Deswegen hatten wir Sozialdemokraten in unserem Energiekonjunkturgesetz, das ein Artikelgesetz war, eine Passage, in der wir auch das Hessische Landesplanungsgesetz ändern wollten. Wir wollten genau das haben, nämlich 2 % der Landesfläche sollte als Windvorrangfläche definiert werden. Nur wenn das erreicht ist, akzeptieren wir, dass 98 % Ausschlussgebiet werden. Dafür hatten Sie nicht den Mut, dafür fehlte Ihnen die Chuzpe, sich hierhin zu stellen und das umzusetzen. Man darf nicht nur die Backen zuspitzen, man muss auch pfeifen können. Ihnen fehlt der frische Wind.
Weil wir uns vor vier Wochen mit unserem Gesetzentwurf nicht durchsetzen konnten und einiges im Landesplanungsgesetz durchaus richtig ist, werden wir uns heute kraftvoll enthalten. Für einen echten Politikwechsel müssen wir die Regierung ablösen. Nur dann bekommt die Energiewende den Schwung, den sie benötigt, und zwar auch im Landesplanungsrecht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gremmels, ob Sie mit einer kraftvollen Enthaltung die Landesregierung aus der Verantwortung bringen werden, das wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, dazu bedarf es dann doch etwas mehr. Das werden die Wähler entscheiden.
Mit dem Gesetz regeln wir die kommunale Selbstverwaltungsbefugnis, und wir regeln auch die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Regionalplanung. Das war eben gerade auch das Hauptthema. Wir regeln auch die Möglichkeiten der Festschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien.
Herr Gremmels, mich wundert, dass Sie anscheinend nicht zur Kenntnis genommen haben, dass gerade diese Passagen in der Anhörung breite Zustimmung gefunden haben. Auf Ihre Nachfrage, ob mehr kommen müsste, kann ich antworten: Nein, mit dem, was darin steht, können wir arbeiten und alles auf den Weg bringen, was wir brauchen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Kritik, gerade nach der Anhörung, nicht ganz verstehen. Wir haben im Gesetz die richtigen Regelungen getroffen, um die weiteren Schritte einzuleiten.
Wir tragen in dem Verfahren auch dem Einstieg in das Internetzeitalter Rechnung. Gerade beim Thema der Auslegung und der Anhörung setzen wir auf das Internet und können damit Bürokratie und Kosten reduzieren.
Herr Kaufmann, in dem ersten Punkt Ihres Änderungsantrags sagen Sie, dass Sie das nicht wollen. Sie möchten, dass das weiterhin in Papierform in den Städten und Gemeinden ausgelegt wird. Dazu verweise ich auf die Anhörung. Von den Kommunalen Spitzenverbänden wurde ganz eindeutig gesagt, dass der Weg, den die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf beschritten hat, der richtige Weg ist, weil wir auf neue und moderne Konzepte setzen.
Mit diesem Gesetz bekommen die Regionalversammlungen eine Grundlage, auf der sie effizient und gut arbeiten können. Das ist die Aufgabe, die das Landesplanungsgesetz zu erfüllen hat. Nachdem im Rahmen der Föderalismusreform Zuständigkeiten verlagert wurden, mussten wir mit einem Gesetzentwurf die entsprechenden Anpassungen vornehmen, damit diese Funktion, diese Aufgabe erfüllt werden kann.
Ich will auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen, weil Herr Kaufmann eben darum gebeten hat, zu erklären, warum wir den Änderungsantrag ablehnen.
Wir halten es nicht für erforderlich, Selbstverständlichkeiten, die Sie in Ihrem Änderungsantrag nennen, in das Gesetz zu schreiben. Bestimmte Regelungen, von denen Sie fordern, dass sie aufgenommen werden, sind im Raumordnungsgesetz oder an anderer Stelle schon vorhanden und gehören in diesem Gesetz nicht wiederholt. Das ist der erste Grund für unsere Ablehnung.
Dass Sie fordern, dass der Landesentwicklungsplan nach seinem Inkrafttreten in das Internet eingestellt wird, ist schön und gut. Wenn Sie aber schon länger im Internetzeitalter angekommen wären, dann hätten Sie festgestellt, dass der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung Teil des Landesrechts ist und daher automatisch im Internet veröffentlicht wird. Beispielsweise ist der gültige Landesentwicklungsplan seit Jahren im Internet zu finden.
Eine solche Selbstverständlichkeit in das Gesetz zu schreiben machen wir nicht mit. Das hätten Sie vor 15 Jahren beantragen können. Damals wäre das etwas Besonderes gewesen. Heute ist es das aber nicht mehr.
Sie wollen, dass für die Zulassung von Abweichungen von den Zielen des LEP die Zustimmung der betroffenen Regionalversammlungen erforderlich sein soll. Das halten wir nicht für sinnvoll. Die Regionalversammlungen sind selbstverständlich anzuhören. Aber die Entscheidungskompetenz über den Landesentwicklungsplan muss bei der obersten Landesplanungsbehörde bzw. der Landesregierung bleiben.
Ein weiterer Punkt. Sie fordern die Aufnahme von Einzelstandorten für Windkraftanlagen in den Regionalplänen. Auch dazu muss ich sagen: Woher wollen Sie diese Befugnis nehmen? Die Bestimmung der Anlagestandorte erfolgt im Rahmen fachrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht bereits über die Regionalpläne.
Eine Ihrer Forderungen betraf den Maßstab für die Darstellung des LEP. Sie fordern den Maßstab 1 : 25.000, der für
die Flächennutzungspläne gilt. Auch das halten wir nicht für richtig. Bei der Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes ist darüber intensiv diskutiert worden. Damals hat man einen Kompromiss zwischen dem „normalen“ Maßstab, 1 : 100.000, und dem Maßstab für einen Flächennutzungsplan, 1 : 25.000, gefunden und den Maßstab 1 : 50.000 gewählt. Das halten wir für eine gute Variante, für eine gute Lösung. Dabei sollten wir bleiben.
Aus diesen Gründen lehnen wir Ihre Forderungen ab. Ich glaube nämlich, dass wir sonst weiter und intensiver in die Planungshoheit der Städte und Gemeinden eingreifen würden. Darüber gehen Sie ganz einfach hinweg. Das werden wir nicht mitmachen. Deswegen lehnen wir Ihren gesamten Antrag ab.
Meine Damen und Herren, wir schaffen mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes eine moderne Grundlage für die Landesplanung in Hessen. Deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Wissler, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht zustimmen. Das liegt zum einen daran, dass Sie aus den Möglichkeiten, die sich mit diesem Gesetzentwurf bieten könnten, einfach nichts machen und offensichtlich auch nicht machen wollen.
Rechtsanwalt Longo hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung – als einer von mehreren Anzuhörenden – dargelegt, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit hätte, im Landesplanungsgesetz 2 % der Landesfläche für die Nutzung zur Windenergieerzeugung festzusetzen. Der BUND hat darüber hinaus eine Reihe sinnvoller Ziele des Umwelt-, aber auch des Gesundheitsschutzes vorgeschlagen, die in der hessischen Landesplanung berücksichtigt werden könnten.
Die Tatsache, dass Sie alle diese Änderungsvorschläge nicht aufgegriffen haben, Herr Minister, hat offensichtlich etwas damit zu tun, dass Sie die Dinge so laufen lassen wollen, wie sie laufen, und weder auf den Ausbau der erneuerbaren Energien noch auf den Erhalt der Stadtzentren bzw. die Zerfasung der Siedlungsstruktur ernsthaft Einfluss nehmen wollen.
Was Ihnen an Neuerungen eingefallen ist, orientiert sich ziemlich dogmatisch und realitätsfern an dem Kampfbegriff Entbürokratisierung. In diesem Sinne haben Sie die Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Regionalplanentwürfen verkürzt. Auch hier haben wir vonseiten der Anzuhörenden viel Kritik gehört, die gesagt haben, dass diese neuen Fristen für ein vernünftiges und demokratisches Verfahren viel zu kurz sind. Eine Beteiligung der
Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade für die ehrenamtlichen Gremien und die Verbänden die kurzen Fristen, die Sie jetzt festlegen wollen, ein ganz reales Problem sind und diese von einer realen Beteiligung abgehalten werden. Nur Institutionen, die über einen großen Mitarbeiterapparat verfügen, sind in der Lage, innerhalb von einem Monat oder zwei Monaten neue Sachverhalte eingehend zu prüfen. Das ist bei Ministerien, Investoren und Anwaltskanzleien der Fall, nicht aber bei Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbänden. Deshalb sehen wir in einer Verkürzung der Fristen eine Benachteiligung dieser Organisationen.
Ihre Perspektive ist die von oben herab, und das spiegelt sich auch in den Einschränkungen der Möglichkeiten bei Raumordnungsverfahren wider. Sie wollen die Verfahren abkürzen, verschlanken oder gleich ganz abschaffen. Das steht natürlich auch auf der Wunschliste von Unternehmen und Verbänden, die sich in ihre Vorhaben möglichst wenig reinreden lassen wollen, weder von den betroffenen Gemeinden noch von gewählten Gremien, Einzelpersonen oder Umweltverbänden. Die Regionalversammlung Südhessen hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie sich sehr klar gegen diese Regelung ausspricht – vielleicht nicht zuletzt deshalb, weil sie das Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens miterlebt hat.
Auch die Regelungen zur Auslegung von Planungsunterlagen schränken die Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Selbstverständlich sollten die zu behandelnden Unterlagen auch digital im Internet einsehbar sein. Aber warum muss das damit einhergehen, dass die bewährte Form der öffentlichen Auslegung in den Gemeinden abgeschafft wird?
Der Leitgedanke dieser Novelle lautet: Fristen verkürzen, Abläufe vereinfachen, und wenn dabei Mitspracherechte unter die Räder kommen und die Energiewende auf der Strecke bleibt, dann soll Ihnen das nur recht sein. Nach demselben Prinzip verfahren die Regierungsfraktionen auch in den Auseinandersetzungen über Gesetzentwürfe hier im Haus. Sie haben eine Regierungsanhörung durchgeführt, Sie haben die Landtagsanhörung über sich ergehen lassen, aber Sie verfahren nach dem Motto „Die Regierung macht schon alles richtig, warum sollen wir die Zeit mit eigenen Überlegungen vergeuden?“
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er Beteiligungsrechte an der Stelle vollkommen unnötigerweise einschränkt.
Ihr ewiges Argument, dass Sie Ziele wie die Energiewende ja teilen, aber gerade hier oder dort nicht der richtige Ort sei, um sie anzugehen, ist wenig überzeugend. Wir sollten jede Gelegenheit nutzen, die Energiewende voranzutreiben, statt mit formalen Einwänden die eigene Untätigkeit zu entschuldigen.
Bevor die Landesregierung spricht, möchte ich eine Begrüßung vornehmen. Ich begrüße auf der Besuchertribüne Fregattenkapitän Jacobus mit Mitgliedern der Besatzung der Fregatte „Hessen“. Die Delegation absolviert zurzeit ein viertägiges Programm in Hessen, um ihr Patenland kennenzulernen. Wir heißen Sie hier herzlich willkommen und wünschen Ihnen für Ihre Fahrten immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Rentsch. Bitte sehr, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition haben hier gerade Wortbeiträge geliefert, die mich sehr verwundern. Es gab den Vorwurf des Herrn Kollegen Kaufmann, aber auch der Kollegin Wissler, der da lautet: Die Landesregierung will Beteiligungsrechte einschränken und alle Verfahren beschleunigen.
Es gibt an diesem Vorwurf einen wahren Punkt. Wir wollen mit der Änderung des hessischen Landesplanungsrechts die Verfahrensabläufe und Verfahrensschritte definitiv verkürzen, vereinfachen und beschleunigen, damit wir schneller zu Entscheidungen kommen.
Eines ist doch unbestritten: Es gibt kein Land auf der Welt, das sich so umfassende Planungsverfahren und Abstimmungsprozesse wie die Bundesrepublik Deutschland leistet. Wir machen das aus einem guten Grund, Herr Kollege Kaufmann. Wir werden die Kompetenzen der Regionalversammlungen natürlich nicht so weit einschränken, dass zum Schluss nur noch die oberste Landesbehörde entscheidet. Das wäre auch nicht richtig. Richtig ist aber, dass wir die Prozesse überprüft, Verfahrensschritte vereinfacht und zum Schluss die Fristen verkürzt haben, damit wir schneller zu Entscheidungen kommen. Was soll daran schlecht sein?
Wir haben in der Anhörung mitbekommen, dass größtenteils die Meinung vertreten wurde, dass wir mit unserem Konzept einer schlanken Neufassung des hessischen Raumordnungsrechts richtig liegen. Es ist zutreffend, dass diese Auffassung nicht von allen Anzuhörenden geteilt wurde. Es wäre vermessen, das zu sagen. Aber logischerweise ist es so, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die Anzuhörende melden, für diejenigen entscheiden, die die eigene Meinung wiedergeben.
(Timon Gremmels (SPD): Das gilt für alle! – Janine Wissler (DIE LINKE): Das hätten Sie auch gemacht!)
Das gilt für alle. – Herr Kollege Gremmels, es gab auch eine große Zahl von Anzuhörenden, die sich von vornherein für einen Mittelweg ausgesprochen und dann doch überraschenderweise erklärt haben, dass das, was wir hier vorgelegt haben, ein ordentlicher Entwurf ist. Deshalb ist es so, dass wir keine Chance verpassen, sondern, ganz im Gegenteil, mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit
schaffen, die Planung zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne Bürgerrechte zu beschneiden. Dieser Dreiklang ist auch richtig.