Meine Damen und Herren, moderne Polizeiarbeit und moderne Rechtspolitik bedeuten doch, dass man im Vorfeld in rechtlich geordneter Weise die Polizei möglichst in den Stand versetzt, Gefahren erst gar nicht eintreten zu lassen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür.
Letzte Bemerkung.Wir werden das, so denke ich, in einer umfangreichen Anhörung alles weiter miteinander zu diskutieren haben. Die Fraktion der LINKEN hat noch einen ganz bemerkenswerten Änderungsantrag gestellt, auf den bedauerlicherweise alle anderen nicht eingegangen sind.
Vielleicht sind sie auch deshalb nicht darauf eingegangen, weil sie ihn für überflüssig gehalten haben. Da heißt es so schön: „Die Ingewahrsamnahme von Personen zur Verhinderung ihrer Teilnahme an einer politischen Demonstration ist unzulässig.“ So soll das im Gesetz heißen.
Kollege Spies, soll ich es für Sie noch einmal vorlesen? Dann können Sie der Debatte entspannter zuhören. – Dieser Antrag der Fraktion der LINKEN kann nicht unkommentiert bleiben, finde ich. Denn in dieser Republik wird niemand rechtmäßig festgenommen, wenn er an einer politischen Demonstration teilnehmen will.
Das ist das Grundrecht, das zu schützen wir alle verpflichtet sind.Aber in dieser Republik wird zu Recht derjenige festgenommen, der eine „unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allge
meinheit“ plant. So steht es im § 32. Selbstverständlichkeiten muss man gelegentlich einmal in Erinnerung rufen. Die Freiheit der Demonstration ist ein konstitutives Element unserer Verfassung. Aber ich habe vorhin gesagt: Die Freiheit des einen endet bei der Freiheit des anderen.
Wer das mit Schlägerei, Brandanschlägen, Beleidigung und Angriffen auf Polizeibeamte verbindet, der nimmt das Demonstrationsrecht zu Unrecht in Anspruch. Der muss auch in Zukunft festgenommen werden. – Vielen Dank.
Für die Fraktion der GRÜNEN erteile ich nun Herrn Kollegen Frömmrich das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Ich glaube, dass wir uns hier schon in einer schwierigen Materie bewegen. Herr Innenminister, ich glaube, dass es, da es um tiefe Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geht, schon wichtig ist, alle Facetten zu beleuchten. Man sollte da nicht mit einfacher Münze argumentieren.
Herr Innenminister, Sie haben verschiedene Beispiele angeführt. Hinsichtlich der Kennzeichenlesegeräte haben Sie auf gestohlene Fahrzeuge und anderes hingewiesen. Herr Innenminister, das ist schon alles möglich. Denn im Rahmen der Strafverfolgung dürfen Sie das schon heute. Das ist schon heute möglich. Tun Sie nicht so, als ob Sie das nicht dürften.
Zweiter Punkt. Sie haben von dem Fall gesprochen, dass jemand bei einer Geiselnahme eine Waffe am Kopf hat oder dass ein Kind entführt ist. Herr Innenminister, auch da bewegen wir uns im Bereich der Strafverfolgung.Auch da ist heute schon Entsprechendes möglich. Tun Sie hier nicht so, als ob diese Eingriffe heute nicht möglich wären.
Ich komme noch einmal auf die Kennzeichenlesegeräte zu sprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihr altes Gesetz kassiert. Deswegen habe ich das auch schon einmal zitiert. Damals haben Sie auch hier gestanden und gesagt, das sei alles verfassungsgemäß. Jetzt wollen Sie das neu regeln. Das ist ein relativ schwieriger Sachverhalt. Sie wollen das jetzt verfassungskonform regeln.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es auch um die Frage, die im Verfahren gegen das Land Hessen angesprochen worden ist, nämlich um die Frage, ob die Regelung der automatischen Erfassung mit Kennzeichenlesegeräten zu der konkurrierenden Gesetzgebung gehört und Hessen hierzu überhaupt befugt ist. Das steht da. Diese Frage steht immer noch im Raum. Ich bin gespannt, wie sie letztendlich beantwortet werden wird. Man kann aber von diesem Pult aus nicht einfach so tun, als ob da nichts sei.
Herr Innenminister, ich finde es auch vom Umgang her nicht fair,dass Sie diejenigen,die auf die Schwere des Eingriffs in die Grundrechte hinweisen und die hier die Urteile und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zitieren,sozusagen auf die eine Seite stellen und sagen:
Wer der Vorlage, die Sie hier vorgelegt haben, nicht zustimmt, wer sich für Grund- und Freiheitsrechte einsetzt, der steht auf der Seite derer, die Straftaten begehen. – Herr Innenminister, das geht so nicht.
Ich will noch einen Punkt nennen, zu dem ich glaube, dass man da wirklich einmal überlegen muss. Das betrifft die Wohnraumüberwachung, die Sie neu regeln wollen. Da hat Herr Greilich von dem Tonband für Richter gesprochen und wie das dann abläuft. Das steht auch in dem Gesetzentwurf.
Stellen Sie sich jetzt bitte Folgendes vor. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Sobald der Kernbereich betroffen ist, muss das Mithören abgeschaltet werden. – Sie haben also zunächst einen Beamten, der sich das anhört. Er stellt dann fest, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist. Dann muss er sich ausstöpseln und ein Band mitlaufen lassen. Dieses Band muss dann einem Richter vorgelegt werden. Der Richter muss sich dann das Band anhören und entscheiden, was zum Kernbereich gehört und was verwertbar ist.
Stellen wir uns einmal vor, die haben da in irgendeiner fremden Sprache geredet. Das heißt, das Band läuft mit. Der Richter müsste jetzt also ein Band mit irgendeiner Sprache abhören. Das kann er nicht, weil er die Sprache nicht versteht.
Damit er das versteht, muss das einer Übersetzerin vorgelegt werden. Wie verhält es sich da mit dem Schutz des Kernbereichs? Der Beamte muss das Mithören beenden, weil er in den Kernbereich eingreift. Die Übersetzerin darf sich das Band anhören und dem Richter das Gesagte aufschreiben.
Da sind noch ein paar Fragen, die beantwortet werden müssen. Das können Sie nicht so einfach wegwischen. Ich bin auf die Anhörung und die Meinung der Rechtswissenschaftler, die dazu Stellung nehmen werden, sehr gespannt.
Herr Innenminister, dass Sie das von dem Pult hier aus so abtun und sagen, all die, die Fragen stellen und sich für die Bürgerrechte und die Freiheitsrechte einsetzen, seien auf der Seite der Straftäter, geht so nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Torsten Warnecke (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE))
Damit werden der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE dem Innenausschuss überwiesen.– Dem ist so.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucks. 18/912 zu Drucks. 18/884 zu Drucks. 18/400 –
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/925.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute erneut aus dem Ausschuss berichten. Ich trage die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, Drucks. 18/884 zu Drucks. 18/400, vor.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2009 den Gesetzentwurf besprochen und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN die zu Beginn wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor wurde der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der SPD, in Art. 1 Nr. 5 zu streichen, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt.
Herr Kollege Klein, schönen Dank. – Als Erster hat sich Herr Dr. Herr für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe am Dienstag ausführlich zu diesem Gesetzentwurf Stellung bezogen. In der Zwischenzeit haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, auch nicht in der Sitzung, die am Dienstag im Anschluss an das Plenum stattgefunden hat. Insofern kann ich das kurz machen.
Wir sind, zeitökonomisch gesehen, weit zurückgeworfen. Ich denke, es ist im Interesse aller, wenn ich auf die fünf Minuten Redezeit verzichte. Eigentlich hätten wir uns die dritte Lesung ersparen können.
Herr Dr. Herr, schönen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Habermann zu Wort gemeldet. Frau Habermann, bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gründung von Gesamtschulen soll durch die Änderung des Schulgesetzes erschwert werden. Das geschieht aus Angst davor, dass Schulen und Schulträger im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler eine zukunftsfähige Bildungspolitik machen und integrierte Gesamtschulen einrichten wollen, um die Chancen auf Bildung in der Region zu erhalten.
Zweizügige Gesamtschulen soll es in Hessen nicht geben dürfen, weil ideologische Vorurteile den Vorrang vor Sachargumenten hatten. Das ist das traurige Ergebnis auch der Vorbereitung der dritten Lesung zur Änderung des Schulgesetzes im Ausschuss.