Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

Das Problem ist nur, dass die Altenpflegehilfeausbildung in Hessen einjährig ist. Auch bei der Anhörung wurde gesagt, dass es gar nicht klar ist, wie man die Qualifizierung dieser Familienmitglieder oder anderer, die in ähnlichen Bereichen gearbeitet haben, in die einjährige Ausbildung integrieren will. Im Moment kann das niemand erklären. Die theoretischen und die praktischen Anteile sind auf das Jahr verteilt. Wie will man es erreichen, dass hier ein schnellerer Zugang möglich wird? In der jetzigen Organisationsform der Altenpflegehilfe ist mir das nicht klar, und deswegen werden wir uns auch hier der Stimme enthalten. – Das wars.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Ich erteile Frau Abg. Schott für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum ersten Teil sind alle wesentlichen Kritikpunkte bereits von der Opposition genannt worden.

Frau Klaff-Isselmann, Sie haben vorhin gesagt, es habe zu dem Gesetzentwurf viel Zustimmung gegeben. Das ist durchaus richtig. Das spiegelt sich auch in den Reden hier wider. Aber ich denke, man sollte dann die Stellen wahrnehmen, an denen einem die Fachleute mitteilen: Hier gibt es einen Nachbesserungsbedarf, und hier meinen wir, es müsse noch dringend etwas geschehen. – Ich glaube, das ist ein seriöser Umgang mit einer Anhörung, und an dieser Stelle haben Sie doch deutlich weggehört: wo es um die Kritik ging. Nur dann hinzuhören, wenn man gelobt wird, die kritischen Anmerkungen aber nicht wahrzunehmen und schon gar nicht umzusetzen, das finde ich mindestens bedauerlich.

Ich will jetzt nicht alles im Detail wiederholen, was zu diesem Thema schon gesagt worden ist. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass die Kommunen, die Kammer der Psychologen und Psychotherapeutinnen, aber auch pflegerischer Sachverstand in dem Gremium vertreten sein müssen.

Eines ist klar, zukünftig muss die medizinische Versorgung deutlich stärker als bisher auch psychische Belange berücksichtigen, und die gesundheitliche Versorgung muss mit der pflegerischen und sozialen Arbeit vor Ort verknüpft werden.

Ich will deswegen gleich zur Neuregelung der Altenpflegeausbildung wechseln. Wir müssen uns hier nicht durch endlose Wiederholungen selbst langweilen. Art. 2 des Gesetzes nimmt einige positiv zu bewertende Neuregelungen im Bereich der Altenpflegeausbildung vor. Hierzu gehört die Klarstellung in § 4, dass Pflegehilfskräfte unter Verantwortung einer Fachkraft tätig sein müssen. Hierzu gehören die Anerkennung von außerhalb Europas erworbene Ausbildungen und die Ergänzung der obligatorischen Praxiseinsätze um fakultative Elemente.

Mindestens kritisch ist aus unserer Sicht die Möglichkeit zu betrachten, dass man die Altenpflegehilfeausbildung aufgrund vorheriger Berufserfahrungen noch einmal verkürzen kann. Da muss man schon genauer hinsehen, um welche Berufe es sich handelt. Arbeitserfahrung an sich ist sicherlich ein Wert, aber dass man eine Altenpflegehilfeausbildung immer und in jedem Fall verkürzen kann, wenn man irgendeine Berufsausbildung hat, kann nicht unbedingt gut sein.

Aus unserer Sicht und aus dem, was wir von allen Seiten zurückgemeldet bekommen, ist doch klar, dass die Anforderungen eher komplexer werden als schlichter. Von daher muss auch die Ausbildung eher komplexer als schlichter werden.

Mir ist auch noch nicht klar geworden, wie sinnhaft die Modellklausel nach § 4 Abs. 7 sein soll. Ich habe da nach wie vor eine Menge offener Fragen. Es sollen neue Zielgruppen für die Ausbildung erschlossen werden. Das ist durchaus eine sinnvolle Idee, nach neuen Zielgruppen zu

suchen. Ob man das aber mit einer solchen Modellklausel regeln kann, hat sich für mich nach wie vor nicht zwingend ergeben.

Ich glaube, wenn man die Ausbildung klar regelt, wenn man die Arbeitsbedingungen verbessert, wenn man die Anerkennung dieses Berufes in der Gesellschaft steigert, dass man sicherlich eher neue Zielgruppen erschließen kann.

Ich komme zu dem Schluss: Sowohl bei der Einrichtung eines Landesgremiums zur sektorübergreifenden Versorgung als auch bei den Neuregelungen in der Altenpflegeausbildung sehen wir verschiedene kritische Punkte. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen können. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abg. Rock für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind in der zweiten Lesung des Hessischen Altenpflegegesetzes. Wir haben heute die Inhalte schon von dieser Stelle aus gehört. Ich will deswegen nur kurz eine Bewertung dieser Inhalte anfügen.

Wir haben das Thema „Überalterung der Gesellschaft“, wir haben die Herausforderung des Fachkräftemangels bei der Altenpflege. All das sind Themen, die sich in diesem Gesetz wiederfinden. Wir haben auch schon sehr viel über die sektorübergreifende Bedarfsplanung nach § 90a SGB V, das Gemeinsame Landesgremium, das in diesem Gesetzentwurf geschaffen wird, gehört. Herr Dr. Spies, da muss ich sagen, Sie haben recht, das ist in der Anhörung kritisiert worden. Man hätte auch schon in den Gesetzentwurf schreiben können, wen man beruft. Man könnte es auch anders regeln. Wir haben auch keine durchgängige Regelungsart in den Gesetzen des Landes. Mal machen wir es so, mal machen wir es anders. Ich finde nicht, dass es ausreichend ist, den Gesetzentwurf deswegen nicht zu unterstützen. Dass Herrn Dr. Spies außer diesem formalen Angriff wenig eingefallen ist an Kritik,

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

zeigt, wie vernünftig die wichtigen Punkte angegangen worden sind.

Ich möchte auch einmal hinterlegen, dass die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hier geregelt ist. Die Modellklausel für die Erprobung von Ausbildungsprojekten ist noch nicht erwähnt worden. Auch darauf möchte ich noch einmal hinweisen, das ist uns auch wichtig gewesen.

Außerdem kann man mit den Haushaltszahlen unterlegen, wie wichtig uns die Altenpflege ist. Der Haushaltstitel steigt von 16,1 Millionen € im Jahr 2013 auf 20,6 Millionen € und im Jahr 2014 auf 21,5 Millionen € an. Wir haben einen Schwerpunkt gesetzt und das Problem erkannt.

Das Gesetz ist vernünftig strukturiert, es hat wenige große kritische Auseinandersetzungen gegeben. Im Detail kann man immer noch über einzelne Punkte streiten. Wir werden das Gesetz annehmen. Es ist ein gutes Gesetz. – Damit bin ich mit meiner Rede am Ende.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Grüttner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen an einer solchen Stelle zwei unterschiedliche Sachverhalte auseinanderhalten. Das eine ist, wo eine Landeskompetenz ist, die wir wahrgenommen haben in dem Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum, und wo wir auf der Grundlage von Bundesgesetzen jetzt die Möglichkeit haben, entsprechende Versorgungsstrukturentscheidungen zu treffen. Es ist durch das GKV-Strukturgesetz jetzt gelungen, durch den Einsatz der Länder, auch im ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung Kompetenzen zu erreichen, die über die bisher vorhandene Rechtsaufsicht hinausgehen.

Dazu ist es notwendig, ein entsprechendes Gremium nach § 90a zu gründen. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf dargestellt.

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Vertreter namentlich benannt werden. Wir haben uns für einen anderen Weg entschieden. Wir haben das Gesetz ganz bewusst sehr schlank gehalten, damit wir unter den unterschiedlichen Gegebenheiten dann auch schnell Rechnung tragen können, ohne dass wir den einen langen Weg einer Gesetzesänderung gehen müssen.

Logischerweise werden in einem solchen Landesgremium Vertreter der Vertragsärzteschaft, also der KV Hessen, der Krankenhäuser, also durch die Hessische Krankenhausgesellschaft, der Kostenträger, das sind die Krankenkassen, und neben der Landesärztekammer und der kommunalen Seite Patientenvertreter sein. Das ist mit allen besprochen und mit allen konsensfähig. Wir haben auch die Frage geklärt, ob jeder Kommunale Spitzenverband einen Vertreter entsendet oder ob sie sich auf einen Vertreter einigen können. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass alle Vertreter mit einem Stimmrecht in dieses Gremium gehen. Das ist alles schon auf den Weg gebracht. Dazu brauchen wir keine Diskussion mehr.

Natürlich werden zu den unterschiedlichen Bedarfen auch zusätzliche Gäste herbeigezogen, die für die Weiterentwicklung möglicherweise eine Kompetenz mit einbringen.

Es würde dieses Gremium mit Sicherheit überlasten, wenn man jetzt die Psychotherapeuten, die Pflege, die Heilkunde, die Osteopathen in das Gesetz mit aufnehmen würde. Wir haben gesagt, es gibt klare Strukturen, es gibt feste Mitglieder, und auf der anderen Seite gibt es Gäste, die als Sachverständige mit hinzugezogen werden. Das ist ein vernünftiger Weg, mit dem wir uns über Versorgungsstrukturen auseinandersetzen können. – Also eine ganz bewusste Entscheidung für ein schlankes Gesetz.

Zweitens. Mit dem vorliegenden Altenpflegegesetz wird zunächst die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit geregelt. Damit können wir Menschen aus anderen Ländern auch eher zu einer Tätigkeit in Deutschland gewinnen.

Ich will an dieser Stelle sagen, weil das immer wieder in der Diskussion gewesen ist: Die Frau Staatssekretärin hat mir berichtet, sie ist am Dienstag in Spanien gewesen, weil es dort eine Stellenbörse speziell für den Altenpflegebereich gibt. Wir haben dort rund 100 Plätze anbieten können. Wir waren mehr als überrascht, wir hatten über 450 Bewerberinnen und Bewerber, die sich dafür interessiert gezeigt haben. Es sind schon Arbeitsverträge abgeschlossen worden. Es gibt Menschen, die wieder eine Zukunft haben, die sie in ihrem Heimatland nicht gehabt hätten. Das ist schon ein ganz toller Erfolg gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Die Frage der Anerkennung von Berufsqualifikationen wird mit diesem Gesetz auch geregelt. Wir führen eine Modellklausel ein, die zur Erprobung neuer innovativer und zukunftsweisender Ausbildungskonzepte dient. Wir werden Berufserfahrungen berücksichtigen. Deswegen kann die Ausbildungszeit auch entsprechend verkürzt werden.

Was auch klar ist: Wir werden dabei dafür Sorge tragen, dass die Qualität nicht nachlässt, sondern dass die Qualität in der Ausbildung und letztendlich in der Ausübung des Berufs der Altenpflegehilfe gewährleistet ist.

Beide Teile dieses Gesetzentwurfs sind sozusagen zukunftsweisend. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag zustimmt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes in zweiter Lesung die Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung bei Zustimmung von CDU und FDP, bei Enthaltung der GRÜNEN und bei Gegenstimmen von SPD und LINKEN angenommen wurde und damit zum Gesetz erhoben ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge sowie zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zuständigen Behörden – Drucks. 18/6389 zu Drucks. 18/6181 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abg. Tipi das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, wir können ohne Aussprache zur Abstimmung schreiten.

Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und bei Zustimmung aller anderen Fraktionen des Hauses der Gesetzentwurf angenommen wurde und zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 und Tagesordnungspunkt 59 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen – Drucks. 18/6392 zu Drucks. 18/5727 –

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