Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Wir sagen eindeutig: Dieses Gesetz ist kein Anlass zu populistischen Maßnahmen, von welcher Seite auch immer. In der Summe ist weniger Transparenz vorhanden. Wir wollten aber mehr Transparenz erreichen. Deshalb werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Kahl hat jetzt für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Position zur Änderung des Abgeordnetengesetzes hat sich zwischen der ersten und der zweiten Lesung nicht verändert. Unsere Position hat sich auch nicht durch den Artikel von Herrn von Arnim in der „Frankfurter Rundschau“ verändert. Dies war wieder einmal ein Rundumschlag gegen das Hessische Abgeordnetengesetz, weder sachbezogen noch überzeugend. Ich will in diesem Zusammenhang sagen: Wir beschäftigen uns auch nicht mit den Altersbezügen und den Nebentätigkeiten der Hochschullehrer. Dabei wäre das sicherlich ein ganz interessantes Feld.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Im Übrigen betone ich: Wir werden es nie schaffen, ein Abgeordnetengesetz zu beschließen, das Herrn von Arnim gefällt. Dann hätte er nämlich – um das auf diese einfache Formel zu bringen – keine Möglichkeit mehr, anschließend etwas dazu zu publizieren.

Auch sein Hinweis, die von uns vorgesehene Einkommensanpassung sei verfassungswidrig, ist schlichtweg falsch. Ich will das begründen:Wir wissen, dass wir als Abgeordnete über die Diätenanpassung entscheiden müssen. Dafür – das ist der entscheidende Punkt – haben wir ein klares,nachvollziehbares und transparentes Verfahren gefunden. In der öffentlichen Diskussion würde ich gern einmal hören, was eigentlich gegen das Kriterium der An

passung an die allgemeine Einkommensentwicklung spricht. Ich habe noch kein einziges Argument dagegen gehört.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

Die Abgeordneten sind die Vertreter des ganzen Volkes. Deswegen ist dieser Bezug richtig, und deswegen orientieren wir uns eindeutig nicht am öffentlichen Dienst – um das klar und deutlich zu sagen. Herr Kollege Schaus, ich kenne auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die vielleicht nicht zufrieden wären, wenn sie so viel wie Abgeordnete verdienten.

Meine Damen und Herren, deswegen orientieren wir uns an diesem Kriterium. Wir haben festgelegt, dass dieses Kriterium für die gesamte Legislaturperiode gilt.Wir wollen eben nicht darüber entscheiden, ob uns das, was der allgemeinen Einkommensentwicklung entspricht, zu viel oder zu wenig ist, sondern wir sagen: Genau das ist das Kriterium. – Das ist unsere freie Entscheidung, und das ist auch eine transparente Entscheidung.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Zu dem Einwand, dass das auf eine stille Art und Weise erfolgt: Erstens gibt es einen Bericht des Präsidenten, und zweitens wird es im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Deswegen ist das transparent, und deswegen ist es der richtige Maßstab. Daher ist klar, dass es gegen dieses Kriterium eigentlich keinen Widerspruch geben dürfte.

Jetzt möchte ich noch einige Bemerkungen zu dem anderen Thema,der Transparenzregelung,machen.Ich sage für meine Fraktion sehr klar:Wir haben mit der Transparenzregelung, für deren Verankerung im Gesetz CDU und FDP beim letzten Mal gestimmt haben, einen ersten Schritt zu mehr Transparenz getan. Das ist richtig so.

Wir stehen dem Vorschlag der GRÜNEN sehr nahe und haben das auch immer begründet. Aber wir müssen uns doch endlich einmal darauf verständigen, dass ein Gesetz, wenn es beschlossen ist, wenigstens ein Jahr wirksam sein muss, bevor wir über weitere Änderungen debattieren und entscheiden.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

Deswegen sage ich für uns sehr klar:Wir sind dazu bereit, im nächsten Jahr über den Vorschlag der GRÜNEN nicht nur zu debattieren, sondern auch zu entscheiden.

(Beifall des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Um dies zum Ausdruck zu bringen, haben wir uns bei der Abstimmung im Ältestenrat der Stimme enthalten.

Meine Damen und Herren, wir sollten einen kühlen Kopf bewahren, was die Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft. Damit kann man keine Wahlen gewinnen. Das Kriterium, das wir gewählt haben, können wir draußen in der Öffentlichkeit jeder Bürgerin und jedem Bürger verdeutlichen. Wir können sagen, dass wir uns genau an der Einkommensentwicklung orientieren.Das ist ein richtiger und objektiver Maßstab. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Kahl. – Als Nächster hat Herr Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute Abend über die Anpassung der Diäten der Abgeordneten, d. h. darüber, welche Systematik wir zugrunde legen und wie wir das organisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am heutigen Tag steht eines fest: In den letzten Stunden hat sich wieder einmal gezeigt, dass wir keinen einfachen Job haben. Die Ausübung eines Mandats – also der Beruf eines Parlamentariers – ist für die Menschen in unserem Bundesland keine einfache Tätigkeit. Sie ist mit vielen Terminen vor Ort, mit vielen Einladungen und mit vielen Verpflichtungen verbunden. Das ist sicherlich bekannt, auch wenn das in der Öffentlichkeit von „Parteienkritikern“ – der Name ist schon genannt worden – häufig kritisch unter die Lupe genommen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es zur parlamentarischen Demokratie wenige Alternativen gibt. Als Parlamentarier sage ich auch, dass mir diese Arbeit viel Freude macht. Sie ist immer wieder von neuen Herausforderungen begleitet. Es gibt immer wieder Überraschungen.Auch das kann man sicherlich feststellen.

Ich denke, die Systematik, die wir hier gemeinsam gefunden haben – das hat auch der Kollege Wagner für die GRÜNEN erklärt –, ist richtig. Jetzt gehe ich erst einmal auf die Systematik ein, bei der ein Konsens besteht. Wir sagen nämlich: Ja, wir übernehmen als Abgeordnete die Verantwortung, über unsere Einkommensentwicklung selbst zu entscheiden.Wir lagern diese Entscheidung nicht in irgendein Expertengremium aus.

Ich frage mich auch gelegentlich, wie ein solches Expertengremium arbeiten soll. Herr von Arnim hat in Hessen einmal einem Expertengremium angehört. Ich glaube, das hat er schon vergessen. Aber das macht nichts. Wir erinnern ihn an dieser Stelle gern daran, dass er einmal eine solche Tätigkeit ausgeübt hat.

Die Systematik halte ich für völlig richtig. Es gibt auch einen Konsens, die Einkommensentwicklung als Grundlage für jegliche Diätenanpassung in unserem Bundesland zu nehmen. Das bedeutet nämlich, dass die Diäten einerseits steigen – z. B. um 0,44 %; beim Kollegen Kaufmann wird das ebenfalls der Fall sein –, andererseits aber auch sinken können.

Ich glaube, dass das für jeden Abgeordneten des Hessischen Landtags ein Ansporn sein sollte, eine gute Arbeit zu machen. Wenn es den Menschen in unserem Bundesland gut geht,geht es letztendlich auch den Abgeordneten gut. Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt.

(Beifall bei der FDP)

Die Altersvorsorge haben wir nicht geregelt. In dem Punkt haben wir Liberale einen dezidiert anderen Anspruch. Das will ich nicht zu lang ausführen. Ich glaube aber, dass es richtig ist, wenn wir in naher Zukunft noch einmal darüber diskutieren; denn wir sind schon der Auffassung, dass die Regelung der Altersversorgung eigentlich in die Hände der Abgeordneten gehört und nicht in die Hände des Staates. Aber darüber wird an anderer Stelle zu diskutieren sein.

Zur Frage der Transparenzregelung, die die GRÜNEN eingebracht haben. Lieber Kollege Wagner, ja, ich glaube, es ist richtig, das zu überprüfen, was wir jetzt als Beschlusslage haben, und nicht eine neue Beschlusslage herbeizuführen, denn wir haben uns in diesem Landtag nach längerer Diskussion für einen Weg entschieden, der sehr kritisch und heftig umkämpft war.

Wir sollten jetzt die Schlussfolgerung daraus ziehen: Ist das, was wir beschlossen haben, eine Grundlage, die wirklich für mehr Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgt, oder kommen wir vielleicht zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist? – Ich halte es für die Vereinbarung für sehr wichtig, dass wir diese Beschlusslage daraufhin überprüfen, ob sie dem Transparenzgebot und letztendlich den Menschen ausreicht oder nicht.

Ich komme jetzt zum Hauptpunkt der Kritik an diesem Gesetz. Das ist die Frage, dass wir ein Gesetz beschlossen haben, das die Geltungsdauer von fünf Jahren hat. Da hat der Kollege Kahl – finde ich – sehr zu Recht gesagt:Wenn man einmal diese Systematik für richtig erachtet, dann braucht man sie nicht für ein Jahr zu beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wenn man sie für richtig erachtet, kann man sagen: Ja, für die Dauer einer Legislaturperiode ist das eine richtige Entscheidung, weil die Diäten steigen oder fallen können. Deshalb muss man nicht, um dem vermeintlichen Transparenzgebot gerecht zu werden,jedes Jahr wieder als Hessischer Landtag eine Entscheidung treffen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aus dem viel, aber meist falsch zitierten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren. Ich darf mit der Erlaubnis des Präsidenten zitieren:

In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht.Gerade in einem solchen Fall verlangt aber das demokratische rechtsstaatliche Prinzip (Art. 20 Grundgesetz), dass der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird. Denn dies ist die einzige wirksame Kontrolle.

Diesem Verfassungsgerichtsurteil wird der Hessische Landtag mit dem vorgelegten Gesetz gerecht. Wir entscheiden an dieser Stelle. Wir lagern die Entscheidung nicht aus. Klar ist auch, das Verfassungsgericht verlangt von einem Parlament nicht eine jährliche Bestätigung dieser Entscheidung in die eine oder andere Richtung, Herr Kollege Wagner. Deshalb ist das, was das Verfassungsgericht hier vorlegt, die richtige Grundlage für die Entscheidung des Hessischen Landtags.

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Kollege Rentsch, Sie müssen zum Schluss kommen.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich komme zum Schluss. Letzter Satz.

Ich gehe davon aus, dass das Gesetz, das von den Fraktionen von CDU,SPD und FDP vorgelegt wurde,rechtmäßig

ist,sodass es der Ministerpräsident ausfertigen wird,wenn es keine Rechtsfehler enthält,und dass wir mit dieser Entscheidung, da sie keine Rechtsfehler enthält, eine Grundlage für eine transparente Entlohnung der Abgeordneten dieses Bundeslandes getroffen haben, die sich aber jederzeit in der Lage sehen, eine Diskussion mit den Menschen in diesem Land zu führen, ob sie angemessen bezahlt werden oder nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Rentsch. – Weitere Redewünsche liegen nicht vor.Wir sind damit am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der SPD und der FDP für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes.

Ich lasse darüber in der textlichen Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP. Wer ist dagegen? – Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.– Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und als Gesetz beschlossen.

Ich darf Tagesordnungspunkt 58 aufrufen:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung von Waldgrundstücken des Landesbetriebs Hessen-Forst zur Haldenerweiterung der K + S KALI GmbH in Neuhof; hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO – Drucks. 17/297 zu Drucks. 17/42 –

Berichterstatter ist Abg. Görig.