Protokoll der Sitzung vom 07.07.2009

Ein Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Schuljahr 2009 ist aufgrund der nötigen Beteiligungen nicht möglich.

Zusatzfragen, zunächst Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, wie kann es sein, dass diese Verordnung noch nicht zum nächsten Schuljahr in Kraft treten kann, obwohl der Landtag vor über einem Jahr den Beschluss gefasst hat, dass die Verordnung entsprechend zu ändern ist?

Frau Staatsministerin Henzler.

Herr Abg.Wagner, ich habe eben erklärt, dass eine Änderung der Verordnung dem Justiz- und dem Innenministerium zur Prüfung überstellt wurde. Die Verordnung kann zum kommenden Schuljahr deshalb nicht in Kraft treten, weil es Beteiligungswege für diese Verordnung gibt, und die sind bis zu Beginn des nächsten Schuljahres nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Irmer.

Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass der Ursprungserlass, der jetzt so inkriminiert wird, aus der Zeit des ehemaligen Kultusministers Holzapfel stammt?

(Lachen bei der SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben da ein Trauma!)

Frau Kultusministerin Henzler.

Nach meiner Information stammt ein Ursprungserlass aus der Zeit des Kultusministers Holzapfel. Der Erlass ist aber in der Zeit unter Kultusministerin Karin Wolff verändert worden.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:Ah! – Weitere Zurufe)

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Öztürk.

(Fortgesetzte Zurufe)

Ich bitte um Ruhe.Wir können Kasperletheater spielen, aber die Fragestunde ist etwas Ernsthaftes. – Frau Öztürk hat das Wort.

Frau Ministerin, falls nicht bereits im kommenden Schuljahr, für welchen Zeitpunkt ist dann zu erwarten, dass die Problematik des Schulbesuchs von Kindern ohne Aufenthaltsstatus im Sinne der Kinder gelöst sein wird?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Kollegin Öztürk, ein konkreter Termin kann nicht genannt werden, da nicht abzuschätzen ist, wann die Reaktion der beteiligten Ministerien erfolgt.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Dann fragt doch! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie antworten doch für die Regierung! – Norbert Schmitt (SPD): Ich wollte immer mal in Hessen eine Regierung haben! Das ist sie aber nicht!)

Die für die heutige Fragestunde letzte Frage ist die Frage 104 von Frau Abg. Öztürk.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Ministerium hat die Federführung für die Organisation eines runden Tisches zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen: das Kultusministerium, wie in einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 23. Juni 2009 angeführt wird, oder das Integrationsministerium, wie im Bericht des Kultusministeriums vom 5.Juni 2009 zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen, Drucks. 18/133, berichtet wird, oder gar ein anderes Ministerium?

Frau Kultusministerin Henzler.

Frau Kollegin Öztürk, die Federführung bei der Organisation des runden Tisches obliegt dem Integrationsministerium. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa führt Sondierungsgespräche mit den unterschiedlichsten sachkundigen Gesprächspartnern, muslimischen Verbänden und Vereinigungen und stellt mögliche Teilnehmer für den runden Tisch zusammen. Die Entscheidung über die Teilnehmer wird gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium getroffen und erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und für Sport. Die inhaltliche Arbeit des runden Tisches zur Entwicklung eines Curriculums obliegt dem Kultusministerium.

Zusatzfrage, Frau Abg. Öztürk.

Frau Ministerin, dürfen wir erfahren, mit wem bisher die Gespräche geführt worden sind, wer die Teilnehmer, die islamischen Religionsorganisationen sind, die gezielt eingeladen worden sind?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Kollegin Öztürk, das werden Sie erfahren, sobald die Teilnehmer feststehen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Öztürk.

Wann werden die Teilnehmer feststehen, und werden wir als Landtag informiert?

Frau Ministerin Henzler.

Das Ministerium der Justiz, für Integration und Europa sucht die Teilnehmer zusammen, führt die Gespräche und wird dann festlegen, wer an den Organisationsgesprächen und am runden Tisch teilnehmen wird.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist keine Antwort auf die Frage!)

Meine Damen und Herren,wir beenden für heute die Fragestunde. Ich darf die Abgeordneten darauf hinweisen, dass Sie sich die Fragen auch schriftlich beantworten lassen können. Dann haben Sie die Antwort früher.

(Die Fragen 105, 109 bis 113, 116, 117 und die Ant- worten der Landesregierung sind als Anlage beige- fügt. Die Fragen 106 bis 108, 114 und 115 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahlen der Vertrauensleute für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten sowie beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Wir kommen zunächst zu

a) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel

Nach entsprechender Anwendung von § 26 Abs.2 der Verwaltungsgerichtsordnung und von § 5 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Landtags gewählt. Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucks. 18/888 vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag auf Drucks. 18/888 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Wahlvorschlag ist bei sechs Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen aller anderen Fraktionen einstimmig angenommen worden. Damit sind die in der Vorlage genannten Kollegen gewählt.

b) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Darmstadt

Ich verlese den Text, der für alle folgenden Wahlen gilt: Nach § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 und § 5 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Landtags gewählt. Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucks. 18/889 vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Widerspricht jemand der Wahl per Handzeichen? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag auf Drucks. 18/889 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag mit 97 Jastimmen bei fünf Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE angenommen worden ist.

c) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt

Es liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucks. 18/890 vor. Ich gehe davon aus, dass keine weiteren Vorschläge gemacht werden. Ich gehe außerdem davon aus, dass wir offen abstimmen können. – Das ist der Fall.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Mit dem gleichen Stimmergebnis wie bei der vorhergehenden Abstimmung ist so beschlossen. Die in dem Wahlvorschlag genannten Abgeordneten sind gewählt.

d) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU,der SPD,der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt auf Drucks. 18/891 vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Stimmen wir offen ab? – Kein Widerspruch.

Wer ist für den Wahlvorschlag? – Die Gegenprobe.– Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist mit dem gleichen Ergebnis angenommen.