Sie haben es in der Hand, die Förderung des Genossenschaftswesens bei der Energiewende gesetzlich zu verankern, statt mit Schaufensteranträgen halbherzig auf das Thema aufzuspringen, substanziell aber nichts regeln zu wollen.
Sie haben es in der Hand, ob wir regionale Wertschöpfung in Hessen stärken oder ob wir weiter langfristig auf Ölund Gasimporte aus dem Ausland setzen.
Sie haben es in der Hand, die Kommunen endlich zum echten Motor der Energiewende zu machen, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, neue Einnahmequellen für die klammen Kommunalhaushalte zu generieren, statt das weiter auszubremsen.
Apropos Kommunen. Frau Puttrich, Sie haben Anfang November beim VKU über die HGO-Änderung gesagt, man solle sich nicht über verschüttete Milch beklagen. Es ist ja spannend, dass Sie Ihre eigene Änderung der HGO als „verschüttete Milch“ bezeichnen. Das ist ein Eingeständnis, dass diese Änderung den Kommunen bei der Energiewende nicht wirklich auf die Sprünge hilft.
Haben Sie dann aber auch den Mut, und korrigieren Sie sich. Korrigieren Sie diese Fehlentscheidung. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir Ihnen heute die Möglichkeit dazu, eine kommunalfreundliche Regelung zu beschließen,
Für sich genommen ist Ihr Gesetzentwurf zwar kein großer Wurf, aber es steht auch nichts Falsches drin.
(Sabine Waschke (SPD): Das ist schon einmal etwas! – Peter Seyffardt (CDU): Dann können Sie ihm zustimmen!)
Allerdings dürfen wir dieses sogenannte Energiezukunftsgesetz nicht isoliert betrachten, sondern müssen es im Zusammenhang mit den sonstigen Initiativen des Landes betrachten.
Da stellt der Entwurf des Landesentwicklungsplans Ihres Kabinettskollegen Florian Rentsch von den Fossildemokraten das größte Hemmnis Ihrer zaghaften Bemühungen dar.
Erstens. Im Entwurf des Landesentwicklungsplans sind 2 % Windvorrangfläche nicht als rechtsverbindliches Ziel festgeschrieben, sondern als ein einfacher Grundsatz, von dem abgewichen werden kann.
Zweitens. Die 1.000-m-Abstandsregelung wird im Entwurf des Landesentwicklungsplans in Stein gemeißelt, statt dass sie, wie bisher – auch im Abschlussprotokoll des Energiegipfels wurde darauf ausdrücklich hingewiesen –, als Einzelfall unterschritten werden darf. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.
Drittens. Die Vorgabe von 5,75 m/Sekunde Windgeschwindigkeit ist ein Instrument der Planwirtschaft. Sollten wir es denn nicht den Investoren überlassen, ob nicht auch 5,5 m/Sekunde ausreichen?
Dass ausgerechnet die hessische FDP die Planwirtschaft voranbringt, das haben wir schon gemerkt, als es um das Quotenmodell ging. Auch das ist eine planwirtschaftliche Regelung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, Sie sind die wahren Kämpfer für die Planwirtschaft.
Vor allem die beiden letztgenannten Kriterien werden dazu führen, dass einige Landkreise in Südhessen keine Energie aus Windkraft erzeugen können. Frau Puttrich, merken Sie gar nicht, wie dieser LEP-Entwurf Ihr nettes kleines Energiezukunftsgesetz hintertreibt? Sie tragen zwar den Titel Energieministerin, aber die für die Energiewende wichtige Planungskompetenz liegt bei Ihrem Kollegen Rentsch. Der lässt Sie ganz schön auflaufen – ganz im Interesse des Vize-Ministerpräsidenten Hahn, der ausweislich des Protokolls einer Sitzung in der letzten Plenarwoche zugegeben hat, die Energiewende nie wirklich gewollt zu haben. Wenn es dafür eines Beweises bedurft hätte, hätte den der Entwurf des Landesentwicklungsplans geliefert.
Das Verschleppen der Energiewende im Hause Rentsch geht ja weiter. Die regionalen Energiekonzepte, die schon 2010 für die drei Regionalversammlungen hätten erarbeitet sein sollen, liegen bis heute nicht vor. Ebenso liegt der gemeinsame Erlass des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums betreffend Energieerzeugung aus Windkraft bis heute nicht vor.
Frau Puttrich, auch Sie machen Ihre Hausaufgaben nicht. Auf dem Energiegipfel wurde klar gesagt, dass die Kommunen, die Anrainer von Hessen-Forst sind, einen Anteil an der Pacht für Windkraftanlagenstandorte bekommen sollen. Das sollte geprüft werden. Das ist eine richtige und gute Geschichte.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wenn es in Rheinland-Pfalz funktioniert, dann sollte es auch in Hessen funktionieren. Es zeigt sich einmal mehr: Die Energiewende muss man nicht nur wollen – daran habe ich bei dieser Regierung Zweifel –, die Energiewende muss man auch können. Eines ist klar: Sie können es jedenfalls nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute ist ein guter Tag. Heute verabschieden wir das Energiezukunftsgesetz für Hessen.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)
CDU und FDP setzen damit konsequent, zielgerichtet und zügig die Ergebnisse des hessischen Energiegipfels um. Wir setzen damit auch die im Maßnahmenkatalog beschriebenen Schritte um, die das Energieministerium erarbeitet hat.
Zu den Gesetzentwürfen. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir eine Klarstellung zur Kompensation bei Eingriffen in die Landschaft und die Herausnahme eines unplausiblen Kostensprungs erreichen.
Die Gesetzesanhörung hat gezeigt, dass unser Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten bestätigt worden ist. Wenn Herr Gremmels von der SPD-Fraktion heute über den Entwurf des Landesentwicklungsplans spricht, der überhaupt nicht zur Diskussion steht, dann zeigt dies sehr deutlich, wie wenig er zur Energiepolitik, über die wir aktuell diskutieren, zu sagen hat.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir verstetigen und erweitern mit diesem Gesetz den Weg für eine optimale, zielgerichtete und effektive Förderung der erneuerbaren Energien, vor allem aber auch die Förderung der Energieeffizienz. Wir schaffen die notwendigen gesetzlichen Regelungen und ergänzen damit vielfältige freiwillige Maßnahmen – immer nach dem Motto: Überzeugung, Akzeptanz und Freiwilligkeit in der Energiewende. Das sind die Erfolgskriterien – nicht ordnungspolitische Maßnahmen und Vorschriften, die wir den Menschen aufdrücken.
Herr Gremmels, die Energiewende in Hessen ist im Schwung und in Bewegung – anders, als Sie glauben machen wollen.
Herr Gremmels, die Energiewende definiert sich nicht durch das Zählen von Windrädern. Ich glaube, Sie verengen Ihren Blick auf die Energiewende zu stark auf Zahlen. Die Energiewende zeigt sich auch nicht im Exportieren billigen Stroms um die Mittagszeit, wenn er bei uns produziert, aber nicht gebraucht wird. Die Holländer freuen sich, und die hessischen Steuerzahler zahlen dies über die EEGUmlage.
Herr Gremmels, die EEG-Umlage ist eine Umlage, die wir auf den Strompreis aufsetzen. Ich habe nicht von „Steuer“, sondern von „Steuerzahlern“ gesprochen. Hören Sie gut zu. Ich könnte auch „Verbraucher“ sagen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der zeitliche Horizont der Energiewende reicht nicht bis 2015, sondern bis 2050. Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Sie umfasst eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung. Sie umfasst aber auch den Dreiklang von Produzieren, Speichern und Transportieren regenerativer Energien. Sie umfasst vor allem das Thema Energieeffizienz, denn für uns gilt: Energiesparen und Energieeffizienz stehen vor der Energieproduktion.
Wir werden die Energiewende gemeinsam mit den Bürgern erfolgreich gestalten, weil wir die Bürger dabei mitnehmen und weil wir die Akzeptanz für das Wichtigste halten. Ich kann auch an der Stelle wiederholen, was Ministerpräsident Bouffier schon oft gesagt hat: Nicht der schnellste, sondern der klügste Weg wird uns zum Ziel führen. – Den klügsten Weg und die klügsten Ideen haben wir von der CDU und der FDP.
Ich bin dankbar, dass das, was wir heute als Gesetz beschließen, mit entsprechenden Haushaltsmitteln unterlegt wird. Ich werde morgen in der Haushaltsdebatte darüber sprechen können.