Bei diesem ernsten Thema darf es am Schluss ein bisschen aufmunternd sein. – Wenn der Innenminister meint, den Gesetzentwurf, den CDU und FDP eingebracht haben, loben zu müssen, dann ist das deswegen ein bisschen aberwitzig, weil Sie ihn explizit haben schreiben lassen. Das wissen Sie. Das ist auch in Ordnung, Sie können den Koalitionsfraktionen zuarbeiten.
Aber wir hatten schon einmal solch ein System mit einer Partei, die sich immer selbst gelobt und beklatscht hat. Das haben Sie eigentlich nicht nötig. Deswegen hören Sie auf mit dieser Selbstbeweihräucherung.
Wir werden uns jedenfalls in den anschließenden Beratungen darauf freuen. Wir werden auch Experten anhören. Wir sind schon der Auffassung, Sie haben in Hessen Nachholbedarf.Wenn wir wirklich ein liberales Polizeigesetz wollen, dann muss ordentlich nachgebessert werden. Herr Greilich, wenn Sie es ernst meinen, haben Sie uns an der Stelle auf Ihrer Seite. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind sicher, mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfs einen wichtigen, notwendigen und sinnvollen Beitrag zur Neuordnung des Polizeirechts zu leisten. Wir wissen, dass neben der personellen und materiellen Ausstattung der Polizei und ihrer Qualifizierung auch die Gesetze für die Polizei von zentraler Beutung sind, aber auch für die gesamte Sicherheitsarchitektur in unserem Lande. Deshalb wollen wir und werden wir eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands weiterentwickeln,
nicht nur wegen der Fünfjahresfrist, sondern auch – darauf wurde hingewiesen – wegen der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, aber auch und vor allem wegen der neuen Herausforderungen an die Kriminaltechnik. Die modernen Technologien, die heute schon vorhanden sind, mit denen wir heute schon konfrontiert sind, sind hier genauso zu nennen wie die technischen Neuerungen, die auf uns zukommen werden, und die höhere Bedrohungslage – davon habe ich von der Opposition heute nichts gehört – im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
Auch wegen der Bedeutung Hessens als internationaler Wirtschaftsstandort und als Verkehrsknoten – Straßen, Luftverkehr, Schiff, Internet – sind die Herausforderungen an uns und unsere Sicherheitsbehörden so hoch wie noch nie zuvor.Wir wollen auch – das sagen wir bewusst – verhindern, dass die Ganoven besser ausgestattet sind als die Polizei.
Beide Fraktionen haben zwischen den Erfordernissen einer modernen Polizeiarbeit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger einerseits und dem Schutz der Grundrechte andererseits sorgsam abgewogen. Wir sind sicher, dass wir im Ergebnis in Hessen das sicherste Polizeigesetz bei Wahrung der Grundrechte haben.
Es ist interessant, wenn ausgerechnet die Fraktion der LINKEN sich zu den Grundrechten in dieser Form äußert; denn eines wollen wir nicht vergessen:
(Beifall bei der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie haben damit die ganze SPD diskriminiert! Ist Ihnen das klar?)
Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht um Ladendiebstähle, um das Verschieben von Autos, sondern um organisierte Kriminalität und Terrorismus. Dann und nur dann, wenn diese Tatbestände erfüllt sind, dann und nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dann und nur dann, wenn ein entsprechender Richterentscheid vorliegt, dürfen diese Maßnahmen ergriffen werden. Das wollen wir, bitte, nicht vergessen.
Ich darf in dieser ersten Lesung – wir werden das im Innenausschuss sicherlich vertiefen – einige Eckpunkte herausgreifen.
Zunächst die Quellen-TKÜ, die Telekommunikationsüberwachung. Dadurch ist es möglich, einen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System zu bekommen, um die Telekommunikation zu überwachen,
nicht um auf irgendwelchen Festplatten herumzusuchen, sondern um die Telekommunikation zu überwachen. Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen,dass auch die Kriminellen im 21. Jahrhundert angekommen sind. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Polizei entsprechend ausgestattet ist und das, was sie an Ausstattung hat, entsprechend anwenden kann. Wir telefonieren heutzutage nicht mehr mit diesen wunderschönen Telefonapparaten, die man vielleicht im Hessenpark besichtigen kann, sondern teilweise über das Internet. Dort findet eine entsprechende Verschlüsselung statt, schon bei der Eingabe durch die Sprache oder,wenn es schriftlich geht,durch die Betätigung der Tastatur. Deshalb muss es möglich sein, in den begründeten Verdachtsfällen dann zugreifen zu können, bevor die Verschlüsselung gegriffen hat, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Ich möchte deshalb ausdrücklich – Herr Kollege Greilich hat darauf hingewiesen – noch einmal unterstreichen,dass es sich hier nicht um eine neue Überwachungsmöglichkeit handelt,sondern um die Anpassung bisheriger Befugnisse des Abhörens, wenn eine Begründung vorhanden ist, an die aktuellen technischen Entwicklungen. Es geht auch nur, und darauf habe ich bereits hingewiesen, um die laufende Telekommunikation.
Ein weiterer Eckpunkt sind die Kennzeichenlesegeräte. Auch hier gilt es, das, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, mit den modernen Anforderungen in Einklang zu bringen. Deshalb wird es zukünftig möglich sein, auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Abwehr einer konkreten Gefahr, beispielsweise zum Auffinden eines Entführungsopfers, aber auch an Orten, an denen mit höherer Wahrscheinlichkeit mit einer Straftat zu rechnen ist, entsprechende Kennzeichenlesegeräte zu installieren – beispielsweise im Umfeld von Moscheen oder Synagogen, beispielsweise wenn Hooligans unterwegs sind, beispielsweise wenn es darum geht, ein Zeltlager einer politischen Partei zu schützen, wenn man den Verdacht hat, dass sich dorthin Leute bewegen, die Schlimmes im Schilde führen.
Es ist so, dass das System nur dann anschlägt, wenn ein Treffer vorhanden ist, und dass sofort gelöscht werden muss, wenn kein Treffer erfolgt. Es soll nicht möglich sein, Bewegungsprofile zu erstellen oder einen flächendeckenden Einsatz vorzunehmen. Das sieht das Gesetz nicht vor.
Akustische und optische Wohnraumüberwachung. Ich meine – deshalb rief ich das vorhin dazwischen –, im Zusammenhang mit der Zerschlagung der Sauerlandgruppe wurde deutlich, dass eine akustische und optische Wohnraumüberwachung sinnvoll und notwendig ist.
Ohne solche Observationen können Anschläge oft nicht verhindert werden, aber das wollen wir doch alle.
Deshalb wird es auch für die Gefahrenabwehr immer wichtiger, frühzeitig detaillierte Informationen zu erlangen. Aber auch hier gilt, dass die Beamten vor Ort abwägen müssen und dass ein entsprechender Richterentscheid eingeholt werden muss.
Störung von Telekommunikationsverbindungen. Hier lehrt uns spätestens Madrid,dass auch dies notwendig und sinnvoll ist. Man muss in bestimmten Situationen die Möglichkeit haben,durch Mobiltelefone auslösbare Bomben zu stören, indem man über den IMSI-Catcher oder andere Maßnahmen die Telekommunikation unterbindet.
Ich darf an dieser Stelle sehr deutlich sagen:Wenn wir einen starken Rechtsstaat wollen, der uns vor Kriminellen und Terroristen schützt, benötigen wir eine modern ausgestattete Polizei, eine modern ausgestattete Justiz, qualifiziertes Personal und zeitgemäße Technik, aber auch – das sagte ich bereits am Anfang – die entsprechenden Gesetze,um unsere Polizisten vor Ort entsprechend zu schützen.
Wir waren uns stets einig, dass die hessische Polizei eine Arbeitsgrundlage benötigt, mit der sie auf die Herausforderungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität angemessen reagieren kann. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für die hessische Sicherheitsarchitektur. Ich bin sicher, dass wir uns im Innenausschuss und in den weiteren Lesungen im Hessischen Landtag noch sehr intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen werden, dass wir aber am Ende das sicherste Polizeigesetz Deutschlands haben werden. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Greilich hat am Anfang seiner Ausführungen gesagt, dass dies das liberalste Polizeigesetz sei, das die Bundesrepublik Deutschland je gesehen habe. Da ist es so, dass ein Blick ins Gesetz manchmal auch die Sachkenntnis erhöht. Herr Kollege Greilich, lesen Sie den Gesetzentwurf durch, den Sie ins Verfahren gebracht haben. Schauen Sie sich Art. 7 des Gesetzentwurfs an. Dort steht unter der Überschrift „Einschränkung von Grundrechten“:
Die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit..., auf Unverletzlichkeit der Wohnung... sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis... werden durch Art. 1 dieses Gesetzes eingeschränkt.
Das steht in dem Gesetzentwurf, den Sie hier eingebracht haben. Herr Kollege Greilich, es kann einen schon sehr verwundern, wie weit es mit der FDP in diesem Landtag gekommen ist,
dass Sie einem Gesetzentwurf, in dem sogar steht, dass Sie die Grundrechte massiv einschränken, auch noch zum Setzpunkt im Hessischen Landtag machen. Die FDP im Hessischen Landtag ist tief gesunken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Peter Beuth (CDU): Rechtsstaat!)
Es gab einmal liberale Urgesteine wie Gerhart Rudolf Baum, Burghard Hirsch und Hildegard Hamm-Brücher. Das waren wirklich Kämpferinnen und Kämpfer für Bürger- und Freiheitsrechte. Spätestens nach Ihrer heutigen Rede und nach dem, was Sie hier vorgelegt haben, Herr Kolleg Greilich, können Sie nicht mehr über das Land fahren und sagen, dass Sie sich für die Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Lande einsetzen. Genau das Gegenteil ist der Fall.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Peter Beuth (CDU): Es ist rechtsstaatlich geboten, mein Lieber!)
Was soll mit dem Gesetz geregelt werden? Die Bereiche automatische Kennzeichenlesegeräte, Überwachung der Telefonkommunikation, und zwar direkt am Computer, Wohnraumüberwachung und Rasterfahndung. Herr Kollege Greilich, dass Sie hier Regelungen einführen wollen, die massiv und tief in Grundrechte eingreifen, das dürfte auch Ihnen klar sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat die alten Regelungen zum Teil für verfassungswidrig bzw. für nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr hohe Hürden für Eingriffe in Grundrechte aufgestellt. Schauen wir uns einmal den Bereich automatische Kennzeichenlesegeräte an. Dieser Innenminister hatte diesen Bereich schon einmal geregelt. Ich erinnere daran, dass wir uns in diesem Hause sehr intensiv darüber unterhalten haben, ob das sinnvoll ist. Da ist uns von der rechten Seite des Hauses immer wieder gesagt worden, das sei alles Nonsens, was wir vortragen, das sei alles mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen. Dann sind mehrere Bürgerinnen und Bürger vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, und genau die Regelung, von der der Innenminister behauptet hat, sie sei verfassungsgemäß, ist vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. So viel zu Ihren Ankündigungen im Parlament, das, was Sie machen, sei verfassungsgemäß.
Herr Kollege Greilich, wenn Sie den Bereich automatische Kennzeichenlesegeräte ansprechen und neu regeln wollen, sage ich Ihnen noch eines. Die alte Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht krachend für nichtig erklärt worden. Eine Frage hat das Bundesverfassungsgericht aber gar nicht erst geklärt, weil es die Regelungen, die im Gesetz standen, für nichtig erklärt hat. Ich meine die Frage, ob es überhaupt eine Regelungskompetenz des Landes in diesem Bereich gibt. Das Urteil sagt dazu: