Protokoll der Sitzung vom 27.03.2012

Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um den Ausbau der Stromnetze voranzutreiben?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, da ich Sie nicht rückfragen darf, welches Stromnetz Sie meinen, gehe ich davon aus, dass Sie das Höchstspannungsnetz meinen. Sie können mich mit einer Zusatzfrage eines anderen belehren. Dann bin ich gerne bereit, Sie über die entsprechenden Verteilernetze zu informieren.

Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes in Hessen ist im Zeitplan. Das Drehkreuz Borken, eine Kreuzung von zwei Höchstspannungstrassen, ist für Lastflussrichtungswechsel ausgebaut und in Betrieb genommen worden. Die Leitung Dauersberg – Hünfeld ist nach Fertigstellung der hessischen Trassenabschnitte nunmehr ebenfalls fertiggestellt.

Das Raumordnungsverfahren für das Projekt Wahle – Mecklar ist abgeschlossen; der Planfeststellungsantrag ist für Ende 2012/Anfang 2013 angekündigt. An der Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess ist das Ministerium aktiv beteiligt. Die Weiterführung der Höchstspannungsleitung von Mecklar bis an die bayerische Grenze bei Großkrotzenburg ist bereits in Betrieb.

Die Zubeseilung des Abschnittes Kriftel – Eschborn, Neubau von fünf Masten, ist im Zeitplan. Der Bau des 380-kV-Erdkabels am Flughafen Frankfurt ist abgeschlossen. Derzeit wird die Leitung auf der 220-kV-Ebene betrieben; der 380-kV-Betrieb ist in Vorbereitung. – Weitere aktuelle Projekte stehen in Hessen derzeit nicht an.

Nach der erfolgreichen Entwicklung der Einpflügetechnik für 110-kV-Erdkabel im Projekt Büdingen – Altenstadt im Wetteraukreis wird diese Erdkabeltechnik weiter gefördert. Derzeit wird ein solches Erdkabel im Raum Königstetten bei Rüsselsheim/Groß-Gerau verlegt.

Hinsichtlich der möglichen Projekte nach der dena-IIStudie ist die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur aufgenommen worden. Im Höchstspannungsbereich werden die künftigen Verbindungen – also über das EnLAG hinaus – in einen einheitlichen Bundes-Netzausbauplan aufgenommen werden. Sie wissen, dass wir für diese Projekte keine Kompetenz mehr als Planfeststellungsbehörde haben, sondern dass das in die Kompetenz des Bun

des übergegangen ist. Was die Projekte nach dem EnLAG betrifft, liegt Hessen im Zeitplan.

Zusatzfrage, Herr Abg. Gremmels.

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Übertragungsabschnitte in Hessen, die in dem im Juni präsentierten Netzbedarfsplan der Übertragungsnetzbetreiber vorgelegt werden?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, wenn Sie die Projekte meinen, die jetzt im Rahmen des Bundes-Netzausbauplans vorgenommen werden, so haben wir uns an dem zu orientieren, was wir im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesumweltministerium und insbesondere mit der Bundesnetzagentur an entsprechenden Ausbauprojekten koordinieren und besprechen werden.

Der neue Präsident der Bundesnetzagentur, Kollege Homann, hat in der letzten Sitzung des Beirats einen Zeitplan für die Vorlage des entsprechenden Ausbauplans vorgestellt. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Wochen, sprich: deutlich vor der Sommerpause, offiziell von der Bundesnetzagentur über die entsprechenden Ausbaupläne auch für Hessen informiert werden. Ich bin dann gerne bereit, Ihnen im Wirtschaftsausschuss – Herr Abgeordneter, Sie brauchen mich nicht herbeizuzitieren, ich komme gerne – Rede und Antwort zu stehen, wie die entsprechenden Projekte in Hessen aussehen. Wir werden sicherlich sehr intensiv auch im Hinblick auf die Kompetenzzuordnung des Bundes über den Fortgang der Projekte informieren.

Zusatzfrage, Herr Abg. Al-Wazir.

Herr Staatssekretär, da der Ministerpräsident, aber auch Ihr Minister immer davon gesprochen haben, dass die Projekte durch so viele Proteste der Bürgerinnen und Bürger verzögert würden, bin ich ein wenig verwundert, dass Sie jetzt sagen, in Hessen sei alles im Plan. Was stimmt denn nun?

(Florian Rentsch (FDP): Das eine schließt das andere nicht aus!)

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abg. Al-Wazir, Sie wissen, dass es insbesondere bei dem zentralen Projekt in Nordhessen auf Initiative dieser Landesregierung einen runden Tisch gegeben hat, ein Mediationsverfahren gegeben hat und die Landesregierung vor Ort – übrigens Minister Posch persönlich – sehr intensiv an der Festlegung der Trassen beteiligt war.

Ich glaube, wir können alle stolz darauf sein, dass das Bundesland Hessen beim Ausbau des Stromnetzes nach dem EnLAG im Zeitplan liegt, auch aufgrund der Instrumente, die wir angewandt haben.

Ich sage aber ausdrücklich: Das wird nicht ausreichen. Im Rahmen der Ausbauplanungen des Bundes, des Bundesnetzplans, wird es notwendig sein, die hessischen Erfahrungen auf Bundesebene zu transportieren. Es wird weiterhin notwendig sein, die Erfolge, die Hessen bei Planungsbeschleunigungsschritten in den entsprechenden Behörden gemacht hat, auf Bundesebene zu übertragen.

Ich sage auch ausdrücklich: Die Hessische Landesregierung hat sich immer dafür ausgesprochen, dass wir auch im materiellen Planungsrecht prüfen müssen, jetzt gemeinsam mit dem Bund, welche Beschleunigungsmöglichkeiten es gibt, die dann dazu führen, dass wir diese Stromnetze sehr zeitnah in Betrieb nehmen können.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Wortmeldung des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Außer für den Fragensteller gibt es keine Fragemöglichkeiten mehr. – Damit ist die Fragestunde für heute abgeschlossen.

(Die Frage 656 und die Antwort der Landesregie- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 653 bis 655 sollen auf Wunsch der Fragesteller in der näch- sten Fragestunde beantwortet werden.)

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Nachwahl einer Vizepräsidentin

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags wählt der Landtag die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Präsidenten. Durch das Ausscheiden von Frau Sarah Sorge aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten erforderlich.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5400, vor. Der Wahlvorschlag heißt, Frau Abg. Ursula Hammann zur Vizepräsidentin dieses Hauses zu wählen.

(Zuruf von der SPD: Bravo!)

Das machen wir nachher. Sie können dann stundenlang klatschen. – Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor.

Wir können uns nun entscheiden, ob wir das geheim machen oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen. Ich frage deshalb: Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich zur offenen Abstimmung schreiten. Ich bitte Sie daher um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Vorschlag, Frau Abg. Ursula Hammann zur Vizepräsidentin

des Landtags zu wählen, zustimmen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?

Frau Kollegin Hammann, ich darf Ihnen mitteilen, dass Sie einstimmig vom Hause als Vizepräsidentin gewählt worden sind. Ich darf Ihnen ganz herzlich gratulieren und Ihnen eine gute Zusammenarbeit mit uns wünschen.

(Anhaltender allgemeiner Beifall – Vizepräsidentin Ursula Hammann nimmt Glückwünsche entge- gen.)

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Nachwahl eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Hier ist nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu wählen. In der konstituierenden Sitzung haben wir 18 ordentliche Mitglieder mit 18 Stellvertretern sowie 18 weitere stellvertretende Mitglieder in den Hauptausschuss gewählt. Durch das Ausscheiden von Frau Sarah Sorge aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines weiteren stellvertretenden Mitglieds erforderlich.

Mit Drucks. 18/5401 schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Abg. Daniel Mack als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss zu wählen.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Wer Herrn Mack wählt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Einstimmig erfolgreich. Herr Mack, herzlichen Glückwunsch.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 3:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und anderer Vorschriften – Drucks. 18/5444 –

Zur Einbringung erteile ich Herrn Staatsminister Hahn das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat den Titel dieses Gesetzentwurfs bereits verlesen. Es geht um eine Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Vorschriften.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundlage dafür, dass wir als Landesregierung Ihnen diesen Gesetzentwurf vorlegen, ist eine Änderung im Bundesrecht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat vor einiger Zeit die Bundesrepublik Deutschland ermahnt und verurteilt, dafür Sorge zu tragen, dass überlange Gerichtsverfahren in irgendeiner Weise sanktioniert werden.

Daraufhin hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da es aber Teilmengen gibt, die im Rahmen des Föderalismus nicht vom Bundesgesetzgeber erfasst werden können, legen wir Ih

nen heute diesen Gesetzentwurf vor. Er soll alle die Themen, die im Zusammenhang mit einer Regulierung überlanger Verfahren in Hessen anliegen, bearbeiten. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Verfahrensordnung des Staatsgerichtshofs, darüber hinaus um berufsgerichtliche Verfahren nach dem Heilberufegesetz.