Ich will nur eines noch sagen, damit ist dieser ganze Komplex, so denke ich, klar beschrieben. Herr Mundschenk vom Hessischen Handwerkstag hat in der Anhörung gesagt: Wir haben den Eindruck, dass die Oppositionsfraktionen das Vergaberecht ein Stück weit zur Durchsetzung politischer Überzeugungen gebrauchen wollen. Soziale, ökologische, arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen, ILO-Kernarbeitsnormen haben in dem Vergaberecht nichts zu suchen.
Das sehen wir genauso. Wir können uns gern über diese Forderungen unterhalten, aber Sie komplizieren mit diesen einzelnen Aufstellungen die Vergabe von Aufträgen. Ich bedauere jede Vergabestelle, die in den anderen Bundes
ländern danach verfahren muss. Ich erinnere an das, was die Europarechtler gesagt haben. Sie haben schon Namen von diesen Europarechtlern genannt. Herr Kempen hat sich im Sinne der Oppositionsgesetzentwürfe geäußert. Aber Herr Dreher und auch Herr Kamann haben eindeutig gesagt: Diese vergabefremden Aspekte haben dort nichts zu suchen.
Der zweite und der dritte Punkt hängen zusammen: die Frage nach der Tariftreue und die Frage nach dem Mindestlohn. Wir als CDU und FDP haben in diesem Gesetzentwurf auch einen Passus zur Tariftreue. Wir sagen: Die Unternehmen haben sich an Gesetze bzw. an die für sie geltenden Tarifverträge zu halten.
Natürlich stellen wir fest, dass es zunehmend Bereiche und Branchen gibt, in denen Tarifverträge nicht mehr gültig sind, in denen viele Unternehmen austreten und in denen Dumpinglöhne die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreiten. Einverstanden.
Das beklagen wir genauso. Aber wir haben eine andere Vorstellung. Wir als CDU sagen eindeutig: Wir sind für Lohnuntergrenzen, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden, die dann in einem Bundesgesetz, z. B. dem Arbeitnehmerentsendegesetz, festgeschrieben werden, wie das seit 1996 im Baubereich der Fall ist. Dann hat sich jeder daran zu halten. Aber wir sind für die Tarifautonomie.
Wir sind strikt dagegen, dass Löhne Gegenstand von politischen Interessen und Streitereien sind. Das kommt nicht infrage.
Ich bin auch bei Ihnen, dass das kontrolliert werden muss und dass es Sanktionen geben muss. Solche Sanktionen haben wir auch im Gesetz festgelegt.
Doch, auch Kontrollen. – Über Mindestlöhne, die allgemein verbindlich flächendeckend vereinbart werden, so wie Sie es vorhaben, streiten sich im Moment die Parteien. Aber eines ist auch klar – und das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen –: Die beiden Europarechtler Dreher und Kamann haben gesagt – ich zitiere Herrn Prof. Dreher –:
In Landesvergabegesetzen bezifferte Mindestentgeltforderungen sind nicht mit dem Rüffert-Urteil zu vereinbaren. Ein Mindestlohn für öffentliche Aufträge verletzt eindeutig die Dienstleistungsfreiheit und ist nicht europarechtskonform.
Frau Kollegin Waschke, wir von CDU und FDP werden nicht einen Gesetzentwurf in diesen Landtag einbringen, von dem wir nicht felsenfest überzeugt sind, dass er europarechtskonform ist.
Diese 13 Bundesländer, die das eingeführt haben, haben das. Das gebe ich zu. Aber auch bei denen ist es nicht europarechtskonform.
Wir haben hier ein Vergaberecht definiert, das den Betrieben erlaubt, ihre Angebote transparent, rechtskonform und auch nachprüfbar abzugeben. Was noch wichtiger ist: Es gibt den Vergabestellen bei den Kommunen oder auch im Land die Möglichkeit, die Angebote zu prüfen, zu vergleichen und richtig zu entscheiden.
Frau Waschke, ich will Ihnen eines sagen: Sie haben in Ihrem – – Darf ich vielleicht um Ihre Aufmerksamkeit bitten? Das wäre mir ganz angenehm. – Frau Waschke, Sie haben in Ihrer Kolumne im Oktober des letzten Jahres gesagt, das Ziel Ihres Gesetzentwurfs sei die Stärkung des Mittelstands. – Das ist es eindeutig nicht. Ich habe in den zwölf Jahren meiner parlamentarischen Tätigkeit noch nie eine Anhörung erlebt, in der sowohl alle drei Kommunalen Spitzenverbände als auch die Vertreter der Wirtschaft, die IHKs und die Handwerkskammern eindeutig und gemeinsam Ihre Gesetzentwürfe abgelehnt und unseren Gesetzentwurf als zielführend beurteilt haben.
Deswegen bitte ich um Zustimmung. Das wird gut sein für die hessische Wirtschaft – das sehe ich genauso wie Herr Lenders – und für den Mittelstand. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus hat zu den Gesetzentwürfen der verschiedenen Fraktionen eine sehr ausführliche Anhörung durchgeführt. Die Anhörung hat, wie das schon schriftlich vorgelegen hat, sehr klar gezeigt, dass nur der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen rechtmäßig ist und deshalb auch aus meiner Sicht den richtigen Akzent setzt.
Frau Kollegin Waschke, ich glaube, dass es schon möglich ist, das, was schriftlich eingereicht ist, zu lesen. Das sollte man bei einer solchen Debatte tun. Das Thema begleitet viele Landtage. Kollege Arnold hat auch das Rüffert-Urteil erwähnt. Insofern beschäftigen wir uns gemeinsam mit den Regierungsfraktionen sehr ausführlich damit, dass wir in Hessen ein mittelstandfreundliches und wirtschaftsfreundliches Mittelstands- und Vergabegesetz erhalten wollen. Ich sage ganz offen: Aus Sicht der Landesregierung ist das den beiden Regierungsfraktionen eindeutig gelungen. Das ist an dieser Stelle ein richtiger Gesetzentwurf.
Die Philosophie des Gesetzentwurfs ist die richtige: Privat geht vor Staat. Davon wird der Gesetzentwurf getragen. Auch die Definition, was kleine und mittlere Unternehmen sind, um Fördersituationen irgendwie in den Griff zu bekommen, ist wichtig. In den Bereichen haben wir eine Masse von Förderprogrammen. Man muss wissen, mit welcher Zielgruppe man sich überhaupt beschäftigt. Das geordnete Beihilfe- und Beschaffungsverfahren schützt und fördert den Mittelstand, sichert Arbeitsplätze und nur gesetzestreue Unternehmen.
Deshalb wundere ich mich etwas über die Debatte. Das ist vom Kollegen Lenders genauso wie vom Kollegen Arnold gesagt worden: Nur gesetzestreue Unternehmen werden da auch an öffentlichen Aufträgen partizipieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, klarer kann man es nicht sagen.
Deshalb denke ich, dass der Vorwurf seitens der Oppositionsfraktionen auch nicht berechtigt ist, die Regierungsfraktionen würden hier über dieses Thema hinweg arbeiten und es nicht realisieren. Ich glaube, dass CDU und FDP sehr bewusst an dieser Stelle klargemacht haben und klar feststellen: Gesetzestreue ist für die öffentliche Hand die unbedingte Voraussetzung, wenn Unternehmen an öffentlichen Aufträgen partizipieren wollen.
Die Anhörung zeigt auch, dass besonders der Mittelstand nicht allein an einfachen und transparenten Verfahren interessiert ist, sondern dass er auch Möglichkeiten für eine schnellere und kostenfreie Streitbeteiligung will. Auch das ist hier geregelt. Es wird begrüßt. Aber genauso trifft es auch die Option der Einrichtung institutioneller Nachprüfungsstellen.
Ziel kann es nicht sein, eine planwirtschaftliche Kontrollbehörde zu installieren, sondern das muss eine Einrichtung sein, die möglichst schnell eine gütliche Beilegung von Problemen erreicht und gegebenenfalls auch eine Stellungnahme zu streitigen Punkten abgibt. Falls erforderlich, ist es Angelegenheit der bestehenden Aufsichtsbehörden, solches dann auch umzusetzen. Wir wollen eine schlanke Verwaltung für den Mittelstand und keine überbordende Bürokratie. Auch dem wird dieser Gesetzentwurf gerecht.
Mittelstandspolitik mit Augenmaß, mit einer klaren ordnungspolitischen Handschrift schützt die öffentliche Hand, schützt die Unternehmen und schützt zum Schluss auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist in dieser Debatte wichtig, das noch einmal herauszustellen.
Ich will auch sagen, dass die Oppositionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf eine Philosophie verschriftlicht haben, die nicht überrascht, aber immer wieder – das ist in der Anhörung noch einmal klar geworden – für das Handwerk sowie für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine Bedrohung darstellt. Das liegt auch daran, dass vieles vielleicht gut gemeint sein mag. Wenn es um die Frage von Rechtsstaat bzw. Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, glaube ich, dass wir hierbei wahrscheinlich auf einer abstrakten Ebene zusammenkommen wür
den. Wenn es aber um die konkrete Ebene geht, laufen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf in die Leere, meine Damen und Herren.
Es geht nicht darum, durch Prüfbehörden und staatliche Institutionen mehr Arbeitsplätze auf der öffentlichen Seite zu schaffen. Zum Schluss geht es bei diesem Gesetzentwurf darum, dass wir dem Mittelstand die Luft zum Atmen lassen, wenn es darum geht, wirtschaftlich tätig zu werden, und dass der Staat nicht durch einen Kontrollwahn an dieser Stelle eine Bürokratie schafft, die dem Mittelstand diese Luft zum Atmen nimmt. Das kann nicht das Ziel sein, meine Damen und Herren.
Das nutzt weder Marktteilnehmern noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn Unternehmen an dieser Stelle in ihrer Prosperität abgewürgt werden. Ich sage dazu auch: Planwirtschaft hat noch nie ein Problem gelöst. Das hat nicht nur die Geschichte der DDR gezeigt. Überall, wo Planwirtschaft angewendet wird, läuft sie ins Leere. Das kann man wohl auch an dem Punkt sehr stark sehen, an dem alle drei Oppositionsvorlagen einen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen fordern.
Bei der Anhörung – Herr Kollege Arnold hat es gesagt – haben gerade auch namhafte Vertreter, an deren Ruf wenig bis gar nicht zu zweifeln ist, Vertreter aus Forschung, Lehre, rechtlicher Beratungspraxis klar aufgezeigt,
dass mit Ihren Gesetzesvorlagen klar gegen die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen wird.