Das zeigt auf – auch das ist für mich erstaunlich –, wie sehr der Datenschutz, den die GRÜNEN immer so schön ins Schaufenster stellen, von Ihnen mit Füßen getreten wird.
Ich habe davon Abstand genommen, Zitate des Kollegen Frömmrich zum Thema Datenschutz herauszusuchen. Ich habe einmal geschaut, was Ihre von mir sehr geschätzte Kollegin Enslin in vielen Debatten dazu gesagt hat. Ein Zitat lautet – und ich finde es schade, dass sich Frau Enslin damit in Ihrer Fraktion nicht durchgesetzt hat –:
Der Datenschutz spielt in Hessen eine ganz besondere Rolle. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein, und das sollte auch unser Anspruch sein.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr gut! – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): So etwas Verlogenes!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist es nicht meine Aufgabe, mich um das Wohlbefinden der GRÜNEN-Fraktion zu kümmern. Lieber Herr Wagner, nach Ihrem Auftritt aber muss man sich wirklich fragen: Was nehmen Sie denn morgens zu sich, dass Sie solche Auftritte haben? Gesund kann das jedenfalls nicht sein.
Eignung, Leistung und Befähigung – das sind die Kriterien, nach denen Beamte überall in Deutschland und natürlich auch in Hessen befördert werden.
Nichts anderes gilt und nichts anderes galt in den Fällen, die Sie auf eine unanständige Art und Weise skandalisiert haben und hier skandalisieren.
Die in der Landespersonalkommission entschiedenen Vorgänge sind Personalmaßnahmen, wie sie im Übrigen während des gesamten Jahres dort behandelt und entschieden werden. Ich will Ihnen einmal die Zahlen nennen. Dieses Gremium hat in den letzten fünf Jahren insgesamt 31-mal getagt. In jedem Jahr hat es durchschnittlich rund 100 Personalien dieser Art entschieden.
Meine Damen und Herren, im Übrigen sind das exakt so viele Entscheidungen, wie es in der Wahlperiode von 1995 bis 1999, der letzten unter rot-grüner Regierungsverantwortung, waren.
Herr Schaus, lieber Günter Rudolph, deswegen wird in der Tat zweimal im Jahr befördert, nämlich im April und im Oktober. Ich kann den Beschäftigten in der hessischen Landesverwaltung auch ankündigen: Natürlich wird es einen Oktober-Beförderungstermin geben.
Natürlich werden die Personen, die die Eignung, Leistung und Befähigung haben, auch im Oktober befördert werden. Das werden wir nicht ändern, weil am 22. September gewählt wird, und schon gar nicht wegen Ihnen.
Meine Damen und Herren, deswegen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befördert, die eine gute Leistung bringen, die eine gute Arbeit machen, die sich besonders
Niemand darf in Hessen befördert werden und niemand wird in Hessen befördert, weil er einem bestimmten Vorgesetzten zuarbeitet, etwa einem Minister, einem Staatssekretär oder wem auch immer,
weil er irgendeiner bestimmten Partei angehört – auch das ist vollkommener Unsinn – oder weil er irgendetwas anderes tut. Nein, meine Damen und Herren, Leistung, Eignung und Befähigung sind die Kriterien, nach denen in diesem Land entschieden wird, keine anderen.
Genauso ist das auch bei den Verbeamtungen, die Sie hier skandalisiert haben. Auch dafür gibt es ganz klare Regelungen.
Herr Wagner, Sie haben hier aber eine Irrsinnsrechnung aufgestellt. Lassen Sie uns doch einmal über diese irrsinnige Rechnung sprechen. Was wäre denn die Alternative zu dem?
Die Alternative wäre doch, die Leute rauszuschmeißen, zu entlassen. Wollen Sie diese Leute, die eine Arbeit leisten, rausschmeißen, um das Geld einzusparen? Das wäre doch die Alternative gewesen. Beantworten Sie einfach diese Frage: Wollen Sie die Leute rausschmeißen oder nicht, wenn Sie dieses Geld einsparen wollen?
Nochmals zum Thema Verbeamtung. Da gibt es ganz klare Regelungen, beispielsweise einen Kabinettsbeschluss vom 02.03.1993, also aus rot-grüner Zeit. Da kann nicht jeder machen, was er will. Da kann nicht jeder tun, was ihm gerade in den Sinn kommt. Nein, da gibt es § 7 Abs. 1 des Hessischen Beamtengesetzes. Der sagt, wer die Befähigung für die Berufung in das Beamtenverhältnis besitzt. Das ist eine entsprechende Vorbildung, beispielsweise als Volljurist – haben Sie die? – oder, Günter Rudolph hat das angesprochen, als sogenannter anderer Bewerber. Das sind Kriterien, die eben erfüllt sein müssen.
Als sogenannte andere Bewerber brauchen sie eben die erforderliche Befähigung oder erbringen sie die erforderliche Befähigung durch Lebens- oder Berufserfahrung, die sie außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben haben. Welches Glück, dass es auch solche Menschen gibt, die außerhalb des öffentlichen Dienstes solche Erfahrungen erwerben und sie in den öffentlichen Dienst einbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unsere Politik.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe der Abg. Wolfgang Greilich (FDP) und Kordula SchulzAsche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Lassen Sie mich noch einmal zu dem Kabinettsbeschluss von Rot-Grün kommen, von dem ich eben gesprochen habe. Er erlaubt, dass im Ausnahmefall die Einstellung eines anderen Bewerbers selbst in ein Beförderungsamt möglich ist, und zwar, wenn er mindestens vier Jahre lang eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Eingangsamt entspricht, und wenn der Bewerber im Übrigen durch Verbeamtung nicht mehr verdient als bisher.
Lieber Günter Rudolph, das ist exakt in jedem Einzelfall, um den es hier gegangen ist, beachtet worden.
Meine Damen und Herren, ein Skandal wird es erst dann, wenn offensichtlich aus Oppositionskreisen mit intimsten Mitarbeiterdaten missbräuchlich umgegangen wird.
Ich will sagen: Einen solchen Umgang mit Personaldaten hat der Hessische Landtag noch nicht erlebt. Das hat es im Hessischen Landtag noch nicht gegeben.
Sie können ja gern auf die Minister einprügeln, aber lassen Sie Ihre Finger von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine gute Arbeit machen. Hören Sie doch auf mit der Desavouierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.