Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Jetzt stellen Sie sich in Ihrer Heimatgemeinde einmal vor, es kommt einer zum Hauptamt, zu dem Bürgermeister oder zu wem auch immer, und möchte gerne einmal wissen: Bei wem kauft ihr eigentlich eure Computer und warum? Denn ich habe einen Laden, und bei mir wart ihr noch nie. – Dann sagt der Hauptamtsleiter: Ich weiß nicht, ob du einsehen kannst; frage einmal den Bürgermeister. – Und der Bürgermeister weiß es auch nicht so ganz genau. Vielleicht überwiegt das öffentliche Interesse. Irgendeiner muss das klären. Dann geht es in die nächste Instanz. Irgendwann ist das Land dran. Das machen wir x-fach.

Was haben wir gewonnen? – Wir haben vor allen Dingen eines gewonnen. Wir haben eine weitere Akte, eine umfangreiche Akte, denn Sie schreiben in § 8 auch, wie eine Ablehnung aussehen muss. Die muss schriftlich sein. Die muss innerhalb einer Frist erfolgen. Die muss mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein. Schauen Sie sich einmal die Wirklichkeit in einer Behörde an: Das alles muss irgendjemand machen.

(Rafael Reißer (CDU): Beträchtliches Interesse!)

Meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Weiß, was mit Sicherheit geschieht, ist eine gewaltige Bürokratisierung, was niemand bestreitet.

(Beifall bei der CDU)

Nun kommt der absolute Clou. Die, die diese Gesetze haben, argumentieren: Es ist nicht so schlimm, weil es nicht so viele Menschen gibt, die da nachfragen. – Man muss sich einmal an der intellektuellen Redlichkeit abarbeiten. Zunächst sage ich dem Volk: Pass auf, ich will einen Paradigmenwechsel, ich will, dass du die Chance hast, alles zu sehen. – Dann glauben das die Leute. Dann kommt der Fakt, und er kriegt gesagt: Pass auf, aber so war das nicht gemeint – das nicht, und das nicht, und das sowieso nicht.

Dann fragt er sich:Was bleibt denn noch? – Dann müssen wir einmal schauen und darüber streiten. Wir streiten dann über drei Verwaltungsinstanzen, über drei Gerichtsentscheidungen.Und dazu haben wir bald eine eigene Behörde. Wenn mir jetzt jemand erklärt, das sei eine neue demokratische Qualität, dann muss ich sagen, ich habe erhebliche Zweifel. Das kann doch nicht wahr sein.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Deshalb werden wir das in der Anhörung sehr vertieft miteinander diskutieren. Ich rate uns: Wenn es so etwas gibt, ist es nicht der Untergang der Demokratie und schon gar nicht ein großes Defizit. Das sind im Grunde genommen Themen, die von einigen Seiten immer wieder gebracht werden, relativ frei von der Wirklichkeit.Wenn Sie einmal die Wirklichkeit betrachten – ich will Ihnen zwei Beispiele nennen, um die Diskussion ein bisschen anzufüttern –:

Das Land Hamburg hat so etwas. Der Hauptfrager, und zwar der Hauptbeschäftigungsbeschaffer, ist dort Scientology. Scientology hat diese Behörde nahezu lahmgelegt. Selbst die hessischen Behörden haben wegen Auskunftsersuchen von dort überall Abfragen abgehandelt, was wir

mit denen anstellen. – Das Land Brandenburg hat so etwas gehabt. Dort sind Hauptfragesteller NPD und DVU.

Das sagt nichts darüber aus, ob es gut oder schlecht ist. Ich will Ihnen damit nur eines sagen: Diese völlig überbordende Erwartungshaltung, dass durch so etwas neues Licht in die Demokratie kommt, ist absolut unbegründet. Ich halte es immer noch so:Wenn es nicht nötig ist,ein Gesetz zu machen, dann sollte man keines machen.Aber was ich für ganz falsch halte, ist, den Menschen etwas Tolles zu erklären, um ihnen anschließend hinter der Kulisse zu sagen: Das ist aber nur für Ausnahmefälle.

Deshalb bin ich sehr skeptisch. Das wissen Sie. Wir werden in der Anhörung hören, ob sie uns neue Argumente gibt, die diese Skepsis vielleicht nehmen können. Ich rate uns dazu, dieses Thema sehr viel sachlicher zu betrachten.

Zum Abschluss – gerade als Kommunalminister –: Wir können nicht etwas beschließen, was ausgerechnet kleine Gemeindeverwaltungen, von denen wir viele haben, in einem sehr komplexen und nicht einfachen Bereich durchführen müssen, ohne dass wir ihnen auch sagen, wie das praktisch geht. Darin ist Ihr Gesetzentwurf aus meiner Sicht noch mit vielen offenen Fragen verbunden.

Aus Sicht der Landesregierung sehen wir bis heute nicht, dass es so etwas braucht, dass es wirklich weiterführt. Aber wir sind für die Diskussion offen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Bouffier. – Herr Frömmrich hat sich für die weitere Aussprache gemeldet. Herr Frömmrich, fünf Minuten Redezeit stehen wieder zur Verfügung.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Gegensatz zu dem, was der Kollege Beuth hier vorgetragen hat, hat der Innenminister einzelne Punkte vorgetragen, über die man sich in der Tat unterhalten kann. Dafür bin ich sehr dankbar. Es geht nicht darum, dass man irgendetwas überhöht oder sagt, durch die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes wird alles besser, sondern es ist die Frage: Ist es zweckmäßig, ein solches Gesetz zu machen, und gibt es Gründe, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, auch ohne dass sie nachweisen müssen, ein berechtigtes Interesse zu haben, an Informationen zu gelangen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen?

Das ist die zentrale Frage. Es gibt darüber unterschiedliche Einschätzungen. Darüber muss man sich unterhalten. Herr Innenminister,nun ist es so,dass Sie mit dem,was Sie gerade an Extrembeispielen angeführt haben, was Scientology angeht, natürlich schon ein bisschen unterschwellig gesagt haben: Das ist alles Quatsch, was man hier vorschlägt.

(Minister Volker Bouffier: Nein!)

Herr Innenminister, ich sage Ihnen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass 13 andere Bundesländer das Falsche machen und das Land Hessen, weil es das nicht macht, es richtig macht. Das kann ich mir nicht vorstellen.

(Zurufe der Abg. Florian Rentsch (FDP) und Rafael Reißer (CDU))

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Bund mit einem Informationsgesetz so vollkommen falsch liegt und es deswegen das Land Hessen nicht machen muss. Ich glaube, dass wir ein grundsätzlich anderes Verständnis davon haben sollten,

(Wolfgang Greilich (FDP): Ein Sieg der Lemminge, was Sie da vertreten!)

wie der Staat dem Bürger gegenüber auftritt und wie die Verwaltung dem Bürger gegenüber Dienstleistungen erbringt. Ich bin schon dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Information von einer Behörde wollen, die heute im Informationszeitalter in vielen Fällen elektronisch vorliegt, diese Information auch ohne berechtigtes Interesse zur Verfügung gestellt bekommen. Es wird eben auch in Anspruch genommen.

Ich bin sehr froh,dass Kollege Greilich das gesagt hat.Natürlich machen wir hier nicht Gesetze dafür, dass die nicht angewendet werden. Ich würde mir wünschen, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Gesetz in Anspruch nehmen, weil ich glaube, dass es dazu beiträgt, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv ihre Bürgergesellschaft gestalten und an den Entscheidungen ihrer Kommunen und des jeweiligen Umfeldes teilnehmen und sich dafür interessieren. Nur wer gut informiert ist, kann auch diese Informationen dafür benutzen, dass er nachher abgewogene Entscheidungen trifft.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will auf das Beispiel des Innenministers eingehen,weil mir das schon wichtig ist. Er verweist auf das Verwaltungsverfahrensgesetz. Das ist natürlich ein Verweis, der durchaus richtig ist. Es gibt unterschiedliche Gesetze. Es besteht aber das Problem, dass der Bürger, der eine Information begehrt, oft den Weg durch die Institutionen antreten muss. Der läuft von Pontius zu Pilatus, um dann gesagt zu bekommen: Gerade dafür bin ich nicht zuständig, geh zu dieser oder jener Stelle.

Das will ich nicht. Ich will, dass sich ein Bürger an eine Verwaltung wendet und diese Verwaltung ihm Auskunft gibt – und wenn sie das nicht selbst tun kann, muss sie ihm sagen, wo er diese Auskunft bekommt.

Mit einem Beispiel komme ich zum Schluss.In Borken hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Ihr geht es um die Umlegung der Gebühren für das neue Klärwerk.Seit 2006 streiten diese Bürgerinnen und Bürger mit dem Bürgermeister dieser Gemeinde darüber, dass ihnen die Gemeinde offenlegt, wie die Berechnung der dort geforderten Gebühren zustande kommt. Dort sollen Beträge zwischen 16.000 und 30.000 c gezahlt werden. Bis heute ist es nicht gelungen, diese Informationen zu erhalten – wahrscheinlich werden diese Bürgerinnen und Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht das, was ich unter moderner Verwaltung verstehe, unter Dienstleistung am Bürger, an der Bürgerin. Ich glaube, dieses Beispiel zeigt ganz deutlich, dass wir ein Informationsfreiheitsgesetz brauchen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen zu geben, die sie begehren. Dafür sollten wir uns alle einsetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Beuth, mir liegt keine Wortmeldung vor. Ich kann Sie nicht drannehmen. Die Rednerliste ist erschöpft.

(Widerspruch des Abg. Peter Beuth (CDU))

Es liegt mir keine Wortmeldung vor. Das ist nun einmal so. Das Zuwinken genügt nicht, Sie wissen das. Dafür gibt es die gelben Kärtchen.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen. Mit aufgerufen war in erster Lesung der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Einführung des Rechts auf Informationsfreiheit.

Beide Gesetzentwürfe sollen dem Innenausschuss, federführend, unter Beteiligung des Rechts- und Integrationsausschusses, überwiesen werden. So ist es verabredet. – Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen – Drucks. 18/618 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Herrn Reif das Wort erteilen. Herr Reif, Sie haben siebeneinhalb Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Fraktionsentwurf von CDU und FDP greifen die beiden Regierungsfraktionen, gemeinsam mit der Landesregierung, ihre Absprache aus der Koalitionsvereinbarung auf, die monetäre Wirtschaftsförderung des Landes Hessen in schwieriger Zeit neu zu ordnen.Wir,die Regierungsfraktionen, tun dies auch angesichts der Tatsache, dass in den Oppositionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ähnliche Vorstellungen für die Neuordnung der Modalitäten der monetären Förderung im Lande Hessen bestehen.

Hintergrund ist die zurzeit bestehende Fragmentierung des monetären Fördergeschäfts auf zwei unterschiedlichen Schultern. Die Hauptbestandteile liegen einerseits bei der IBH, der Investitionsbank Hessen, und andererseits bei der LTH, der Landestreuhandstelle.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die monetäre Wirtschaftsförderung zukünftig zur sogenannten Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen verschmelzen, zu führen als Anstalt in der Hessischen Landesbank.

Lassen Sie mich im Folgenden vier wesentliche Punkte für diese Verschmelzung anführen.

Das Erste ist: Die jetzige Organisation der Förderstruktur ist sicherlich nicht optimal. Im schlechtesten Fall gibt es, gemeinsam mit der Hessen-Agentur, für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen drei verschiedene Ansprechpartner. Die Wirtschaftsförderung ist mit zahlreichen Programmen für die Interessenten zu einem regelrechten Dschungel geworden, zumal in vielen Bereichen auch andere Institute über das Land Hessen hinaus Förderangebote unterbreiten, die dringend einer Koordinierung bedürfen.

Zweitens. Dies ist eine Situation, die insbesondere in schwierigen Zeiten so nicht hingenommen werden kann. Gerade jetzt brauchen die Menschen in den Unternehmen und Kommunen Unterstützung und dürfen nicht durch intransparente Strukturen abgeschreckt werden.

Drittens haben wir bereits im Koalitionsvertrag diese Verschmelzung festgelegt. Dies wollen wir nun so schnell wie möglich im Interesse aller Beteiligten und insbesondere im Interesse der aktiven Wirtschaft und angesichts der Wirtschaftssituation im Lande Hessen umsetzen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Viertens. Die Bürger, Unternehmen und Kommunen erhalten mit dieser Verschmelzung in Zukunft einen einzigen kompetenten Ansprechpartner,der über sämtliche infrage kommenden Fördermöglichkeiten Auskunft geben kann – seien es Förderprogramme des Landes, des Bundes, der EU oder solche, die über unsere Förderbank oder andere Förderbanken abgewickelt werden, auch Förderbanken anderer Bundesländer und deren Institutionen.

Meine Damen und Herren, in diesen vier Punkten liegt ein enormer Vorteil für die Interessenten: eine schnelle und kompetente Beratung und Aufklärung über die Möglichkeiten der monetären Förderung aus einer einzigen Hand. Das sorgt dafür, dass Geld und Unterstützung diejenigen erreicht, die in schwieriger Zeit wirklich darauf angewiesen sind und schnelle Hilfe benötigen. Dies sichert in Hessen Arbeitsplätze und letztlich auch den Wohlstand in unserem Land. Wir machen Hessen konsequent weiter fit für die Zukunft, indem wir unsere Wirtschaftsförderung für die Zukunft fit machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)