Wer ist für den Wahlvorschlag? – Die Gegenprobe.– Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist mit dem gleichen Ergebnis angenommen.
e) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel
Es liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucks. 18/892 vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Kann offen abgestimmt werden? – Kein Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Wahlvorschlag ist,den bitte ich um ein Handzeichen.– Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Beim gleichen Ergebnis sind die in dem Wahlvorschlag genannten Abgeordneten gewählt.
f) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU,der SPD,der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt auf Drucks. 18/893 vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Stimmen wir offen ab? – Kein Widerspruch.
Ich frage Sie: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Wahlvorschlag ist mit 97 Jastimmen bei fünf Enthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/827 –
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien – Drucks. 18/833 –
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung – Drucks. 18/855 –
Drei Gesetzentwürfe – drei Einbringungen. Wir gehen in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte vor. Einverstanden?
Entschuldigung, so einfach kann man es nicht machen. Dann rufe ich als Erstes die Landesregierung auf. Mir liegt hier eine Reihenfolge vor. Ich kenne keine Mitteilung der Geschäftsführer über die Abfolge der Einbringungen. Die Reihenfolge sieht so aus: zuerst der Gesetzentwurf der GRÜNEN, dann der der SPD-Fraktion und am Schluss der der Landesregierung.
So ist die Reihenfolge.Wenn Sie etwas anderes vereinbart haben, muss ich dazu sagen: Offiziell weiß ich das nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es reicht nicht, mehr oder weniger fachkundig über den Klimaschutz zu reden. Man muss auch entsprechend handeln. Wenn es um das Handeln geht, sollte man nicht immer nur mit dem Finger auf andere zeigen, sondern man sollte selbst, im ureigenen Bereich damit anfangen.
Genau dies sieht unser Vorschlag für ein drittes Gesetz aus dem grünen Zukunftsenergie- und Klimaschutzprogramm vor. Mit unseren Vorschlägen wollen wir die Rolle der Landesverwaltung als Vorbild und als gutes Beispiel gesetzlich verankert wissen.
Was die Landesverwaltung betrifft, so ließen sich allein bei den Landesimmobilien durch die Versorgung mit Ökostrom oder auch durch eine Renovierung mit dem Ziel, den Passivhausstandard zu erreichen, jährlich über 300.000 t CO2 einsparen. Bei der Stromversorgung haben
wir bereits einiges erreicht. Wir haben im letzten Jahr den Antrag gestellt, dass die Landesverwaltung Ökostrom bezieht.Wir können sagen,dass wir damit erheblich dazu beigetragen haben, dass sich die CO2-Bilanz des Landes stark verbessert hat: Es ist dadurch gelungen, 150.000 t CO2 einzusparen.
Herr Dr. Arnold, wir haben nämlich damals in unserem Gesetzentwurf festgelegt, dass wir mit der Beziehung des Ökostroms einen Zusatznutzen verbinden. Das haben Sie nicht gemacht. Das ist nun einmal Fakt. Anders das Bundesumweltministerium: Die haben das gemacht und auch gesagt, das sei mit den Vergaberichtlinien zu vereinbaren. Sie wollten es einfach nicht machen.
Dennoch: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das verankert wissen; denn das würde dazu führen, dass die erneuerbaren Energien noch stärker ausgebaut würden.
Aber auch im Gebäudebestand des Landes schlummern riesengroße Einsparpotenziale. Bei einer Bruttogeschossfläche der Landesliegenschaften von rund 6 Millionen m2 liegt der gesamte Heizenergieverbrauch derzeit bei 600 Millionen kWh pro Jahr.Dadurch werden Heizkosten von über 45 Millionen c pro Jahr verursacht. Ein Ausstoß von 170.000 t CO2 ist die Begleitmusik dazu. Das sind also rund 100 kWh Heizenergie pro Quadratmeter.
Wenn man sich aber einmal ansieht, was der Passivhausstandard beinhaltet, nämlich einen Verbrauch von nur 15 kWh pro Quadratmeter, stellt man fest, dass man sehr viel mehr einsparen könnte – 85 % des CO2-Ausstoßes beim Wärmebedarf – und damit auch die Heizkosten senken würde. Ich sage ganz deutlich: Das ergäbe eine Einsparung von über 500 Millionen kWh Heizenergie sowie von rund 150.000 t CO2, und es würde auch den Landeshaushalt massiv entlasten. Immerhin könnten 40 Millionen c Heizkosten pro Jahr eingespart werden.
Aber schauen wir uns auch einmal den Verkehrssektor an. Dort wollen wir ebenfalls Regelungen treffen. Wir haben das in dem Gesetzentwurf auch so vorgeschlagen.
Wir wollen, dass das Land bei der Beschaffung von Fahrzeugen künftig darauf achtet, CO2-emissionsarme Wagen zu kaufen. Es gibt sehr viele repräsentative Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß weit unter 200 g pro gefahrenem Kilometer liegt. Ob der CO2-Ausstoß von Frau Lautenschlägers Dienstwagen tatsächlich mehr als doppelt so hoch sein muss wie der des Dienstfahrzeugs unserer grünen Länderkollegin Anja Hajduk in Hamburg, muss stark bezweifelt werden.
Die hessische Polizei verfügt über fast 4.000 Fahrzeuge, die, grob überschlagen – das haben wir uns angesehen –, rund 100 Millionen km pro Jahr zurücklegen. Diese Zahlen machen deutlich, was es bedeutete, wenn Fahrzeuge
gefahren würden, die im Durchschnitt 20 % günstigere Abgas- und Verbrauchswerte aufweisen, als es derzeit der Fall ist.
Wir haben einen weiteren Punkt in unserem Gesetzentwurf verankert:Wir wollen ein Landeskataster haben.Damit wollen wir mögliche Investoren frühzeitig über die Potenziale informieren, die wir in Hessen in folgenden Bereichen haben: Windenergie, Sonnenenergie, Geothermie, Biomasse,Wasserkraft zur Stromerzeugung, aber auch beim Energiespeichern. Ein solches Kataster würde die Diskussion über den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land erheblich versachlichen, und das ist dringend notwendig.
Wir wollen, dass Hessen, was die erneuerbaren Energien angeht, im Vergleich der Länder wieder an die Spitze kommt. Wir wollen, dass es nicht auf einem der letzten Plätze verweilt, sondern dass es wieder zu dem Musterland wird, das es einmal war.
Gerade das Land Hessen hat hier eine besondere Verantwortung. Ich habe vorhin das Wort „Vorbild“ erwähnt. Gerade in unserem ureigenen Bereich muss es doch machbar sein,darzustellen,wie Energie eingespart und effizient genutzt werden kann und wie erneuerbare Energien installiert werden können.
Wir wollen eine CO2-freie Landesverwaltung. Auch Roland Koch hat sich dieses Ziel gesetzt.Aber dann darf man nicht nur darüber reden,sondern man muss auch handeln, so, wie wir das in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.
Mit unserem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes setzen wir gerade hier an. Damit geben wir den Klimaschutzmaßnahmen des Landes auch endlich einen rechtlich verbindlichen Charakter; wir machen eine rechtlich verbindliche Zielvorgabe.
Wir würden uns freuen,wenn wir uns in diesem Haus endlich darauf verständigen könnten, dass der Schutz unseres Klimas und damit auch der Schutz unserer Zukunft ernst zu nehmen sind und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Nun lassen Sie mich etwas zu dem sagen, was die SPDFraktion vorgelegt hat.Auch vonseiten der SPD-Fraktion wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, in dem der Vorrang erneuerbarer Energien verankert ist. Ich sage ganz deutlich: Es fällt mir zugegebenermaßen sehr schwer, an dem eingebrachten Gesetzentwurf Kritik zu üben,
da wir die gleiche Zielrichtung haben. Dennoch kann ich Ihnen die Kritik nicht ersparen; denn die Schritte, die gewählt wurden, greifen deutlich zu kurz und führen nicht zu dem Ziel, das wir uns alle setzen wollen.