Herr Minister, ist es zutreffend, dass bei den zu Recht – in Anführungszeichen – eingekesselten Demonstranten etwa 900 Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie Polen
böller, angespitzte Lanzen und anderes mehr festgestellt und sichergestellt wurden? Und ist es richtig, dass diese Demonstranten in der Lage gewesen wären, an der Demonstration weiter teilzunehmen, wenn sie der Aufforderung der Polizei Folge geleistet hätten, diese Waffen und waffenähnlichen Gegenstände abzugeben?
Ja, in der Tat ist es so gewesen, dass es im Rahmen dieser Demonstration am 01.06.2013 in Frankfurt am Main sehr früh zu Vermummungen gekommen ist, dass es zu Schutzbewaffnungen gekommen ist, dass Pyrotechnik gezündet worden ist, dass Farbbeutel geworfen worden sind, dass also erhebliche Verstöße gegen Demonstrationsauflagen, aber nicht nur dagegen, sondern gegen das Versammlungsgesetz stattgefunden haben.
Als es dann zur entsprechenden einschließenden Absperrung durch die Polizei gekommen ist, sind in dieser einschließenden Absperrung Hunderte problematischer Gegenstände sichergestellt worden, unter anderem massive Schutzschilde. Das sind Styroporschilde, mit scharfkantigem Hartplastik umrandet, entsprechend mit Schlaufen versehen, um sie auch gegen die Polizei und gegen Vollstreckungsmaßnahmen zu führen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Das ist vollkommen ausgeurteilt: Die dürfen bei Demonstrationen nicht mitgeführt werden.
Es sind Wechselkleidung, Masken, Handschuhe mit Knöchelverstärkern, Perücken, Vermummungsgegenstände mitgeführt worden. Es sind in hohem Umfang Glasflaschen mit Farbe und Sandgemisch aufgefunden worden, mit denen Polizeibeamte in einem erheblichen Umfang auch beworfen worden sind, die gegen Helme geworfen worden sind und die gegen die Körper von Polizeibeamten geworfen worden sind. Es sind entsprechende Hühnereier mit Farbe gefunden worden. Es ist eine Vielzahl von Holzund Kunststoffstangen aufgefunden worden. Es sind Schlagwerkzeuge aufgefunden worden.
Darüber hinaus ist Pyrotechnik in großem Umfang sichergestellt worden. Bengalfackeln, Rauchtöpfe, Rauchkörper, die sogenannten Polenböller sind gefunden worden. Es ist darüber hinaus ein professioneller Feuerwerkskörper aufgefunden worden, der unter normalen Umständen ausschließlich von ausgebildetem Fachpersonal für gewerbliche Feuerwerke verwendet werden darf und der bei der Nutzung bzw. beim Einsatz gegen Personen zu erheblichen Schäden nicht nur am Leib, sondern sogar unter Umständen am Leben führen kann.
Insoweit ist das eine Tatsache, die zeigt, dass die Gegenstände, die mitgeführt worden sind, klare Hinweise darauf sind, dass eine friedliche Versammlung nicht geplant gewesen ist.
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass den eingekesselten Demonstranten unterschiedliche Angebote von
Es hat in der Tat eine ganz lange Verhandlungsphase zwischen der Polizei und dem Versammlungsleiter gegeben. Der Versammlungsleiter hat seine Verantwortung für die Versammlung nicht mehr wahrgenommen. Schon das ist ein erheblicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Er hat sogar die Versuche der Polizei, mit ihm per Handy Kontakt aufzunehmen, weggedrückt; er hat die entsprechenden Anrufe weggedrückt. Das heißt, der Versammlungsleiter war zu dem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar.
Das ist ein ganz großes Problem bei einer Demonstration. Das ist nicht nur eine Obliegenheitsverletzung, sondern kann zu ernsthaften Problemen führen. Schon da ist ein Einschreiten im Grunde genommen dringend vonnöten.
Die Polizei hat dann mehrfach aufgefordert, dass entsprechende Waffen abgelegt werden. Die Polizei hat sogar angeboten, dass die Demonstranten, die in der einschließenden Absperrung gewesen sind, aus dieser Absperrung hinausgehen können ohne eine Identitätsfeststellung, und ohne dass die körperlich kontrolliert werden. Sie mussten sich nur einzeln durch eine Durchgangsstelle bewegen. Das ist abgelehnt worden.
Darüber hinaus ist den Demonstrationsteilnehmern, die vor diesen Absperrungen gewesen sind, ermöglicht worden, den Demonstrationszug weiterzuführen. Die angemeldete Demonstrationsroute ist weiterhin von der Polizei freigehalten worden. Dem Teil, der hinter diesen Absperrungen gewesen ist, ist auch mitgeteilt worden, dass er an den Demonstrationszug, der sich vor der einschließenden Absperrung befunden hat, wieder herangeführt wird, und zwar durch einen kleinen Umweg. Um die 150 m wären es gewesen.
Das Demonstrationsgrundrecht war zu jeder Zeit für alle gewährleistet und ist am Ende von denjenigen verhindert worden, die mit Waffen auf der Demonstration erschienen sind. Ich will einmal ganz deutlich sagen: Wer friedlich demonstrieren will, der tut das eben nicht mit einer Sturmhaube, und der tut das nicht mit Schutzschilden, der tuts nicht mit Böllern, der tuts auch nicht mit Schlag- und Hiebgegenständen.
Herr Minister, ist es zutreffend, dass Sie gestern im Innenausschuss selbst gesagt haben, dass nach der Lagebeurteilung der Polizei – vor der gewalttätigen Auseinandersetzung sind 300 Hundertschaften pfeffersprayend und knüppelschwingend in die Demonstration gesprungen – und der letzten Durchsage, die Sie per SMS hatten, „alles ruhig“ war?
Ich glaube, da haben Sie etwas kräftig missverstanden. Sie waren gestern da. Wir haben uns fast vier Stunden miteinander ausgetauscht. Sie werden am Ende auch im Protokoll nachlesen können, dass ich nicht gesagt habe, dass es da friedlich zugegangen ist. Ich will Ihnen einmal zwei Fakten nennen. Das ist der erste Fakt, den ich eben zu der Zusatzfrage vorgetragen habe.
Der zweite Fakt ist: Es ist nicht so gewesen, als wäre es am 31.05. in Frankfurt am Main ruhig gewesen. Es ist eine nicht angemeldete Demonstration gewesen. Es ist an keinem Tag zu keinem Zeitpunkt eine Demonstration angemeldet gewesen. Schon vor dieser Demonstration am 31. Mai ist es in Frankfurt am Main zu erheblichen Konfrontationen zwischen der entsprechenden Störerklientel gekommen. Es haben auch erhebliche Sachschäden stattgefunden. Auf der Zeil konnten Kaufhäuser nicht begangen werden. Es sind Farbbeutel geworfen worden. Es sind Absperrungen überrannt worden.
Es sind Schäden in Höhe von mehr als 100.000 € entstanden. Das entspricht am Ende auch der Gefahrenprognose, die uns vorgelegen hat; denn im Zusammenhang mit diesen Blockupy-Aktionstagen vom 31. Mai bis zum 2. Juni lagen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld zu dieser Demonstration am 01.06. Erkenntnisse vor, die einen unfriedlichen Verlauf der Großdemonstration erwarten ließen. Exakt diese Erkenntnisse haben sich am Beginn der Großdemonstration am 01.06. bestätigt. Das betrifft die Vorläufe, das betrifft die Ansammlungsphase, und das betrifft auch den Beginn der Aufzugsphase.
Ich will einmal folgende Zitate vortragen. Die Stimmung der Angehörigen – das habe ich gestern vorgetragen, und nicht anderes habe ich vorgetragen, dass da irgendwie eine friedliche Stimmung gewesen sei – der autonomen Szene war von Anfang an äußerst aggressiv.
Herr van Ooyen, aber selbstverständlich stimmt das. – Es hat sich am Skandieren von Parolen gezeigt, die ich hier einmal zitieren will. Ich bitte um Verzeihung, Herr Präsident. Das ist gerufen worden: „Hass, Hass, Hass wie noch nie! All Cops are Bastards! A.C.A.B.“ Oder: „BRD, Bullenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt!“
Dann ist die Stimmung über den gesamten Zeitraum hinweg vom Lautsprecherwagen, der in dieser Demonstration gewesen ist, geschürt worden. Auf diesem Lautsprecherwagen hat sich ein Angehöriger der autonomen Antifa Frankfurt befunden, der vor allem gegen die eingesetzte Polizei gerufen hat: „Wir hauen euch die Stadt kaputt!“
Diese Aussagen sind auch noch in mehreren Sprachen übersetzt worden. Friedliche Demonstranten sehen anders aus als solche.
Herr Minister, ich gebe Ihnen natürlich recht, dass die Demonstration sehr unfriedlich geendet hat, aber möchte Sie nochmals fragen: Stimmt die Aussage, wie wir sie in nahezu allen Medien nach dem 01.06. hören konnten, dass es am 01.06. zu keinerlei Straftaten vor der Einkesselung von nahezu 1.000 Demonstranten gekommen ist?
Sie haben mich gefragt: vor dem 01.06. – Wissen Sie, ich habe ein Schreiben von Zeil Aktiv vorliegen. Ich will es uns ersparen, weil ich es gestern schon einmal vorgelesen habe und weil wir gestern eine langwierige Ausschusssitzung gehabt haben, Sie aber gern in diesem Plenum das Thema Blockupy zu Ihren Ungunsten weiter betreiben wollen. Sie können einmal nachlesen, was Geschäftsleute hierzu schreiben. Die ganze Zeil-Anliegerschaft hat mir geschrieben: Es ist ganz sicher, dass die Mehrheit der Frankfurter Bürger solche Veranstaltungen nicht wünscht.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das ist Ihnen völlig egal!)
Hat sie zwischenzeitlich Informationen darüber, wer für den Erhalt der Aartalbahn im Sinne des Hessischen Denkmalschutzes Verpflichteter ist?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ja, der Infrastrukturanschlussvertrag, der IAV, zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH liegt nunmehr vor. Die ESWE Verkehrsgesellschaft ist demnach im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Unterhaltsverpflichteter.
Wie bewertet sie aus denkmalpflegerischer Sicht Zustand und Zukunft der Aartalbahn als Hessens längstem Baudenkmal?