Für die Angebote der Familienzentren ist eine maximale Förderung in der Größenordnung von 12.000 € pro Jahr möglich. Die meisten Familienzentren erhalten diesen Betrag.
Die Tatsache, dass wir beim letzten Antragslauf weit über 100 Anfragen auf Förderung hatten, zeigt, dass weniger die absolute Höhe der Förderung als vielmehr die inhaltliche Ausgestaltung der Familienzentren vor Ort eine Rolle spielt. Deswegen ist das eine Unterstützung jener Leistungen, die in diesen Einrichtungen stattfinden und angeboten werden. Das hat weniger mit dem Winken mit einem Scheck zu tun – wie Sie das mit Ihrer Frage insinuiert haben.
Herr Staatsminister Grüttner, ich darf Sie fragen, mit welchem namhaften Betrag seitens des Landes Hessen die vom ursprünglichen Fragesteller, Herrn Kollegen Gerling, angesprochenen 28 hessischen Mehrgenerationenhäuser unterstützt werden.
Herr Abgeordneter, das kommt darauf an, ob wir das für die Mehrgenerationenhäuser der Phase 1 oder für die der Phase 2 sehen. Sie wissen, in der zweiten Förderphase der Mehrgenerationenhäuser erfolgt ausschließlich eine Unterstützung über Bundesmittel. In der ersten Förderphase wurde das durch Landesmittel kompensiert. Die konkrete Höhe kann ich Ihnen nachreichen, aber die Sachverhalte sind klar.
Spannend finde ich, dass von diesen 28 Mehrgenerationenhäusern, die der Fragesteller, Herr Abg. Gerling, angesprochen hat, immerhin elf den Antrag gestellt haben, auch als Familienzentrum anerkannt zu werden. An dieser Stelle sehen Sie, dass die Verbindung der Angebote nicht an den Namen, sondern an die Inhalte geknüpft ist – also auch nicht unbedingt daran, ob die Förderung durch Bund oder Land erfolgt, sondern an die Intention, mit der die Arbeit innerhalb der Mehrgenerationenhäuser oder der Familienzentren vorangetrieben wird. Das finde ich sehr viel spannender und unterstützenswerter, und das hat weniger mit der Höhe der Förderung zu tun, mehr aber mit den Inhalten und dem Engagement vor Ort.
Ich rufe Frage 735 auf. – Herr Kollege Kaufmann, ich will nur kurz anmerken, dass der Chef der Staatskanzlei
gerade einen unaufschiebbaren Termin hat und Herr Boddenberg Ihre Frage beantworten wird. – Herr Kollege Kaufmann, Sie haben das Wort.
Welche glücklichen Umstände müssen gegeben sein, damit sie sich in der Lage sieht, ein Auskunftsersuchen oder eine Kleine Anfrage des Fragestellers innerhalb der Fristen, die die Geschäftsordnung vorgibt, sachgerecht zu beantworten?
Herr Kollege Kaufmann, zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich es für einen sehr glücklichen Umstand halte, dass Sie diese Frage stellen. Überhaupt stellen Sie sehr eifrig Fragen an die Landesregierung. Das werten wir als ein hohes Maß an Interesse an unserer Arbeit. Das meine ich sehr ernst.
Bezug nehmend auf Ihre Frage kann ich sagen, es liegt auch in unserem Interesse, zu schnellen Antworten zu kommen. Wenn wir uns beispielsweise die aktuellen Behandlungen Ihrer Auskunftsersuchen anschauen, darf ich sagen, dann haben wir jeweils fristgerecht geantwortet. Das waren im Jahr 2012 sechs, und alle sechs sind innerhalb der Vierwochenfrist, die uns die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vorgibt, beantwortet worden.
Es ist auch unser Ziel, in 100 % der Fälle fristgerecht zu antworten – auch, was die Kleinen Anfragen anbelangt. Nun muss man in diesem Zusammenhang natürlich wissen – und als langjähriger Parlamentarier wissen Sie das auch –, dass es hin und wieder einmal die Diskussion über die Zulässigkeit von Kettenanfragen gibt. Die will ich aber hier nicht diskutieren, sondern ich will sie nur insofern ansprechen, als solche Anfragen zu relativ langen Bearbeitungsfristen führen, weil sie mit äußerst aufwendigen Recherchen und Antwortformulierungen verbunden sind.
Wenn beispielsweise – wie am Montag, dem 23. Juli 2012, geschehen – dem hiesigen Parlamentsreferat neun Kleine Anfragen von Ihnen zugeleitet werden, die allesamt das Thema Frankfurter Flughafen betreffen und insgesamt 73 Einzelfragen enthalten, bitte ich um Verständnis, und die Bitte um eine Fristverlängerung ist hier wahrscheinlich auch für Sie nicht ganz überraschend. Vielleicht könnte man am Ende manchmal feststellen, dass weniger doch mehr ist. Aber nochmals: Das ist keine Kritik, sondern lediglich die Bitte um Verständnis, dass es einigen Aufwands bedarf, um Ihre Fragen zu beantworten, insbesondere dann, wenn es sich um so vielseitige und komplexe Fragestellungen wie im Zusammenhang mit dem Frankfurter Flughafen handelt. Diese Antworten dauern ihre Zeit.
Gleichwohl möchte ich im Namen der Landesregierung versichern, dass Ihre heutige Frage in dieser Fragestunde uns Ansporn ist, diese Prozesse weiter zu optimieren.
Aus langjähriger Verbundenheit und wechselseitigem Respekt und Achtung vor der jeweiligen inhaltlichen Aufstellung, was den Frankfurter Flughafen anbelangt, erlaube ich mir noch eine abschließende Bemerkung. Herr Kaufmann, Sie legen völlig zu Recht größten Wert darauf, dass dort äußerst ordnungsgemäß, einwandfrei und fehlerfrei geantwortet wird. Deshalb nochmals die Bitte um Ihr Verständnis, dass wir hin und wieder um eine Fristverlängerung bitten müssen.
Herr Staatsminister, vielen Dank. Könnten Sie dennoch erläutern und die Gründe dafür nennen, warum die Verzögerung der Beantwortung von Kleinen Anfragen von der Anzahl der vorliegenden Kleinen Anfragen abhängt?
Ich habe eben schon ausgeführt, dass es sich in dem Fall, über den wir im Augenblick offenkundig reden, nahezu ausschließlich um Fragen handelt, die den Frankfurter Flughafen betreffen. Das wiederum heißt, dass wir dort einerseits zwar enorme Ressourcen haben, die personellen Ressourcen am Ende aber sehr gefordert sind, weil es sich um komplexe Fragenstellungen handelt.
Ich wiederhole – auch aus eigener Betroffenheit, Herr Kaufmann; Sie wissen, wo sich mein Wahlkreis befindet –: Ich erwarte von einer Landesregierung, also auch von mir selbst, dass sie bei Fragen, die massiv im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sehr, sehr ordnungsgemäß, sauber und einwandfrei arbeitet. Das ist der Anspruch, den wir alle haben, den insbesondere auch die Abgeordneten haben sollten. Deswegen brauche ich das eben Gesagte, glaube ich, nicht zu wiederholen.
Gibt es eine Erhebung der Landesregierung darüber, bei wie viel Prozent der Anfragen eine Fristverlängerung beantragt wird?
Es würde zu weit führen, wenn ich zu viele Statistiken bemühen würde. Es ist aber selbstverständlich möglich, hierzu Auskünfte zu geben. Ich habe eben gesagt, dass wir bei Kleinen Anfragen in rund 90 % der Fälle fristgemäß antworten. Dieser Aussage können Sie entnehmen, dass Erhebungen über die Bearbeitungsdauer sowohl von Kleinen als auch von Großen Anfragen, aber auch hinsichtlich normaler Auskunftsersuchen möglich sind.
Herr Staatsminister, ich möchte doch noch einmal nachfragen. Ich zitiere: „Fachliche Abstimmungen innerhalb des Ministeriums“ waren des Öfteren die Begründung für die Verlängerungen. Deswegen die Frage: Wie schwierig und zeitaufwendig sind die Abstimmungen innerhalb eines Ministeriums, wenn sie als Grund für die verzögerte Beantwortung Kleiner Anfragen herhalten müssen?
Ich dachte, dass ich im ersten Teil der Beantwortung schon dargelegt hatte, dass es sich um sehr komplexe Fragestellungen handelt. Das kann natürlich auch dazu führen, dass sich Antworten ergeben, die in Referaten mehrerer Ministerien bearbeitet werden müssen, auch in der Staatskanzlei. Das gilt beispielsweise für die Frage, die Sie heute gestellt haben. Wenn man den Qualitätsanspruch hat, den Sie zu Recht haben, führt das wiederum zu Abstimmungserfordernissen, die ihre Zeit brauchen.
Trifft es zu, dass das Hessische Immobilienmanagement seine Verträge mit Reinigungsfirmen so auslegt, dass keine Trennung des Mülls vorgenommen wird?
Herr Abgeordneter, grundsätzlich vereinbart das Hessische Immobilienmanagement mit den von ihm beauftragten Reinigungsfirmen die Abfalltrennung vertraglich. Die entsprechenden Vertragsmuster zur Unterhaltsreinigung sehen das auch vor.
Allerdings kann es bei der Anmietung aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen vereinzelt vorkommen, dass keine Abfalltrennung vorgenommen wird, z. B. dann, wenn bei der Abfallentsorgung des Vermieters keine Abfalltrennung vorgesehen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die kommunale Abfallentsorgung keine Abfalltrennung anbietet. Das gilt insbesondere für Liegenschaften im Außenbereich oder in ähnlicher Umgebung.
Heißt das, dass es im Einzelfall – es geht um ein Gerichtsgebäude im Main-Kinzig-Kreis – vom Haus abhängt, ob man das vor Ort verhandeln kann, die Reinigungsfirma es aber nicht ablehnen könnte, wenn der Hausherr die Möglichkeit zur Verfügung stellt?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen im bilateralen Gespräch angeboten, dem Einzelfall sehr konkret nachzugehen, wenn Sie ihn mir nennen. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich in einer Sitzung des Plenums keinen direkten Zugriff auf die einzelvertragliche Ebene habe, die ein Gerichtsgebäude im Main-Kinzig-Kreis betrifft.
Wie viele Ausbrüche haben sich, angesichts des jüngst gescheiterten Ausbruchsversuchs eines Häftlings in der JVA Schwalmstadt, in den Jahren von 1999 bis heute in den hessischen Justizvollzugsanstalten insgesamt pro Jahr ereignet?
Herr Abgeordneter, da wir beide Juristen sind, möchte ich zunächst klarstellen, dass statistisch als „Ausbruch“ nur
die Fälle erfasst werden, bei denen Gefangene aus dem eingefriedeten Bereich einer Justizvollzugsanstalt befreit werden oder sich selbst daraus befreien.
Bei dem aktuell in Rede stehenden Fall in der JVA Schwalmstadt wurden die Aktivitäten des Gefangenen hingegen bereits im Vorbereitungsstadium entdeckt. Es handelt sich daher nicht um einen Ausbruchsversuch, sondern nur um dessen Vorbereitung.
Dies vorausgeschickt, möchte ich Folgendes bekannt geben. Im Jahr 1999 gab es drei Ereignisse, bei denen insgesamt acht Gefangene ausgebrochen sind, davon sechs Gefangene aus der JVA Rockenberg, ein Gefangener aus der JVA Limburg und ein Gefangener aus der JVA Butzbach.