Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Kahl für die SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung hat nichts mit großer Regierungskunst zu tun,sondern ist weiter nichts als eine Notlösung. Ich will auch sagen, dass wir dem zustimmen werden, weil es nicht mehr anders geht.
Aber ich möchte doch noch einmal auf Folgendes hinweisen. Im Jahr 2005 hat der Landtag beschlossen, den Ermäßigungssatz für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte zu reduzieren,weil durch Hartz IV die Verwaltung der Sozialhilfe wieder auf die Landkreise zurückfällt. Das hätte finanziell eine entsprechende Auswirkung gehabt, die man darstellen kann. Diese Regelung war aber innerhalb der kommunalen Familie stark umstritten. Es ging auch weiter um die Angemessenheit der Höhe des Ermäßigungssatzes von 50 % bei der Kreisumlage. Deshalb haben sich alle Beteiligten darauf geeinigt, dass der Landesrechnungshof dazu ein Gutachten erstellt. Deswegen hat
der Landtag damals zu Recht beschlossen, dieses Gutachten erst abzuwarten.Am 28.09.2006 lag das Gutachten der überörtlichen Prüfung vor. Es wurde weiterhin die Übergangsregelung verlängert. 2007 legte die Landesregierung sogar eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung vor, und dieses Jahr geschieht das wieder.
Es ist schon erstaunlich, dass sich die Landesregierung bei einer solch wichtigen Frage immer nur darauf beschränkt, die Übergangsregelung wieder zu verlängern, und zwar von einer Verlängerung zur anderen. Deswegen muss doch einmal die Frage gestellt werden, welche zusätzlichen Informationen – zusätzlich zu dem Gutachten, das vorliegt – noch gebraucht werden, um hier endlich eine Regelung zu treffen. Dann kommt wahrscheinlich der Hinweis auf die Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs. Ich will nur auf Folgendes hinweisen, Herr Finanzminister: Diese Strukturreform wurde auf der Kommunalkonferenz im Jahr 2006 angekündigt, aber bisher ist zu diesem Thema nichts passiert. Deswegen ist es eine Notlösung, die jetzt wieder in den Landtag eingebracht wird. Wir sehen dabei sicherlich keine andere Möglichkeit. Aber man muss festhalten, dass sie nach dem Gutachten daran hätten gehen müssen, das Problem zu lösen. Wenn Sie das im Rahmen einer Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs machen wollen, dann müssen Sie auch damit anfangen, statt im Jahr 2006 eine große Ankündigung zu machen, und anschließend passiert nichts. Es kann ja nicht sein, dass wir bei dieser wichtigen Frage von einer Übergangsregelung zur anderen gehen. Das hat mit vernünftigem Regierungshandeln nur bedingt zu tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In zwei Sätzen kann man sagen, in diesem Gesetzentwurf geht es ausschließlich um die Aussetzung der Reduzierung des Ermäßigungssatzes der Kreisumlage der Sonderstatusstädte von 50 auf 43,5 % und die Anpassung der konkreten Beiträge infolge der Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs aufgrund des Nachtragshaushalts 2007.
Sie merken schon an dieser Ein-Satz-Beschreibung, das ist eigentlich kein Thema, das eine Plenardebatte erfordert.
Deswegen denke ich, die Überprüfung des Gesetzentwurfs auf konkrete Zahlen und auf den Inhalt machen wir im Haushaltsausschuss. Dorthin wird der Gesetzentwurf ja gleich überwiesen.
Der Herr Kollege Kahl hat ein Stück weit das Grundsätzliche angesprochen. Da hat er ja nicht unrecht. Aber am heutigen Tag, am 25. September 2008, die Regierung Koch/Weimar aufzufordern, den Kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich zu regeln, erübrigt sich. Das werden andere tun, und zumindest ich meine, wir haben den Mut dazu und werden es nicht auf die lange Bank schieben, denn es wird erwartet, dass hier vernünftige Rege
lungen kommen. Dass sich die amtierende Regierung nicht mehr darin geübt hat, finde ich nicht so schlimm.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat beschäftigt uns das Thema Sonderstatusstädte und Kommunaler Finanzausgleich seit einigen Jahren. Es hat uns schon viele Stunden Diskussionen gekostet.
Der Kollege Kahl und der Kollege Kaufmann haben darauf hingewiesen, dass man dieses Thema nur im Kontext mit einer Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt wirklich vernünftig anpacken kann. Es wäre wirklich Unfug, in diesem Jahr, in der jetzigen politischen Konstellation zu versuchen, den gesamten Kommunalen Finanzausgleich neu zu ordnen. Dafür braucht man eine stabile Mehrheit. Die werden wir demnächst haben, und mit dieser stabilen Mehrheit werden wir in aller Ruhe den Kommunalen Finanzausgleich neu ordnen, sodass dabei auch die Sonderstatusstädte gut wegkommen. Für den Augenblick sage ich zu, dass wir den Vorschlag, die Übergangslösung noch einmal zu verlängern,unterstützen werden, und bitte auch um Ihre Unterstützung im Haushaltsausschuss.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt mir nicht ganz leicht, das zu sagen, aber vieles von dem, was der Kollege Kahl gesagt hat, ist richtig. Natürlich handelt es sich hierbei um eine Übergangslösung, die eigentlich auf Endlichkeit angelegt war. Das Gutachten des Landesrechnungshofs liegt vor, und man hätte Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Das ist nicht erfolgt, zumindest nicht so, wie sich das viele in diesem Hause gewünscht haben.
Diese Feststellung hilft uns aber an der Stelle nicht. Wir brauchen jetzt eine Regelung für die Sonderstatusstädte. Wir brauchen Planungssicherheit für die Städte und die betroffenen Kreise. Von daher gesehen, werden auch wir diesem Gesetzentwurf positiv gegenüberstehen und ihm zustimmen. Wir verbinden diese Zustimmung allerdings in der Tat mit der Bedingung, dass dann, wenn in diesem Hause wieder stabile Verhältnisse herrschen, der Kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert wird, die Finanzbeziehungen der Kommunen untereinander grundlegend neu geordnet und geregelt werden. Das wird eine große Aufgabe sein, die es hier zu bewältigen gilt. Ich denke, dieser Landtag in der derzeitigen Zusammensetzung wird das nicht schaffen. Es wird ihm nicht gelingen. Von daher gesehen,ist es vernünftig,dass wir dieser Übergangslösung im Interesse der kommunalen Familie noch
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Haushaltsausschuss. – Dem widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz (Hessisches Beamten- rechtsanpassungsgesetz HBRAnpG) – Drucks. 17/644 –
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz ein.
Zum Hintergrund will ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass durch die Föderalismusreform I das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht, eine grundlegende Änderung hinsichtlich der Zuständigkeit erfahren hat.Während früher der Bund durch das Beamtenrechtsrahmengesetz das Beamtenrecht für das gesamte Bundesgebiet geregelt hat, sind nun die Länder für die wesentlichen Verhältnisse der Beamtenschaft und des öffentlichen Dienstes zuständig.
Wir sind, wie Sie wissen, seit eineinhalb Jahren sehr engagiert mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften dabei, eine Reform des öffentlichen Dienstrechts vorzubereiten. Das, was ich Ihnen heute hier vorstelle, trifft dieses ausdrücklich nicht. Eine Gesamtreform des öffentlichen Dienstes braucht natürlich mehr und intensivere Beratungszeit. Ich will daran erinnern, dass der Herr Ministerpräsident Mediatoren gebeten hat, uns in diesem Verfahren zu unterstützen. Ich darf Sie davon unterrichten, dass wir am Montag konkret mit der Arbeit beginnen werden.
Worum es hier und heute zunächst gehen muss, ist Folgendes. Das bisher maßgebende Gesetz, nämlich das Beamtenrechtsrahmengesetz, wird abgelöst durch das Beamtenstatusgesetz; dieses tritt am 1. April 2009 in Kraft. Damit die hessischen Beamtinnen und Beamten nicht in einer Lücke zwischen zwei Regelungssystemen fallen, brauchen wir ein Anpassungsgesetz an das neue Beamtenstatusgesetz, um dort das Laufbahnrecht, die Besoldung, die Versorgung und vieles andere mehr zu regeln. Die inhaltlichen Veränderungen sind einer generellen Reform des Dienstrechtes vorbehalten.
Aus Zeitgründen will ich darauf verzichten, Ihnen alle Einzelheiten vorzutragen. Ich will auf zwei Sachverhalte hinweisen, die in diesem Gesetzentwurf zur Regelung vorgeschlagen werden.
Sie wissen, dass es im Beamtenrecht die Regelung gab, dass man nicht gleich Lebenszeitbeamter, sondern zunächst Beamter auf Probe, Beamter im Vorbereitungsdienst oder Beamter zur Anstellung wird. Erst wenn man diesen Weg erfolgreich hinter sich gebracht hatte, konnte man nach bisherigem Recht weiterhin im Staatsdienst bleiben. Dieses Institut – wie es so schön heißt – ist im Beamtenstatusgesetz aufgehoben worden. Es wird in Zukunft so sein,dass die Anstellung generell entfällt.Es wird für alle Bereiche nur noch eine einheitliche Probezeit von drei Jahren geben. Das heißt konkret, die Beamtin und der Beamte, die in Zukunft in den Staatsdienst eintreten, werden nicht mehr Beamte zur Anstellung – oder was auch immer –, sondern Probebeamte. Daraus folgt, dass für viele Menschen – das ist nicht ganz unwichtig – die magische Altersgrenze von 27 Jahren für die Lebenszeitverbeamtung wegfällt. In Zukunft wird es möglich sein, auch früher auf Lebenszeit verbeamtet zu werden. Das Gegenstück ist, dass die Probezeit jetzt zwingend erforderlich und länger ist, nämlich drei Jahre. Deshalb ist die Probezeit von ihrer Bedeutung her in Zukunft wesentlich höher anzusetzen; denn die Frage, ob jemand auf Lebenszeit ernannt wird oder nicht, mit der Folge, dass der Staat, letztlich der Steuerzahler, diese Beamten bis ans Lebensende finanziell versorgt, alimentiert, wie es im Beamtenrecht heißt, ist eine sehr grundlegende. Sie muss sorgfältig geprüft werden.
An diesem Beispiel können Sie ersehen:Wir müssen handeln.Wir können als Land im Beamtenrecht nicht das Institut der Anstellung und das Institut der Probezeit nebeneinanderher laufen lassen, sondern wir müssen das kongruent machen. Ich bitte das Haus sehr, im Rahmen der weiteren Beratungen darauf zu achten, dass dieses Anpassungsgesetz bis spätestens Ende März kommenden Jahres rechtskräftig wird.
Ich will noch auf einen zweiten Sachverhalt hinweisen. Wir haben in diesen Gesetzentwurf auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen, über die ich mit den Obleuten der Fraktionen vor Kurzem gesprochen habe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Rechtsinstitut des Beamten auf Zeit für verfassungswidrig erklärt. Nach unserem Hessischen Beamtengesetz gibt es das aber bisher.
Da diese Vorschrift nun für verfassungswidrig erklärt wurde, nutzen wir die Gelegenheit, um das hessische Beamtenrecht anzupassen. Es wird also nicht mehr auf Zeit ernannt werden können. Vielmehr schlagen wir in unserem Gesetzentwurf vor, all die Betreffenden zu Probebeamten zu ernennen. Nach einer erfolgreichen Probezeit würden sie dann Beamte auf Lebenszeit.
Meine Damen und Herren, ich will darauf verzichten, Sie mit den höchst interessanten, aber für einen größeren Zuhörerkreis doch sehr spezifischen Fragen des Beamtenrechts zu konfrontieren. Da ich gehört habe, dass wir jetzt keine Aussprache durchführen, will ich es dabei belassen und biete Ihnen an, das in den Ausschussberatungen zu vertiefen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir haben vereinbart, dass die erste Lesung beendet ist, da keine Wortmeldungen vorliegen.
Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss zu überweisen. – Dem widerspricht niemand. Somit ist das beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 17/624 zu Drucks. 17/421 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Siebel. Ich bitte um den Bericht. – Herr Kollege Quanz, können Sie das übernehmen?
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen stellvertretend für Herrn Kollegen Siebel die Beschlussempfehlung und den Bericht vortragen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu der Beschlussempfehlung gekommen.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer dem vorgelegten Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf für ein Gesetz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden und wird zum Gesetz erhoben.