Jetzt lasse ich über die Vorziehung des Tagesordnungspunktes 8 auf nach der Fragestunde abstimmen. Wer dieser Vorziehung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand gegen diese Vorziehung? –
Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von FDP und CDU und Ablehnung der übrigen Fraktionen des Hauses der Tagesordnungspunkt nachher nach Punkt 2 aufgerufen wird.
Herr Präsident, Sie hatten – das war wahrscheinlich ein Versprecher – gesagt: „nach Punkt 2“, aber gemeint ist vor Tagesordnungspunkt 2. So ist es auch entschieden worden. Auch wenn wir da anderer Meinung sind, ist das sicherlich so.
Dennoch hatte ich die Frage aufgeworfen, ob es – nachdem das jetzt entschieden ist – möglich ist, in der Tagesordnung die zweiten Lesungen vor die ersten Lesungen vorzuziehen. Ich bitte, das noch einmal zu prüfen, bevor der Tagesordnungspunkt aufgenommen wird, und im Parlament dazu Stellung zu beziehen.
Herr Abg. Schaus, es gibt keine Geschäftsordnungsregelung, weshalb wir Blöcke von ersten, zweiten und dritten Lesungen bilden. Das Parlament allein entscheidet über die Reihenfolge und sonst niemand. Und das ist auch erfolgt. Insofern ist das auch richtig und korrekt.
Habe ich noch Fragen zu erwarten, Tagesordnungsanträge? – Dann lasse ich jetzt über die vorliegende und geänderte Tagesordnung in Summe abstimmen. Wer dieser Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass mit Zustimmung der Fraktionen der CDU und der FDP bei Enthaltung der übrigen Fraktionen des Hauses die Tagesordnung so genehmigt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass momentan auf Ihren Plätzen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP verteilt wird.
Frau Fuhrmann, wollen wir tauschen? Sie haben es erkannt. Noch ein Änderungsantrag? Ich bin ja froh, dass Sie sich freuen. – Also noch einmal: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Reform und zur Einführung des Landesschulamtes – ich sage es nur einfacher –, Drucks. 18/6229. Das ist hiermit in die Tagesordnung für den Punkt nachher aufgenommen.
Herr Präsident! Auch noch zur Tagesordnung: Wir haben mit der antragstellenden SPD-Fraktion Einverständnis erzielt, dass mit Tagesordnungspunkt 35 – also ihrem Setz
Wir können jetzt in die weiteren Bekanntmachungen einsteigen. Wir schaffen es noch heute Mittag. Meine Damen und Herren, nach Genehmigung der Tagesordnung teile ich noch mit, dass wir heute bis 19 Uhr tagen, mit der Fragestunde beginnen und dann mit dem neu gesetzten Punkt 8 fortfahren.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU) – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt muss noch geklatscht werden!)
Es werden heute Herr Abg. Peter Beuth, Frau Abg. Dr. Judith Pauly-Bender und Frau Abg. Astrid Wallmann entschuldigt fehlen.
Meine Damen und Herren, aufgrund dessen, dass wir heute noch die Lesungen haben, ist um 19 Uhr, nach der Sitzung des heutigen Plenums, der Kulturpolitische Ausschuss in Sitzungsraum 204 M eingeladen.
Ich gratuliere Herrn Kollegen Grumbach zu seinem 60. Geburtstag ganz herzlich. Ist er da? – Wunderbar.
Neben mir sitzt jemand, der 13 Jahre jünger als ich ist. Ich bin 63 Jahre alt. Sie können sich dann ausrechnen, dass er 50 Jahre alt geworden ist. Es ist Tobias Utter. – Lieber Herr Utter, herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Sie.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt 14:40 Uhr. Wir müssen einmal schauen, wie weit wir kommen. Wenn schnell gefragt wird und die Antworten schneller vorgelesen werden, sind wir auch schneller fertig.
Ja, Herr Kollege, so ist das. – Wir kommen damit zu Frage 731 der Frau Abg. Dorn. Frau Dorn, bitte schön.
Wann ermöglicht sie den Kommunen eine Beteiligung an den Pachteinnahmen von Windkraftanlagen im Wald bei einer Zusammenarbeit mit Hessen-Forst bzw. im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durch Änderungen der Landeshaushaltsordnung?
Frau Abg. Dorn, wenn der Landesbetrieb Hessen-Forst einem Interessenten Flächen zur Errichtung der Windkraftanlagen im Zuge der Verpachtung zur Verfügung stellt, handelt es sich um eine vertragliche Beziehung zwischen diesen beiden Vertragspartnern. Die Nutzungsüberlassung landeseigenen Vermögens erfolgt grundsätzlich – ebenso wie die Veräußerung – zum vollen Wert. Eine Bereitstellung der landeseigenen Grundstücke zu vergünstigten Bedingungen oder die Abführung pauschaler Anteile der Pachteinnahmen würde neben steuerlichen auch wettbewerbs- und beihilferechtliche Bedenken aufwerfen.
Von der eigentlichen Umsetzung des Planungsvorhabens sollen die Kommunen selbstverständlich profitieren können, indem ihre besonderen Leistungen im Zuge der Planungen und des Umsetzungsprozesses auch gesondert abgegolten werden. Hierzu zählen Wegebau, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Bau- und Verkehrsbetreuung usw.
Die Optimierung dieser Bereiche liegt im partnerschaftlichen Interesse aller Beteiligten und sorgt für entsprechende Wertschöpfung zugunsten der Kommunen. Eine positive Mitwirkung der Kommunen zum beiderseitigen Vorteil ist daher ausdrücklich erwünscht und wird vonseiten des Landes auch entsprechend begleitet.
Was die interkommunale Zusammenarbeit angeht, ist eine Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht erforderlich. Im Gegensatz dazu stünde eine finanzielle Beteiligung, wenn sie käme.
Wenn sich eine potenzielle Windparkfläche auf mehrere Eigentümer – kommunal oder staatlich – verteilt, wird das Land Hessen eine gemeinschaftliche Flächenbereitstellung aktiv unterstützen. Es wird dann am Pachterlös mit dem jeweiligen Flächenanteil partizipieren. Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist dafür nicht vorgesehen und auch nicht nötig.
Frau Ministerin Puttrich, verstehe ich Sie recht, dass es keine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen geben wird, wenn Windkraftanlagen auf Grund stehen, der Hessen-Forst gehört?
Die Landeshaushaltsordnung und auch andere rechtliche Bedenken lassen es nicht zu, dass eine reine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen des Hessen-Forst erfolgen kann. Es gibt aber andere Möglichkeiten, wie die Kommunen partizipieren können. Diesbezüglich gibt es einen Erlass an Hessen-Forst, also an den Landesbetrieb, der vorgibt, wie man die Verhandlungen führt, und der aufzeigt, in welcher Art und Weise die Kommunen einbezogen werden können.
Die Kommunen haben andere Möglichkeiten, zu partizipieren. Die hatte ich gerade eben beschrieben. Sie können das nämlich für besondere Leistungen, die sie bereitstellen.
Frau Ministerin, die Landeshaushaltsordnung kann man auch ändern. Insofern stelle ich Ihnen die Frage: Wie haben die Rheinland-Pfälzer das hinbekommen, die meiner Kenntnis nach genau so eine Regelung haben?
Ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass Sie die Situation in Rheinland-Pfalz angesprochen haben. Denn in Rheinland-Pfalz ist die Ausgangssituation vollkommen anders.