Zur Änderung des Schulgesetzes möchte ich nur noch etwas zu dem Punkt sagen,der uns hier quasi untergemogelt worden ist. Ich finde es unerhört, dass mit einem Gesetzentwurf, von der Mehrheit des Landtags beschlossen, die Neugründung von integrierten Gesamtschulen wieder erschwert werden soll.
Es gab in diesen Anhörungen eindeutige Stellungnahmen der Gesamtschulverbände, die ausgesagt haben, dass Zweizügigkeit durchaus eine sinnvolle pädagogische Konzeption und eine Differenzierung der Fachleistungen ermöglicht. Sie wollen verhindern, dass die Schulen, wie sie es immer mehr tun, zweierdifferenziert arbeiten und nicht nach dem alten Prinzip in die drei Richtungen Haupt-, Realschule und Gymnasium aufteilen. Sie hätten hier auf die Praktiker hören und das wahrmachen sollen, was Sie angekündigt haben: mit den Schulen zu kommunizieren, bevor Sie etwas beschließen, und hier nicht im Schnellschuss die Rolle rückwärts zu machen. Dazu wird die SPD-Fraktion auf jeden Fall Nein sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr wurden Nachbesserungen an der verkürzten gymnasialen Schulzeit, dem sogenannten G 8, vorgenommen. Ich halte diese Nachbesserungen für richtig und erforderlich – bieten sie den Schulen doch größere Freiheit beim Erstellen ihres jeweiligen Lehrangebots.
Im Rahmen des Wahlunterrichts und auch beim Verteilen des Unterrichtsstoffs auf die jeweiligen Jahrgangsstufen und Fächer kann jede Schule unter Einbeziehung der schulischen Gremien nach den örtlichen Rahmenbedingungen entscheiden, wo sie ihre Schwerpunkte setzt. Das kann für Schulen im städtischen Bereich, die um Schülerinnen und Schüler konkurrieren, eine wichtige Hilfe bei der Profilbildung sein. Es kann aber auch für Schulen im ländlichen Raum eine Möglichkeit sein, den gymnasialen Bildungsgang so zu strukturieren, dass er die Kinder so wenig wie möglich belastet und gleichzeitig die geforderten Inhalte effizient vermittelt werden.
Diese Änderungen erhalten durch den Gesetzentwurf von CDU und FDP einen Rahmen, der dringend erforderlich ist. Gleichzeitig werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Voraussetzungen – hören Sie bitte einmal zu, Herr Wagner – für eine Neugründung von integrierten Gesamtschulen verändert.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wieso wollen Sie es denn für die neuen ändern? – Gegenruf: Lesen bildet!)
Um im Sinne der Schülerinnen und Schüler ein adäquates Angebot zu unterbreiten, welches ihnen ermöglicht, Schwerpunkte zu bilden – –
Das führe ich gerade aus, Herr Al-Wazir, wenn Sie mich einmal ausreden lassen. Ich fange noch einmal an. – Um im Sinne der Schülerinnen und Schüler ein adäquates Angebot zu unterbreiten, welches ihnen ermöglicht, Schwerpunkte zu bilden und gleichzeitig integriert zu lernen, ist eine Dreizügigkeit aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir den Rahmen für leistungsfähige und qualitativ hochwertige integrierte Gesamtschulen in Hessen schaffen.
(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie doch die Eltern entscheiden! – Zuruf des Abg. Tarek AlWazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Wir beraten heute aber nicht nur das Hessische Schulgesetz; wir beraten auch die Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes.Dabei handelt es sich – Herr Dr.Herr hat das in Gänze ausgeführt – zum einen um formale Korrekturen im Rahmen der Notentabelle zur Ermittlung der Gesamtnote des ersten und zweiten Staatsexamens.
Zum anderen ist diese Änderung leider notwendig – ich sage ausdrücklich „leider“ –, weil wir in bestimmten Fächern einen ausgesprochenen Lehrermangel haben, der nicht behoben werden kann. So ist es notwendig, dort sogenannte Seiteneinsteiger einzusetzen, die aus Fachbereichen kommen und neben der fachlichen Kompetenz auch die pädagogische Eignung mitbringen, um Unterricht zu erteilen. Dafür und natürlich auch für ihre weitere Fortbildung und Qualifizierung müssen wir einen gesetzlichen Rahmen schaffen.
Bei allem Respekt vor diesen Menschen sage ich aber auch eines ganz klar: Das kann und soll keine dauerhafte Lösung sein. Unterricht ist ein hoch professionelles Geschäft und sollte im Regelfall auch von Profis, von ausgebildeten Lehrkräften, durchgeführt werden.
Ich sehe,ich bekomme sogar Beifall von der SPD.– Deshalb sind wir gefordert,Anreize zu schaffen und Konzepte zu entwickeln, um mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu begeistern – generell für den Lehrerberuf und natürlich auch in den Mangelfächern.
Politik allein wird dies nicht schaffen können. Das ist meine feste Überzeugung. Es ist vielmehr eine gesellschaftliche Debatte vonnöten, um dem oft zu Unrecht geschmähten Lehrerberuf wieder das nötige Ansehen zu verleihen.
Die hessischen Schülerinnen und Schüler sind unsere Zukunft. Genauso wichtig wie sie sind die Menschen, die neben den Eltern ihre Normen und Wertvorstellungen prägen. Das sind die Lehrer. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die bestehenden zweizügigen sind nicht hochwertig; das haben wir jetzt gelernt!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nur kurz unsere Position zu den beiden Gesetzentwürfen. Es ist schon viel Richtiges von SPD und GRÜNEN gesagt worden, was ich nicht wiederholen muss.
Zur Änderung des Schulgesetzes. Die Änderungen haben doch gravierende Auswirkungen, und es tun sich verschiedene Fragen auf. Es geht z. B. um die Änderung von Wahlpflichtunterricht in Wahlunterricht im gymnasialen Bildungsgang. Das bedeutet wieder einmal: G 8 heißt Bildungsabbau und Verschärfung der Selektion.
Denn es ist klar, dass angesichts der Anforderungen von G 8 nur die fittesten und sprachbegabtesten Schülerinnen und Schüler, die zudem über ausreichende Unterstützung im Elternhaus verfügen, freiwillig eine dritte Fremdsprache wählen werden. Es geht darum, warum nicht in allen Bildungsgängen statt nur im gymnasialen Bildungsgang Eltern mitentscheiden dürfen über Art, Umfang und Schwerpunkte des Wahlunterrichts in der Mittelstufe. Das ist anscheinend nicht bedacht worden.
Es geht in § 129 Nr. 11 darum, dass wir uns nicht vorstellen können, dass die Schulkonferenz ohne Abstimmung mit der Gesamtkonferenz über die Verteilung des Unterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafeln entscheidet. Es geht vor allem auch darum – das ist hier schon öfter angeklungen –, dass Sie mit der Forderung nach mindestens Dreizügigkeit die Gründung vieler IGSen vor allem in ländlichen Regionen verhindern werden.Die in der letzten Legislaturperiode durchgeführte Änderung wurde von den Schulen begrüßt. Wir erkennen keine Beschwerden.
Wir vermuten also, dass, ausgehend von Ihrem Menschenbild,nur noch in einer generellen Dreigliedrigkeit gedacht wird. Die Auslassungen von Herrn Wagner und Frau Habermann zur Selbstständigkeit und zur Missachtung des Elternwillens können wir nur unterstützen. – So weit zum Schulgesetz.
Kurz zum Lehrerbildungsgesetz. Im Gesetzentwurf ist, wenn auch gezwungenermaßen, das Bemühen abzulesen, als Antwort auf die selbst verschuldete, weil nicht rechtzeitig angegangene, Mangelsituation vor allem in bestimmten Fächern auf den Lehrermarkt zu gehen
und eben nicht wieder eine kurzschlussartige, den Lehrerberuf diskreditierende Lösung anzubieten wie die in der letzten Legislaturperiode zu Recht verworfene UG-plusIdee. Das in einer Rechtsverordnung näher ausgestaltete Verfahren muss daher genau angeschaut werden. Es scheint aber auch noch Fragen zur Ermittlung der Gesamtnote zu geben. Ich denke, das wird im Kulturpolitischen Ausschuss intensiv diskutiert werden müssen. – Ich danke Ihnen und erwarte die nächste Diskussion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben zur Unterstützung der Landesregierung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Schulgesetzes und des Lehrerbildungsgesetzes auf den Weg gebracht, um zügig alte Baustellen beseitigen zu können, als da sind Rechtssicherheit bei den G-8-Nachbesserungen und dem Quereinstieg für den Lehrerberuf.Ich danke beiden Fraktionen für ihre Unterstützung bei diesen Vorhaben.
Gleichzeitig werden mit den Gesetzentwürfen Projekte angegangen, die zu mehr Qualität und zu mehr Selbstständigkeit der Schulen beitragen.
Mit dem vorliegenden Schulgesetzentwurf wird das ElfPunkte-Programm für Nachbesserungen im verkürzten gymnasialen Bildungsgang verankert. Den Schulen wird die Möglichkeit eröffnet, in eigener Verantwortung Entscheidungen über die Grundsätze des Wahlunterrichts und über die Verteilung des Unterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer zu treffen.Durch die Schaffung eines Wahlunterrichts im Rahmen der Verordnung über die Stundentafeln für Schulen mit gymnasialem Bildungsgang nutzen wir den Gestaltungsspielraum, den die Kultusministerkonferenz im Rahmen der von ihr vorgegebenen 260 Jahreswochenstunden von der Jahrgangsstufe 5 bis zur allgemeinen Hochschulreife für die Umsetzung besonderer pädagogischer Ansätze eröffnet hat. Dabei war besonders wichtig, dass auf diesem Weg die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs verringert werden können.
Dies wird dadurch ermöglicht, dass nach Entscheidung und Angebot der Schule neben dem bisherigen Wahlpflichtunterricht auch Profilierungsangebote, Förderangebote und Orientierungsangebote in die Gesamtstundenverpflichtung einbezogen werden können. Deutlich erkennbares Merkmal der erweiterten Selbstständigkeit der Schule ist dabei, dass der Schulkonferenz als Entscheidungsgremium im Rahmen der selbstständiger werdenden Schule das Entscheidungsrecht über Art, Umfang und Schwerpunkt des Wahlunterrichts in der Mittelstufe
eingeräumt wird. Das Gleiche gilt für die neue Entscheidungskompetenz bei der Verteilung des Unterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel für einzelne Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer.