen, was man alles machen will. Meine Damen und Herren, im Moment können Sie gar nichts machen.Wenn Sie eine seriöse Haushaltspolitik betreiben wollen, dann werden Sie zumindest schon für das
nächste Jahr 200 Millionen c bis 300 Millionen c aus dem Haushalt herausnehmen müssen, um zu einer einigermaßen vernünftigen Größenordnung der Verschuldung zu kommen. Da darf bei der Steuerschätzung im November noch nicht einmal etwas Negatives passieren.
Ich arbeite daran. Ich bin mir sicher, ich bekomme das auch hin. Das wird aber verkündet, wenn es fertig ist. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um das Versorgungswerk der Steuerberater. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk folgt in Hessen grundsätzlich der Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer Hessen. Allerdings ist es so, dass diejenigen, die Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen geworden und über 45 Jahre alt sind, nicht mehr in das Versorgungswerk aufgenommen werden.
Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die deutschen berufsständischen Versorgungswerke Vorschriften der EU, wonach keine Altersbegrenzung der Mitgliedschaft vorgesehen bzw. zulässig ist. Das heißt, ausländische Steuerberater, die in Hessen arbeiten, werden automatisch Mitglied des Versorgungswerks, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits überschritten haben.
Das ist eine Ungleichbehandlung der hessischen, der deutschen Steuerberater gegenüber den ausländischen. Das heißt, die deutschen Steuerberater sind, wenn sie über 45 sind und nicht mehr aufgenommen werden können, benachteiligt. Deswegen hat die Vertreterversammlung des Versorgungswerks darum gebeten, dass diese Ungleichbehandlung der Steuerberater abgeschafft wird und es in Zukunft möglich ist,dass auch Steuerberater,die das 45. Lebensjahr vollendet haben und Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessens geworden sind, Mitglied des Versorgungswerks werden können.
Der zweite Punkt, der hier in § 13 Abs. 1 geregelt wird, heißt, das Versorgungswerk trägt die Kosten der Rechtsaufsicht.Bisher wurden die Kosten der Rechtsaufsicht aus Haushaltsmitteln bestritten. Die Rechtsaufsicht ist jedoch eine Leistung des Landes Hessen nach außen.Damit ist es auch angemessen, die Kosten zu ermitteln und zukünftig in Rechnung zu stellen.
Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf hiermit ein und bittet um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist keine Kleinigkeit, worüber heute gesprochen wird, weil es das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung grundlegend berührt. Ich sage ausdrücklich: Wenn es bei dem bleibt, was vorgelegt worden ist, wird es auf einen Verfassungskonflikt zulaufen. Deshalb möchte ich meine Ausführungen zu dieser Frage vorlesen und so zu Protokoll geben.
Das ist keine Frage, die sich aufgrund der besonderen Situation dieses Parlaments stellt. Seit vielen Jahrzehnten gibt es ein austariertes Verhältnis zwischen dem Parlament und der Regierung mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Deswegen gehört es zu den Besonderheiten dieses Verfahrens, dass wir darüber reden müssen, was die Verfassung an der Stelle zulässt oder nicht zulässt. Das ist völlig unabhängig davon, was streitig ist oder nicht, aber Sie müssen wissen, dass die Landesregierung bei we
sentlichen Teilen dessen, was vorgelegt worden ist, größte verfassungsrechtliche Bedenken hat.
Ich möchte eine zweite Bemerkung machen. Ich habe mich als Finanzminister eigentlich immer bemüht, dass wir, indem wir uns wechselseitig informieren, auf einer vernünftigen Basis miteinander diskutieren können, dass wir den Haushaltsausschuss dazu nutzen, auch außerhalb der Tagesordnung Informationen zu geben,dass wir Ihnen z. B. über das Budgetbüro Informationen zusätzlicher Art geben und hier zu einem Verhältnis kommen, das es erlaubt, dass wir bei allem politischem Streit um die Frage, ob man den Haushalt linksherum oder rechtsherum strickt, was ganz normal ist und dazugehört, an bestimmten Punkten zusammenkommen, wie die tatsächlich gelebte Realität in unserem Haushaltsausschuss ist. Ich spreche an der Stelle vom Haushaltsausschuss, weil da die Fachleute sitzen. Das ist in Teilen durchaus anders, als es noch vor 10 oder 15 Jahren war. Es gibt aber aus unserer Sicht Grenzüberschreitungen bei dem, was vorgetragen worden ist, und das kann die Regierung in dieser Frage – auch für zukünftige Regierungen – so nicht akzeptieren.
Meine Damen und Herren, es geht bei dem, was hier vorgetragen wird, nicht um den Haushaltsplan, sondern es geht um das Haushaltsrecht des Landes, also um die grundlegenden Ordnungsprinzipien und Verfahrensregeln, von denen die öffentlichen Haushalte bestimmt werden. Ein kurzer Blick auf den von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung genügt schon, um in aller Klarheit zu erkennen, was die Antragsteller zu diesem Vorhaben bewegt und was sie antreibt. Ich spreche es einmal deutlich aus. Es geht darum, eine machtpolitische Position zu verändern und aus einer kurzfristigen Situation des Landtags heraus über eine grundlegende Änderung des Haushaltsrechts, über eine Instrumentalisierung dieses Rechts dazu zu kommen, dass der Einfluss des Parlaments in dieser Frage größer wird.
Wir haben in Hessen seit 1970 eine Landeshaushaltsordnung, in der die jeweiligen Rechte und Pflichten des Parlaments und der Regierung auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes beschrieben sind.Der geltende Rechtsrahmen ist durch ein austariertes Verhältnis zwischen den beiden Verfassungsorganen, dem Parlament einerseits und der Regierung andererseits, bestimmt und hat sich über Jahrzehnte hinweg praktisch bewährt. Der Antrag zielt darauf ab, dieses austarierte Verhältnis einseitig zulasten der Kompetenzen der Landesregierung zu verschieben.
Dieses Ziel werden Sie aus meiner Sicht allerdings nicht erreichen, denn der Gesetzentwurf steht nach Auffassung der Landesregierung in weiten Teilen nicht auf dem Boden der Hessischen Verfassung. Er verstößt überdies gegen Bundesrecht und ist zudem nicht praktikabel. Lassen Sie mich vorab nur die wichtigsten Kritikpunke benennen.
Der Versuch, ein Budgetinitiativrecht des Landtags in die Landeshaushaltsordnung hineinzuschreiben, verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung und steht nicht in Einklang mit der Hessischen Verfassung. Ähnlich kritisch zu betrachten ist die beabsichtigte Normierung einer Pflicht der Landesregierung zur Erstellung von Nachtragshaushalten in § 33 LHO. Auf beide Punkte, Budgetinitiativrecht und Pflicht zur Erstellung von Nachtragshaushalten, werde ich noch näher eingehen. Die Ausgleichsregelung in § 10 Abs. 4 LHO widerspricht Art. 142 der Hessischen
Verfassung, der eine konkrete Bestimmung und Benennung der Deckung verlangt. Die uneingeschränkte Ausweitung des Landtagsvorbehalts im Haushaltsvollzug, § 22 LHO – bisher sind Sperrvermerke dem Hessischen Landtag nur in Ausnahmefällen gestattet –, konterkariert die verfassungsmäßige Aufgabenverteilung zwischen Legislative und Exekutive und begegnet daher erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein eigener uneingeschränkter Zugang zum Datenverarbeitungssystem der Landesregierung nach § 31 Abs. 4 LHO neu stellt eine Verletzung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung einer Regierung dar und steht im erkennbaren und eklatanten Widerspruch zur Hessischen Verfassung, die in Art. 91 einen begrenzten Auskunftsanspruch des Parlaments vorsieht, wie das auch in allen anderen Verfassungen deutscher Länder der Fall ist.
Ihr Gesetzentwurf kollidiert aber nicht nur mit Verfassungsrecht, sondern setzt sich auch über zahlreiche Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes hinweg, das die Länder verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen einheitlichen Grundsätzen zu regeln.
Im Widerspruch zu diesen bundeseinheitlichen Vorgaben wollen Sie in Ihrem Gesetzentwurf etwa die Möglichkeit einer Gliederung des Haushaltsplans nach Buchungskreisen und Produkten schaffen, die Begriffe „Finanzierungsübersicht“ und „Kreditfinanzierungsplan“ neu definieren, die mittelfristige Finanzplanung, die rechtlich eindeutig als Regierungsplanung ausgestaltet ist, von der Zustimmung des Parlaments abhängig machen sowie die Buchführung ausschließlich an doppischen Grundsätzen ausrichten.
Zu dem Thema Praktikabilität. Die vorgesehene Aufstellung und Veröffentlichung des Gesamtabschlusses des Landes innerhalb der ersten drei Monate des nachfolgenden Geschäftsjahres ist ebenso lebensfern wie unmöglich und wird selbst großen Kapitalgesellschaften nicht zugemutet. Überdies würde das die Arbeit unseres Rechnungshofs, der die Jahresabschlüsse zu prüfen hat, unangemessen einschränken. Ich glaube nicht, dass dies unserem gemeinsamen Verständnis von einer unabhängigen Rechnungsprüfungseinrichtung entspricht.
Ich glaube, damit ist belegt, worum es dem Antragsteller geht. Es geht um den Versuch der Beschneidung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte des Verfassungsorgans Landesregierung – ein, wie ich meine, untauglicher Versuch, der auf einem in weiten Teilen finanzverfassungsrechtlich und bundesrechtlich determinierten Rechtsgebiet zum Scheitern verurteilt ist.
Ich weise gerade darauf hin, dass sich das Parlament möglicherweise in einen erheblichen Verfassungskonflikt mit der Landesregierung begibt. Aber die Aufmerksamkeit ist ausgesprochen begrenzt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn man das registrieren würde.
Es mag sein, dass dies nicht registriert wird. Aber dann darf sich hinterher keiner wundern, wenn es zu heftigen Auseinandersetzungen kommt.
Es geht also um den Versuch der Beschneidung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte des Verfassungsorgans Landesregierung – ein, wie ich meine, untauglicher Versuch, der auf einem in weiten Teilen finanzverfas
sungsrechtlich und bundesrechtlich determinierten Rechtsgebiet zum Scheitern verurteilt ist.
Deshalb gehen Sie wohl in dem Gesetzentwurf mit keinem einzigen Wort auf diese finanzverfassungsrechtliche Problematik ein. Ebenso wenig wird die fehlende Kongruenz mit dem Haushaltsgrundgesetz erwähnt oder gar begründet.An der Stelle hätte ich mehr juristische Gründlichkeit erwartet, wenn das bei der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs schon ein Thema sein soll.
Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte des Gesetzentwurfs näher eingehen. Andere müssen aus Zeitgründen im Haushaltsausschuss erörtert werden. Soweit der Gesetzentwurf ein Budgetinitiativrecht des Landtags festzuschreiben versucht, will ich es mir nicht so einfach machen und lediglich auf die Rechtsposition hinweisen, die Herr Starzacher 1998 vertreten hat.
Diese Äußerung ist hier schon nachdrücklich zitiert worden. Damals wurde sie von Rot-Grün unterstützt. Man sieht gelegentlich, dass die Haltung zu der Frage davon abhängt, ob man sich in der Regierung oder in der Opposition – oder wie auch immer man das definieren will – befindet.
Jedenfalls bleibt es bei der rechtlichen Beurteilung, die Herr Starzacher damals formuliert hat. In der gesamten Bundesrepublik ist nirgendwo ein Budgetinitiativrecht eines Parlaments vorgesehen.
Im Grundgesetz für den Bund und in vielen Länderverfassungen ist das sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt explizit für Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Soweit die Landesverfassungen zu diesem Punkt schweigen – die Hessische Verfassung gehört dazu –, versteht sich das Einbringungsmonopol der jeweiligen Landesregierung im historischen Kontext von selbst. Das Parlament hat nämlich von Verfassungs wegen keinen Zugang zu den Informationen, auf deren Grundlage sich ein Haushalt überhaupt erst erstellen lässt. Ein allgemeiner Anspruch im Sinne einer umfassenden Information über sämtliche bei der Aufstellung des Haushalts zu beachtenden Faktoren ist der Verfassung fremd.
Ich will es mir an dieser Stelle sparen, auf die praktischen Konsequenzen im Fall eines parlamentarischen Budgetinitiativrechts einzugehen. Vielleicht können die Antragsteller im Haushaltsausschuss einmal kurz ihre Vorstellungen zum Besten geben, wie und mit welchem Instrument das Parlament allein den technischen Ablauf einer Haushaltsaufstellung bewältigen will.
Für die weiterhin vorgesehene Pflicht der Landesregierung, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, sieht die Hessische Landesregierung – wenn der Landtag das so beschließt – keine verfassungsrechtliche Grundlage. Ich erwähne hier das Urteil des Staatsgerichtshofs anlässlich der Klage der SPD-Fraktion gegen den Nachtragshaushalt 2002, in dem sich das höchste hessische Gericht auch zu der Frage geäußert hat, wann ein Nachtragshaushalt vorzulegen ist.
Der hessische Staatsgerichtshof sieht, um die Rechte des Parlaments zu wahren,nur dann die Pflicht zur Vorlage eines Nachtragshaushalts, wenn eine erhebliche Abwei
chung der Veranschlagung im Haushaltsplan zu der tatsächlichen Entwicklung mit hinreichender Sicherheit erkennbar wird und der Exekutive keine vertretbaren anderen Möglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, einen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Ich bin fast am Ende meines Beitrags. Aber, wie gesagt, das ist relativ wichtig. Ich bitte Sie, das zu entschuldigen.
Dabei kann die Entscheidung, ob ein Nachtragshaushalt zu erstellen ist oder eine andere, weniger gravierende Maßnahme zur Bewahrung des Haushaltsausgleichs ausreicht, vernünftigerweise nur in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen.
Ein völlig unakzeptabler Punkt des Gesetzentwurfs ist die vorgesehene Verankerung eines DV-technischen Zugangs zu dem Buchführungssystem der Landesregierung. Hier wird offenbar verkannt, dass der Haushaltsvollzug in der alleinigen Zuständigkeit der Landesregierung liegt und dem Gesetzgeber kein generelles unbeschränktes Zugriffsrecht auf die Informationsbasis der Landesregierung zusteht.
Im Übrigen leuchtet mir nicht ein, was das Parlament ohne eine fachkundige Kommentierung durch die Landesregierung mit den nackten Zahlen aus der Buchführung anfangen will. Eine unkommentierte Datenwüste wird bei den Abgeordneten nicht zu einem Mehr an Information, sondern zu einem Mehr an Desinformation führen.
In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass wir im Landtag gemeinsam ein Budgetbüro installiert und mit dem Institut der Budgetanfrage ein, wie ich meine, geeignetes Instrument für schnelle Auskünfte aus dem Buchführungssystem der Landesregierung geschaffen haben. Wenn Sie das nicht mehr wollen, sondern sich, wie auch immer, die Informationen direkt aus unserem SAPSystem besorgen möchten, steht die Kooperationsvereinbarung einschließlich der vierteljährlichen Budgetberichte auf dem Prüfstand.
Mit diesen Anmerkungen möchte ich es bewenden lassen. Ich wollte nur diese Bedenken hier vortragen.
Aber Folgendes darf ich den antragstellenden Fraktionen zum Schluss mit auf den Weg geben: Jedem ist die besondere politische Situation bewusst, die wir zurzeit in Hessen haben. Niemand ist damit zufrieden. Aber das ist in meinen Augen kein Grund, sich leichtfertig und bedenkenlos von einem bewährten und über Jahrzehnte gewachsenen Rechtssystem, wie dem Haushaltsrecht, zu verabschieden. Noch nie hat es sich im Staatswesen gelohnt, aus einer schwierigen Situation heraus gleich die Grundfesten der Verfassungsordnung über Bord zu kippen.
Glücklicherweise besitzt das Land eine Verfassung, die solchen Bestrebungen enge Grenzen setzt. Die Landesregierung wird im weiteren Verfahren sehr sorgfältig darauf zu achten haben, dass ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte auch in Zukunft gewahrt bleiben. Ich sage Ihnen:
Nachfolgende Regierungen und Parlamente werden dankbar sein, dass wir an dieser Stelle einen solchen unzumutbaren Angriff abwehren. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz die formale Seite ansprechen.
Es geht hier um 790.000 c für die Landeskasse. Der Bodenwert ist aufgrund früherer abgeschlossener Verträge hinsichtlich mittlerweile eingetretener Preissteigerungen extrapoliert worden. Analog dazu hat nochmals eine Untersuchung durch einen vereidigten Sachverständigen für Bodenwert stattgefunden. Danach sind die 4,31 c Bodenwert absolut marktüblich. Der Bestandswertanteil, d. h. der daraufstehende Wald, ist von der FENA in Gießen geprüft und im Wert festgesetzt worden. Insofern glaube ich, es gibt keinen formalen Hinderungsgrund.
Ich will nur noch kurz die Gegner dieses Verkaufs darauf hinweisen, dass das alles nicht so ganz einfach wäre.
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel datiert vom 24.04.2003 und ist bestandskräftig. Danach hat die Firma einen Anspruch darauf, diese Fläche in drei Abschnitten zu erhalten. Die dritte Fläche ist bereits am 23.02. bzw. am 07.03.2007 in der Form der Besitzeinweisung übertragen worden, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass gegenüber dem Bergamt die Notwendigkeit der mittelfristigen Inanspruchnahme nachgewiesen wurde. Die haben sogar schon eine Anzahlung in Höhe von 50.000 c gemacht.
Daher bin ich zunächst einmal ganz gelassen, doch sage ich Ihnen als ehemaliger Umweltminister durchaus engagiert: Es muss etwas geschehen; und es ist völlig unstrittig, dass wir gemeinschaftlich dafür eintreten müssen, Kali + Salz dazu zu bringen, die umweltfreundlichen Varianten zu wählen. Auf der anderen Seite können wir nicht verhindern, dass diese Flächen für die Halde genutzt werden.
Herr Abg.Schmitt hat bereits gesagt,dass wir dabei helfen müssen, dass es bei der Firma weitergeht. Man kann ein Umweltproblem möglicherweise begrenzt so lösen, dass man alles stilllegt, aber selbst dann müssen noch 50 Jahre lang Gelder investiert werden, um entsprechende Lösungen hinzubekommen. Daher bin ich für diese Unterstützung dankbar. Ich sage Ihnen ganz freimütig: Ich möchte gern, dass wir in der Landeskasse Geld haben, doch möchte ich nicht der Anlass dafür sein, dass in Neuhof-Ellers in Bezug auf die Arbeitsplätze der Beteiligten plötz
lich Schwierigkeiten auftreten. Das brauchen wir uns nicht anzutun. Das sagt aber nichts darüber aus, dass wir nicht gemeinschaftlich dafür kämpfen sollten, dass Kali + Salz noch etwas mehr als das Notwendige für die Umwelt tut. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Staatsminister Weimar, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit komme ich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses – ich kürze dies ab – zur Haldenerweiterung der K + S KALI GmbH in Neuhof. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU und die FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.
Ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 59:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung von forstfiskalischen Waldflächen in Größe von 345,7973 ha und von domänenfiskalischen Ackerflächen in Größe von 70,5042 ha; hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO – Drucks. 17/298 zu Drucks. 17/221 –
Berichterstatterin ist Frau Abg. Gottschalck. Ich gehe davon aus, dass auf die Berichterstattung verzichtet wird. – Dem wird nicht widersprochen.
Als Erster hat sich Herr Kaufmann zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine erste Bemerkung zu dem Thema ist folgende: Ich glaube, dass die Gesellschafter der Gesellschaft Flughafen Kassel-Calden klug gehandelt haben. Wir haben bei allen existenzgefährdeten Betrieben Vereinbarungen mit den Beteiligten getroffen, damit sie wissen, wie es in Zukunft weitergeht, dass sie sich keine Sorgen machen müssen und dass gleichzeitig vor Gericht diese Frage der Existenzgefährdung im Verhältnis zu den sonstigen Parametern des Flughafens keine Rolle mehr spielt. Dass Graf Grote als großer Gegner einer solchen Vereinbarung zugestimmt hat – das ist alles kein Geheimnis, sondern es steht in den Zeitungen –, ist unter dem Gesichtspunkt einer positiven Gerichtsentscheidung, die wir bewirken wollen, ausgesprochen richtig und wichtig.
Deswegen bin ich sehr dankbar, dass uns das gemeinsam mit den Mitgesellschaftern und den Verantwortlichen vor Ort, die sich mit der Sache viel Arbeit gemacht haben – das weiß ich –, gelungen ist.
Herr Kollege Kaufmann, ich kann Ihnen übrigens berichten, dass das Gericht heute seine mündliche Verhandlung
abgeschlossen und alle Beweisanträge abgelehnt hat. Es wird am 17. Juni entscheiden. Ganz schlecht sieht es nicht aus – so sage ich das einmal, ohne jetzt vorgreifen zu wollen. Was dort endgültig entschieden werden wird, das kann auch keiner wissen.
Aber was gerade Ihre Frage zum Thema Planrechtfertigung betrifft, hat das Gericht überhaupt keinen zusätzlichen Beweisantrag mehr zugelassen und keine zusätzlichen Auflagen gemacht,wie gelegentlich groß in der Zeitung zu lesen war. Dieses Thema ist so erledigt.
Zweitens. Ich halte einfach nur für das Protokoll fest, dass die hier angesetzten Werte in Ordnung sind. Darüber ist im Ausschuss ausführlich von der Hessischen Landgesellschaft informiert worden. Ich muss sagen, die Hessische Landgesellschaft hat nicht nur in dieser Frage hervorragend gearbeitet.
Wir haben da eine ganz hervorragende Gesellschaft mit Herrn Müller und seiner Truppe, der ich sehr dankbar für die Arbeit bin, die sie leisten.
Drittens. Dieses Geschäft war notwendig. Es ist üblich, dass diese Abstandssumme, die hier genannt worden ist, festgelegt wird. Der 01.10.2009 ist kein Automatismus, Herr Kaufmann, im Hinblick darauf, dass wir bezahlen müssten und die Grundstücke endgültig in unseren Besitz übergehen, sondern der 1. Oktober 2009 ist ein Tag, an dem wir eine Erklärungsfrist haben, ob wir weitermachen wollen oder ob wir aufgeben. Unter diesen Gesichtspunkten ist das auch klug.Wir bezahlen nicht für diese Grundstücke, bevor wir tatsächlich wissen, ob wir bauen. Das ist an dieser Stelle so eingetütet.
Am 01.10.2009 muss die Gesellschaft endgültig erklären, ob sie weitermachen will oder nicht. Möglicherweise müssen dann Fristverlängerungen und alles, was dort möglich wäre, ins Auge gefasst werden.Aber diese Zeit haben wir gewonnen. Sie ist mit dem Ruhen des Verfahrens tatsächlich abgegolten worden, und sie hat uns gerichtlich sehr geholfen.
Ich bin etwas stolz darauf, dass uns das gelungen ist und dass die Mitgesellschafter in dieser harmonischen Art und Weise das so positiv vorangebracht haben. Man muss einmal beachten, was über die Parteigrenzen hinweg an dieser Stelle passiert. Es ist uns gelungen, diese Sache so positiv voranzubringen. Ich wäre Ihnen also sehr dankbar, wenn Sie unser aktives Geschäft an dieser Stelle durch den positiven Beschluss des Landtags unterstützen würden. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Herr Minister Weimar. – Die Redewünsche zu Tagesordnungspunkt 59 sind alle befriedigt.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung von forstfiskalischen Waldflächen und von domänenfiskalischen Ackerflächen abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, SPD.Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zur Bereinigung der Tagesordnung und zu den Beschlussempfehlungen ohne Aussprache. Wir werden also jetzt einen kleinen Abstimmungsmarathon erleben dürfen. Schauen Sie auf Ihren parlamentarischen Geschäftsführer.
Ich verspreche auch, dass wir die von Herrn Präsident Kartmann anvisierte Zeit 21.45 Uhr nicht deutlich überbieten werden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Stümperei der geschäftsführenden Landesregierung bei der Mittagessenversorgung für Kinder aus finanzschwachen Familien in Schulen – Drucks. 17/232 zu Drucks. 17/87 –
Herr Kaufmann, ich darf Sie jetzt bitten, Platz zu nehmen und das Gespräch anschließend fortzusetzen. Ich bin mitten in der Abstimmung.
Wenn nicht widersprochen wird, schlage ich vor, dass wir bei allen anschließend aufgerufenen Beschlussempfehlungen auf die Berichterstattung verzichten.
Einverstanden.
Ich lasse über Tagesordnungspunkt 42 abstimmen. Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen schafft unbürokratisch schnelle Hilfe – Drucks. 17/236 zu Drucks. 17/183 –
Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind GRÜNE, SPD und LINKE. – Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 45 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen schafft unbürokratisch schnelle Hilfe – Drucks. 17/237 zu Drucks. 17/187 –
Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKE. – Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend betriebsübergreifende Kindertagesstätten fördern und zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend betriebsübergreifende Kindertagesstät
ten fördern – Drucks. 17/234 zu Drucks. 17/138 und zu Drucks. 17/191 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Ich darf auch die Regierung bitten, mir nicht die Sicht zu versperren. Entschuldigung, ich konnte das leider nicht wahrnehmen.
Ich bitte noch einmal um das Handzeichen. Wer möchte zustimmen? – Das ist das ganze Haus.Vielen Dank.Damit angenommen.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 46:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend künftige Trägerschaft im Sozialgesetzbuch II – Drucks. 17/238 zu Drucks. 17/136 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD. Wer enthält sich? – DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 52:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend Hallenbadinvestitionsprogramm – Drucks. 17/282 zu Drucks. 17/59 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit hat das ganze Haus zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 53:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sicherstellung von regelgerechten Haushaltsberatungen im Jahr 2008 – Drucks. 17/283 zu Drucks. 17/137 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 54:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Leitlinien für den Haushalt 2009 – Drucks. 17/284 zu Drucks. 17/142 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 55:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend finanzwirksame Anträge und Beschlüsse des Hessischen Landtags im Haushaltsjahr 2008 – Drucks. 17/285 zu Drucks. 17/148 –
Wortmeldung von Herrn Rentsch, bitte schön, Herr Rentsch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich will dazu sehr deutlich meine persönliche Meinung sagen: Ich möchte mich nämlich – außer bei den Antragstellern, seitens derer es so manchen Zungenschlag gegeben hat, den ich so nicht akzeptieren kann – für diese Diskussion, so wie sie hier stattgefunden hat, bedanken.
Als Finanzminister muss ich allerdings, insgesamt betrachtet, sagen, dass ich seitens des Hauses für das, wie die Finanzverwaltung in Zukunft geführt wird sowie in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der hessischen Finanzverwaltung, die hier herausgestellt worden ist, eine deutliche Unterstützung erkenne.Hierüber freue ich mich.Wir werden dies an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben. Diese freuen sich, wenn sie einmal gelobt werden, denn in aller Regel verhält es sich so, dass jemand, der vom Finanzamt kommt und den Leuten Geld abnehmen muss – das ist für viele, nicht für alle Leute das Wichtigste, was sie haben –, nicht mit Sympathien rechnen kann. Da
her ist es sehr in Ordnung, von unserer Seite etwas Unterstützung zu bekommen.
Eigentlich habe ich eine ausformulierte Rede, doch kommt es mir nach dem Verlauf dieser Diskussion darauf an, hierzu das eine oder andere erläuternd zu sagen.
Erstens. Wenn Steuergesetze gemacht werden – das ist auch meine persönliche Meinung –,dann kann man sie für schlecht halten und darüber streiten. Der Punkt ist aber, dass ein Gesetz aufgrund einer Initiative des Parlaments geändert werden muss – nicht aufgrund einer Verweigerungshaltung oder sonstiger krimineller Machenschaften. Das heißt, es ist unsere Aufgabe, in diesem Staat dafür zu sorgen, dass Steuergesetze eingehalten werden.
Zweitens. Es ist immer wieder unsere Aufgabe, darüber nachzudenken, ob Steuergesetze gerecht, richtig und effizient sind. Sonst ist es unsere Aufgabe, diese zu ändern. Vorher müssen wir aber dafür sorgen, dass die Steuergesetze eingehalten werden. Wer das sagt, der diskriminiert niemanden, sondern es handelt sich um einen ganz normalen Vorgang, der von der Dienstseite auch verlangt wird und den wir in diesem Zusammenhang zu erfüllen haben.
Herr Kahl hat bereits den Kostenfaktor im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich angesprochen. Dafür bin ich sehr dankbar. Wir verhandeln und sprechen über diesen Punkt, doch ist dies nicht der wichtigste. Das Wichtigste ist, dass wir durch unseren Verwaltungsvollzug dazu beitragen, dass eine Steuergerechtigkeit herrscht und dass Gesetze eingehalten werden. Daher wird die Finanzverwaltung von mir immer die Unterstützung erhalten, die notwendig ist, damit sie diese Aufgabenstellung wahrnehmen kann. Wenn bei Gelegenheit mehr Geld in der Kasse ist, dann ist das erfreulich und ein Ausfluss der guten Arbeit.
Wir leiden darunter, dass wir bei der Prüfung eigentlich nicht so ganz genau wissen, wer steuerehrlich ist und bei wem man genauer hinschauen muss.Wir haben Bereiche, wo man genauer hinschauen muss. Dort haben wir die Prüfungen intensiviert. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Lohnsteueraußenprüfung, denn wir hatten 40 % Nullfälle. Bei 40 % ist nichts herausgekommen. Das ist schlicht zu viel. Es ist eine Vergeudung von Ressourcen.
Wer sich dafür ausspricht, Betriebsprüfungen linear hochzurechnen, liegt natürlich völlig falsch. Bei der Überprüfung von Einkommensmillionären – ohne das Steuergeheimnis zu verletzen, ganz allgemein gesagt – ist bei der großen Mehrzahl ganz wenig oder nichts herausgekommen; und es sind in das Jahresergebnis nur zwei oder drei Fälle eingegangen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Finanzverwaltung so ausgestattet ist, dass sie dies punkt- und zielgenau mit einem vertretbaren Aufwand an Ressourcen machen kann.
Wenn es keinen Anlass für eine Fahndung oder eine Betriebsprüfung gibt, weil sich aus der Fortschreibung der jährlichen Steuererklärung ergibt, dass sich eigentlich nichts großartig geändert hat, ist die Frage, ob sich die Finanzverwaltung und ob ich das Unternehmen zeitlich so binden muss, diese Prüfung durchzuführen.
Deswegen müssen wir der Finanzverwaltung die technischen und personellen Ressourcen geben, die notwendig sind, um diese Aufgaben zu erfüllen. Gleichzeitig müssen
wir immer wieder darüber diskutieren, dass wir die Punkte so erledigen können, dass sie effizient und für alle Beteiligten erträglich erledigt werden.
Ich komme als Erstes auf die EDV. Das wird Sie vielleicht ein bisschen verwundern. Aber das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt.An die Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN, da Sie das wahrscheinlich nicht mitbekommen haben: Vor zwei Jahren haben wir die gesamte Hardware der hessischen Finanzverwaltung ausgetauscht, alle Computer.Wir haben die Beteiligten, insbesondere diejenigen, die im Außendienst sind, mit Laptops ausgestattet. Daher haben wir jetzt eine hervorragende technische Ausstattung. Wir werden das alle vier Jahre auf den neuesten Stand bringen. Wir haben entsprechende Verträge abgeschlossen.
Zweitens. Ich möchte meinem Staatssekretär Dr. Arnold sehr herzlich danken,dass es gelungen ist,am 8.Mai in der Finanzministerkonferenz durchzusetzen, dass nunmehr alle Bundesländer auf der Basis von EOSS nach KONSENS I mit den gleichen Computerprogrammen zusammenarbeiten. Das heißt, wir werden in absehbarer Zeit einheitliche Computerprogramme in allen Bundesländern in Deutschland haben, für jedes Sachgebiet. Meine Damen und Herren, wer weiß, was es bedeutet, eine GmbH & Co. KG mit 500 Kommanditisten deutschlandweit zu prüfen, wird wissen, welchen Vorteil es bietet, eine einheitliche Software zu haben, um die Prüftätigkeit besser vornehmen zu können.
Wir haben Finanzservicestellen bei fast allen Finanzämtern eingeführt. Ich glaube, nur ein Finanzamt in Hessen steht noch offen.Wir haben die Neustrukturierung der Finanzämter erfolgreich durchgeführt. Meine Damen und Herren, wir haben bei den Einstellungen – darauf bin ich sehr stolz – seit Jahren eine stabile Quote von 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im mittleren und gehobenen Dienst. Wir bilden jährlich 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Diese Zahl liegt deutlich über der Abgangsquote, sodass wir die Finanzverwaltung durch die Einstellung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter permanent aufstocken. Abgesehen davon, dass es eine Verdopplung gegenüber der Einstellungsquote der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre ist, haben wir trotz der sonstigen Personaleinsparungen in diesem Bereich kontinuierlich deutlich aufgestockt. Die Finanzverwaltung partizipiert schon jetzt ganz erheblich von der Höhe der Ausbildungszahlen, weil sie Jahr für Jahr nach der Prüfung einen erheblichen Zufluss an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat,die über die Zahl natürlicher Abgänge bei der Finanzverwaltung hinausgeht.
Meine Damen und Herren, damit schaffen wir die personellen Grundlagen dafür,so,wie Herr Abg.Kaufmann das gesagt hat, um sukzessive aufzubauen. Nach dem Zehnjahresprogramm soll es 30 zusätzlich geben. Die rot-grüne Regierung hat damals,ich glaube,1997,300 Stellen für Betriebsprüfer geschaffen, die sukzessive besetzt worden sind, sodass wir durch das Strukturprogramm tatsächlich zu sehr viel besseren Zahlen in der Finanzverwaltung kommen. Es werden unendliche Leistungen durchgeführt.
Wir haben hier auch darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Prüfer tatsächlich steigt, dass wir – da komme ich wieder zu den technischen Problemen – bei 320 Personen, die wir im Jahr in Rotenburg und dort, wo wir die Ausbildung noch zusätzlich machen, ausbilden, nach objektiven Gesichtspunkten aber am Ende unserer Ausbildungskapazitäten sind. Man kann vielleicht noch ein paar mehr aus
bilden, weil im Laufe des Jahres immer welche abgehen, weil die Finanzverwaltungsausbildung eine der schwierigsten Ausbildungen überhaupt ist. Man muss große Hochachtung vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ausdruck bringen, die die Prüfung bestehen, die sich ständig fortbilden und ständig, eigentlich jährlich, geistig enteignet werden und sich mit neuen Dingen auseinandersetzen müssen, die alten aber nie vergessen dürfen, weil sie teilweise über viele Jahre in den Steuererklärungen eine Rolle spielen. Meine Damen und Herren, das ist ein schwerer Beruf. Die Leute, die das machen, sind prima Leute. Wir bilden sie optimal aus. Aber wir sind bei der Ausbildungskapazität an der Obergrenze angelangt. Das hat übrigens auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft bestätigt.
Ich glaube, es ist vom Kollegen Kahl angesprochen worden, und die anderen sind ihm gefolgt: Es reicht nicht aus, allein den Außendienst zu stärken. Ich gehe davon aus, dass zwei Dinge eine Rolle spielen. Erstens. Ich brauche im Innendienst korrespondierend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das umsetzen. Aber was noch wichtiger ist, um mehr Fälle – unterstellt, es gibt sie – z. B. bei der Steuerfahndung aufzudecken, muss ich neben der Frage der Anzeigen einen Top-Innendienst haben, der Hinweise dafür sammelt, dass man anschließend sagen kann, dass wir die Fahndung dorthin schicken müssen, weil da alles ein bisschen schwierig zu sein scheint. Ich will das, was öffentlich so attraktiv ist, nämlich über die Aufstockung der Anzahl der Mitarbeiter im Außendienst zu reden, nicht herunterreden.Aber ich sage, weil es häufig ungerecht ist: Der Innendienst bedarf ebenfalls unserer besonderen Zuneigung.
Sie müssen Folgendes sehen.Wenn Sie einen Betriebsprüfer oder einen Steuerfahnder herausziehen, sind das meistens Leute, die schon zwischen zehn und zwanzig Jahren in der Finanzverwaltung – in Anführungszeichen – gelernt haben, die also Praktiker sind, mit großer beruflicher Erfahrung tätig sind und gleichzeitig verantwortliche Stellen im Innendienst hatten. Wenn ich die in die Betriebsprüfung, in die Steuerfahndung setze, brauche ich anschließend wieder Leute, die dann als Sachbearbeiter, als Sachgebietsleiter oder sonst wo 1 : 1 diese Aufgabenstellung übernehmen.Das heißt,die Dinge müssen von unten nach oben aufgebaut werden. Wir können uns immer über die Frage einer optimalen Ausstattung der Finanzverwaltung unterhalten. Aber zu sagen, mit der öffentlichen Deklamation, dass wir jetzt 100 Steuerfahnder oder Betriebsprüfer mehr haben müssen, sei die Sache erledigt oder das Problem gelöst, das ist nicht richtig. Ich will unsere Steuerverwaltung ein bisschen davor schützen, dass man das vereinfacht darstellt.
Im Übrigen, kleiner Hinweis zu dem Aufkommen.
Ich versuche, mich zu beeilen. – Die bei der Betriebsprüfung erzielten Mehrsteuern sind zu 90 % aus der Prüfung der größten Betriebe. Man kann es nicht 1 : 1 umrechnen: „Wir brauchen nur noch 100 Betriebsprüfer zusätzlich, dann habe ich die Million.“ Ich sage: 90 % ist Betriebs
prüfungsergebnis aus größten Betrieben. Die werden alle, lückenlos, dauergeprüft. Das heißt, ich habe keinen Spielraum, zu sagen, ich stelle mehr Betriebsprüfer oder Fahnder ein, dann wird das große Geld herauskommen. Ich sage es noch einmal: 90 % der Mehrsteuern, die wir einnehmen, kommen aus der Prüfung größerer Betriebe. Dadurch, dass wir dort schon den Schwerpunkt der Prüfung haben, und aufgrund der Tatsache, dass wir sie ständig prüfen, Anschlussprüfungen haben, ist da nicht sehr viel zusätzlich zu holen. Ich will nicht bestreiten, dass das eine oder andere Ergebnis besser sein könnte. Aber, wie gesagt, es ist nicht richtig, dass Sie das 1 : 1 umrechnen können.
Meine Damen und Herren, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat an der Stelle durchaus hervorgehoben, dass wir uns sehr bemühen, die hessische Steuerverwaltung in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Ich finde, das ist ein gutes Lob.
Herr Präsident, ich will mich nur noch mit der Frage Einkommensmillionäre beschäftigen. Wir haben im Jahre 2007 16 % der sogenannten Einkommensmillionäre geprüft, und zwar drei Jahre rückwirkend. Wer den Turnus sieht, weiß, dass wir bei den Einkommensmillionären eine Quote von mindestens 50 % erreichen, weil durch die Tatsache,dass immer drei Jahre geprüft werden,die Zahl entsprechend hoch ist.
Wir sind damit in der Prüfung ziemlich weit oben. Die Zahl der Einkommensmillionäre ist zurückgegangen. Ich habe auch nach Gründen dafür gefragt. Es liegt an zwei Dingen. Das eine ist: Die Ausgangsbasis ist 2000/2001.Damals gab es diese Blase bei IT, auf dem Aktienmarkt und in weiteren Bereichen und daher eine Menge Einkommensmillionäre, die allerdings heute in Teilen keine mehr sind, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Sie kennen die Vita des einen oder anderen.
Das andere ist: Man muss ganz nüchtern feststellen, dass sich bei Banken und in anderen Bereichen die Frage stellt, wo Prämien und Sonstiges mehr völlig legal ausgezahlt werden. Das ist angesichts des Steuersatzes in Deutschland nicht mehr unbedingt Deutschland. Deswegen verändern und verschieben sich diese Dinge. Sie haben mit dem Thema Prüfung überhaupt nichts zu tun. Wir prüfen an dieser Stelle. Ich habe auch dem Ausschuss schon darüber berichtet, aber ich weise noch einmal darauf hin: Bei den Prüfungen der Einkommensmillionäre war das Ergebnis, dass wenige Fälle das Geld gebracht haben und auf der anderen Seite sogar viele Nullfälle dabei waren. Das relativiert übrigens auch die Frage eines Generalverdachts.
Man kann eigentlich generell sagen:Ein Großteil der Prüfungen läuft an dieser Stelle sehr befriedigend ab unter dem Gesichtspunkt, dass die Beteiligten sich nichts zuschulden kommen lassen. Es gibt Fälle von Auslegungsproblemen, die mit Steuerhinterziehung nichts zu tun haben. Was die Fälle von Steuerhinterziehung betrifft, können Sie davon ausgehen, dass die hessische Steuerverwaltung ihnen unnachgiebig nachgeht.
Abschließend muss ich sagen, dass wir einen großen Erfolg erzielt haben, der hier nicht bemerkt oder angesprochen worden ist.Wir haben ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungsteuer. Ich finde, man sollte gelegentlich darauf hinweisen. Wenn es eine signifikante Vereinfachung des Steuerrechts gibt, dann ist es die Einführung der Abgel
tungsteuer durch die Koalition in Berlin. Wir sind sehr dankbar dafür, dass es diese in Zukunft gibt. Es spart dem Steuerpflichtigen Erklärungsaufwand, sichert den Steuervollzug und damit auch die Steuereinnahmen.
Meine Damen und Herren, Sie werden sehen, dass meine Prognose an dieser Stelle richtig ist. Unsere Steuereinnahmen werden an dieser Stelle steigen, sodass wir davon ausgehen können, dass hier endlich einmal etwas richtig gemacht wurde.Ich bin gerne bereit,mit Ihnen darüber an anderer Stelle noch zu diskutieren. Ich wollte die Gelegenheit nutzen, nicht undifferenziert im Raum stehen zu lassen, dass mit ein paar Steuerfahndern unsere Probleme gelöst seien. Das muss differenziert angegangen werden.
Wir gehen es differenziert an, und die hessische Steuerverwaltung macht ihre Arbeit aus meiner Sicht hervorragend. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar dafür, dass sie diese Diskussion nicht dazu genutzt haben, Aggressionen auszutauschen, sondern sehr sachlich und vernünftig, meine ich, den Weg der hessischen Steuerverwaltung im Großen und Ganzen unterstützen. Dafür bedanke ich mich.