Protokoll der Sitzung vom 07.03.2012

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ein NPD-Verbot bewirkt zumindest das Ende der staatlichen Unterstützung. Damit muss endlich Schluss sein. Der Verlust des Parteivermögens und des Zugangs zu öffentlichen Räumlichkeiten und Parteizeitungen wird wirklich, auch gegenüber den Betroffenen, langsam Zeit.

Ja, es ist juristisch ordentlich abzuwägen. Ein Parteienverbot unterliegt hohen Hürden. Art. 21 GG hat aufgrund unserer Historie nicht umsonst so hohe Hürden. Ich bitte darum, in dieser Debatte ordentlich damit umzugehen, was die Einstellungsverfügung des Bundesverfassungsgerichts 2003 beinhaltet.

Die Einstellungsverfügung beinhaltet nämlich nicht, wie es immer sehr platt in den Debatten gesagt wird, dass V-Leute abgezogen werden müssen – mitnichten. Es gibt eine Mehrheit von Richtern, unter ihnen auch Di Fabio, die gesagt haben, es sei egal, ob V-Leute noch bei der NPD tätig seien.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Nein, Herr Kollege Frömmrich, lesen Sie es einmal ordentlich.

Wenn eine Partei so verfassungsfeindlich ist und die Demokratie auf dem Spiel steht – das steht ausdrücklich im Urteil –, dann kann auch während eines Verbotsverfahrens weiter beobachtet werden. Das wird in der Debatte immer gern verschwiegen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Faeser, seien Sie so lieb.

Herr Vorsitzender, ich bin so nett und komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, seit 2003 hatte diese Landesregierung schon Zeit, etwas dagegen zu tun und ein NPD-Verbotsverfahren ordentlich vorzubereiten. Wir stellen jetzt fest, es ist nichts passiert. Herr Innenminister, machen Sie endlich Ihre Arbeit, tun Sie etwas dafür, dass das NPD-Verbotsverfahren endlich erfolgreich durchgeführt werden kann. Hören Sie auf Ihre Bundeskanzlerin, dann sind wir demnächst einen Schritt weiter und können die NPD verbieten.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Nächster Redner ist Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mit dem letzten Satz der Kollegin Faeser anfangen, weil ich glaube, dass wir uns das noch einmal deutlich machen müssen. Sie hat gesagt, wir müssten alles tun, damit die NPD verboten wird. Frau Kollegin Faeser, das tun eben nicht wir, sondern in einem solchen Parteienverbotsverfahren macht das das Bundesverfassungsgericht. Das ist die Hürde, an der wir uns orientieren und über die wir nachdenken müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Frau Kollegin Faeser, wir haben in der Überschrift unseres Antrags die Problematik zusammengefasst. Dort haben wir gesagt: Rechtsextremismus konsequent bekämpfen – NPD-Verbotsverfahren darf nicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

Frau Kollegin, in dieser Zwickmühle befinden wir uns. Deswegen ist es wenig hilfreich, permanent Anträge in Parlamente einzubringen und große Debatten über NPDVerbotsverfahren zu führen. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, wenn ein NPD-Verbotsverfahren erneut eingeleitet werden soll, dass ein solches Verbot dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht trägt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Aufgabe, die wir leisten müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir sind uns doch in der Beurteilung dieser Partei einig. Wir sind uns doch einig über diesen ideologisch geistigen Müll, der dort verbreitet wird. Wir sind uns doch einig darüber, dass diese Partei extremistisch ist, dass sie rassistisch ist, dass sie menschenverachtende Ideologien verbreitet, dass sie ausländerfeindlich und antisemitisch ist, dass sie Hetze gegen Minderheiten betreibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber sind wir uns doch alle einig. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen man daraus zieht. Ein Parteienverbotsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben – das wissen Sie als Juristin viel besser als ich, Frau Faeser –, unterliegt einer sehr hohen Hürde, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus der geschichtlichen Erfahrung, die sie gehabt haben, so hoch gelegt haben.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig!)

Wir brauchen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Zweidrittelmehrheit der Richterinnen und Richter, damit sie über ein solches Parteienverbot positiv entscheiden. Es wäre geradezu fatal und würde die NPD aufwerten, wenn wir erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. Es wäre ein Persilschein für die NPD. Deswegen muss man damit sehr sorgsam umgehen, wenn man solche Forderungen stellt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Wenn wir uns doch in der Beurteilung einig sind, dann sollten wir uns über die unterschiedlichen Auffassungen unterhalten, wie man den Weg beschreitet, um ein solches Verbotsverfahren dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht hinzubekommen. Ich glaube, dass Ihr Antrag da zu weitgehend ist.

Wir haben in Nr. 5 unseres Antrags geschrieben:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bei hinreichender Wahrscheinlichkeit des Erfolges eines Verbotsantrages dessen Einreichung zu unterstützen.

Das trifft eher, als einfach zu schreiben, dass wir ein erneutes Verbotsverfahren unterstützen. Der Unterschied liegt in der Formulierung „bei hinreichender Wahrscheinlichkeit“. Das muss die Grundlage sein, wenn wir über ein Verbotsverfahren reden.

Lassen wir doch einmal Revue passieren, was das Bundesverfassungsgericht seinerzeit in dem Verfahren gesagt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren letzt endlich nicht entschieden, sondern es ist eingestellt worden, weil drei der acht Richter nicht behebbare Verfahrenshindernisse gesehen haben. Diese Verfahrenshindernisse bestanden unter anderem darin, dass mehrere V-Leute des Bundes und der Länder in Entscheidungsgremien der NPD saßen. Die Richter haben gesagt: Das sind Verfahrenshindernisse, und deswegen müssen wir dieses Verbotsverfahren einstellen. – Frau Kollegin Faeser, ich bin mir nicht so sicher wie Sie, ob das Verfahrenshindernis „V-Leute“ von allen Bundesländern, von allen Verfassungsbehörden und auch von den Bundesbehörden wirklich beseitig worden ist.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Selbst wenn es beseitigt worden sein sollte, Frau Kollegin Faeser, brauchen wir vor dem Bundesverfassungsgericht eine Zweidrittelmehrheit.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

So viel können die Stenografen gar nicht mitschreiben, wie Sie dazwischenreden, Frau Kollegin Faeser. – Wenn Sie vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Verbotsantrag durchkommen sollten, gibt es eine weitere Hürde, den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wir wissen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in anderen Verfahren, was rechtsextreme Parteien und rechtsextreme Ideologien anging, Entscheidungen getroffen hat, die wir uns nicht wünschen konnten.

Von daher plädiere ich nicht dafür, dass man das mit einem Federstrich streicht und sagt, das sei kein Weg, den wir gehen wollen. Wir gehen den Weg mit, wenn es in einem solchen Verfahren eine ausreichende Aussicht auf Erfolg gibt. Das entscheidet aber das Bundesverfassungsgericht, das entscheiden nicht wir in den Landtagen, und das entscheidet auch nicht der Deutsche Bundestag.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich kann verstehen, dass viele Menschen, auch viele Mitglieder unserer Partei, sagen: Nach diesen schrecklichen Ereignissen, nach den Morden der NSU muss man doch irgendetwas gegen solche rechtsextremen Ideologien unternehmen. – Da fällt vielen ein Verbot der NPD ein. Das kann ich emotional gut verstehen, und ich kann auch die Menschen verstehen, die ein solches Argument nach außen tragen. Wir als politisch Verantwortliche im Bund und in den Ländern müssen aber mit kühlem Kopf entscheiden. Dabei muss aber letztendlich gelten: Wenn wir ein solches Verbot noch einmal beantragen, dann muss es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Das Wort hat der Abg. Bellino, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicher, dass sich alle demokratischen Parteien einig sind, dass für Extremisten kein Platz in Hessen ist.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was die Gewalttaten der jüngsten Zeit anbelangt – die Zwickauer Zelle wurde bereits angesprochen –, hat der Landtag in der Vergangenheit mehrfach eindrucksvoll demonstriert, dass in Hessen kein Platz für Gewalt gegen Andersdenkende, Andersabstammende, Andersgläubige ist. Die demokratischen Fraktionen sind sich auch darin einig, dass wir Parteien, die zumindest in Teilen extremistische Tendenzen haben, die sich nicht von Gewalttaten distanzieren, nicht in den Parlamenten haben wollen. Wer – zumindest in Teilen – nicht auf dem Boden der FdGO, unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat nichts in den Landtagen zu suchen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bei der NPD findet man dezidiert ausländerfeindliche, nationalistische und rassistische Versatzstücke. Aktuell beobachten wir eine zunehmende Radikalisierung der NPD. Immer mehr aktive und radikale Nazis drängen in Schlüsselpositionen.

Dennoch bringt es unseres Erachtens nichts, wenn reflexhaft immer wieder ein NPD-Verbot gefordert wird, wenn es zu diesen schlimmen Übergriffen kommt. Das ist eine zu einfache Forderung – darauf hat mein Vorredner Frömmrich bereits hingewiesen –, denn hier kann „gut gemeint“ ungewollt zu schlechten Ergebnissen führen. Warum? Wir dürfen nicht vergessen: Ein Parteienverbot ist

eines der schärfsten Eingriffe in die demokratische Willensbildung. Entsprechend hoch sind die gesetzlichen Hürden. Das haben wir schon einmal schmerzhaft erfahren müssen.

Deshalb dürfen wir nicht vergessen: Als Maßstab für ein Verbotsverfahren gilt immer noch die KPD-Verbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1956. Eine Partei ist dann verfassungswidrig, heißt es da, wenn sie die obersten Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehnt. Außerdem muss es eine aktive kämpferische, aggressive Haltung gegenüber dieser Ordnung geben.

Es müsste somit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass die NPD verfassungsfeindlich ist, unabhängig davon, was wir empfinden und was wir dazu meinen. Dann muss politisch geklärt werden, ob man ein solches Verfahren direkt einleitet. Gehen wir umgekehrt vor, werden wir scheitern. Das wiederum wäre ein Persilschein für die Neonazis. Das kann keiner wollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Möglicherweise liefern die Ermittlungen gegen die sogenannte Zwickauer Terrorzelle neue Fakten. Möglicherweise führt ihre Blutspur unmittelbar bis in die Führung der NPD. Dann steigen die Möglichkeiten, die Chancen eines Verbotsverfahrens. Aber auch dann, Frau Kollegin Faeser, meine sehr geehrten Damen und Herren, müsste die NPD insgesamt und nicht nur einzelne Funktionäre in die mörderischen Anschläge verwickelt sein. Es müsste nachweisbar sein, dass die Zwickauer Zelle ein illegaler Arm der NPD war.

Hinzu kommt, dass die V-Leute, die bereits angesprochen wurden, immer noch eine wichtige Quelle sind, um Informationen aus den Kernbereichen dieser Partei zu erlangen – insbesondere um die NPD zu überführen, wenn sie verfassungsfeindliche Inhalte öffentlich unterdrückt, um sich nahezu unangreifbar zu machen, und wenn es darauf ankommt, Anschläge zu verhindern.

Wenn wir über V-Leute sprechen, darf auch nicht vergessen werden, dass viele rechtsextremistische Organisationen in der jüngsten Vergangenheit verboten werden konnten, weil wir entsprechende Informationen von V-Leuten erhalten haben.

Unabhängig davon sind wir uns einig, dass wir alles tun müssen, um Extremisten zu bändigen, ihren Wirkungsgrad zu pulverisieren. Wir müssen informieren und aufklären, wir müssen zum Ausstieg motivieren, und wir müssen sanktionieren. Wir müssen aber auch – das ist eine der wichtigsten Aufgaben der gesamten Nation – die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem braunen Unrat weiterführen. Eine wehrhafte Demokratie ist nämlich immer eine streitbare. Berlin ist nicht Weimar.