Dann haben Sie solche Institutionen wie die HessenAgentur aus dem Boden gestampft, die super wichtig sei für die nicht monetäre Wirtschaftsförderung. Das einzige Interesse an dieser Hessen-Agentur war, dort einem Koch-Kumpel einen honorablen Arbeitsplatz zu verschaffen, ohne zu schauen, was das Land braucht. Gerade im Bereich Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung gibt es unendlich viel zu tun. Solche Projekte so zu vergeben, das ist unglaublich.
Wir brauchen eine Kultur der Förderung von Selbstständigkeit, von Wissenstransfer. Da sagt selbst die IHK, dass es in Hessen so nicht weitergehen kann. Sie haben dort keine Stärken. Sie können das nicht, und Sie haben keine Konzepte für intelligente und kleinteilige Lösungen. Deswegen brauchen wir einen Wechsel in Hessen.
Schauen wir noch das Thema Beberbeck an. Da wollen Sie auch wieder ein Projekt aus dem Boden stampfen, das seelenlos bleibt,weil man es an jedem beliebigen Platz der Welt so bauen könnte.
Wir sind nicht dagegen, dass dort etwas entsteht; denn wir brauchen dort Arbeitsplätze und Regionalentwicklung. Aber wir wollen dort ein Projekt, das sinnvoll mit der Region verbunden ist. Da kann ich nur darauf zurückkommen: Wir müssen auf die Stärken schauen, die es in den Regionen gibt. Dort gibt es z. B. auch viel an Natur, was man dafür nutzen könnte. Aber auch beim Naturpark Kellerwald haben wir Sie jahrelang zum Jagen tragen müssen.
Wir wollen im Wirtschaftsbereich ein modernes, ein gerechtes, ein ökologisches und ein nachhaltig wirtschaftendes Hessen in einer globalisierten Welt. Herr Wagner, Sie haben es dankenswerterweise zitiert. Wir wollen es, aber wir glauben, Sie können es nicht.
Zunächst rufe ich den Entschließungsantrag Drucks. 17/457 auf, Tagesordnungspunkt 41. Zunächst kommen wir zu dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Entscheidet euch.
Ich wiederhole die Abstimmung. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu ihrem eigenen Antrag zu? – Das sind FDP und CDU.Wer ist dagegen? – Das sind die SPD und die LINKEN. Wer enthält sich? – Das sind die GRÜNEN.
Jetzt muss ich rechnen. Das reicht, das ist angenommen. Damit ist der Änderungsantrag jetzt in den Entschließungsantrag eingebaut.
Wer dem Entschließungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Entschließungsantrag bei Zustimmung durch CDU und FDP von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt worden ist.
Zu Tagesordnungspunkt 46 ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen worden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Jetzt kommen wir zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nordhessens Qualitäten fördern, statt altes Denken in Beton zu gießen, Drucks. 17/568.Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN abgelehnt worden.
Schließlich kommen wir zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend wirtschaftlicher Aufschwung im Norden Hessens, Drucks. 17/569. Hier ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten worden, über die Punkte 2 und 9 getrennt abzustimmen.
Ich rufe zunächst Punkt 2 auf.Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist Punkt 2 bei Zustimmung durch die Antragsteller von den anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt worden.
Jetzt kommen wir zu Punkt 9. Wer stimmt hier zu? – Die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und LINKE. Enthaltungen? – Das sind die GRÜNEN. – Wer hier farbenblind ist, der hat Probleme. Damit ist Punkt 9 abgelehnt worden. Zugestimmt hat die SPD, abgelehnt haben CDU, FDP und die LINKE. Die GRÜNEN haben sich enthalten.
Wer den restlichen Punkten zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die SPD, DIE LINKE und die GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit sind die restlichen Punkte angenommen, nur die Punkte 2 und 9 sind nicht angenommen.Wir haben damit über den Antrag entschieden.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die unterirdische Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen (Hessisches Erdkabelgesetz) – Drucks. 17/260 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend den Ausbau der Stromnetze und den Einsatz von Erdkabeln – Drucks. 17/464 –
Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Hammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für die antragstellende Fraktion.
Herr Präsident Kartmann, sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute in erster Lesung einen Entwurf für ein Gesetz über die unterirdische Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen vor.Wir wollen damit den sich verändernden Energiestrukturen Rechnung tragen, und wir wollen damit auch den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren.
Es gibt sehr viele gute Gründe für die Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen unter die Erde. Wir erreichen damit vor allen Dingen eine größere Akzeptanz bei den Menschen, die von Trassenplanungen betroffen sind. Wir halten in unserem Gesetzentwurf Mindestabstandsregelungen fest, die den Empfindungen der Menschen Rechnung tragen, die Angst vor elektromagnetischer Strahlung haben. Wir meinen, dass es dann zu weniger Einsprüchen kommt, wenn solche Planungen bekannt werden. Das bedeutet auch, dass man diese Planungen schneller umsetzen kann.
Erdverkabelungen bedeuten darüber hinaus geringerer Eingriffe in Natur und Landschaft, denn während man für den Bau einer Freileitung eine Trassenbreite von 70 m benötigt, braucht man bei einer Erdverkabelung nur ca. 15 m. Der Eingriff in die Natur und in die Landschaft ist also wesentlich geringer als beim Bau von Freileitungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Landschaftsbild wird durch Hochspannungsmasten negativ beeinflusst. Wenn man die Kabel unter die Erde legt, fallen diese Beeinträchtigungen weg, was ebenfalls zu mehr Akzeptanz bei den Menschen führen wird. Das spielt eine große Rolle, gerade im Hinblick auf Natur- und Kulturdenkmäler.
Ich möchte einen weiteren wichtigen Punkt erwähnen. Durch Erdverkabelungen schaffen wir eine größere Versorgungssicherheit. Sie erinnern sich, dass wir eine Zunahme extremer Wetterverhältnisse erleben. Die Zahl und die Stärke von Orkanen nehmen zu. Wir haben das Problem, dass es auf Strommasten zu Schneelastbrüchen kommen kann. Sie erinnern sich vielleicht, dass das vor einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen der Fall gewesen ist. Eine unterirdische Verkabelung bringt mehr Versorgungssicherheit. Daher ist es wirklich wert, über diesen Punkt verstärkt nachzudenken und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Einige werden sicherlich sagen: Warum machen das die GRÜNEN in Hessen? Auf Bundesebene gibt es doch eine Entscheidung des Bundeskabinetts für ein Erdkabelgesetz. – Meine Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf wohlüberlegt eingebracht, denn wir wissen, dass ein Beschluss des Bundeskabinetts noch nicht die Verabschiedung eines Gesetzes bedeutet. Wann dieses Gesetz kommt, steht noch in den Sternen. Deshalb haben wir gesagt:Wir werden dies in Hessen forcieren, denn wir wollen auch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Man muss auch noch Folgendes darstellen. Der Beschluss des Bundeskabinetts beinhaltet einige Mängel. Ich sage das einmal so deutlich. Die Mindestabstandsregelungen sind geringer, als wir sie in unserem Gesetzentwurf aus Vorsorgegründen festgehalten haben. Außerdem handelt es sich um eine starre Regelung,die auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Trassen werden explizit benannt. Dadurch fallen aber andere Trassen aus den Überlegungen heraus, die in der Planung genauso wichtig sind, gerade auch für eine Erdverkabelung. Ich nenne als Beispiel nur die 380-kV-Trasse, von RWE geplant, die den Bereich Dauersberg, Limburg und Hünfelden betrifft. Die starre Aufzählung im Kabinettsvorschlag verhindert, dass andere Trassenplanungen umgesetzt werden können. Das halten wir für falsch.
Es gibt einen Antrag der SPD-Fraktion zu unserem Gesetzentwurf. Diesen Antrag werden wir unterstützen, denn wir beabsichtigen, hier zweigleisig zu fahren. Wir wollen auf der einen Seite bereits jetzt eine Umsetzung dieses Vorhabens in Hessen, auf der anderen Seite aber natürlich auch eine Intervention auf Bundesebene, die die Regeln, die uns wichtig sind, berücksichtigt. Die starre Aufteilung muss weg, die Mindestabstandsregelungen müssen geändert werden, und – das ist ebenfalls wichtig – Erdverkabelungen müssen auch bei 110-kV-Leitungen möglich sein. Das konnten wir bisher nicht regeln, weil es hierzu eine abschließende Regelung auf Bundesebene gibt. Das heißt, wir werden den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen, und wir sind felsenfest überzeugt, dass wir im Rahmen der Anhörung, die dazu stattfinden wird, sehr viele positive Argumente hören werden.
Denjenigen, die sich die ganze Zeit über im Hinblick auf eine Verteuerung des Strompreises kritisch über Erdverkabelungen geäußert haben, muss man sagen: Sie sollten sich den Beschluss auf Bundesebene und die dort dargestellte preisliche Entwicklung einmal anschauen. Dann werden Sie erkennen, dass mit Erdverkabelungen keine
horrenden Zahlen verbunden sind. Es wird keine Kostenexplosion geben. Man rechnet mit Mehrkosten von 81 Cent pro Haushalt und pro Jahr. Das sind überschaubare Kosten für Aspekte, die uns allen wichtig sein sollten: Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energien, mehr Versorgungssicherheit und eine schnellere Planungsumsetzung. Das muss in unser aller Interesse sein.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf die Anhörung, und wir hoffen, dass wir eine breite Unterstützung für unseren Gesetzentwurf bekommen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Prinzip ist das die Wiederholung eines Gesetzentwurfs, der in der letzten Legislaturperiode in eine Anhörung gehen sollte, aus terminlichen Gründen aber in die 17.Wahlperiode geschoben wurde.
Sie haben meines Erachtens die Tatsache nicht ausreichend betont, dass die Zuständigkeit nicht beim Land liegt, sondern in der Tat beim Bund.