Wir waren gestern Abend zusammen beim Rheingauer Dialog. Meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Schäfer-Gümbel, hören Sie auf Herrn Handwerkspräsidenten Ehinger, der uns eindringlich davor gewarnt hat, eine Vermögensteuer einzuführen. Er hat vor allem darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Vermögen in den mittelständischen Unternehmen die Besteuerung des Eigenkapitals bedeutet. Da haben wir über viele Jahre in der letzten Periode dafür gesorgt, dass das Eigenkapital im Interesse der Solidität der Unternehmen gestärkt wurde, und jetzt kommen Sie mit Ihren Steuerplänen und wollen es den Unternehmen wieder abnehmen. Das ist Unsinn und ökonomischer Wahnsinn.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen letzten Punkt will ich Ihnen noch vorhalten. Sie werden Schüler, Studenten und Rentner in ganz erheblichem Maße treffen. Sie belasten damit familiäre Haushaltskassen, diejenigen, die über einen Nebenjob verfügen, im Moment als Minijob von A bis Z, vom Aushilfskellner bis zum Zeitungsausträger. Sie werden mit Ihrer Politik dafür Sorge tragen, dass diese Jobs wegfallen oder dass sie immens besteuert werden.
Ein solcher 450-€-Job würde eine zusätzliche Belastung von über 1.100 € mit sich tragen, wenn sich Ihre Pläne am Ende durchsetzen sollten.
Nein, im Ergebnis wird die Mittelschicht zur Kasse gebeten. Das müssen die Menschen im Land wissen. Wir werden es ihnen sagen. Wir arbeiten dafür, dass wir mit einem guten Ergebnis die üble Abzocke von Rot-Grün verhindern werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir hier gerade von Herrn Kollegen Beuth erlebt haben, ist geradezu dreist, und zwar aus mehreren Gründen.
Der erste Grund ist: Die Zahlen in Ihrem Antrag sind schlicht falsch, Herr Kollege Beuth. Sie haben dort geschrieben, dass es nach den grünen Steuerplänen bei der Einkommensteuer schon zu einer Mehrbelastung käme, wenn das monatliche Bruttofamilieneinkommen einer vierköpfigen Familie 5.151 € übersteige. Ich stelle fest: Das ist schlicht falsch.
Die Steuerpläne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen vor, erstens den Grundfreibetrag von 8.130 € auf 8.712 € zu erhöhen. Wir wollen zweitens eine Kindergrundsicherung einführen, damit auch diejenigen, die sonst „nur“ vom Kindergeld profitieren, in Höhe des Kinderfreibetrags derjenigen, die deutlich besser verdienen, davon profitieren.
Das heißt, unter dem Strich werden über 90 % der Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommensteuerzahler durch das grüne Konzept entlastet. Es geht um Mehrbelastung für genau 7 % der Einkommensteuerpflichtigen.
Herr Kollege Beuth, wenn Sie wirklich der Auffassung sind, dass die oberen 7 % der Einkommensteuerpflichtigen die Mittelschicht in Deutschland darstellen, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie leider relativ wenig Ahnung von der Realität in der Gesellschaft haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))
Ich habe lange überlegt: Wie kommt die CDU auf solche Zahlen? Vielleicht haben Sie auch Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen verwechselt. Da gibt es durch die Anrechnung von Altersvorsorgebeiträgen und Krankenkassenbeiträgen relativ viel, was abgesetzt werden kann, bevor man überhaupt in die Steuerpflicht kommt.
Ich weiß es nicht. Ich stelle nur fest, Herr Jurist, dass ich als Diplom-Politologe sagen kann: Das stimmt nicht, was in Ihrem Antrag steht.
Zweitens wird es noch viel dreister, wenn man sich die Finanzlage des Staates anschaut. Seitdem Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, also seit 2005, haben sich die Gesamtschulden des Staats insgesamt um fast 500 Milliarden € erhöht. Wir sind inzwischen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über einer Gesamtschuldenlast von 2 Billionen €.
Das hat natürlich auch viel mit der Banken- und der Wirtschaftskrise zu tun, ja. Aber, Herr Beuth, es ist doch richtig, dass große Vermögen, die indirekt durch die Bankenrettung mit Steuergeld gerettet worden sind, durch eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe von 1,5 % im Jahr – das finde ich sehr maßvoll, wenn man sich anschaut, wie viele dieser Vermögen durch staatliche Intervention gerettet worden sind –, ungefähr 100 Milliarden € beitragen, um diese Schulden zurückzuzahlen. Das können Sie doch nicht den normalen Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommensteuerzahlern überlassen.
Es gibt den Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion zur Vermögensabgabe. Er ist übrigens verfassungsrechtlich an den Lastenausgleich Berlin angekoppelt. Deswegen ist vom Bundesverfassungsgericht alles schon einmal durchexerziert worden. Das ist verfassungsgemäß; darüber gibt es keinen Streit in einer solchen Situation.
Um das Märchen von der Substanzbesteuerung wegzunehmen, sagen wir erstens: Freibetrag 1 Million €. Wir sagen zweitens: Auf Betriebsvermögen gibt es einen Freibetrag von 5 Millionen €.
Die Substanzbesteuerung ist ausgeschlossen, weil wir ausdrücklich sagen, dass die Vermögensabgabe nur dann anfällt, wenn der Betrieb Gewinn macht.
Es werden allerhöchstens 35 % dieses Ertrages für die Vermögensabgabe abgezogen, damit wir sicherstellen können, dass auch weiterhin Gewinn vorhanden ist, um in die Zukunft zu investieren. Sparen Sie sich also die Märchen, die Sie erzählen. Die haben mit der Realität nichts zu tun.
Herr Beuth, im Übrigen finden 79 % der Bevölkerung diese Pläne richtig, darunter auch eine deutliche Mehrheit Ihrer Wählerinnen und Wähler.
Drittens. Ganz abenteuerlich dreist, Herr Kollege Beuth, wird es, wenn man sich den Scherbenhaufen anschaut, den
die schwarz-gelbe Regierung in Hessen nach 15 Jahren an der Macht der nächsten Landesregierung überlassen wird.
Wir haben die Situation, dass wir im Jahr 2012 die dritthöchste Pro-Kopf-Neuverschuldung aller Flächenländer ausgewiesen haben. Nur das Saarland und Rheinland-Pfalz waren schlechter. Im Jahre 2013, nach den beschlossenen Haushalten, sind wir ebenfalls das drittschlechteste Flächenland, was die Pro-Kopf-Neuverschuldung angeht.
Es gibt Bundesländer, die zahlen inzwischen Schulden zurück. Wir machen immer weiter neue Schulden und legen sie auf diesen Rekordschuldenstand, den Sie zu verantworten haben. Dann finde ich es schon ziemlich dreist, sich hierhin zu stellen, wenn man selbst keine Ahnung hat, wie man eigentlich den Haushalt in Ordnung bringen soll, und die Opposition zu beschimpfen, weil sie Vorschläge hat, wie das gehen kann.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Wolfgang Greilich (FDP): Keine Ahnung! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Aber es wird alles noch viel schlimmer. Herr Finanzminister, wenn wir uns den beschlossenen Doppelhaushalt 2013/2014 anschauen, dann stellen wir fest, obwohl noch keine fünf Monate dieser 24 Monate, in denen er gilt, um sind, dass wir inzwischen Risiken von über 500 Millionen € haben, die schlicht nicht gedeckt sind.
Herr Pentz, das ist nicht Quatsch, ich kann es Ihnen an einzelnen Punkten vorrechnen. – Also: Ihr Finanzminister hat selbst gesagt, dass die Ergebnisse der Steuerschätzung mit den prognostizierten Steuermindereinnahmen, die wir in der Mai-Steuerschätzung hatten, für das Jahr 2013 ungefähr 200 Millionen €, die nicht gedeckt sind, und für das Jahr 2014 ungefähr 250 Millionen € weniger bedeuten. 200 Millionen € plus 250 Millionen € machen 450 Millionen €.
Dann haben Sie Ihren Vorschlag für die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten. Das wird nach dem Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten werden, Gesamtkosten von ungefähr 580 Millionen € verursachen. Im Haushalt sind nur 380 Millionen € zurückgestellt. Das ist ein weiteres Risiko von 200 Millionen €. 450 Millionen € plus 200 Millionen € in den beiden Jahren, dann sind wir schon bei 650 Millionen €.
Die Kultusministerin hat ein Ersatzschulfinanzierungsgesetz vorgelegt, was die freien Schulen angeht. Das finden wir ausdrücklich richtig. Bei der Frage, woher das Geld kommt, wird gesagt: Schauen wir einmal. – Das sind weitere Risiken in diesen beiden Jahren von 28 Millionen €.