Protokoll der Sitzung vom 12.05.2009

Frau Wallmann, ich denke, so einfach kann man es sich nicht machen. Ich habe bewusst gewartet, weil ich von Ihrer Seite wissen wollte, wie Ihr Gesetz aussehen wird. In der Presse haben Sie dies schon kundgetan. Ich war sehr erstaunt, als ich lesen musste – „Wiesbadener Tagblatt“, 09.05., im Pressespiegel vorhanden, Sie hatten eine 100Tage-Bilanz abgegeben –:

So kommt es, dass Astrid Wallmann an ihrem hundertsten Arbeitstag einen Gesetzentwurf zum Nachbarschaftsrecht auf dem Tisch hat – von CDU und FDP eingebracht.

Ich frage Sie:Wo ist er denn?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Axel Wintermeyer (CDU):Wir haben noch ein bisschen Zeit bis zu den 100 Tagen!)

Meine Damen und Herren, das macht den Unterschied zwischen Ihnen und uns aus.Wir handeln, wir legen Ihnen etwas vor, und Sie reden nur darüber.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir geben Ihnen die Chance, an unserem Gesetzentwurf teilzuhaben und ihm auch die Zustimmung zu geben. Ich sage Ihnen,die Grundstückseigentümer,die Hauseigentümer wollen jetzt endlich Ergebnisse haben und nicht weiter darüber geredet wissen. Wir haben es in der Hand. Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, schauen Sie einmal nicht auf Ihr Parteibuch, sondern auf die Menschen, die endlich die Lösungen von Ihnen erwarten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hahn.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der letzten oder in der vorletzten Legislaturperiode hat sich das Hohe Haus mit der Frage der Anbringung von Wärmedämmung an die Grenzwand von Bestandsbauten auseinandergesetzt. Dass das heute das dritte Mal ist, haben mehrere Kolleginnen und Kollegen schon hervorgehoben.

Ich will vielleicht darauf eingehen, dass der Gesetzentwurf bisher immer den Namen „Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes“ hatte.Von diesem ein wenig prosaischen und insbesondere nicht wörtlich zu nutzenden Namen haben die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN jetzt offensichtlich Abstand genommen, weil sie – ich mache das nun ähnlich wie eben Frau Hammann – von dem Thema Inhalt auf das Thema Verpacken und Verkaufen übergegangen sind. Meine Damen und Herren, ansonsten ist es zum großen Teil dasselbe Thema.

Herr Kollege Rentsch, ich glaube, es gibt einen gewissen inhaltlichen Unterschied zu den Gesetzentwürfen, die die GRÜNEN in den letzten beiden Legislaturperioden vorgelegt haben. Frau Kollegin Hammann hat vollkommen recht, sie haben tatsächlich ein bisschen auf die Vorlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der 17. Legislaturperiode rekurriert.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man jetzt ganz offensichtlich nicht mehr so sehr die Änderung des Nachbarrechtsgesetzes im Auge hat, sondern dass man eine Reihe von Gesetzentwürfen produzieren möchte. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN hat das eben auch deutlich gemacht: Es soll noch Entwürfe für ein Zweites, Drittes, Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz geben. Natürlich werden wir uns als Landesregierung mit allen Ihren Gesetzentwürfen mit der notwendigen sachlichen Distanz auseinandersetzen.

Verehrter Kollege Herr Al-Wazir, ich muss nur darauf hinweisen – und das tue ich sehr bewusst –:Sie haben eben über ein Bundesland erklärt, die „Irrungen und Wirrungen der Geschichte“ hätten dazu geführt, dass dort ein Liberaler Ministerpräsident gewesen sei. In aller Freundschaft will ich nur festhalten: Ich glaube, wir sollten das im Protokoll mit Gänsefüßchen umgeben. Ich finde, es gehört sich nur bedingt, dass sich ein hessisches Landtagsmitglied derartig über die politischen Entwicklungen eines Nachbarbundeslandes ausspricht.

(Beifall bei der FDP)

Ich wollte das nur einmal gesagt haben, da Sie mit Recht auch immer meine Äußerungen relativieren, wenn sie falsch sind – das kommt allerdings selten vor.

(Lachen bei der SPD)

Ich bitte darum, dass wir das ein bisschen anders angehen. Frau Kollegin Hammann, darüber hinaus darf ich Ihnen zusagen, dass sich die Landesregierung bereits in einem Abstimmungsprozess befindet. Frau Wallmann hat vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Abstimmungsprozess innerhalb der Regierung und innerhalb der Koalitionsfraktionen bald zum Ende kommen wird.

Unter sehr strenger Beachtung des Gesetzentwurfs der Landesregierung aus der 17. Legislaturperiode werden wir hier einen Vorschlag einbringen. Frau Kollegin Hammann, es unterscheidet Fraktionen von Regierungen, dass wir Regeln zu beachten haben, nach denen Gesetzentwürfe verfahrenstechnisch zu behandeln sind – wer angehört wird, bevor die Entwürfe ins Parlament kommen können. Daher gehe ich davon aus, dass wir wohl die Zeit bis nach der Sommerpause benötigen, um den Gesetzentwurf hier im Hessischen Landtag einzubringen.

Sie wissen genauso gut wie ich, dass es eine Reihe von Problemen in Ihrem Gesetzentwurf gibt, die wir anders lösen wollen. Das ist insbesondere der Widerstreit zwischen den Interessen der Personen, die ein entsprechendes Grundstück besitzen, das nunmehr anderweitig genutzt werden soll. Da schreibt unsere Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Entschädigungsleistungen vor.Über diese Entschädigungsleistungen haben Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf bisher nicht geäußert. Das müssen wir tun, damit wir einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden Ihnen einen entsprechenden Entwurf zur Diskussion geben.

Darüber hinaus ist immer die Frage – Frau Kollegin Hofmann hat darauf hingewiesen –, dass man bei einem Widerstreit zwischen Verfassungsgütern eine Abwägung vornehmen muss. Hier steht zweimal Eigentum gegen Eigentum, und deshalb muss an manchen Stellen versucht werden, den weniger schweren Eingriff in das Gesetz zu schreiben, anstatt das, was Sie vorgeschrieben haben.

Zum Dritten wollen wir auch von anderen Bundesländern lernen – indem nämlich eine Reduzierung der Gefahr, dass der Rechtsfrieden zwischen Nachbarn gestört wird, in den Gesetzentwurf mit aufgenommen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wegen der fortgeschrittenen Zeit möchte ich jetzt nicht noch weitere Details erörtern. Ich möchte Ihnen gegenüber die herzliche Bitte äußern – auch Frau Wallmann hat das bereits getan –: Wir wären sehr dankbar, wenn Sie mit den Anhörungen des Gesetzentwurfs der GRÜNEN im Parlament zuwarten könnten, bis wir den Gesetzentwurf, der sich noch in der Abstimmung mit den durch die Landesregierung Anzuhörenden befindet, hier einbringen werden. Ich sage zu: Das passiert so zügig wie möglich.

Dann können wir, nachdem wir so erleuchtende Ausführungen über Venezuela gehört haben, überlegen, wer wen als Sachverständigen zu den Anhörungen einlädt.–Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung vollzogen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Georg Dick ist dort Botschafter, der organisiert uns ein schönes Programm!)

Habt ihr jetzt die Reise nach Caracas besprochen? Okay,ich werde aber die Reiseanträge nur mit einem Hinflug genehmigen, der Rückflug ist selbst zu zahlen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir haben die erste Lesung vollzogen. Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Ge

setzentwurf federführend an den Ausschuss für Recht und Integration und beteiligen den Umweltausschuss und den Wirtschaftsausschuss. – Dem widerspricht niemand. Damit ist das so beschlossen.

Ich will noch einige Mitteilungen geben, die heute Mittag unterblieben sind.

Nochmals:Der Kulturpolitische Ausschuss tagt nachher in Raum 204 M, wenn wir die Überweisung beschließen, und zwar im Anschluss an diese Sitzung.

Ich will nicht versäumen,heute noch nachträglich der Kollegin Waschke und dem Dr. Büger zu runden Geburtstagen zu gratulieren: Herzlichen Glückwunsch vom Hause für das nächste Jahrzehnt.

(Allgemeiner Beifall)

Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 7:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucks. 18/400 –

sowie zu Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/402 –

Zur Einbringung erteile ich das Wort dem Abg. Dr. Herr, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP bringen Ihnen heute Änderungen zum Schulgesetz und zum Lehrerbildungsgesetz ein. Worum geht es?

Bei den Änderungen des Schulgesetzes handelt es sich in erster Linie um formale Korrekturen, die sich aus der im letzten Jahr erfolgten Nachbesserung bei der Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges ergeben.Betroffen ist im einen Teil der Wahlunterricht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der bisherige Wahlpflichtunterricht von vier bis sechs Stunden wird in Wahlunterricht überführt und kann von den Schulen flexibel in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eingesetzt werden. Auf diese Weise eröffnen wir besondere Angebote im Rahmen des Schulprofils sowie Förder- und Differenzierungsangebote.

Neben dem bisherigen Wahlpflichtunterricht können auch Profilierungs-, Förder- und Orientierungsangebote in die Gesamtstundenverpflichtung einbezogen werden. Dies hängt von der Entscheidung der Schule selbst ab. Hier sind auch die dritte Fremdsprache für die Gymnasien und die zweite Fremdsprache für die Realschule Bestandteil – ich nenne als Beispiel Latein oder Griechisch bei altsprachlichen Gymnasien. Durch diese Verbesserung wird die Belastung der Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs entscheidend verringert. Dies wird in § 5 des Schulgesetzes neu geregelt.

Auch die Kontingentstundentafel ist einbezogen – das sind jene zwingend vorgeschriebenen 260 Wochenstunden von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur, die die Schulen flexibel verteilen können. Im Ergebnis sind hier für die Beschlussfassung sowohl der Schulelternbeirat als auch die Schulkonferenz zuständig.

In einem weiteren Teil geht es um die Vorverlegung der Schulanmeldung. Dies ist erforderlich geworden, weil wir in den Koalitionsvereinbarungen ein Schulvorbereitungsjahr neu geplant haben. Dies soll eine intensive und nachhaltige Förderung eines jeden Kindes im letzten vorschulischen Jahr ermöglichen.

Wesentlicher Bestandteil dieser Förderung sind die Vorlaufkurse, die je nach individuellem Bedarf durchgeführt werden sollen und die ab dem Schuljahr 2010/2011 bereits auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Dazu muss die Anmeldung um ein halbes Jahr vorgezogen werden, nämlich von September/Oktober auf den März, damit diese Förderziele auch erreicht werden können.

Meine Damen und Herren, diese Vorverlegung stellt sicher, dass die Vorlaufkurse früher beginnen können und damit die Anmeldung für das Schulvorbereitungsjahr rechtzeitig erfolgen kann.

Schließlich wird in dem Schulgesetz die integrierte Gesamtschule in ihrer Differenzierung neu geregelt. Die Regelung der Zweizügigkeit war eine Folge von Beschlüssen des letzten Jahres durch Rot-Rot-Grün,lässt aber den Anspruch einer Schwerpunktbildung und einer Fachleistungsdifferenzierung nur in unzureichendem Maße zu.

(Heike Habermann (SPD): Das steht in der Begründung, aber das ist Schwachsinn!)

Die Modifikation auf Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine sinnvolle pädagogische und organisatorische Konzeption zu ermöglichen.