Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

Schönen Dank. – Zur Beantwortung, Herr Dr. Büger.

Frau Schulz-Asche, vielen Dank, dass Sie mir noch einmal Gelegenheit geben, etwas zu sagen. Erst einmal stelle ich fest, bei Ihrem ersten Punkt, wo wir nicht mitregierten, war bei Ihnen wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. CDU und FDP stützen hier die Landesregierung. Sie tun das nicht. Wir werden auch dafür sorgen, dass das möglichst lange noch so bleibt. Das nur einmal als ersten Punkt.

(Beifall bei der FDP – Dr. Thomas Spies (SPD): Das wird Ihnen aber nicht mehr lange gelingen!)

Zweitens. Bei dem Thema, wo Sie sagen – ich habe es mir aufgeschrieben –, das sei alles ein unguter Konkurrenzkampf, stellen Sie auch noch fest, dass es dort zu übertariflicher Bezahlung gekommen wäre. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn jemand, der gut ausgebildet ist, ein guter Mitarbeiter ist, sich anstrengt, auch gut bezahlt wird, wenn er sogar übertariflich bezahlt wird, weil er das entsprechend am Markt erzielen kann. Es ist interessant, dass von der linken Seite des Hauses kommt: Oh, der verdient jetzt zu viel. – Ich weiß nicht, ob da schon an dieser Stelle ein Neidkomplex aufsteigt. Ich begrüße das, wenn es an der Stelle einmal zur übertariflichen Bezahlung kommt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) – Kai Klose (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein Gott!)

Nächster Punkt. Wir wissen eines, wenn Sie „Marktwirtschaft“ sagen: Ich finde es schlimm, wenn in diesem Land Marktwirtschaft mit Ideologie gleichgesetzt wird. Wir wissen eines, dass der Wohlstand dieses Landes auf der sozialen Marktwirtschaft basiert und dass alle anderen Großversuche, die auf anderen Prinzipien aufgebaut haben, am Ende nicht zum Wohlstand geführt haben. Deswegen unterstützen wir diese Wirtschafts- und Gesellschaftsform.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Die Studien haben auch gezeigt, dass auch das Gesundheitswesen – wen wundert es – dabei keine Ausnahme macht, sondern dass dort, wo es marktwirtschaftliche Aspekte im Gesundheitswesen gibt, es am Ende zur Qualitätssteigerung kommt und die Qualität auf jeden Fall nicht niedriger ist, dass es zu mehr Investitionen in Krankenhäusern kommt. Wenn die Gebäude und die Geräte neuer sind, ist das gut für die Patienten.

Insoweit verstehe ich nicht, warum Sie einen planwirtschaftlichen Zaun um etwas herum haben wollen. Kommen Sie schlicht aus diesen Schützengräben heraus. An der Stelle ist es genau richtig. Wir steigern die Qualität, indem wir eine Trägervielfalt und insbesondere auch die private Komponente darin haben. Das sollten wir schlicht an dieser Stelle anerkennen. – Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Herr Dr. Büger, danke schön. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Herr Dr. Spies das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben wieder einmal eine Debatte voller Überraschungen. Die GRÜNEN präsentieren eine, wie ich finde, sehr richtige Problembeschreibung. Leider bleiben sie mit den Lösungsvorschlägen immer hinter der Forderung nach Transparenz zurück.

Die LINKE geht sehr ausführlich und keineswegs falsch auf das Problem der Privatisierung im Gesundheitswesen ein. Allein damit sind die Probleme hinsichtlich der Versorgungslage in Hessen nicht vollständig lösbar, wenn man nur dieses Thema diskutiert.

Herr Kollege Bartelt, bei allem Respekt, die Landesregierung bei einer Frage, bei der sie das Problem seit zehn Jahren komplett verschlafen hat, als super zu beschreiben, ist auch mutig. Einmal ganz ehrlich und unter uns: Was hat Ihnen denn Herr Bouffier getan? – Sie haben sich hierhin gestellt und das mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg als Erfolgsgeschichte präsentiert. Das ist gegenüber der Landesregierung schon arg gemein. Das muss man ganz klar sagen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Das wundert uns nicht: Der Redner der FDP, nicht wesentlich von Sachkenntnis getrübt, erklärt uns, privat sei immer toll, und liefert ansonsten faktenfreie Ideologie. Herr Kollege Büger, da Sie aus einer Studie zitiert haben, wäre es hilfreich gewesen, die 15 anderen Studien auch noch zu kennen. Im Unterschied zu der sind 14 davon auch noch von Unabhängigen gefertigt worden. Dann kämen Sie zu ganz anderen Ergebnissen. Dazu sage ich gleich noch etwas.

Die Krankenhausversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es richtig und gut, dass die Landesregierung endlich anfängt, sich dieser Aufgabe anders anzunehmen, als es in der Vergangenheit mit reiner Privatisierungsideologie der Fall war. Wir begrüßen es, dass jetzt erste Schritte getan werden, um das zu tun, was die SPD vor zehn Jahren vorgeschlagen hat.

Ein bisschen mehr Transparenz wäre hilfreich. Ein bisschen Kooperationsbereitschaft wäre auch hilfreich. Viele Punkte werden Sie damit eh nicht machen, weil die Thematik bei dieser Frage sehr schnell so technisch und detailliert wird, dass man da auch in der politischen Wirkung gefahrlos kooperieren kann.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Wir müssen uns das noch einmal klarmachen: Bei der Krankenhausversorgung geht es um die Daseinsvorsorge und nicht zu allererst um ein Geschäft. Deshalb muss die Regel der Daseinsvorsorge vor der Regel der Ökonomisierung und der Verwettbewerblichung an erster Stelle stehen.

Deshalb ist es auch nicht damit getan, das Nebeneinander der unterschiedlichen Formen zu beschreiben. Denn natürlich haben sie unterschiedliche Wirkungen.

Lassen Sie mich noch eine kurze Bemerkung zu der Frage der Privatisierung nach all dem, was eben gesagt wurde, machen. Wir wissen: Privatisierung bedeutet ein eigenständiges Risiko. Gewinnorientierte Privatisierung bedeutet ein eigenständiges Risiko. Das ist nun einmal eine wissenschaftliche Tatsache, auch wenn Ihnen das nicht ge

fällt. Die Erde wird auch keine Scheibe, bloß weil Sie das möchten.

Das heißt übrigens nicht, dass man keinesfalls jemals privatisieren dürfte. Vielmehr muss man in jedem Fall die Risiken mitverhandeln. Das hätten Sie schon vor Jahren tun sollen. Allerdings werden Sie dann feststellen, dass dann kein Mensch mehr privatisiert.

Natürlich bedeutet Privatisierung übermäßigen Personalabbau. Das sagen die ganzen Unternehmensberater. Lassen Sie mich da McKinsey anführen, auch wenn das manchmal wehtut. Die erklären nämlich, dass Deutschland in der Krankenhausversorgung besonders gut sei, weil es da so wenig Personal habe. Aber diese ideologische Verkennung, die davon ausgeht, dass ein Krankenhaus deshalb gut ist, weil es mit wenig Leuten auskommt, die Konsequenzen hinsichtlich der Qualität aber ignoriert, ist das Problem. Dazu sind vorhin schon viele Punkte angeführt worden.

Wir sind hinsichtlich der Frage des Personalabbaus viel weiter. Das gilt auch hinsichtlich der gemeinsamen Diskussion. Das zeigt die Arbeitsgruppe im Sozialministerium zu den Personalstandards. Auch wenn wir uns nicht in allem einig sind, ist Kooperation angesagt.

Herr Büger, lassen Sie sich das noch sagen: Kommunale Krankenhäuser arbeiten wirtschaftlicher und effizienter als private. Das ergibt sich, wenn man genau hinguckt. Jedenfalls ist das das Ergebnis von acht der zehn Studien, die es zu dieser Frage in Deutschland gibt. Die gibt es nur aus Deutschland. Denn nirgendwo anders auf der Welt gibt es so viele privatisierte Krankenhäuser.

Die Sicherung der kommunalen Krankenhausversorgung ist eine wichtige Aufgabe, an der sich das Land viel offensiver beteiligen könnte. Das könnte z. B. da, wo es noch eines hat, mit den eigenen Krankenhäusern geschehen. Vielleicht hat es demnächst wieder mehr und bekommt einige zurück. Das Land muss sich also selbst offensiv beteiligen. Das hat die SPD übrigens schon im Jahr 2004 vorgeschlagen. Wenn das geschehen wäre, wären wir in Mittelhessen sehr viel weiter. Herr Bartelt müsste dann auch nicht so gemein zur Landesregierung sein, was das Universitätsklinikum Gießen und Marburg angeht.

Die Frage der Verbünde steht natürlich an erster Stelle. Aber es ist nicht damit getan, dass sich die Landesregierung jetzt ein Gutachten machen lässt, weil sie nicht weiterweiß. Vielmehr gehören dazu viele andere Punkte. Dazu gehört die Frage, ob es eine Bundesratsinitiative zum Kartellrecht geben soll. Dazu gehört die Frage, wie die Krankenhausfinanzierung verändert werden muss. Dabei muss man natürlich auch über die Steuerungswirkung der Fallpauschale nachdenken. Sie hat in den letzten zehn Jahren ihren Zweck erfüllt. Sie hat übermäßige Liegezeiten abgebaut. Sie hat zum Bettenabbau geführt.

Jetzt muss man noch einmal danach gucken. Es wird langsam gefährlich. Da muss man über die Steuerungskonzeption nachdenken, statt das ideologisch vor sich herzutragen.

Natürlich brauchen wir in den Krankenhäusern Personalstandards. Natürlich brauchen wir den gleichen Tarif. Denn Wettbewerb und Qualität ist kein Wettbewerb um Lohndumping.

An diesen Stellen sollten wir zusammenarbeiten. An diesen Stellen sollte die Landesregierung endlich einmal von der Geheimniskrämerei wegkommen und für eine ge

meinsame Linie sorgen. Ich denke, da gäbe es viel Interessantes zu debattieren.

Vielleicht wird die Landesregierung solche Vorschläge demnächst auch im Ausschuss diskutieren, statt sie nur öffentlich zu machen. Das war schon beim hessischen Pakt für die gesundheitliche Versorgung ärgerlich. An dieser Stelle ist es noch ärgerlicher.

Ich sage es noch einmal: Wie beim Universitätsklinikum Gießen und Marburg bieten wir Ihnen die Hand an dieser Stelle, gemeinsam zu arbeiten. Die politischen Punkte kriegen eh Sie. Deshalb sollten Sie davor nicht zurückschrecken. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Das Wort für die Regierung erhält Frau Staatssekretärin aus dem Sozialministerium.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Während die LINKEN in ihrem Dringlichen Antrag ideo logische Feindbilder pflegen, die fernab jeder Realität sind, setzt sich der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN konstruktiv mit der Problemsituation auseinander. Die abgeleiteten Forderungen teilen wir jedoch nicht in Gänze, sondern nur zum Teil. Wir unterschreiben ohne Wenn und Aber die Forderung nach dem Erhalt der Trägervielfalt in der Krankenhauslandschaft. Wir freuen uns über das Lob für unser Engagement, das in Ziffer 6 zum Ausdruck gebracht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Matthias Büger und Hans-Christian Mick (FDP))

Die weiteren Vorschläge sind jedoch mit dem zugegebenermaßen komplexen Krankenhausrecht nicht vereinbar, oder sie sind schlichtweg überholt, weil wir als Landesregierung bereits gehandelt haben.

Der Antrag plädiert zu Recht für den Erhalt der Trägervielfalt. Das ist richtig. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir verfolgen dieses Prinzip seit Jahr und Tag. Wir handeln entsprechend.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes und alle Krankenhausgesetze der Länder fordern die Berücksichtigung der Trägervielfalt. Zudem misst ihr das Bundesverfassungsgericht ein hohes Gewicht bei.

Die Trägervielfalt ist im Hessischen Krankenhausgesetz als Ziel normiert, weil wir sie für wichtig halten. Das ist der richtige Weg, um eine wohnortnahe und hochwertige Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es ist zu beachten, dass das Gebot der Trägervielfalt entstanden ist, weil man gerade frei-gemeinnützigen und privaten Trägern ermöglichen wollte, neben den kommunalen an der Krankenhausversorgung teilzunehmen. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes formuliert dies ausdrücklich. Das ist auch sinnvoll. Denn jede Trägerschaft hat ihre Stärken und Schwächen. Wer das Recht auf freie Krankenhauswahl ernst nimmt, muss den Patienten auch die Möglichkeit bieten, sich entscheiden zu können.

Die Trägervielfalt existiert in Hessen. Es gibt ein relativ ausgewogenes Spektrum. Aktuell sind von unseren Plankrankenhäusern 33 % kommunal, 39 % frei-gemeinnützig und 28 % privat.

Worum geht es bei der Diskussion um die Trägervielfalt aktuell? – Es geht darum, dass es die kommunalen Häuser seit Jahren immer weniger schaffen, wenigstens eine schwarze Null zu schreiben. Vielmehr driften sie immer mehr ins Defizit ab. Die kommunalen Kliniken sind aber fast alle für die Notfallversorgung unverzichtbar. Hier gilt die Sicherstellungsverpflichtung des Landes und der Landkreise sowie der kreisfreien Städte. Die Kommunen müssen auch dann die Krankenhäuser erhalten, wenn sie defizitär sind, auch dann, wenn sie kein privater oder freigemeinnütziger Träger übernehmen will.

Deshalb reden wir als Landesregierung nicht nur von Trägervielfalt, sondern wir handeln. Aktuell lassen wir ein Konzept erarbeiten, das zeigen soll, wie die kommunalen Häuser durch Bildung von Konzernstruktur und durch Bildung regionaler Holdings so erfolgreich wie die Häuser in frei-gemeinnützig oder privater Trägerschaft werden können.

Herr Minister Grüttner hat dazu bereits im Dezember 2011 ein Thesenpapier an die auf kommunaler Ebene Verantwortlichen geschickt. Selbstverständlich werden im Rahmen dieses Konzeptes auch die Punkte berücksichtigt, die in ihrem Antrag unter Ziffer 5 b genannt sind.

Wir sind der Überzeugung, dass es nicht an der Trägerschaft liegt, ob eine Klinik erfolgreich ist oder nicht. Krankenhäuser können erfolgreich geführt werden, wenn sie frei von kommunalpolitischen Einflüssen sind, wenn ein vernünftiges Betriebsklima herrscht, wenn sich Mediziner und Pflegekräfte als Dienstleister an den Patienten verstehen und wenn die Geschäftsführung es versteht, das Geschäft zu führen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das aber geht nicht mehr in jedem Kreiskrankenhaus isoliert. Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung sind heutzutage so vielschichtig und komplex, dass der nötige Sachverstand unmöglich in jedem Kreiskrankenhaus vorgehalten werden kann. Wir brauchen größere Einheiten, um Spezialistenwissen allen zugänglich zu machen.

Schon jetzt zeigt sich eine große Bewegung in der Krankenhauslandschaft. Sowohl kommunale als auch frei-gemeinnützige Träger erkennen, dass Konkurrenz um jeden Preis auf engstem Raum nicht zum Erfolg führen wird.