Wer dem Abs. 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP.Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Abs. 2: Wer möchte zustimmen? – CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Abs. 3:Wer möchte zustimmen? – DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CDU. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Abs. 4: Wer möchte zustimmen? – DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CDU. Enthaltungen? – Die FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Dann kommen wir zu Abs. 5. Wer möchte zustimmen? – CDU,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Enthaltungen? – Die FDP. Damit ist auch dieser Absatz angenommen.
Abs. 6: Wer möchte zustimmen? – DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU. Enthaltungen? – FDP. Damit ist auch dieser Absatz angenommen.
Jetzt lasse ich abstimmen über den Dringlichen Entschließungsantrag der Faktion der SPD betreffend Deutschland und Hessen sozial gestalten. – Frau Schott, bitte.
Ich rufe Abs. 1 auf. Wer möchte ihm zustimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Absatz abgelehnt.
(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Norbert Schmitt (SPD), an die CDU gewandt: Sie stimmen mit den Kommunisten? – Unruhe)
Abs. 2: Wer möchte ihm zustimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und DIE LINKE. Damit ist auch dieser Absatz abgelehnt.
Abs. 3: Wer möchte ihm zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Abs. 4: Wer möchte zustimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und DIE LINKE. Damit ist auch dieser Absatz abgelehnt.
Abs. 5: Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Abs. 6: Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer lehnt ab? – CDU und FDP. Damit ist dieser Absatz angenommen.
Schließlich Abs. 7: Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist auch dieser Absatz angenommen.
Damit sind die Abs. 3, 5, 6 und 7 angenommen. – Vielen Dank für diese nicht ganz einfache Abstimmung.
Noch eingegangen und an Sie verteilt wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/697, zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts, Drucks.17/682 zu Drucks.17/326,Tagesordnungspunkt 75. Er wird nachher bei der Diskussion um das Sparkassengesetz mit aufgerufen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsund Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 17/680 zu Drucks. 17/505 –
Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, hierzu der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 17/628, vortragen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 27. August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
In seiner Sitzung am 18. September 2008 hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf behandelt und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und der LINKEN bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/628, mit den Stimmen der SPD und der LINKEN gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP abgelehnt worden.
Herr Kollege Beuth, Sie haben jetzt den symbolischen Hut des Berichterstatters abgelegt und nehmen jetzt bitte den symbolischen Hut des Redners für die CDU-Fraktion auf. Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich feststellen: Die CDU begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung für die Anpassung der Besoldung und der Versorgung in unserem Lande.
Im Rahmen der schriftlichen Anhörung haben uns die Sachverständigen in diesem Ansinnen unterstützt. Weil der Gesetzentwurf der Landesregierung handwerklich ein bisschen schärfer gefasst war, sind wir sehr dankbar, dass die Beratungsgrundlage von der SPD, die zunächst in einem Gesetzentwurf eingebracht worden war, zur Vereinfachung des Verfahrens zurückgenommen worden ist. Insofern befassen wir uns heute ausschließlich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den entsprechenden Änderungsanträgen.
Die CDU-Fraktion ist der Landesregierung, Minister Volker Bouffier und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerordentlich dankbar, dass sie durch die erfolgreichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften über einen Tarifvertrag die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass wir hier die Anpassung der Besoldung und der Versorgung für das Jahr 2008 vornehmen können.
Allen Unkenrufen in diesem Hause zum Trotz ist es gelungen,einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften auszuhandeln, eine Eckpunktevereinbarung. Meine Damen und Herren, wir haben das in diesem Hause diskutiert.
Wir betrachten diesen Tarifvertrag, diese Eckpunktevereinbarung als einen Einstieg in den Hessen-Tarif. Das ist unser politisches Ziel. Daran halten wir fest. Das setzen wir auch mit diesem Gesetzentwurf um.
Meine Damen und Herren, die Föderalismusreform hat uns diese Möglichkeiten eröffnet, und wir haben sie genutzt, zunächst für 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeiter und Angestellte; nunmehr folgt das Beamtenrecht dem Tarifrecht.
Ich will den Inhalt dieses Gesetzentwurfs in kurzen Zügen vorstellen. Für 98.000 Beamtinnen und Beamte und für 57.000 Versorgungsempfänger werden die Bezüge um 3 % erhöht. Das geschieht unter Anrechnung der 2,4-prozentigen Erhöhung zum 01.04.2008, die wir bereits im vergangenen Jahr beschlossen haben.
In dem Gesetzentwurf ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Danach werden bis A 8 150 c und ab A 9 100 c als Einmalzahlung vorgesehen.
Darüber hinaus haben wir mit diesem Gesetzentwurf die Verlängerung der Geltungsdauer des Beamtengesetzes beschlossen. Damit haben wir uns Zeit verschafft, um in aller Seelenruhe gemeinsam eine Dienstrechtsreform beraten zu können. Sie kennen die Themen, die dort aufgerufen sind. Ich glaube, es ist klug, dass wir das hier in diesem Gesetz machen.
Darüber hinaus wird auch die Geltungsdauer des Sonderzahlungsgesetzes verlängert. Meine Damen und Herren, damit kommen wir unserem Versprechen nach, als Land Hessen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes zu beteiligen.