Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Es ist schon sehr interessant, dass uns die Hessische Landesregierung am Tag der Parlamentsberatung – und nicht einen oder zwei Tage vorher – in dieser Art und Weise informiert.

(Rafael Reißer (CDU): Zweimal nicht gelesen!)

Da wir vorhin bei der Diskussion um Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit – –

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nun kommen Sie dazu!)

Herr Frömmrich, ich komme gleich noch zu diesem Thema. Ich komme nämlich zu einem anderen Ergebnis als Sie. – Wir haben vorhin über Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit gesprochen. Es ist zweifelsohne so, dass ein Gesetzentwurf, der durch die Landesregierung in beamtenrechtlichen Fragen eingebracht wird, gemäß § 110 Hessisches Beamtengesetz der vorherigen Anhörung der Verbände und Gewerkschaften bedarf.

(Horst Klee (CDU): Das ist doch erfolgt!)

Herr Klee, nein, die ist eben nicht erfolgt. Die Anhörung, die sich auf den Gesetzentwurf bezieht, ist eine Anhörung der 17. Legislaturperiode. Wie Sie sicherlich besser wissen als ich, ist die 17. Legislaturperiode zu Ende, und all dies, was dort getätigt wurde, ist in diesem Fall nicht mehr zu verwenden. Ich wäre aber noch bereit, zu akzeptieren, dass diese Stellungnahmen, die uns nun verspätet erreicht haben,dann Gültigkeit haben,wenn es sich um die gleiche Vorlage handeln würde, wie seinerzeit hier im Parlament beraten wurde. Das ist aber nicht der Fall.

Wir haben zumindest eine Änderung, nämlich die Änderung im Zusammenhang mit dem § 19b des Hessischen Beamtengesetzes, und damit haben wir keine identische Gesetzesvorlage. Weil wir über Gesetzmäßigkeit diskutiert haben und wir der Meinung sind, dass das nicht so nebenbei behandelt werden kann, sind wir nicht bereit, zu akzeptieren, dass das Anhörungsverfahren aus der 17. Legislaturperiode hiermit sozusagen angewandt wird. Wir werden auch im Ausschuss darauf bestehen, dass die Gewerkschaften und Verbände in geordneter Art und Weise – zumindest schriftlich, und das ist bis zum 01.04. auch möglich – angehört werden und dass in einem Anhörungsverfahren des Parlaments geheilt wird, was vonseiten des Ministeriums nicht möglich war oder versäumt wurde.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein paar Worte zur Gesetzesvorlage selbst sagen. Wir haben – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner noch nicht erwähnt – in der Gesetzesvorlage eine Regelung, die unsere Zustimmung natürlich auf keinen Fall finden wird, nämlich § 85 des Hessischen Beamtengesetzes, wo eine Verlängerung des Ausgleichs für geleistete Mehrarbeit von derzeit drei Monaten auf zwölf Monate vorgenommen wird.Das führt zu einer weiteren Arbeitszeitflexibilisierung, die wir ablehnen.

Nun ist schon darauf hingewiesen worden,dass eine große Dienstrechtsreform ansteht. Deshalb will ich an dieser Stelle auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass es uns als LINKE im Rahmen dieser parlamentarischen Diskussion darum geht, dass Beamtinnen und Beamte in Hessen eine Perspektive und echte Beteiligungsrechte erhalten.

Wenn wir schon im Land in der Lage sind, eine eigene Beamtengesetzgebung vorzunehmen, soll sie auch für andere Landesparlamente ein Schrittmacher sein, was die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Beamtinnen und Beamten angeht, sozusagen nach dem alten Slogan – den ich nach wie vor gut finde –:„Hessen vorn“ oder „Hessen wieder vorn“.

Das ist der Ansatz, mit dem wir in diese Debatte gehen. Darunter verstehen wir z. B. die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf maximal 39 Stunden.Wie Sie wissen, haben wir in Hessen mit 42 Stunden in der Woche die längsten Arbeitszeiten. Das ist weder akzeptabel, noch ist es den Beamtinnen und Beamten auf Dauer weiterhin zuzumuten.

Wir treten für kooperative Führungsstrukturen und für eine Mitbestimmung ein, die ihren Namen verdient. In diesem Zusammenhang will ich nur darauf hinweisen, dass wir für die nächste Plenarsitzung den Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht haben, der von den DGB-Gewerkschaften entwickelt wurde und der zumindest das an Mitbestimmungsrechten wiederherstellen soll, was es in Hessen vor 1999 gegeben hat, damit man auch tatsächlich von Mitbestimmung reden kann.

Gleichzeitig fordern wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.

Zusammengefasst heißt unsere Position bei der Dienstrechtsreform: Wir wollen mündige und selbstbewusste Beschäftigte in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Schaus. – Das Wort hat Herr Dr. Blechschmidt für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Bei dem Studium der Tagesordnung habe ich festgestellt, dass ich zu dem zweitwichtigsten und zweitinteressantesten Punkt nach der heutigen Regierungserklärung reden kann. Die Tagesordnung ist erweitert worden, und dies ist einer von vielen interessanten Tagesordnungspunkten. Ich freue mich außerordentlich, mich zu Wort melden zu können. Herr Schaus, es freut mich außerordentlich, ganz gemäß einer alten Tradition im Hochtaunuskreis, nach Ihnen reden zu können: Herr Bellino vorneweg, Blechschmidt hernach, sobald Herr Schaus gesprochen hat.

(Günter Rudolph (SPD): Wir sind hier nicht im Kreistag!)

Es kam ein bisschen Heimatgefühl auf, und das ist für die erste Rede immer gut. Herr Schaus, danke schön, ich fühle mich schon heimisch.Ich habe die Worte gehört;und ich merke schon, dass auch die Stimmung entsprechend ist. Daher freue ich mich immer, wenn ich nach Ihnen reden kann.

Weil so viele Nichtjuristen geredet haben: Herr Bellino hat sehr kompetent geredet. Herr Schaus hat auch geredet. Das sind beides keine Juristen. Ich bin Jurist,

(Beifall bei der FDP und der Abg. Judith Lannert (CDU))

deswegen will ich auch die dritte Regel befolgen und nicht den Anfängerfehler machen, jetzt lange zu reden, zumal die Tagesordnung schon fortgeschritten ist.

(Günter Rudolph (SPD): Ich schätze immer die Bescheidenheit von Juristen!)

Ich will mich auf das Wesentliche beschränken. Ich glaube, dass schon viel gesagt worden ist.

Ich möchte meine Rede überschreiben mit: „Das Gesetz ist nicht nur eine technische Gesetzesänderung, sondern dringend notwendig.“ Verweisen will ich auf die vielen Beiträge, beginnend mit der Einführung von Herrn Innenminister bis hin zu den einzelnen Redebeiträgen. Bei diesem Gesetzentwurf – Herr Schaus hat es deutlich gemacht – haben wir noch wenig Konfliktpotenzial.In Zukunft wird es Konfliktpotenzial geben. Wir wissen, dass die Ansichten dann sehr unterschiedlicher Natur sein werden. Verschiedene Beispiele, was eingeführt und was modifiziert wurde, wurden dargelegt. Ich will das nicht wiederholen, sondern, Herr Innenminister, wenn Sie erlauben, mit der Alternative unter Punkt D Ihrer Vorlage enden. Da steht – das ist auch eine Zusammenfassung –:

Bei nicht rechtzeitiger Anpassung des Hessischen Beamtengesetzes an das Beamtenstatusgesetz ist für den Rechtsanwender ab dem 1. April 2009 nur sehr schwer feststellbar, welche Regelung er im konkreten Fall anzuwenden hat. Darüber hinaus sind verschiedene Fragen ohne rechtzeitige Neuregelung oder Ausgestaltung durch den Landesgesetzgeber gar nicht mehr geregelt.

Noch kürzer: Alternativen gibt es keine. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine gute Beratung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Hermann Schaus und Janine Wissler (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Blechschmidt. – Meine Damen und Herren, das war die erste Rede des Abg. Dr. Blechschmidt in diesem Hause. Herzliche Gratulation dazu.

(Allgemeiner Beifall)

Wir sind am Ende der Aussprache. Es ist vereinbart, dass wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überweisen. – Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen – Drucks. 18/27 –

mit dem Tagesordnungspunkt 7:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Konjunkturprogramm des Bundes – Drucks. 18/45 –

und Tagesordnungspunkt 10:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Konjunkturpaket II des Bundes – Drucks. 18/48 –

Eingebracht wird der Gesetzentwurf vom Hessischen Minister der Finanzen. Herr Staatsminister Weimar, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute im Laufe des Tages schon eine intensive Diskussion über die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in unserem Bundesland erlebt sowie über die Frage, welche Alternativen man zur Verfügung hat, um auf diese Situation angemessen zu reagieren.

Auf Bundesebene sind in der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten, das Konjunkturpaket I und das Konjunkturpaket II verabschiedet und die entsprechenden Rahmen gesetzt worden.

Hier ist das Programm nicht nur aus dem Infrastrukturförderprogramm definiert, sondern besteht darüber hinaus aus verschiedenen anderen Dingen, insbesondere auch auf steuerlichem Gebiet, bei Bürgschaften, usw., mit denen man ein, wie ich glaube, sehr gutes handwerkliches Rüstzeug hat, um in dieser wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Situation angemessen bestehen zu können.

Für die Hessische Landesregierung war es die Frage, ob das Programm, das hier vorgelegt wird, in dieser Situation für das Land Hessen ausreichend ist oder ob es noch zusätzlicher Impulse durch das Land Hessen bedarf.Das Ergebnis kennen Sie. Wir sind der Überzeugung, dass ein hessisches Sonderinvestitionsprogramm mit sehr spezieller Ausrichtung richtig und vernünftig ist.

Mit unserem Sonderinvestitionsprogramm sichern wir mit einer Volumenhöhe von insgesamt 1,7 Milliarden c in umfangreicher Art und Weise Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handwerk und bei den Zulieferbetrieben. Neben den Arbeitsplätzen sichern wir auch die Strukturen, die notwendig sind, wenn es wieder zu einem Aufschwung kommt, damit wir dann die Infrastruktur haben, um mit einer funktionierenden Bauwirtschaft in einen solchen Aufschwung hineingehen zu können.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir gerade in den Jahren 2000 bis 2003 und 2004 erhebliche Substanzverluste in der Bauindustrie in Deutschland und auch in Hessen hatten und dass das gerade in der Phase des Aufschwungs in den Jahren 2005, 2006 und insbesondere 2007, bis tief in das Jahr 2008 hinein, dazu geführt hat, dass erhebliche Kapazitätsengpässe bestanden und dass in einem hohen Maße ausländische Firmen herangezogen worden sind, um in Deutschland die Baumaßnahmen durchführen zu können. Schließlich ist es zu erheblichen Preissteigerungen gekommen. Das heißt, wir haben für viel Geld weniger Beton bekommen – um das so knapp auszudrücken.

Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass in der derzeitigen Situation die Bauwirtschaft und das Handwerk nicht erneut zusammenbrechen und es keine weiteren Verschlechterungen der Infrastruktur gibt.

Im Übrigen haben wir uns bei der Vorstellung, wie man das Programm konzipiert, in besonderem Maße daran gehalten, dass gerade bei den Schulen die Lern- und Lehrbedingungen von entscheidender Bedeutung für das Gesamtprogramm sind, das wir uns vorgenommen haben: von Schulen, die für sich selbst verantwortlich sind, bis hin zu zusätzlichen Möglichkeiten des Ganztagsunterrichts und vielem mehr, was mit einem Bauprogramm unterfüt

tert werden muss,das erkennbar von den Schulträgern definiert worden ist, aber wo das Geld in beträchtlichem Umfang gefehlt hat, um das kurzfristig umzusetzen.

Im Übrigen, um auch das zu sagen: Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes ist fast jede Investition in unsere Schulen eine wesentliche ökologische Verbesserung der Situation; denn die meisten Schulen, die wir haben, sind aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Es wird immer so flapsig gesagt: „Plattenbauten mit Flachdach“, das meistens relativ schnell kaputtgegangen ist. Gerade hier ist der Ansatz sehr richtig, weil wir den Energieverbrauch deutlich drosseln können und darüber hinaus die Kosten der Schulträger für ihre Schulen deutlich sinken werden. Deswegen haben wir uns diesen Punkt in besonderer Weise mit einer Auslobung in Höhe von 1,2 Milliarden c vorgenommen.

Das Zweite sind die Hochschulen. Auch hier kommt uns zugute, dass wir mit dem HEUREKA-Programm und mit der aktiven Mitwirkung der Hochschulen schon heute eine sehr präzise Vorstellung davon haben, was wir investieren können, was wir an Investitionen vorziehen können, weil gerade die Hochschulen schon sehr gut in die Zukunft gearbeitet haben. Wir können ganz sicher sein, dass das, was wir mit dem HEUREKA-Programm machen, dazu passt, die moderne Universität der Zukunft, wie wir sie uns an den Standorten der hessischen Hochschulen vorstellen, tatsächlich umsetzen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)