Protokoll der Sitzung vom 08.05.2012

Vielen Dank, Herr Rudolph.

Sie haben nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag gestellt, dass gleich in die zweite Lesung eingetreten werden kann, wenn – das muss ich jetzt abfragen – zwei Drittel der Anwesenden dafür sind. Ich darf darüber abstimmen lassen. Wer dafür ist, dass wir direkt in die zweite Lesung eintreten, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall, damit einstimmig beschlossen.

Wir treten in die zweite Lesung ein:

b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Gesetz zur Regelung der Personalvertretung bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – Drucks. 18/5544 –

Meine Damen und Herren, es ist keine weitere Aussprache vorgesehen. Dann kann ich in zweiter Lesung direkt über diesen Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen? – Das ist das ganze Haus. Ich frage trotzdem: Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und wird zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.

Ging das jemandem zu schnell? Ich habe nicht vor, es zu wiederholen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung (Schulverwaltungsorga- nisationsstrukturreformgesetz – SchVwOrgRG) – Drucks. 18/5545 –

Einbringung durch Herrn Kollegen Greilich. Herr Kollege Greilich, 7:30 Minuten sind als Redezeit vorgesehen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident Quanz hat es schon gesagt: Wir bringen heute unseren Gesetzentwurf zur Reform der hessischen Schulverwaltung ein, den wir vor Monaten angekündigt haben, der mittlerweile sehr sorgfältig ausgearbeitet hier vorliegt und hoffentlich nach einer zügigen Beratung Gesetzeskraft erlangen wird.

Ich wiederhole, was ich in Ankündigung dieses Gesetzentwurfs schon im letzten Herbst von dieser Stelle aus gesagt habe: Die Einführung der selbstständigen Schule als Schlüssel für die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht ist neben der bereits geschaffenen hervorragenden Unterrichtsabdeckung das zentrale schulpolitische Ziel unserer Koalition von CDU und FDP. Dieses Ziel macht eine Neuausrichtung der gesamten hessischen Bildungsverwaltung erforderlich, die den Anforderungen zunehmend selbstständiger arbeitender Schulen gerecht wird.

Das Beratungsunternehmen Accenture hat bereits im März 2009 die Leistungen der einzelnen Schulämter untersucht und als sehr unterschiedlich beschrieben, weil dort eine standardisierte Organisationsstruktur wichtiger Geschäftsprozesse fehlt. Die Entwicklung klarer, effizienter und effektiver organisatorischer Strukturen und Kommunikationswege sowie die Einrichtung e i n e r Ver

waltungsspitze wurden schon damals empfohlen. Es geht also darum, zentraler vernünftig zu organisieren, Effektivität zu gewinnen, nicht weiter zu zersplittern, wie dies etwa mit einer Kommunalisierung verbunden wäre.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht alle weiteren Gründe aufführen, die z. B. aus der Untersuchung des Hessischen Rechnungshofs hervorgehen, die letztlich auch begründen, warum wir diesen Gesetzentwurf so vorgelegt haben. Wir haben jetzt das Artikelgesetz vorgelegt, das die Voraussetzung dafür bildet, die gesetzlichen Grundlagen, den Rahmen dafür zu schaffen, eine zielorientierte Neuorganisation der Schulverwaltung nach den Zielen ausgerichtet vorzunehmen, die ich hier beschrieben habe. Selbstverständlich stehen die Einzelheiten nicht im Gesetz, das wäre auch höchst ungewöhnlich; denn dieses Gesetz schafft den Rahmen, die Struktur, die dann durch das Kultusministerium auszufüllen sein wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage sehr deutlich: Wir richten die gesamte hessische Bildungsverwaltung auf guten Unterricht in einer selbstständiger werdenden Schule aus. Deshalb fassen wir alle Institutionen der Bildungsverwaltung im Landesschulamt zusammen. Das Wesentliche ist: Aus 17 einzelnen Ämtern wird eines, und gleichzeitig rückt der Service für die Schulen näher zu den Schulen. Was auch entscheidend wichtig ist – da sind wir uns besonders einig, auch über viele Fraktionsgrenzen hinweg –: Die Lehrerausbildung wird viel stärker mit der allgemeinen Schulverwaltung verknüpft. Unser Ziel ist es, die Schulämter zu regionalen Beratungszentren für die Bürger zu entwickeln. Wir wollen näher an die Probleme von Eltern und Schülern heran.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das glaubt Ihnen doch kein Mensch!)

Die Zielrichtung ist klar; diese habe ich im Herbst 2011 schon beschrieben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Zusammenführung von Schulaufsicht, Amt für Lehrerbildung, Institut für Qualitätssicherung und Führungsakademie bedeutet für die Praxis in Zukunft: nur eine Institution und damit eine Fortbildungsstrategie, ein Fortbildungskonzept, eine Institution und damit ein Konzept für Inspektion, Aufsicht und Beratung, eine Institution und damit optimalen Einsatz für die Sicherung und Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität durch die Bündelung von fachlichen Ressourcen, insbesondere durch die Zusammenführung der Beratung vor Ort durch die Schulämter. Es bedeutet eine Institution und damit optimale Ausnutzung der personellen und finanziellen Ressourcen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik dieser Koalition – guter Unterricht, Ausbildung, Fortbildung, Beratung und Qualitätssicherung – werden in die neue Institution eingebracht und können mit Start dieser Einrichtung mit der Arbeit effektiver beginnen als in der Vergangenheit.

Lassen Sie mich das an dieser Stelle in aller Klarheit sagen: Wir verbinden mit der selbstständigen Schule eben

nicht nur größere Autonomie der Schule im Sinne einer Selbstbewirtschaftung, wie das von manchen immer reduziert dargestellt wird. Vielmehr rücken wir die Schule als Lebensraum in den Mittelpunkt, und deshalb müssen wir auch die Schule als eigentliche Stätte der Lehrerbildung mit größerem Gewicht in der Ausbildung der Bildungsverwaltung berücksichtigen.

Dazu werden wir die Verzahnung zwischen Lehrerausbildung und Schule verstärken und das auch in der Struktur der Verwaltung abbilden. Das Gleiche gilt für die Lehrerfortbildung, nicht nur für die Lehrerausbildung. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich will an dieser Stelle auf eines sehr deutlich eingehen: Natürlich braucht ein solches Landesschulamt eine vernünftige Führungsstruktur. Alles, was in der Öffentlichkeit bislang gegen die Bildung einer solchen zentralen Führung vorgebracht worden ist, entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als billige Polemik aus den Reihen der Opposition. Die Kritik daran, dass der künftige Präsident oder die künftige Präsidentin des Landesschulamtes mit rund 55.000 nachgeordneten Bediensteten in der Besoldung ebenso wie die Leiter anderer und deutlich kleinerer Landesbehörden und damit wie Abteilungsleiter in den Ministerien eingestuft werden soll, zeigt, dass es den Kritikern nicht um sachgerechte Diskussion, sondern um kleinkarierte Nörgelei geht.

Wir werden es Ihnen zeigen: Mit dieser gesetzlichen Grundlage schaffen wir die Voraussetzung für deutliche Effizienzgewinne bei verbesserter Leistung. Wir werden – auch das kündige ich hier sehr deutlich an, Sie können es dann im Protokoll nachlesen und zu gegebener Zeit nachprüfen – allein im Ministerium durch die Neuorganisation der Schulverwaltung zwischen 20 und 25 Stellen einsparen und dabei noch die Effektivität steigern, indem wir die Verwaltung näher an die Schulen heranbringen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Unser Grundsatz ist es, die Aufgabenverlagerung von oben nach unten vorzunehmen, und wir leben diesen Grundsatz auch im Hinblick auf die Stellen, nach dem Motto: Die Stelle folgt der Aufgabe.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das glauben Sie doch selbst nicht, was Sie da sagen, Herr Greilich!)

Wir machen es nicht so, wie die GRÜNEN es leben – Herr Kollege Wagner, Sie laufen sich schon warm –, wo immer sie Gelegenheit dazu haben. Wenn ich an Baden-Württemberg denke, was dort an Selbstbedienungsmentalität umgesetzt wird – so etwas machen wir hier nicht. Aber wir können uns am Donnerstag – dann geben Sie uns ja ausreichend Gelegenheit dazu – noch gründlicher darüber auseinandersetzen, wie sich unsere Politik von Ihrer unterscheidet.

Meine Damen und Herren, wir schaffen eine neue Führungsstruktur, die schlanker, effektiver und näher bei den Schulen ist. Ich darf das zusammenfassen: Während die grüne Opposition die noch weitere Zersplitterung der Bildungsverwaltung durch eine Kommunalisierung der Staatlichen Schulämter und die Beibehaltung weiterer Sonderbehörden auf Landesebene will,

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eieiei!)

bauen wir die Schulverwaltung behutsam, aber effektiv so um, dass bei gesteigerter Qualität trotzdem Effizienzreserven gehoben werden können.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Greilich.

Ich komme zum Ende. – Wir werden die Schulämter vor Ort – und zwar an allen bisherigen 15 Standorten – zu Beratungszentren mit bestmöglicher Unterstützung vor Ort umgestalten, und zwar für die Kommunen, für Lehrer und Schulleitungen, für die Eltern und Schüler, für Referendare und Ausbilder. Das ist der Weg in die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Greilich. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Habermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Greilich, auf die Gefahr hin, dass Sie mich wieder der Polemik bezichtigen: Die Diskussion darüber, wie ich Verantwortung von oben nach unten verlagere, wenn ich in der Steuerung alles nach oben zentralisiere – die werden Sie uns im Ausschuss noch schuldig bleiben.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben bereits im vergangenen Herbst festgestellt, dass in Fragen der Bildungsverwaltung nicht das Kultusministerium entscheidet, sondern offensichtlich Herr Greilich; denn er hat uns schon damals verkündet, was passiert. Und jetzt haben wir einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorliegen, der gleichzeitig das Versprechen der Kultusministerin gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Bildungsverwaltung Lügen straft.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Was mich dabei noch sehr interessieren würde, ist, warum sich die CDU auf diesen Weg eingelassen hat; denn er widerspricht konträr dem, was Sie hier im vergangenen Jahr selbst noch gesagt haben.

(Beifall bei der SPD)

Aber warum straft es die Kultusministerin Lügen? – Nachdem ein neues Strukturmodell durchgesetzt werden sollte, das damals allein den Sparauflagen des Finanzministers geschuldet war – und keinen zukunftsweisenden Überlegungen, Herr Greilich –, sorgte dies für erhebliche Unruhe und heftigen Widerstand bei den Betroffenen.

Die Kultusministerin sagte bei der Vorstellung des geplanten Strukturschemas zu, man werde die neuen Strukturen gemeinsam mit den in der Bildungsverwaltung Beschäftigten diskutieren.

(Petra Fuhrmann (SPD): Hört, hört!)