Meine Damen und Herren, deshalb geben wir Ihnen die Gelegenheit, in namentlicher Abstimmung zu sagen, ob Sie das ernst nehmen wollen, was uns die Angehörten in der letzten Woche gesagt haben, oder ob Sie in blinder Gefolgschaft weiter Herrn Greilich folgen wollen. Wir beantragen die namentliche Abstimmung über unseren Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich am Dienstag über die Weigerung der Landesregierung gewundert habe, diesen Antrag gemeinsam mit der Regierungserklärung aufzurufen.
Die Gründe für diese Weigerung offenbarten sich jedoch schnell. Gestern titelte die „Frankfurter Rundschau“: „CDU fällt Beer in den Rücken“. Anders kann man die Aussagen Hans-Jürgen Irmers auch nicht interpretieren.
Herr Irmer in seiner bekannt diplomatischen Art äußert diese Kritik natürlich nicht in einem Gespräch – nein, er wählt die große Bühne, um Sie, Frau Ministerin, bloßzustellen. Frau Beer, ich nehme an, es ist kein Trost für Sie, dass Ihre Vorgängerin, Frau Henzler, dieses Schicksal auch oftmals ereilt hat.
Doch kommen wir zum Thema. In der letzten Woche haben wir einen ganzen Tag in einer Anhörung damit zugebracht, uns von verschiedensten Seiten erklären zu lassen, warum die Einrichtung eines Landesschulamtes reiner Unfug ist. Die Idee, eine Monsterbehörde in Form eines Landesschulamtes einzurichten, wurde Ihrer Vorgängerin, Frau Henzler, von Herrn Greilich aufgebürdet. Sie scheinen diese sinnlose Idee weitertragen zu müssen – und dies, obwohl gegen diese Pläne seit Bekanntwerden vehement protestiert wird. Wir unterstützen genau diese Kritik und werden es auch nicht akzeptieren, dass Sie so vorgehen wollen.
Die einzelnen Kritikpunkte sind schon häufig angesprochen worden. Wir teilen diese Kritik. Diese Schulbehörde wird sowohl von den Staatlichen Schulämtern als auch von den Studienseminaren und von den betroffenen Personalräten abgelehnt. Sie ist eine Mammutbehörde. Ihre
Einrichtung wird dazu führen, dass die Schulen ihren direkten Ansprechpartner mit klar definierten Entscheidungsbefugnissen vor Ort verlieren.
Schulen brauchen aber diese regionale Verbundenheit. Sie wollen sich nicht an Außenstellen wenden müssen, die ihre Befugnisse von einer zentralisierten Verwaltungsbehörde zugeordnet bekommen und – da teile ich die in der Anhörung vielfach geäußerten Sorgen – die sich mit den regionalen Besonderheiten der jeweiligen Schulen überhaupt nicht auskennen und nicht auseinandersetzen können.
Nebenbei ist den Haushaltsplänen zu entnehmen, dass im Rahmen dieser Zentralisierung 120 Stellen abgebaut werden sollen. Zeitgleich aber sollen für das neue Landesschulamt hoch dotierte Stellen eingerichtet werden. Es wird auch schon gemunkelt, welche Wunschkandidaten Sie im Kopf haben. Die zeigen sich dafür auch dankbar, indem sie dieses Vorhaben öffentlich gutheißen.
Dieser Gesetzentwurf ist inhaltlich dürftig. Zuständigkeiten sind nicht geklärt. Trotzdem wollen Sie uns weismachen, es gehe hier um ein Vereinfachungsvorhaben, sprich: um Bürokratieabbau. Das nimmt Ihnen niemand ab.
Eine Denkpause, wie sie die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN fordern, ist auch unserer Einschätzung nach dringend angebracht. Frau Beer, genau genommen wundert es mich nicht, dass Sie nach dieser Anhörung nicht selbst auf die Idee gekommen sind, sich diese Pause zu nehmen. Unsinn bleibt Unsinn, egal hinter welchem Monsterprojekt man ihn versteckt. Deshalb sollte auch jede und jeder Abgeordnete für diesen Antrag, für ein Moratorium stimmen, um die sonst unvermeidlichen Fehler und Kosten zu vermeiden. – Ich bedanke mich.
(Norbert Schmitt (SPD): Der Erfinder! – Günter Rudolph (SPD): Der Erfinder: Was ich gemacht habe, bleibt richtig!)
Ganz ruhig, ganz ruhig. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Untertönen der Rede des Kollegen Wagner haben wir gehört, was schon sichtbar war, als am Dienstagmittag dieser Antrag hier vorgelegt wurde. Das ist ein sehr durchsichtiges Manöver, mit dem man hier versucht, mit einer äußerst ungewöhnlichen Vorgehensweise – – Es ist schon ein Widerspruch in sich, wenn hier schon vor der Auswertung dieser Anhörung – die wir ja üblicherweise im Ausschuss machen, Herr Kollege Wagner – im Antragstext erklärt wird, man nehme die Kritik sehr ernst.
Ich kann nur sagen: In der Tat, wir nehmen jede Kritik, die dort geäußert wurde, sehr ernst. Wir nehmen alle Beiträge, alle Stellungnahmen aus dieser Anhörung sehr ernst.
Deswegen sind wir auch dafür, dass wir in aller Ruhe in den Fraktionen und anschließend im Ausschuss diese Anhörung auswerten und dann entscheiden – wie das in diesem Parlament seit Ewigkeiten üblich ist –, wie man mit dem Ergebnis verfährt.
Wenn wir heute schon über diesen Antrag reden, dann sollten wir, bevor wir darüber abstimmen, wenigstens ein Thema hervorheben; das können wir uns dann in der Auswertung der Anhörung ersparen.
Eines war sehr bemerkenswert. Was nicht zur Anhörung stand, war der Vorschlag der GRÜNEN, die Schulverwaltung zu kommunalisieren. Ungefragt haben sich aber mehrere Angehörte dazu geäußert. Das ist bemerkenswert. Es haben sich in der Tat zweieinhalb Befürworter einer Kommunalisierung gemeldet.
(Timon Gremmels (SPD): Doppelt so viele wie bei Ihnen! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mehr als zu Ihrem Gesetzentwurf!)
Ein Landrat von der Bergstraße und eine grüne Schuldezernentin aus Kassel erklärten, die Kommunalisierung der Schulverwaltung, wie sie Herr Wagner schon mehrfach vorgeschlagen hat, sei der goldene Weg.
Das Spannende war die Reaktion aller anderen Anzuhörenden, die unisono erklärten, das wäre nun in der Tat der falsche Weg. Das ist eine wichtige Erkenntnis, die wir für die Debatte in der Sache mitnehmen sollten. Herr Wagner, Kommunalisierung ist ein Irrweg, von dem sollten Sie sich so schnell wie möglich verabschieden.
Ich will noch einen weiteren Punkt in Vorbereitung der Auswertung, die wir im Ausschuss vornehmen werden, ansprechen. Immer wieder kommt die Aussage, das haben wir auch im Parlament schon gehört, es ginge hier um eine Monsterbehörde, um die Schaffung zusätzlicher Stellen. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich empfehle Ihnen, sich für die Auswertung der Anhörung besser vorzubereiten und sich beispielsweise den Haushaltsplanentwurf vorzunehmen. Frau Kollegin Cárdenas hat es immerhin schon getan.
Dort können Sie nachlesen, wie das mit der angeblichen Stellenvermehrung ist. Sie können im Haushaltsplanentwurf nachlesen, was vorgesehen ist. Wir wollen zuallererst 15 Stellen aus dem Kultusministerium im Zuge der Schaffung eines Landesschulamtes abbauen. Es sind insgesamt 115 Stellen zur Reduzierung vorgesehen. Frau Kollegin Cárdenas, es sind nicht 120, aber das war vielleicht ein kleiner Rundungsfehler.
Es handelt sich um 115 Stellen, davon 15 aus dem Kultusministerium, 39 Stellen aus der Verwaltung, nicht aus der Lehrerausbildung, sondern aus der Verwaltung des Amtes für Lehrerbildung, 25 Stellen aus den Staatlichen Schulämtern, 21 Stellen aus dem Institut für Qualitätssicherung, davon zehn durch die Optimierung der Schulinspektion – über die wir an anderer Stelle auch noch einmal etwas breiter diskutieren sollten –, 15 Stellen durch weitere Synergieeffekte, die sich zwangsläufig in der Statistiksteuerung, dem Fachcontrolling und der Öffentlichkeitsarbeit ergeben.
Meine Damen und Herren, ich will eines noch hervorheben, weil hier immer unterstellt wird, es gehe um die Schaffung von hoch dotierten Posten. Von diesen 115 Stellen, die zum Abbau vorgesehen sind, stammen allein 15 aus der Leitungsebene der bislang 17 selbstständigen Behörden und dem Hessischen Kultusministerium.
Wir kommen also im Ergebnis auf 115 Stellen, die reduziert werden. Darunter fallen 15 Stellen aus der Leitungsebene. Diese können unter anderem dafür verwendet werden, eine schlanke Struktur in diesem Landesschulamt zu schaffen, wenn wir nach der Auswertung der Anhörung zu dem Ergebnis kommen, dass wir dabei bleiben.
Lediglich 13,5 Stellen – auch das können Sie im Haushaltsplan nachlesen – werden aus diesem Topf zunächst gebraucht, um die Struktur aufzubauen, um die es geht. Ich sage das, um die verschiedenen Märchen und sonstigen Geschichten, die von Ihnen gerne erzählt werden, um diesen Weg schlechtzumachen, aus dem Weg zu räumen.
Herr Präsident, ich bin auch am Ende meiner Rede. – Wir sollten das tun, was dieses Parlament auszeichnet, nämlich die Ergebnisse einer Anhörung sehr ernst nehmen, sie in aller Ruhe im Ausschuss auswerten und dann entscheiden, wie wir verfahren.
Es ist ein äußerst ungewöhnliches Ansinnen, direkt nach der Anhörung im Plenum beschließen zu wollen, dass ein Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt wird. Der Landtag entscheidet, wie ein Gesetzgebungsverfahren gestaltet wird. Dazu gehört nach den Regeln, die wir uns gegeben haben, zunächst die Ausschussberatung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Greilich, es ist sicherlich ungewöhnlich, wenn direkt nach einer Anhörung ein Antrag gestellt wird, die Gesetzesberatungen auszusetzen. Was ich aber ebenso ungewöhnlich an Ihren Ausführungen fand, ist, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass mehrere Anzuhörende dargelegt hätten, eine Kommunalisierung der Schulaufsicht sei der falsche Weg.
Ich sehe das genauso, das ist auch Auffassung der SPDFraktion. Aber Sie haben gesagt, dieses Ergebnis der Anhörung zeige, dass es der falsche Weg sei, die Schulaufsicht zu kommunalisieren. Wenn aber alle anderen Anzuhörenden erklären, dass Ihr Gesetzentwurf nicht der richtige Weg ist, warum Sie daraus diesen Schluss nicht ziehen, das sollten Sie uns vielleicht noch einmal näher erläutern.
Ich habe einen Ratschlag von Montesquieu, dem französischen Staatstheoretiker, den würde ich Ihnen gerne ans Herz legen:
Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.
Wenn die Anhörung im Hessischen Landtag etwas gezeigt hat, dann hat sie gezeigt, dass es nicht notwendig ist, dieses Gesetz zu erlassen. Alle Anzuhörenden, auf der einen Seite die betroffenen Beschäftigten, auf der anderen Seite die Experten aus Verbänden und Organisationen, haben dargelegt, dass sie keine Notwendigkeit für ein Landesschulamt sehen.
Ich glaube, das kann man hier nicht einfach wegkehren, indem man von Haushaltsplänen der Kultusministerin redet und davon, was über andere Modelle von Bildungsverwaltung ausgesagt worden ist. Da muss man einmal selbst nachdenken.