Protokoll der Sitzung vom 05.02.2009

Dann lasse ich abstimmen. Wer dem jetzt ergänzten Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die von mir eben genannten Abgeordneten sind einstimmig zu Schriftführerinnen und Schriftführern gewählt worden. Ich gratuliere allen und wünsche eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD, der FDP, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussfassung über weitere Mitglieder des Ältestenrats (§ 5 Abs. 1 GOHLT)

Nach dieser Bestimmung unserer Geschäftsordnung wird die Zahl der weiteren Mitglieder des Ältestenrats durch Beschluss des Landtags festgesetzt. Mit dem interfraktionellen Antrag Drucks. 18/13 wird vorgeschlagen, weitere Mitglieder des Ältestenrats nicht zu bestellen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig beschlossen, und wir brauchen hier keine weitere Wahl durchzuführen.

Tagesordnungspunkt 9:

a) Beschlussfassung über eine Neufassung des § 50 Abs. 1 GOHLT (Fachausschüsse)

Zur Erläuterung: Hier geht es darum, welche Fachausschüsse der Landtag einsetzt. Das wird in der Drucks. 18/14 Nr. 1 im Einzelnen vorgeschlagen.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 1. Wer ist für die Annahme? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Nr. 1 einstimmig beschlossen.

b) Beschlussfassung über die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse (§ 50 Abs. 3 GOHLT)

Wer möchte Drucks. 18/14 Nr. 2 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Nr. 2 einstimmig angenommen worden ist.

c) Beschlussfassung über die Einsetzung ständiger Unterausschüsse (§ 50 Abs. 2 GOHLT)

Wer stimmt Drucks. 18/14 Nr. 3 zu? – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies beschlossen.

d) Beschlussfassung über die Zahl der Mitglieder der ständigen Unterausschüsse (§ 50 Abs. 3 GOHLT)

Wer stimmt Drucks. 18/14 Nr. 4 über die Zahl der Mitglieder zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich komme zu Tagesordnungspunkt 10:

Bestellung des Hauptausschusses (Art. 93 HV, § 6 GOHLT)

Nach Art.93 der Hessischen Verfassung bestellt der Landtag einen ständigen Ausschuss, den Hauptausschuss. Nach dem geänderten § 6 Abs.1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags besteht der Hauptausschuss aus 18 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Nach § 6 Abs. 2 GOHLT ist eine Vertretung der ordentlichen Mitglieder nur durch die vom Landtag in einem besonderen Wahlgang gewählten Vertreter zulässig. Hierzu liegt Ihnen mit der Drucks. 18/15 der Wahlvorschlag aller Fraktionen vor.

Ich lasse zunächst über die Mitglieder, über die ordentlichen Mitglieder, wie man so schön sagt, also über die linke Spalte der Drucksache,abstimmen.Wer für die Wahl dieser Mitglieder ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies so beschlossen.

Als stellvertretende Mitglieder werden die Damen und Herren in der mittleren Spalte vorgeschlagen, wie Sie erkennen können. Wer stimmt dieser Vertretungsregelung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind diese Kolleginnen und Kollegen auch gewählt.

Auf der rechten Seite dieser drei Säulen sehen Sie die Vorschläge für die weiteren stellvertretenden Mitglieder, wie es im Beamtendeutsch heißt. Wer dieser Namensliste zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind auch die weiteren stellvertretenden Mitglieder einstimmig gewählt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:

Wahl von Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts (Art. 78 HV, § 2 Wahlprüfungs- gesetz)

Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der CDU, der SPD und der FDP, Drucks. 18/16, vor.

Können wir darüber offen abstimmen? – Das ist der Fall. Wer Drucks. 18/16 zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dies so beschlossen.

Damit stelle ich Folgendes fest: Das Wahlprüfungsgericht besteht damit aus den beiden höchsten Richtern des Landes, nämlich dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, Herrn Thomas Aumüller, und dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Wolfgang Reimers, sowie den Mitgliedern Abg. Axel Wintermeyer, CDU, Abg. Nancy Faeser, SPD, Abg. Wolfgang Greilich, FDP, und den nachrückenden und damit stellvertretenden Mitgliedern, Abg. Hartmut Honka, CDU, Abg. Heike Hofmann, SPD, und Abg. Leif Blum, FDP.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12:

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend die Immunität von Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 18/17 –

Mit der Drucks. 18/17 ist beantragt, auch für die 18.Wahlperiode die generelle Einwilligung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete und zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Beweissicherung und anderer Maßnahmen zu erteilen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

a) Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten (Art. 101 Abs. 1 HV)

Mit Schreiben vom 5.April 2008 hat der Hessische Ministerpräsident nach Art. 113 Abs. 2 der Hessischen Verfassung namens der Landesregierung den Rücktritt des Kabinetts erklärt. Dieses Schreiben wurde dem Landtag bereits in der konstituierenden Sitzung der 17.Wahlperiode am 5.April 2008 zur Kenntnis gegeben.

Gemäß Art. 101 Abs. 1 der Hessischen Verfassung wählt der Landtag ohne Aussprache die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Auf Ihren Plätzen werden gerade Umschläge mit den Wahlberechtigungskarten verteilt – auf das Wahlverfahren komme ich nachher noch genauer zu sprechen –, die Sie bitte zur Wahlhandlung mitnehmen, nachdem ich Sie nachher aufgerufen habe.

Meine Damen und Herren, zunächst hören wir uns den Wahlvorschlag an. Hierzu erteile ich dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Christean Wagner, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktionen der FDP und der CDU schlage ich zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Hessen Herrn Abg. Roland Koch vor.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir in die Wahlhandlung einsteigen, möchte ich Ihnen noch einige Informationen zur Organisation geben:

Ich bitte Sie, nach der Wahl und der Bekanntgabe des Ergebnisses zunächst zuzulassen, dass die Vereidigung erfolgt. Im Anschluss daran gebe ich Ihnen die Gelegenheit, dem Gewählten, sofern er gewählt ist, zu gratulieren. Danach treten wir in eine längere Pause ein, weil der Ministerpräsident sein Kabinett zu berufen hat.

Nach dem Namensaufruf erhält jeder von Ihnen, nach der Vorlage des Ihnen vorliegenden Wahlberechtigungsausweises, von einer der Wahlhelferinnen einen neutralen, mit dem Siegel des Landtags versehenen Briefumschlag und eine Stimmkarte. Das findet, von Ihnen aus gesehen, links statt. Der Ausgabetisch befindet sich also, von Ihnen aus gesehen, links. Von dort aus gehen Sie zur Wahlhandlung hinter die Porträtwand, zu einer der beiden Wahlkabinen. Mit dem dort befindlichen Dorn – das ist ein Holzstift – kennzeichnen Sie die Stimmkarte und stecken sie, ohne zu falten, in den Umschlag. „Kennzeichnen“ heißt, Sie müssen es an einer Stelle durchstechen, denn wir haben klugerweise an drei Stellen das Laminat offen gelassen, damit Sie durchstechen können. Ich habe vorhin zu einem Kollegen gesagt, es handelt sich nicht um einen Biathlon – auch nicht um dreimal. Aber ganz im Ernst: Wir machen dies zum ersten Mal neu.

Aller Augen starren auf diesen Wahlvorgang, auch im Hinblick auf die Technik.Aber Sie sollten ganz ruhig und gelassen hingehen. Sie machen kein Kreuz, sondern Sie stechen mit dem Holzdorn an der Stelle durch, wo Sie wünschen Ihr Votum abzugeben: bei Ja, Nein oder Enthaltung. Dann nehmen Sie die durchgestochene Wahlkarte, stecken sie in den Umschlag und werfen sie bei der Wahlhelferin oder dem Wahlhelfer in die Wahlurne. Die beiden Wahlurnen befinden sich wie bei der vorangegangenen Wahl auf dem Stenografentisch. Ich bitte Sie, darauf zu achten,dass Sie ausschließlich mit dem in der Wahlkabine liegenden Dorn Ihr Zeichen setzen. Bitte knicken Sie Ihre Stimmkarte nicht, beschriften Sie sie nicht, nehmen Sie keine Materialveränderungen vor. Die Wahlhelfer müssten diese Stimmzettel als ungültig anerkennen. Enthält die abgegebene Stimmkarte keine Entscheidung für Ja, Nein oder Enthaltung, gilt die Stimme als nicht abgegeben.Wenn Sie also nicht treffen,

(Heiterkeit)

dann ist das eine nicht abgegebene Stimme.

Meine Damen und Herren,zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Wahl bestimme ich nach Vorschlag durch die Fraktionen Frau Abg. Astrid Wallmann, Frau Abg. Lisa Gnadl, Herrn Abg. Hans-Christian Mick, Frau Abg. Sarah Sorge und Frau Abg. Marjana Schott. Ich bitte die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums, der Wahlurnen und der Wahlunterlagen zu überzeugen und mir mitzuteilen, ob es Beanstandungen gibt. Darf ich die Wahlhelfer fragen, ob es Beanstandungen gibt? – Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand der entsprechenden Wahlunterlagen und die dazu notwendigen Geräte erhoben wurden.

Bevor die Schriftführerinnen mit dem Namensaufruf, der einzeln erfolgen wird,beginnen,bitte ich,beide Türen hin

ter mir zu verschließen. – Sie sind zu. Danke schön. Ich bitte die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer, akribisch darauf zu achten, dass die Wahlhandlung jedes Einzelnen geheim abläuft. Ich frage jetzt die Abgeordneten: Haben alle ihre Wahlberechtigungskarte erhalten? – Okay.

Nun beginnen wir mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf)