Ich möchte den guten Eindruck des Parlaments nicht trüben und sage für die FDP-Fraktion – unter Zugrundelegung dessen, was insbesondere Herr Bellino ausgeführt hat –, dass auch wir dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank,Herr Dr.Blechschmidt.– Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Rudolph zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Rudolph.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist in der Tat ein guter Tag für die Beamten, außer für den Finanzminister – er schaut auch ein bisschen sauertöpfisch, aber das macht nichts –, weil wir immer gesagt haben, die Beamten sollen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Hier haben CDU und FDP etwas gelernt. Die Wahlergebnisse lassen grüßen, denn die Zustimmung im öffentlichen Dienst zu Ihrer Politik war eher verhalten. Deswegen ist das ein guter Tag. Die Erhöhung kostet Geld, aber wer motivierte Mitarbeiter haben will, der muss dieses Geld bereitstellen.
Herr Innenminister, wir sind gespannt, ob den Ankündigungen auch Taten folgen.Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus? 42 Wochenarbeitsstunden, damit ist Hessen bundesweit spitze. Hier erwarten wir ein Signal, nicht nach oben, sondern nach unten,denn es ist nicht nachvollziehbar,was Sie in den letzten Jahren gemacht haben.
Sie sagen: Tarifrecht folgt Beamtenrecht. Wir werden sehen, ob Sie in den nächsten Jahren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes weitere Sonderopfer verlangen. Ich habe den Eindruck, dass da noch einiges kommen wird.
Heute heißt es aber, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich zu machen, dass der Landtag einstimmig dafür ist, dass auch Leistungen im öffentlichen Dienst honoriert werden und dass die falsche Tarif- und Besoldungspolitik der letzten Jahre ad absurdum geführt wurde. Deshalb wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bedanke mich für die Initiative von CDU und FDP, die das aufgegriffen hat, was die Landesregierung mit den Tarifvertragsparteien bereits vereinbart hatte. Ich bin glücklich, dass alle Fraktionen diese Initiative gut finden. Das ist ein guter Tag für unsere Beschäftigten.
Herr Frömmrich hat darauf hingewiesen: Das erfordert eine gewaltige Anstrengung, über 400 Millionen c. Das kann man nicht nebenbei machen. Das ist eine bewusste Entscheidung in der Abwägung zwischen Finanzknappheit – wir haben gestern über den Haushalt diskutiert – und der Überzeugung, dass auch die Beschäftigten des Landes an der Einkommensentwicklung teilnehmen sollen.Ich glaube,wir haben einen vertretbaren Kompromiss gefunden. Ich bin dafür sehr dankbar. Ich glaube, wir haben gezeigt, dass wir in Hessen in der Lage sind, auch in schwierigen Situationen angemessene Ergebnisse zu finden.
Es sind drei Fragen gestellt worden. Ich bitte um Nachsicht. Ich kann mich unbeliebt machen, indem ich sie detailliert beantworte, aber ich biete Ihnen an, dass wir das an anderer Stelle behandeln.
Sie sind der Auffassung, wir können das an anderer Stelle machen. Sie sind also mit einer kurzen Antwort zufrieden.Vielen Dank.
Sie haben mich gefragt:Was wird mit der Arbeitszeit? Ich lege Wert darauf, Folgendes festzuhalten – das ist auch die Antwort auf die Frage des Kollegen Frömmrich –:Als wir die Vereinbarung mit dem Beamtenbund getroffen haben, konnten wir bedauerlicherweise keinen Tarifvertrag schließen. Das ist erst jetzt gelungen. Da wir keinen Tarifvertrag hatten, haben wir einen Sondervertrag geschlossen, haben den Inhalt dieses Vertrages umgesetzt und die Versorgungsempfänger entsprechend beteiligt.Wir haben jetzt einen Tarifvertrag,über den ich sehr froh bin,und haben diesen 1 : 1 für die Versorgungsempfänger bzw. Rentenbezieher nachgebildet. Wenn Sie sich den Tarifvertrag anschauen, dann sehen Sie, dass dort hinsichtlich der Arbeitszeit steht, dass die Nachbildung für die Beamtenschaft die Arbeitszeit ausdrücklich nicht umfasst. Ich war nämlich der Auffassung – wie alle Kolleginnen und Kollegen im Kabinett –, dass wir derzeit bei den allseits bekannten Schwierigkeiten nicht die Möglichkeit haben, das Staffelmodell – einige Leute arbeiten 40 Stunden, einige 41 Stunden und einige 42 Stunden – generell abzuändern.
Ich darf Sie aber darüber unterrichten, dass das Kabinett den Einstieg in ein Lebensarbeitszeitmodell gefunden und im Kabinett beschlossen hat. Das Haus wird darüber noch unterrichtet werden. In diesem Modell wird z. B. geregelt, dass jeder Beschäftigte Stunden ansparen und dementsprechend früher versorgungsunschädlich in den Ruhestand gehen kann. Auf lange Sicht kommen die Bediensteten somit auf eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Das ist, glaube ich, ein kluger Kompromiss zwischen den derzeitigen Anforderungen, z. B. auf Unterrichtsgewährung durch die Lehrerschaft, und den Möglichkeiten, die wir haben, immer das Personal weiterhin zu beschäftigen.
Meine Damen, meine Herren, Sie waren damit einverstanden, die Details im Ausschuss zu besprechen. Heute haben wir eine der seltenen Situationen,wo eine Initiative der Fraktionen von CDU und FDP und der Landesregierung die Unterstützung des ganzen Hauses findet. Das ist ein guter Tag. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Bouffier. – Wir sind am Ende der Aussprache in zweiter Lesung zum Hessischen Besoldungsund Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010, Drucks. 18/710 zu Drucks. 18/401.
Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz – Drucks. 18/713 zu Drucks. 18/367 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 28. Mai 2009 hat der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Seyffardt. – Wir haben ein kleines Problem mit dem Protokoll. Das war der erste öffentliche Beitrag des Herrn Kollegen Seyffardt im Plenum.
Ich glaube, Sie bekommen eine weitere Chance für Ihre erste Rede, und wir werden das dann noch einmal würdigen. Herr Seyffardt, vielen Dank für die Berichterstattung.
Deshalb lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/796, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer möchte diesem zustimmen? – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung angenommen.
Meine Damen und Herren, wir machen schon Tempo. Auch ich bemühe mich. Es geht noch etwas konzentrierter, wenn alle einigermaßen zuhören und leise sind.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/724 zu Drucks. 18/391 –
Der Berichterstatter, Herr Kollege Klein, befindet sich in den Startlöchern. Sie haben das Mikrofon.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 18/391:
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechts- und Integrationsausschuss in der 12. Plenarsitzung am 14. Mai 2009 überwiesen worden.
Der Rechts- und Integrationsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 27. Mai 2009 behandelt und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Ich lasse abstimmen in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Wer möchte zustimmen? – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.Wer ist dagegen? – Niemand.Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben.