Protokoll der Sitzung vom 25.09.2012

Zum einen geht es bei uns nicht nur um eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass beihilferechtliche und andere Bedenken bestehen.

Die Situation in Rheinland-Pfalz ist überhaupt nicht übertragbar hinsichtlich dessen, was in Hessen stattfindet. In Rheinland-Pfalz gibt es einen Solidarpakt der Kommunen. Das heißt, es gibt eine interkommunale Zusammenarbeit. Dort ist es so geregelt, dass die Verbandsgemeinden, die teilweise aus 20 bis 30 Ortsgemeinden bestehen, einen Solidarpakt abgeschlossen haben. Wenn sich alle diesem Solidarpakt anschließen, ist damit gewährleistet, dass die Ortsgemeinden, die selbst keine Windkraftanlagen entwickeln, davon partizipieren, dass alle anderen in diesen Solidarpakt einzahlen.

Das heißt, hier geht es um eine freiwillige Vereinbarung auf kommunaler Ebene. Es geht um interkommunale Zusammenarbeit. Innerhalb einer Verbandsgemeinde zahlen alle Ortsgemeinden ein. Diejenigen, die keine Windkraft entwickeln, erhalten einen Anteil an dem, was in diesen Fonds eingezahlt wird.

Da hat sich das Land Rheinland-Pfalz angeschlossen. Das heißt, bei der interkommunalen Zusammenarbeit wirken sie insoweit mit, dass, wenn die interkommunale Zusammenarbeit stattfindet, es also den Solidarpakt der Ortsge

meinden innerhalb der Verbandsgemeinde auf freiwilliger Basis gibt, sich das Land Rheinland-Pfalz daran beteiligt. Es handelt sich also um eine vollkommen andere Ausgangssituation.

Frau Abg. Dorn stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, was spricht denn dagegen, auch in Hessen einen solchen Solidarpakt anzustoßen? Ich glaube, viele Kommunen hätten daran Interesse. Wenn Sie dann noch zusätzlich einen Anreiz setzen würden, indem Sie die Kommunen an den Pachteinnahmen bei Hessen-Forst beteiligen würden, wäre ich mir relativ sicher, dass ein großes Interesse daran bestehen würde, mitzumachen.

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abg. Dorn, ich hatte Ihnen gerade die Grundzüge der Lösung in Rheinland-Pfalz dargelegt. Die Grundzüge der Lösung in Rheinland-Pfalz bedeuten, dass es eine interkommunale Zusammenarbeit gibt.

Die Grundlage ist also die interkommunale Zusammenarbeit. Die Kommunen, die Flächen zur Nutzung der Windkraft verpachten, lassen diejenigen partizipieren, die keine Flächen haben, die sie dafür verpachten können. In solchen Konstrukten beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz. Das heißt, es müsste in Hessen erst einmal geklärt werden, inwieweit die Kommunen, die Windkraft entwickeln, bereit sind, die Nachbarkommunen an den Pachteinnahmen partizipieren zu lassen, die sie erzielen und die die Nachbarkommunen nicht erzielen.

Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg. Erfurth.

Frau Ministerin, sind Ihnen die Vorwürfe der Kommunen gegen Hessen-Forst bekannt, die lauten, dass Hessen-Forst die Pachteinnahmen an das höchstmögliche Oberziel herantreiben würde? Wie gedenken Sie, mit diesen Vorwürfen umzugehen?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abgeordnete, mir ist kein einziger konkreter Fall belegt worden, bei dem mir gesagt werden konnte, wo das konkret der Fall gewesen ist. Es wird immer wieder ein

mal gesagt, dass Hessen-Forst auf diesem Gebiet zu wenig auf die Kommunen zugehen würde. Ich bin diesen Vorwürfen nachgegangen und habe gesagt: Ich möchte gerne einmal wissen, in welchen Fällen das konkret geschehen ist.

Aber dann hörte das schon wieder auf. Mir konnte kein Fall von denjenigen genannt werden, die Kritik üben. Sie konnten mir nicht sagen, in welchen konkreten Fällen es so war. Es scheint sich eher um eine allgemeine Einschätzung als um eine konkrete Sachlage zu handeln.

Wir kommen damit zu Frage 733 der Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche hessische Verbrennungsanlage verfügt über eine Messeinrichtung für radioaktive Substanzen?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abg. Hammann, das Ersatzbrennstoffkraftwerk der E.ON Energy from Waste Heringen GmbH verfügt über eine Portalmessanlage zur Eingangskontrolle der angelieferten Abfälle. In anderen hessischen Verbrennungsanlagen sind derartige Messeinrichtungen nicht installiert.

Frau Abg. Hammann stellt eine Zusatzfrage.

Aus welchen Gründen verfügt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim nicht über eine Messeinrichtung für radioaktive Substanzen?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Ich kann Ihnen die Gründe hierfür nicht benennen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Anlagen, die betrieben werden, ordnungsgemäß betrieben werden.

Frau Abg. Hammann stellt eine Zusatzfrage.

Da auch Krankenhausabfälle in der Sondermüllverbrennungsanlage angenommen und verbrannt werden, fragen wir uns natürlich Folgendes: Es besteht die Möglichkeit, dass unerlaubt oder aus Versehen radioaktive Abfälle mit hineingeraten können. Die Fasskontrollen erfolgen nicht regelmäßig und kontinuierlich. Deshalb lautet die Frage an die Landesregierung: Können Sie überhaupt ausschließen, dass es zur Anlieferung radioaktiver Abfälle kommt, die dort auch verbrannt werden könnten?

Frau Ministerin Puttrich.

Frau Abg. Hammann, es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Entsorgungen entweder nicht sachgerecht, nicht fachgerecht oder illegal erfolgen würden.

Wir kommen damit zu Frage 734 des Herrn Abg. Gerling.

Ich frage die Landesregierung:

Tragen die 98 hessischen Familienzentren – ähnlich wie die 28 hessischen Mehrgenerationenhäuser – dazu bei, den Austausch und den Zusammenhalt zwischen der jüngeren und der älteren Generation zu stärken?

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Selbstverständlich! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abg. Gerling, ich bin dankbar dafür, dass die Oppositionsfraktionen diese Frage schon im Voraus beantworten können.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Ich freue mich, dass damit auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Familienzentren stattgefunden hat. Es ist vollkommen klar: Familienzentren tragen zum Austausch und Zusammenhalt insbesondere der jüngeren und der älteren Generationen bei und stärken ihn. Denn bei der Förderung der hessischen Familienzentren wird gerade nicht Wert auf das Lebensalter gelegt und nicht nur eine gewisse Lebensspanne berücksichtigt, sondern es geht darum, die gesamte Familie in allen Altersspannen in den Blick zu nehmen und je nach Bedarf Angebote zu entwickeln.

Deshalb bieten Familienzentren eine ganzheitliche Infrastruktur für Kinder und Familien an; denn sie haben das Ziel, Familie als Ganzes, im jeweiligen Lebenszusammen

hang, wohnortnah anzusprechen, Chancen des sozialen Umfeldes zu nutzen und Vernetzungs- und Kooperationsprozesse zu initiieren.

Familienzentren sind deswegen Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, und zugleich sind sie Teil eines kommunalen Präventionsnetzes, das damit gewährleistet, dass soziale Unterstützungen vor Ort besser koordiniert, aber auch das soziale Unterstützungsnetz besser und wirkungsvoller gestaltet werden kann.

Im Einzelnen kann es sich dabei um eine ganze Reihe von Angeboten handeln: Kinderbetreuung, Spielkreise, Krabbelgruppen, Infos zur Tagespflege bis hin zu vielen Fragen des Alterns, aber auch zur Arbeitsmarktpolitik und zur Zusammenarbeit mit Jobcentern. Niedrigschwellige Angebote wie beispielsweise Cafés, Gesprächskreise und anderes spielen hier auch eine Rolle.

Deshalb sind bei den Fördergrundsätzen für Familienzentren ausdrücklich auch Angebote für Senioren und generationenübergreifende Projekte genannt und werden auch bei der Förderzusage berücksichtigt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Gerling.

Herr Minister, plant die Landesregierung, weitere Familienzentren oder ähnliche Einrichtungen zu schaffen, die verstärkt Begegnungen zwischen den Generationen möglich machen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, einen ersten Antragslauf haben wir im letzten Jahr, einen zweiten in diesem Jahr durchgeführt. Das war ausgesprochen erfolgreich, die Beteiligung war sehr hoch.

Deswegen planen wir auch im nächsten Jahr einen weiteren Antragslauf für die Fortführung von Familienzentren. Wir gehen davon aus, dass wir das im März nächsten Jahres machen, um den Jahresrhythmus beizubehalten. Auch für den neuen Antragslauf erwarten wir, dass sich viele kommunale Anbieter erneut bewerben, die die Grundsätze der Familienzentren erfüllen, und genauso wie in der Vergangenheit werden wir eine gewissenhafte Auswahl treffen und weitere Familienzentren fördern.

(Beifall des Abg. Alfons Gerling (CDU))

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Staatsminister, gestatten Sie mir folgende Nachfrage: Könnten Sie uns daran erinnern, wie hoch der Landeszuschuss pro Familienzentrum und Jahr ist?