(Beifall bei der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE), an CDU und FDP gewandt: Jetzt habt ihr uns anerkannt! – Heiterkeit bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Gefühl, dass die Motivation von Tarek Al-Wazir, hier noch einmal ans Rednerpult zu gehen, war: Schade, wir GRÜNEN haben das nicht selbst umgesetzt. – Die Rede, die Sie eben gehalten haben, ist nämlich elf Jahre alt.
Ihre Rede macht deutlich, dass Sie sich ganz bewusst der Entwicklung in unserem Bundesland verschlossen haben. Ganz offensichtlich hat Herr Al-Wazir auch nicht zugehört. Man hat es auch gesehen, dass Sie nicht zugehört haben, als die Kultusministerin erklärt hat, welche Detailfragen – auch wichtige – noch zu klären sind. Sehr geehrter Herr Al-Wazir, ich verspreche Ihnen, mich mit aller politischen Macht, die ich habe, mit allem Einfluss, den ich habe, für einen islamischen Religionsunterricht einzusetzen.
Die Behandlung dieses Themas gleicht einem Marathonlauf. Diesen Marathonlauf haben die DITIB Hessen und die Ahmadiyya-Gemeinde in der BRD absolviert.
Entspannen Sie sich. Sie haben sich den Diskussionen in den letzten Monaten lange verschlossen. Sie haben nicht mitgemacht, Frau Kollegin Öztürk. Sie haben sich der Diskussion verschlossen, weil Sie gewusst haben, dass sich beide Organisationen nach dem Marathonlauf im Endspurt auf der Schlussrunde im Stadion befinden.
Herr Landtagskollege Al-Wazir – das habe ich jetzt bewusst so formuliert –, das, was Sie machen, ist nicht kor
rekt. Wie Sie mit Antragstellerinnen und Antragstellern umgehen, die bereit sind, islamischen Religionsunterricht in Hessen durchzuführen, ist – in einem einzigen Wort gesagt – schofel.
So geht man mit Religionsgemeinschaften nicht um. Das ist unerhört. Sie tun ja so, als ob sich die Ahmadiyya-Gemeinde in der BRD und die DITIB in Hessen entschlossen hätten, mit der Landesregierung zu spielen. Nein, Herr AlWazir, wir spielen nicht mit diesen Organisationen, sondern wir führen ein geordnetes Verwaltungsverfahren. Ihnen, Herr Al-Wazir, sind aber Recht und Gesetz in dieser Frage nicht so wichtig. Bei Ihnen heißt es „Macht vor Recht“. Hier in Hessen heißt es aber „Recht vor Macht“. Daran halten wir uns.
Ihr Verhalten ist unerträglich. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so emotional bin, eine Arbeit, die ich seit dreieinhalb Jahren begleite, teilweise leite und führe, jetzt so diskreditiert zu sehen. Es gibt in keinem anderen Bundesland einen islamischen Religionsunterricht nach den Regeln unserer Verfassung. In keinem anderen Land in Deutschland gibt es das – und schon gar nicht in Nordrhein-Westfalen.
Da wird Macht über Recht gesetzt. Da wird die Verfassung zumindest angekratzt, wenn nicht sogar überschritten. Das wollen wir nicht, Herr Al-Wazir. Wir sind als FDP eine Rechtsstaatspartei, und diese Landesregierung ist dem Rechtsstaat verpflichtet.
Wir wollen einen islamischen Religionsunterricht, aber nach Recht und Gesetz. Wir halten uns an das, was in Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz eindeutig festgeschrieben ist. Bisher hat niemand beschlossen, dass es irgendwelche Übergangsregeln geben darf. Frau Öztürk träumt immer von einer Protokollnotiz, die irgendwann einmal bei einer Veranstaltung in Berlin formuliert worden sei.
Für mich ist Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entscheidend. Darin steht, dass in öffentlichen Schulen nur eine Religionsgemeinschaft Religionsunterricht ausüben kann. Es muss aber eine Religionsgemeinschaft und darf kein Beirat à la Rot-Grün sein, wie er jetzt z. B. in Düsseldorf beschlossen worden ist. Das wird es in Hessen nicht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hessische Landtag kennt Herrn Kollegen Al-Wazir seit langer Zeit. Wir haben in anderen Debatten schon gehört, was aus seinen Prognosen geworden ist. Sie sind letztlich alle unwahr gewesen. So wird es auch hier sein. Ich bin sehr zufrieden, dass ich in meinem Terminkalender zu Beginn des Schul
jahres 2013/2014 notieren kann: Besuch des islamischen Religionsunterrichts in einer Schule in Hessen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich auf den Beitrag von Frau Beer zu Wort gemeldet, aber auch der Beitrag des Herrn Kollegen Al-Wazir bedarf einiger Erwiderungen.
Herr Al-Wazir hat vollkommen recht, wenn er darauf hinweist, dass ab dem Jahr 2000 und insbesondere in den Jahren zwischen 2003 und 2008 viel Zeit verloren wurde. Er hat auch recht, wenn er sagt, dass zu Beginn der Legislaturperiode 2009 durchaus mehr als begründete Zweifel daran bestanden, ob das, was im Koalitionsvertrag stand und steht, umgesetzt werden würde. Ich glaube aber, dass diese Zweifel heute nur noch sehr bedingt berechtigt sind.
Dass Zeit benötigt wurde, haben wir selbst gesehen. Die SPD hat ganz am Anfang der Debatte auch über die Frage nachgedacht, welche Zwischenlösungen es geben könnte. Ich habe an diesem Rednerpult einmal davon geredet, mit Modellversuchen zu operieren. Das war ganz am Anfang der Debatte, aber ich erinnere mich noch an das, was ich damals gesagt habe. Wir haben sehr schnell zur Kenntnis genommen, dass man auf dem Weg der Zwischenlösungen, Übergangslösungen und des Halbgaren nicht zu einer der vollständigen Gleichberechtigung der Religionen nach dem Grundgesetz entsprechenden Lösung kommt. Zu dieser Überzeugung sind wir sehr früh gekommen. Dabei sind wir bis heute geblieben.
Wenn man die Überzeugung teilt, dass die Muslime in diesem Land nicht mit einem Religionsunterricht zweiter Klasse abschließen sollen, muss man allerdings zur Kenntnis nehmen, dass eine ganze Reihe von höchst komplexen verfassungsrechtlichen, religionswissenschaftlichen und auch praktischen Fragen zu beantworten ist.
Mein Eindruck war und ist, dass es zumindest in der Landesregierung Menschen gegeben hat und noch gibt – ich möchte Staatssekretär Kriszeleit und auch den ehemaligen Staatssekretär Brockmann hervorheben; die beiden wissen, dass ich das mache –, die an diesen Fragen sehr konstruktiv gearbeitet haben. Auf der anderen Seite war es nämlich auch notwendig, bei den muslimischen Verbänden um Verständnis dafür zu werben, dass die Voraussetzungen nicht so einfach sind, wie man es denn gern hätte; allein deswegen geht es jetzt ein wenig schneller.
Liebe Kollegen von den GRÜNEN, deswegen verstehe ich nicht wirklich, warum man jetzt noch mit irgendwelchen Zwischenlösungen operiert.
Doch, das ist das, was immer wieder gesagt wird. – Wir müssen jetzt Folgendes machen: Die Landesregierung muss beim Wort genommen werden. Wir haben hier von
zwei Ministern und auch von den Kollegen aus den Landtagsfraktionen gehört, dass es zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 an mindestens 25 Schulen einen vollgültigen, dem Grundgesetz und der Hessischen Verfassung entsprechenden bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht geben wird.
Das kann natürlich nur der Anfang sein. Dann wird das bedarfsgerecht auszubauen sein, genauso wie das Angebot in Ethik bedarfsgerecht auszubauen sein wird. Auch darauf werden wir achten. Aber zunächst werden wir die Landesregierung beim Wort nehmen. Ich habe im Moment in der Tat den Eindruck, dass wir uns auf den letzten Metern befinden.
Frau Ministerin, deswegen werden Sie von uns keine Querschüsse bekommen. Von uns hat es auch keine Querschüsse gegeben. Das war der Punkt, an dem ich mich gemeldet habe. Wenn Sie immer solche Querschüsse bekommen hätten wie von uns, wäre das Ding schon längst unter Dach und Fach. Das will ich auch einmal sagen.
Wenn Sie immer eine solche Opposition gehabt hätten, wie wir sie Ihnen in dieser Frage bieten, wären Sie in der Sache schon weiter. Sie hätten sich einmal mit denen da unten auseinandersetzen sollen.
Ja, ich weiß, dass Sie auch etwas getan haben. – Ich sage es noch einmal: Wir vertrauen in dieser Frage auf das Wort der Landesregierung. Ja, das tun wir bis zum Beweis des Gegenteils.
Wir werden das zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 auf Wiedervorlage nehmen, und dann werden wir sehen, wo wir stehen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, als Herr Hahn sich hier als die einzig maßgebliche verfassungsrechtliche und juristische Instanz aufgeführt hat.
Herr Hahn, ich stelle ganz einfach fest: Von CDU und FDP, die laut Feststellung des Staatsgerichtshofs allein in dieser Legislaturperiode dreimal die Verfassung gebrochen haben, brauchen wir keine juristische Nachhilfe.
Des Weiteren stelle ich ganz einfach fest: Herr Hahn, alle westdeutschen Länder haben ein Angebot, Hessen hat