Protokoll der Sitzung vom 20.11.2012

Eine letzte Bemerkung von meiner Seite. Alles auf spätere Gesetzentwürfe zu schieben, die irgendwann einmal von Ihnen kommen und dann eventuell sogar noch der Diskontinuität anheimfallen, das wird nicht mehr gehen. Sie sind am Ende. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)

Nächste Wortmeldung, Herr Dr. Blechschmidt für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wenn man nach der Diskussion zu § 175 in dieser Legislaturperiode heute feststellt, dass dieser Landtag am Ende sei, erschüttert mich das. Der Landtag hat bei der Diskussion in dieser Legislaturperiode auch im Jahr 2010 bewiesen,

dass er in dieser Frage modern aufgestellt ist. In der Diskussion zu § 175 im letzten Plenum wurde Einvernehmen zwischen allen Fraktionen herbeigeführt. Herr Staatsminister Hahn hat sich in dieser Debatte auch gemeldet und sehr deutlich gemacht, was alle wussten, dass im Rahmen des Dienstrechts die Sache umfassend geregelt wird. Mein Kollege von der CDU hat gerade gesagt, der Gesetzentwurf von den GRÜNEN regelt es nicht umfassend, er bleibt auf halber Strecke stehen.

Nachdem das mit großer Einigkeit aufgenommen wurde, habe ich persönlich umso mehr bedauert, dass ein, zwei Tage später zu den gleichen Fragen der Gleichstellung wieder der Finger in die parlamentarische Wunde gelegt wurde und so getan wurde, als ob hier keine Einigkeit herrschen würde, auch nicht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Notwendigkeit besteht, die Gleichstellung auch über 2010 herbeizuführen. Das ist im Landtag diskutiert worden. Das ist keine Frage der Einstellung, sondern eine Frage, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu bewerten ist. Ich sage dasselbe, was der Kollege Heinz gesagt hat: Wir werden im Rahmen der Dienstrechtsreform, wahrscheinlich im Dezember, alle Punkte, die notwendig sind, um faktisch das zu erreichen, was wir zu § 175 diskutiert haben, einer Regelung zuführen.

Das Gesetz, das heute eingebracht wird, regelt nur Teilaspekte. Es ist eine politische Diskussion. Wir führen die inhaltliche Diskussion, um faktisch eine richtige Gleichstellung im Rahmen des Dienstrechts zu erreichen. Herr Kollege Heinz hat ausgeführt, dass das gut vorbereitet sein muss. Gerade an dem Beispiel Umzug hat er deutlich gemacht, dass wir Politiker gern Teilaspekte vernachlässigen, die aber auch geregelt gehören, um die Gleichstellung so zu erreichen, wie wir das bei der Diskussion um § 175 in großer Einigkeit festgestellt haben.

Deshalb sage ich hier und heute auch: Wir werden die Diskussion im Innenausschuss führen und nicht im Rechtsund Integrationsausschuss; auch mit der Ankündigung, dass das Dienstrecht nachkommt. Wir werden die Diskussion insgesamt so führen, dass die Gleichstellung breiter diskutiert und in der Anhörung auch breiter angehört wird, als der Gesetzentwurf der GRÜNEN es vorsieht, so wie es für die Fraktionen von CDU und FDP – auch im Geiste der Diskussion um § 175 – notwendig erscheint. Die Gleichstellung wird noch in diesem Jahr initiiert und dann auch faktisch in Hessen eintreten. – Danke.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Innenminister Rhein.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, womit Sie erreichen wollen, dass es eine Rückwirkung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht gibt. Aber das ist etwas, was Sie – wie es Herr Dr. Blechschmidt und Herr Heinz gesagt haben – nur auf Teilbereiche beschränken. Sie beschränken es auf die Teilbereiche des Beamten

rechts, der Besoldung und der Versorgung nach dem Abgeordnetengesetz sowie des Gesetzes über die Bezüge der Landesregierung. Das reicht einfach nicht aus. Damit sind Sie nicht nur zu kurz gesprungen, sondern damit werden Sie dem Anliegen – das wir hier mittlerweile alle sehr eindeutig formuliert haben – nicht gerecht.

Ich will es unmissverständlich sagen: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die rückwirkende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht. Allerdings wird dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur eingeschränkt gelingen. Wir wollen nicht, dass es nur eingeschränkt gelingt. Wir wollen, dass es vollständig gelingt. Wenn Sie diesen Gesetzentwurf einmal mit dem umfangreichen Anpassungsgesetz vergleichen, das wir am 26. März 2010 vorgelegt haben, ist es nur ein ganz dünnes Gesetz. Es ist ein dünnes Gesetz, das einfach zu wenig regelt. Entsprechend der damaligen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht durch das Gesetz zur Anpassung der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften vom 26. März 2010 ex nunc mit Wirkung vom 7. April 2010 – dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes – umfassend gleichgestellt worden.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Verglichen mit dem, was Sie heute vorlegen, hat sich das Gesetz damals aber auf weitaus mehr als nur vier Rechtsvorschriften bezogen, verehrte Frau Schulz-Asche.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezieht sich zwar im Vorspann auf das Anpassungsgesetz von 2010, hat sich aber dann die einzelnen Vorschriften daraus – das ist ausschlaggebend, nämlich insbesondere die Leistungsgesetze, auf die es ankommt – nicht so genau angeschaut, wie es hätte sein müssen. Im vorgelegten Gesetzentwurf sind nämlich lediglich Teilbereiche – ich nenne es einmal so; denn am Ende geht es um die Bezahlung und das Geld für ein rückwirkendes Inkrafttreten ab 1. August 2001 – des Bezahlungsrechts vorgesehen. Ich betone es noch einmal: Es geht um die Beamtenbesoldung, die Beamtenversorgung und die Versorgung von Hinterbliebenen der Mitglieder der Landesregierung und der Abgeordneten.

Weitere Leistungsvorschriften, auf die es am Ende ankommt – darunter beispielsweise das Umzugskostengesetz oder die Trennungsgeldverordnung, die Sie allesamt in dem Anpassungsgesetz vom 26. März 2010 finden –, haben Sie ausgespart. Es kann nicht in Ihrem Interesse sein, dass ein solch fehlerhaftes Gesetz in Kraft tritt und am Ende eine weitere Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit damit einhergeht. Das wollen wir verhindern.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Wir wollen, dass die Aufarbeitung der Rückwirkungsproblematik im Gesamtgefüge des hessischen Landesrechts stattfindet. Deswegen halten wir es aus Rechts-, aber auch aus Gerechtigkeitsgründen für erforderlich, dass die Regelungen im hessischen Landesrecht in den Blick genommen werden. – Ich hatte es nicht verstanden, Frau Kollegin Hofmann. Können Sie es wiederholen?

(Heike Hofmann (SPD): Es ist heuchlerisch, was Sie eben gesagt haben!)

Es ist heuchlerisch, was ich gesagt habe. Wie kommen Sie darauf, dass es heuchlerisch ist, was ich gesagt habe? –

Herr Präsident, ich habe die Frage: Ist das parlamentarisch, dass ich als Heuchler bezeichnet werde?

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden es im Protokoll nachlesen, Herr Minister.

Ich will es noch einmal deutlich machen: Wir wollen, dass hier Gerechtigkeit und die gesamte Anpassung an die Rechtslage stattfinden. Deswegen wollen wir eine Gesamtregelung der Problematik haben. Es ist so, dass dies dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gelingt; er betrifft nur einen Ausschnitt des betroffenen Landesrechts und berücksichtigt nicht die anderen gleichstellungsrelevanten Sachverhalte. Das wollen wir nicht; das ganze Gegenteil wollen wir.

Deswegen hat die Regierungskoalition – vertreten durch Herrn Dr. Blechschmidt und Herrn Heinz – sehr deutlich gemacht, dass es eine eng an die ursprünglichen Regelungen vom 26. März 2010 andockende Aufarbeitung der Rückwirkungsproblematik geben wird, und zwar im Rahmen des Gesetzentwurfs für ein Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das in den Landtag eingebracht werden wird und alle Aspekte, die hier notwendig sind und berücksichtigt werden müssen, auch berücksichtigt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Das ist so beschlossen. Danke schön.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Drucks. 18/6261 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat für die Fraktion der SPD der Abg. Dr. Spies das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich im Jahre 1988 als Medizinstudent das erste Mal die Freude hatte, mit einem erfahrenen Notarzt im Notarztwagen mitfahren zu dürfen, sagte er mir unterwegs: „Weißt du, wenn du da draußen auf der Straße bist, dann bist du wirklich ganz allein.“ – Er meinte es sicherlich anders als in dem Zusammenhang, in dem unser Gesetzentwurf steht. Aber er beschreibt damit genau die Situation, über die wir hier reden.

Wenn Rettungskräfte bzw. Rettungswagenbesatzungen – in der Regel zwei Mann, zwei Frauen oder auch gemischte

Besatzungen – zu einem Einsatz hinausfahren, dann treffen sie auf Verhältnisse, in denen sie jedem Risiko des Einsatzes erst einmal ganz allein ausgesetzt sind. Man würde ganz selbstverständlich meinen: Na, was soll da schon passieren, außer vielleicht einem Verkehrsunfall, weil Sonderrechte nicht adäquat gewürdigt wurden? – Nein, meine Damen und Herren, inzwischen wissen wir, dass die Zahl der Übergriffe und Angriffe auf Rettungskräfte in den letzten Jahren massiv zugenommen hat: Besatzungen von Rettungswagen werden körperlich angegriffen, weil sie nach falscher Adressangabe des Anrufers verspätet eintreffen. Sie werden während eines Rettungseinsatzes mit gezielten Kopfstößen umgehauen. Sie werden zum Teil von Betrunkenen angegriffen, erleiden Prellungen, Quetschungen, Schlagverletzungen. Ein psychisch Kranker bedrohte vor nicht allzu langer Zeit die Besatzung eines Rettungswagens mit einem Messer – wofür er zwar nichts kann, was es aber auch nicht besser macht –, sodass sich diese nur durch Flucht aus dem Fahrzeug retten konnte, usw. Es gibt Regionen, in denen sich Rettungswagenbesatzungen nur noch in manche Stadtteile trauen, wenn die Polizei mit dabei ist.

Im Frühjahr gab es eine wissenschaftliche Untersuchung zur Frage der Gewalt gegen Rettungskräfte. Es zeigte sich, dass 98 % aller Rettungskräfte in den vergangenen zwölf Monaten verbale Angriffe erlebt haben, 59 % – also mehr als die Hälfte – waren innerhalb von zwölf Monaten körperlichen Angriffen ausgesetzt, wenn man einen sehr weiten Begriff dafür wählt. Selbst wenn man Effekte wie Wegschubsen oder Anspucken nicht mehr darunter rechnet – obwohl das natürlich auch schon ein inakzeptabler Zustand ist –, bestätigte immerhin noch mehr als ein Viertel aller befragten Rettungskräfte, dass sie in den letzten zwölf Monaten strafrechtlich relevanten Delikten ausgesetzt gewesen sind.

Natürlich passiert das nur in einem begrenzten Teil der Fälle aus „Lust“ an Gewalttätigkeit gegenüber Rettungskräften. Zu einem nicht unerheblichen Anteil passiert es unter Alkoholeinfluss. Natürlich spielen auch psychische Erkrankungen und situative Erregungen eine Rolle. Ein Notfall, der einen Einsatz von Rettungskräften erforderlich macht, die sich dann um die Opfer kümmern sollen – nicht selten im Zusammenhang mit Schlägereien –, ist immer mit Erregung verbunden. Wir reden über sehr aufgeregte Situationen, in denen es auch zu Angriffen auf den Rettungsdienst kommt.

Der Rettungsdienst ist an der Stelle deutlich benachteiligt gegenüber anderen Einsatzkräften. Die Feuerwehr tritt in der Regel in größerer Zahl auf, und die Polizei ist eindeutig darauf vorbereitet. Es ist deren Geschäft, mit solchen Situationen zurechtzukommen, ganz im Unterschied zum Rettungsdienst, der darauf überhaupt nicht ausgerichtet ist. Deshalb bestätigt deutlich mehr als die Hälfte aller Rettungskräfte, dass sie auf Konfliktsituationen jeder Art nicht adäquat vorbereitet ist, meine Damen und Herren.

Ein Lösungsansatz geht in Richtung Selbstschutz, weil sonst niemand da ist. Natürlich kann nicht das Ziel einer solchen Lösung sein, dass der Rettungsdienst in irgendwelche Auseinandersetzungen hineingezogen wird, aber eine Verbesserung hin zu mehr Selbstschutz ist die erste Aufgabe. Nachdem im Frühjahr die Studie aus Nordrhein-Westfalen bekannt wurde und die Landesregierung auf Nachfrage des Hessischen Rundfunks erklärte, sie sehe zwar das Problem, aber derzeit keinerlei Handlungsbedarf, haben wir eine Anhörung durchgeführt, in der genau diese Ziel

richtung von den in Hessen vertretenen Rettungsdienstorganisationen bestätigt wurde.

Erstens kennen sie das Problem. Alle Rettungsdienste in Hessen können über ähnliche Ereignisse berichten. Auch ich kann gerne die eine oder andere Geschichte aus der eigenen Erfahrung beisteuern.

Zweitens brauchen wir eine Stärkung der Selbstschutzmaßnahmen. Zum Teil unterrichten die Rettungsdienste bereits selbst, aber das Ganze ist aufwendig und teuer, und man muss dafür sorgen, dass alle einmal qualifiziert werden, damit man in Zukunft darauf aufbauen kann und nur noch ab und zu auffrischen muss. Der Rettungsdienst muss sich solchen Situationen angemessen entziehen können. Es kommt also auf Deeskalations- und Konfliktlösetechniken an, wie Beurteilung der Situation, frühzeitiges Erkennen einer möglichen Bedrohlichkeit, Abwehr von Konfliktsituationen, Herunterspielen des Ganzen, damit die Erregung zurückgeht, Befreiungstechniken für die größte Not und geordneter Rückzug. Das muss der Rettungsdienst lernen, damit sich die Leute sicher fühlen, damit sie keiner Gefahr ausgesetzt sind.

Genau das sieht unser Gesetzentwurf vor, nachdem die Landesregierung erklärt hat, dass sie aktuell weder auf dem Verordnungsweg noch sonst wie Handlungsbedarf erkennen kann. Wir sehen diesen Handlungsbedarf. Der Rettungsdienst muss in der Frage angemessen unterstützt und ausgebildet werden, damit die Leute, die tags und nachts in kritischen Situationen den Kopf hinhalten, das Gefühl haben, da auch wieder herauszukommen, wenn es brenzlig wird.

Dies kann einen möglichen finanziellen Aufwand für das Land zur Folge haben, das sollte man für eine Erstqualifikation sorgfältig prüfen. Wir reden ohnehin nicht über sehr große Beträge, sondern darüber, eine Erstqualifikation durchzuführen.

Mit unserem Gesetzentwurf sind wir auf dem richtigen Weg. Bislang konnte mir noch niemand das Gegenteil beweisen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch die Mehrheit in diesem Hause einsieht, dass man den Rettungsdienst mit solchen gleichermaßen unangenehmen wie gefährlichen Situationen nicht alleinlassen kann, sondern ihm alle Instrumente an die Hand geben sollte, die nötig sind, um sich solchen Situationen entziehen zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Nächste Wortmeldung in der Aussprache, Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle hier sind uns einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und für die Gesundheitsversorgung leisten. Es ist selbstverständlich, dass man ihnen nicht nur ihre Arbeit mit einer guten Ausbildung, sondern auch ihre Arbeitsbedingungen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erleichtert. Es ist ein schwerer Beruf. Wir

müssen das Thema „angstfreie Arbeit“, wie es der Kollege Spies gerade vorgestellt hat, in den Blick nehmen, aber nicht nur. Es ist wichtig, sich über die Deeskalation in bestimmten Situationen zu unterhalten; denn letztendlich findet jeder Rettungsdiensteinsatz in einem besonderen Umfeld statt. Das Thema Gewalt sollte schon Teil der Ausbildung sein, ebenso wie der Umgang mit Betroffenen, mit Kranken.

Zweitens ist mir die Supervision der Menschen, die im Rettungsdienst arbeiten, besonders wichtig. Wir wissen, dass es sich um eine sehr belastende Arbeit handelt. Sie sind ständig mit Unfällen, mit Extremsituationen, mit menschlichen Schicksalen konfrontiert. Die Frage der Supervision sollte man in den Blick nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)