Schon jetzt zeigt sich eine große Bewegung in der Krankenhauslandschaft. Sowohl kommunale als auch frei-gemeinnützige Träger erkennen, dass Konkurrenz um jeden Preis auf engstem Raum nicht zum Erfolg führen wird.
Kooperationen und das Erzielen von Synergien sind der richtige Weg. Wir gehen davon aus, dass die Krankenhauslandschaft, speziell im Rhein-Main-Gebiet, in wenigen Jahren deutlich anders aussehen wird als heute.
Es wird nicht weniger Betten geben, denn die brauchen wir, um die Patienten zu versorgen, und inzwischen sind sie fast überall voll ausgelastet. Es wird aber deutlich mehr enge Kooperationen auf der Basis gesellschaftsrechtlicher Verträge geben als bisher.
Wir werden die Landräte und die Oberbürgermeister nicht zwingen können, diesen Weg mitzugehen. Wir versuchen, zu überzeugen. Aktuell stößt das – übrigens unabhängig von der parteipolitischen Couleur – auf positive Resonanz.
Dass es eine Reihe von Geschäftsführern gibt, die das nicht so sehen, hängt damit zusammen, dass hier die Sichtweise häufig verengt ist.
Meine Damen und Herren, für uns ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns für eine Neuregelung der Betriebskostenfinanzierung einsetzen, damit Preise und Kosten der Krankenhäuser wieder miteinander in Einklang gebracht und unnötige Leistungsausweitungen verhindert werden.
Hessen ist mit seinem stationären Bereich gut positioniert. Wir als Land haben dafür gesorgt, dass im Rahmen der Krankenhausplanung und -förderung die Strukturen geschaffen werden, die eine moderne Landschaft braucht. Durch die Bereitstellung von Fördermitteln werden die Krankenhäuser in die Lage versetzt, ihre Planungen und Modernisierungen umzusetzen und sich für die Zukunft aufzustellen. Diese erheblichen finanziellen Mittel stellt kaum ein anderes Land in diesem Volumen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, zu den Rahmenbedingungen, die wir als Land aber nicht selbst regeln können, gehört die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser.
Hier ist die Situation schwierig. Das unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beschlossene Bundesrecht schafft Fehlanreize. Weil der Landesbasisfallwert, also der landesweite Festpreis für eine Leistung, nicht mit den Tarifentwicklungen und den sonstigen Preissteigerungen steigt, kann es sich kein Krankenhaus erlauben, im Folgejahr genauso viele Patienten zu behandeln wie im Basisjahr. Es muss ständig versuchen, seine Leistungen zu steigern, im Zweifel durch unsinnige Konkurrenz zum Nachbarkrankenhaus. Das führt zu Schlagzeilen wie der vom gestrigen Tag: „Kliniken wegen angeblich unnötiger Operationen in der Kritik“.
Zudem hat die Leistungssteigerung den Nebeneffekt, dass der Landesbasisfallwert bei steigenden Fallzahlen und steigender Morbidität abgesenkt wird. Das nennt man Hamsterradeffekt: Nur wer seine Leistungen noch mehr steigert als der Durchschnitt der Kliniken, kann Schritt halten. Wer das aber nicht kann – unabhängig von der Art der Trägerschaft –, der hat Probleme.
Herr Minister Grüttner hat auf diese schwierige Entwicklung, insbesondere im letzten Jahr in seiner Funktion als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, hingewiesen und in Berlin diverse Gespräche geführt. Inzwischen hat sich einiges bewegt. Die Bundesregierung hat beschlossen, es soll einen teilweisen Tarifausgleich für die Krankenhäuser geben, und im nächsten Jahr soll das Vergütungssystem grundsätzlich überprüft werden, um Fehlanreize abzuschaffen.
Auf Initiative Hessens wurde unter unserem Vorsitz eine Arbeitsgruppe der Krankenhausreferate der Länder gebildet, die das Vergütungssystem beleuchtet. Wir wollen Lösungen finden, die es einerseits erlauben, die notwendigen Krankenhauskosten zu bezahlen, andererseits aber nicht notwendige Leistungsausweitungen verhindern.
Meine Damen und Herren, die steigende Morbidität muss bezahlt werden. Entscheidend ist doch: Jedes Krankenhaus muss auch ohne Fallzahlsteigerungen überleben können.
Sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, wir sollten künftig nur noch Investitionsvorhaben für notwendige Standorte bewilligen.
Dies widerspricht bundesrechtlichen Vorgaben. Nach Bundesrecht haben alle Plankrankenhäuser – nicht nur die für die Notfallversorgung unverzichtbaren Kliniken – Anspruch auf Förderung. Wir können die Gelder nicht einfach nach Gutsherrenart verteilen. Daher ist es rechtswidrig, was hier gefordert wird.
Sie schlagen einen Fonds vor, mit dem die Krankenkassen und das Land für Betriebskostenverluste kommunaler Krankenhäuser einstehen sollen. Die Kassen sollen also für die Krankenhäuser, die mit den landesweit einheitlichen Festpreisen nicht zurechtkommen, einen Aufschlag zahlen. Das pervertiert die Krankenhausfinanzierung. Diejenigen, die schlechter wirtschaften als andere, sollen dafür noch belohnt werden? Leistungsprämien für Misswirtschaft? Das ist grotesk.
Hinzu kommt: Wir als Land dürfen nicht Defizitausgleiche an kommunale Träger gewähren, die wir Privaten und Frei-Gemeinnützigen verwehren. Hiergegen würden andere Kliniken erfolgreich klagen, und derartige Zuschüsse würden gegen europäisches Beihilferecht verstoßen und umgehend die Europäische Kommission auf den Plan rufen.
Sie fordern einen Versorgungsatlas. Gut und schön. Mit viel bürokratischem Aufwand kann man feststellen, ob beispielsweise die Patienten aus Grävenwiesbach in die Hochtaunus-Kliniken gehen oder woanders hin. Das aber sind typische Untersuchungen, die die Kliniken selbst für ihre strategischen Planungen erstellen müssen.
Wir als Land haben die Wahlfreiheit der Patienten zu schützen. Wir haben die Rahmenbedingungen zu sichern. Aber wir haben nicht den Bürgern vorzuschreiben, in welches Krankenhaus sie zu gehen haben. Auch hier ist der Rechtsrahmen zu beachten. Bedarf ist der tatsächlich von der Bevölkerung nachgefragte Bedarf nach Krankenhausleistungen – und eben nicht ein vom Staat gewünschter oder gewollter Bedarf. Das ist seit Jahrzehnten gesicherte Rechtsprechung.
Meine Damen und Herren, mit unserem Krankenhausgesetz bieten wir als Land eine moderne Grundlage, damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten optimiert wird. Um es den kommunalen Krankenhäusern zu ermöglichen, sich in Konzernstrukturen zu organisieren, haben wir den erwähnten Prozess initiiert. Er findet bundesweite Beachtung und wird als vorbildlich angesehen.
Unser Ziel ist es, auf diese Weise die kommunalen Kliniken in die Lage zu versetzen, mit den Privaten und Freigemeinnützigen mitzuhalten und auf diese Weise die kommunale Trägerschaft als Pfeiler einer pluralen Krankenhauslandschaft dauerhaft zu erhalten. – Ich danke Ihnen.
Herr Dr. Spies, man gönnt sich ja sonst nichts. Aber wenn ich es vergessen hätte, hätten sie mir den Kopf heruntergemacht.
Meine Damen und Herren, zur Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist beabsichtigt, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.
Auch überweisen. – Dann stelle ich keinen Widerspruch fest, und beide Anträge sind dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Die vereinbarte Redezeit ist zehn Minuten je Fraktion. Das Wort hat der Abg. Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu einem weiteren, anders gelagerten Problem der öffentlichen Daseinsvorsorge, nämlich zum Zugang zu Informationen und zur ungehinderten Kommunikation, die unabdingbare Voraussetzungen sowohl für politische Teilhabe als auch für die wirtschaftliche Betätigung von mündigen Bürgerinnen und Bürgern ist.
Ein freies WLAN stellt somit einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar. Infrastruktur ist mehr als Straßen oder öffentlicher Nahverkehr.
Seit ungefähr Anfang 2000 gibt es eine globale Bewegung, die durch bürgerschaftliches Engagement WLAN-Netze errichtet. Der große Unterschied zu einem Top-down-Ap
proach ist, dass sich die Bevölkerung selbst an der Errichtung der Infrastruktur beteiligt. Die Vision von Freifunkinitiativen ist die Verbreitung freier Netzwerke, die Demokratisierung der Kommunikationsmedien und die Förderung lokaler Sozialstrukturen.
Durch die Vernetzung ganzer Stadtteile, Dörfer und Regionen möchten die Initiativen der digitalen Kluft entgegenwirken und freie, unabhängige Netzwerkstrukturen aufbauen. In diesen freien Netzen können z. B. lizenzfreies Community-Radio, die Übertragung lokaler Ereignisse, private Tauschbörsen und eben auch die gemeinsame kostengünstige Nutzung eines Internetzugangs möglich werden. Der Austausch in diesen freien Netzen basiert dabei nicht auf kommerziellen Interessen, sondern auf dem freiwilligen Geben und Nehmen jedes Einzelnen im Netzwerk.
Andere Länder, andere Städte sind dabei bereits viel weiter als wir. Immer wieder sind die Flächenländer Neuseeland und Australien Vorreiter in der Telekommunikation. In Städten wie London oder dem englischen Bristol kooperieren Freifunkinitiativen mit der Stadt, um ein dichtes Netz zu ermöglichen. Neben städtischen Antennen werden auch die Router von privaten Personen genutzt.
Meine Damen und Herren, ein besonderes Beispiel ist Estland, ist Tallinn. Dort ist nicht nur quasi aus dem Nichts auf der grünen Wiese die modernste Verwaltung, sondern auch ein beispielhaftes Angebot von freiem WLAN für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden.