Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Herr Kollege Greilich, wenn Sie den Bereich automatische Kennzeichenlesegeräte ansprechen und neu regeln wollen, sage ich Ihnen noch eines. Die alte Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht krachend für nichtig erklärt worden. Eine Frage hat das Bundesverfassungsgericht aber gar nicht erst geklärt, weil es die Regelungen, die im Gesetz standen, für nichtig erklärt hat. Ich meine die Frage, ob es überhaupt eine Regelungskompetenz des Landes in diesem Bereich gibt. Das Urteil sagt dazu:

Ob die Länder zur Regelung der automatisierten Erfassung der Kraftfahrzeugkennzeichen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung überhaupt befugt wären, braucht vorliegend allerdings nicht entschieden zu werden, da die angegriffenen Regelungen schon aus anderen Gründen verfassungswidrig sind.

Herr Kollege Greilich, selbst wenn Sie sagen, die Regelungen, die damals angegriffen wurden, werden jetzt durch neue Regelungen ersetzt,haben Sie immer noch ein Problem mit der Frage, ob überhaupt eine Regelungskompetenz des Landes gegeben ist.

Ein zweiter Punkt, der angegriffen wurde, mit dem sich das Verfassungsgericht sehr intensiv beschäftigt hat,ist die Rasterfahndung. Herr Kollege Bellino hat vorhin gesagt, man müsse alle diese Mittel haben, um Terroristen und schwere Straftaten verfolgen zu können. Ich sage Ihnen dazu eines: Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 zur Rasterfahndung Folgendes geurteilt:

Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus.

Selbst in dieser Situation – nach dem 11. September und angesichts terroristischer Bedrohungen – reicht die allgemeine Bedrohungslage nicht aus, sagt das Bundesverfassungsgericht. Sie sehen also, das Bundesverfassungsgericht hat in diesen Fragen sehr hohe Hürden aufgestellt. Herr Kollege Greilich, ich glaube nicht, dass Sie mit den Regelungen, die Sie hier treffen wollen, diesen Auflagen gerecht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht ausgiebig beschäftigt hat, sind die Onlinedurchsuchungen. Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht – im Hinblick auf das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – :

§ 5... [des Verfassungsschutzgesetzes], der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt [Onlinedurchsuchung], verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme... Die angegriffene Norm ist nichtig.

Im übrigen: Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Innenminister, der dieses Gesetz gemacht hat, das vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls krachend kassiert worden ist. Das heißt, auch für den Bereich, wo Sie an Computern herumfummeln wollen, hat das Verfassungsgericht hohe Hürden aufgestellt. Bei dem, was Sie regeln wollen, nämlich dem Abhören von Telefongesprächen an der Quelle, bei der Internettelefonie, greifen Sie direkt in Informationssysteme ein.Von daher gesehen sollten Sie sich überlegen, ob das mit dem in Einklang zu bringen ist, was das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind also hohe Hürden für tiefe Eingriffe. Die Frage bleibt: Haben diese Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand? Wir werden das, glaube ich, irgendwann erleben. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die Anhörung und auf das, was die Rechtswissenschaftler und die Datenschutzbeauftragten dazu ausführen.

Herr Kollege Greilich, einen Punkt möchte ich noch anführen, den ich gerade deshalb wichtig finde, weil Sie von diesem Pult aus gesagt haben, das sei das „liberalste“ Polizeigesetz. Sie verzichten in diesem Gesetzentwurf sogar auf die Subsidiaritätsklausel, also die Klausel, die besagt, dass Maßnahmen, die die Grundrechte einschränken, erst dann durchgeführt werden dürfen, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Selbst die Subsidiaritätsklausel haben Sie gestrichen. Von Liberalität, Herr Kollege Greilich, kann also überhaupt keine Rede sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein anderer Punkt, damit auch die, die nicht so tief in die Debatte eingestiegen sind, das verdeutlicht bekommen: Wir bewegen uns hier im Bereich der Gefahrenabwehr. Alle Maßnahmen, die hier beschrieben werden, sind schon heute möglich. Alle diese Maßnahmen können Sie schon heute in der Strafverfolgung einsetzen. Sie können diese Maßnahmen im Bereich des Verfassungsschutzes einsetzen, sowohl in Hessen als auch auf Bundesebene. Das steht so auch im Bundesverfassungsschutzgesetz. Sie können diese Maßnahmen in Bereichen durchführen, wo es um bundespolizeiliche Befugnisse geht. Das alles geht schon heute. Deshalb stellt sich die Frage: Brauche ich diese Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr, also zu präventiven Zwecken? Das glaube ich nicht, weil die Eingriffe in Grundrechte, die Sie vornehmen wollen, so tief sind, dass man darauf verzichten kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben hier den Fall Sauerlandgruppe angesprochen. Herr Innenminister, wir sind damals von Ihnen informiert worden, nachdem die Mitglieder dieser Gruppe gefasst waren. Ich bin sehr froh, dass das damals geklappt hat. Aber es hat doch geklappt, diese Gruppe hoppzunehmen, sie lange zu beobachten,ihr immer einen Schritt voraus zu sein, z. B. die Fahrzeuge zu verwanzen. Alle diese Maßnahmen waren doch möglich,ohne dass wir in Hessen entsprechende Regelungen im Polizeigesetz und in der Gefahrenabwehrverordnung hatten. Das hat doch deshalb funktioniert, weil der Verfassungsschutz, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter eng zusammengearbeitet haben und sehr koordiniert vorgegangen sind. Deswegen ist die Sauerlandgruppe seinerzeit gefasst worden. Von daher gesehen, kann man das nicht als Argument anführen, Herr Kollege Bellino.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

Wir haben es hier mit einem schwierigen Abwägungsprozess zu tun. Es geht darum, zwischen Freiheit und Sicherheit abzuwägen.

Ich glaube, in all dem, was Sie hier vorlegen, neigt sich die Waagschale zulasten der Freiheit. Ich sage: Da müssen Sie noch einmal nachdenken.

Zum Schluss möchte ich – der Kollege hat es schon gemacht – einen Satz von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zitieren. Diesen Satz sollten sich die Mitglieder der FDP-Fraktion vielleicht zu Gemüte führen. Sie ist immerhin Präsidiumsmitglied der Bundes-FDP:

Die Privatheit der Bürger, der Kern ihrer Freiheit, ist durch die Große Koalition

da bezieht sie sich auf die Sicherheitsgesetze der Großen Koalition –

immer weiter eingeschränkt worden. Der Staat darf in Handys, Computer und Wohnungen gucken. Das ist nicht die Politik der Liberalen. Wir werden den dramatischen Bürgerrechtsabbau stoppen.

Herr Kollege Greilich, Sie machen hier gerade genau das Gegenteil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Mick gemeldet. Bitte schön.

Herr Kollege Frömmrich, ich habe mich zu einer Kurzintervention gemeldet, weil Sie hier einiges gesagt haben, was so nicht stehen gelassen werden kann. Es ist klar, das ist ein hochbrisantes Thema, und wir sind ständig am Ringen zwischen den beiden Polen Freiheit und Sicherheit.

Aber Sie haben zwei Punkte genannt, die sachlich einfach falsch sind. Sie haben erstens gesagt, dass all die Maßnahmen, die wir einführen wollen, auch heute schon möglich seien, und sich dabei auf die StPO bezogen. Aber es ist eben ein Unterschied, ob man in der Gefahrenabwehr tätig ist oder in der Strafverfolgung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

(Beifall bei der FDP)

Das ist eben der Punkt. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob diese Maßnahmen jetzt schon möglich wären und als ob das alles völlig überflüssig wäre. Das stimmt eben nicht. Sie brauchen ein Strafverfahren, um die Maßnahmen der StPO einzuleiten.

(Beifall bei der FDP)

Der zweite Punkt, den man so nicht stehen lassen kann: Sie haben eingangs Ihrer Rede korrekterweise Art. 7 dieses Gesetzes zitiert, der besagt, welche Grundrechte im Einzelnen eingeschränkt werden. Das stimmt. Aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie hier, wie so oft, einen erheblichen Teil der Wahrheit weggelassen haben. Es ist nämlich die Pflicht, dass man in jedem Gesetz, das die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land einschränkt, diese Grundrechte ganz konkret benennt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dabei handelt es sich um Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das ist der Gesetzesvorbehalt. In jedem Gesetz, in dem irgendwo ein Grundrecht eingeschränkt wird, muss dieses Grundrecht genau benannt werden. Das steht in jedem Polizeigesetz. Das sagt aber über die Eingriffstiefe überhaupt nichts aus. Insofern ist es völlig lächerlich, was Sie hier gesagt haben. Es ist sachlich einfach falsch.

(Beifall bei der FDP)

Es erweckt einen falschen Eindruck und macht den Bürgerinnen und Bürgern, die da oben sitzen,Angst. Man tut so, als ob wir hier auf einmal den Polizeistaat einführen wollten. Das ist sachlich falsch.

Wir können über die einzelnen Maßnahmen diskutieren. Aber stellen Sie die Dinge nicht falsch dar. Die Tatsachen müssen korrekt dargestellt werden. Dann können wir darüber reden, ob wir in unterschiedlichen Punkten einer Meinung sind.Aber es geht nicht,Tatsachen zu verdrehen.

(Beifall bei der FDP)

Zur Gegenrede hat Herr Kollege Frömmrich das Wort.

Herr Kollege Mick, Sie haben mein Eingangsstatement gehört und wissen, dass ich Art. 7 erwähnt habe. Sie haben völlig recht; natürlich muss in einem Gesetz der Hinweis darauf stehen, dass Grundrechte eingeschränkt werden.

(Zurufe von der CDU:Aha!)

Herr Kollege Beuth,damit habe ich überhaupt kein Problem. Ich habe das als Argument angeführt: Da werden Grundrechte eingeschränkt; so heißt es sogar in Art. 7 des Gesetzes, und die FDP-Landtagsfraktion macht dies zu ihrem Setzpunkt im Plenum des Hessischen Landtags. – Meine Damen und Herren von den Liberalen, das war mein Argument, und Sie müssen wirklich darüber nachdenken, ob das mit dem, was Sie sonst so erzählen, in Übereinstimmung zu bringen ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erinnere einmal an das,was der verehrte Kollege Greilich in der 17. Wahlperiode gesagt hat. Da war die FDP noch nicht an der Regierung. Herr Greilich hat gesagt:

Die Bürgerrechte und der Schutz der privaten Lebensgestaltung sind ein hohes Gut für uns Liberale.

(Peter Beuth (CDU): Das zu verteidigen ist Aufgabe der Polizei, mein Lieber!)

Sie dürfen nicht leichtfertig durch Argumente im Sinne der Sicherheitsgesetze geopfert werden. Für uns gilt, und das ist unteilbar: im Zweifel für die Freiheit.

Meine Damen und Herren, Sie entscheiden sich hier im Zweifel eben nicht für die Freiheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)