Meine Damen und Herren, auch hier muss man sagen: Der bauliche Zustand vieler Altbauten im Bereich der Universitäten ist abenteuerlich und hat mit ökologischen Überlegungen und Infrastruktur gar nichts zu tun. Deswegen ist all das, was wir hier wegnehmen und neu bauen, auch ein Schub für den Umweltschutz,die Nachhaltigkeit, Kostensenkung usw.
Ich bleibe dabei, obwohl ich gelegentlich in den Zeitungen lese, Bauen würde keine Lernbedingungen verbessern. Ich halte das für ganz falsch. In guten Räumen kann man gute Leistungen erzielen, weil alle Beteiligten Spaß daran haben, in einem solchen Umfeld lernen zu können. Wenn auch die technische Infrastruktur hervorragend ist, dann kommen einfach bessere Ergebnisse heraus.
Meine Damen und Herren, damit das ganz klar ist: Dieses Gesetz ist im Verhältnis zum Bundessonderinvestitionsprogramm kein Ausführungsgesetz zum Bundesprogramm, sondern es regelt, wie wir die Mittel verwenden. Das Programm des Bundes wird in Hessen 1 : 1 nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes umgesetzt.
Der einzige Grund, warum wir die Ermächtigung des § 6 brauchen, ist, dass uns von Anfang an klar war: Mit 1,2 Milliarden c für die Schulen und 500 Millionen c für die Hochschulen sind wir beim Bauen an einer objektiven Grenze des Leistbaren angekommen. Deswegen haben wir gesagt: Das, was vom Bund kommt, wird dort substituiert. Es bleibt bei der Volumenhöhe. Bei den Hochschulen ist es übrigens noch um 40 Millionen c hochgegangen, weil es dort noch ein paar Überlegungen gibt,wie man das Geld vernünftig platzieren könnte, wenn die entsprechende Antragstellung kommt. Auch private Einrichtungen, wie Helmholtz, Max Planck, aber auch EBS und andere könnten Nutznießer solcher programmatischen Überlegungen sein. Wir müssen sehen, ob das ins Pro
Die Substitution der Mittel führt dazu, dass wir Landesprogrammmittel in wesentlichem Umfang für die kommunale Infrastruktur nutzen können. Das wollten wir, weil wir von Anfang an wussten,dass die Voraussetzungen für die Umsetzung des Landesprogramms deutlich einfacher zu erfüllen sind, als es das Bundesprogramm sein wird.
Das beklage ich im Moment ein bisschen. Aber wenn es der Bund so will, werden wir es umsetzen müssen. Das ist immer so eine Folge, wenn sich Berlin daran begibt und nicht ganz bekannt ist, was vor Ort passiert. Im Moment verhandeln die Beteiligten wieder, um zu vernünftigen Ausführungsbestimmungen zu kommen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, das auf einen Level zu bringen, der auf der einen Seite im Sinne des Haushaltsgesetzgeber des Bundes ist, dass die Mittel tatsächlich richtig eingesetzt werden, aber auf der anderen Seite auch operativ machbar ist.
Wir sind gerüstet, dass wir jeden Euro der Bundesmittel umsetzen können und umsetzen werden. Wir werden uns dafür in besonderer Weise anstrengen. Hier erfolgt eine Substitution, und dafür ist die Ermächtigung im Programm.
Meine Damen und Herren, wir werden diese Mittel dann der kommunalen Infrastruktur zugute kommen lassen, sodass aus dem Gesamtprogrammvolumen von 958 Millionen c Bundesmitteln inklusive Komplementärmitteln und von den 1,7 Milliarden c, die wir haben, in Zukunft 1,2 Milliarden c für die Schulen ausgegeben werden, 540 Millionen c für die Hochschulen – das ist ziemlich außer Streit –,100 Millionen c für die Krankenhäuser – auch das war ein Wunsch vieler, dass wir noch etwas für die Krankenhäuser tun –, 200 Millionen c für den Straßenbau. Das ist streitig.Aber weil hier schon „Anhörung“ gerufen wird: Dazu brauchen wir nicht anzuhören, sondern da müssen wir politisch entscheiden, ob wir das eine oder das andere wollen. Die Koalitionsfraktionen sind der Überzeugung, dass die kommunale Infrastruktur in Hessen durch ein solches Straßenbauprogramm in besonderer Weise gefördert wird und dass das langfristig für die Entwicklung des Landes von besonderer Bedeutung ist. Deswegen sind dort die 200 Millionen c eingesetzt.
Herr Minister, ein freundschaftlicher Hinweis: Die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit ist abgelaufen.
Dann haben wir noch 570 Millionen c für die kommunale Seite. Davon ist der größere Teil aus dem Landesprogramm. Auch hier muss man sagen, damit an der Stelle schon ein bisschen Beruhigung eintritt: Die Landestreuhandstelle Hessen hat die 1,7 Milliarden c Refinanzierung sichergestellt. Es ist übrigens eine außerordentliche Leistung, in diesen Zeiten 1,7 Milliarden c zu refinanzieren, auch wenn es für ein Land ist. An der Stelle will ich die LTH einmal besonders loben.
Denn sie hat mit der Europäischen Investitionsbank und anderen auch europäischen Institutionen dieses Geld bereitgestellt. Nur, dieses Geld ist auch der LTH in einem Korridor geliehen worden, den wir nicht beliebig verlassen können. Deswegen ist jede Idee, die wir noch haben, immer darauf abzugleichen, ob die Bedingungen der Darlehensgeber für die LTH und die Bedingungen, unter denen die LTH es weiterreichen kann, eingehalten werden können. Deswegen haben wir diese sechs Bereiche: Investitionen in Brand- und Katastrophenschutz, Sportstätten, Kindertagesstätten,kommunaler Straßenbau,Bürgerhäuser, und was in der Peripherie dieser Dinge liegt und vernünftig und richtig ist. Das ist mit der LTH-Refinanzierung abgedeckt, und in diesen Bereichen können wir investieren.
An der Stelle noch ein Hinweis. Denn mich ärgert, wenn man hier sagt, wir müssen für die sinnvolle Verwendung der Mittel sorgen, und damit die Kommunen meint. Wir haben eine kommunale Selbstverwaltung, wir haben Bürgermeister und Gemeindeparlamente, Stadtparlamente, die sich anstrengen, mit dem Geld Richtiges zu machen.
Deswegen darf man nicht per se unterstellen, dass die irgendetwas Schlechtes mit dem Geld machen.Wir haben Vertrauen. Es wird diese Gruppe geben, die nachprüft, ob das korrekt ist. Der Rechnungshof wird sich damit befassen. Aber ansonsten möchten wir den Kommunen an der Stelle große Freiheit geben.
Planungskosten sind unschädlich, nachdem das lange einen Streit gab. Alle Maßnahmen, die 2009 im Haushalt waren, können nicht mehr gefördert werden, übrigens auch die, die im Entwurf waren und im letzten Moment herausgenommen wurden, was wir in diesen Tagen mehrfach erlebt haben.Wir haben in aller Freundschaft mit den Beteiligten gesprochen. Das ist ein Investitionsprogramm für vorgezogene Investitionen aus den Jahren 2010 ff. und kein Substitutionsprogramm für Mittel der Kommunen, die sie 2009 sowieso ausgeben wollten. Diese Klarheit muss sein, das weiß am Ende auch jeder.Wir werden darauf achten, dass das so nicht passiert und wir nicht nachher öffentliche Diskussionen haben.
Wir werden ein sehr unbürokratisches Antragsverfahren für die hessischen Gelder haben.Wir möchten wissen, wie das Projekt definiert ist, was es voraussichtlich kostet, wann es begonnen wird und wann es abgeschlossen wird, und wir möchten eine Erklärung haben, dass dieses Projekt 2009 noch nicht in der Förderung im Haushalt gewesen wäre.Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind,können die Beteiligten einen Vertrag mit der LTH abschließen, und dann werden sie die Gelder zur Verfügung gestellt bekommen, damit wir wirklich das tun, was wir tun müssen, nämlich in diesem Jahr schon Schübe in die Wirtschaft hineinzubringen. Denn es hat keinen Zweck, ein Programm aufzulegen, das 2010 greift, wenn hoffentlich der Aufschwung wieder voll im Gange ist. Jetzt muss die Sache schnell umgesetzt werden. Deswegen ist jeder Tag wichtig, den wir in der Frage gewinnen.
Mit einer Kofinanzierung von 16,6 % bzw. 12,5 % bei den Bundesmitteln durch die Kommunen und einer 30-jährigen Darlehensfinanzierung dieser Kofinanzierungsmittel sind die jährlichen Beiträge so gering, dass sich das auch eine finanzschwache Gemeinde leisten kann. Im Übrigen
haben wir dafür gesorgt,erstens dass alle Maßnahmen,die im Investitionsprogramm sind, als Investition gelten und im Haushalt auch so darzustellen sind, zweitens dass der Regierungspräsident keine Genehmigung mehr auszubringen hat, sondern dass diese Maßnahmen genehmigt sind, sodass die Beteiligten schnell agieren können.
Wir werden im Ausschuss sicher noch über Details reden. Ich glaube,wir haben das gut durchdacht.Bis zum jetzigen Zeitpunkt läuft das prima. Die Kommunalen Spitzenverbände sind intensiv eingebunden, weil wir das ohne die kommunalen Partner nie schaffen. Ich bin den kommunalen Partnern außerordentlich dankbar für den Grad der Übereinstimmung,den wir erzielt haben.Wir haben vieles aufgenommen, was die gesagt haben, und die haben manches akzeptiert, was wir gesagt haben.
Wir sind jetzt so weit, dass alle Beteiligten sagen, so können wir es machen. Deswegen wäre meine herzliche Bitte, dass der Hessische Landtag sehr schnell entscheidet, dass wir es so machen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Konjunkturprogramm der Landesregierung ist aus unserer Sicht richtig, wenngleich es doch erhebliche Kritik im Detail gibt. Das hessische Konjunkturprogramm hat die richtigen Ansätze. Es ist darauf zu verweisen, dass es immerhin etwa 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts des Landes Hessen ausmacht, wenn man das hessische und das Bundeskonjunkturprogramm in ihren Auswirkungen für Hessen zusammenrechnet. Wir gehen davon aus, dass die Wirtschaft in Hessen um 2,5 bis 2,6 % sinken wird.Das heißt, wir würden an dieser Stelle den Abschwung etwas dämpfen.
Das macht auch gleich die Relation deutlich.Wir lösen damit nicht alle Probleme, aber wir versuchen, das tiefe Tal, das wir momentan durchschreiten, etwas abzuflachen.
Die Förderung von Bauinvestitionen an Schulen und Hochschulen ist dringend notwendig und längst überfällig.
Auch die Verstärkung kommunaler Investitionen ist richtig. Auch da kann man nur sagen: längst überfällig. Wir hoffen sehr, dass das Auswirkungen auf die Baukonjunktur hat.Wenn man sich die Umsätze des Bauhauptgewerbes in Hessen anschaut und unterstellt, dieses Programm würde dieses Jahr und nächstes Jahr laufen, so würde es immerhin dazu beitragen, dass die Nachfrage in diesem Bereich um 25 % steigen würde. Das ist ein ganz erklecklicher Wert. Ob damit auch Dinge bewirkt werden, die wir nicht wollen, z. B. Preissteigerungen, müssen wir dann feststellen. Das könnte eine negative Auswirkung sein. Trotzdem sagen wir, dieser Ansatz der Investitionen in Schulen, in Hochschulen und kommunaler Investitionen ist der richtige Weg.
Dennoch will ich einiges zu unserer Kritik im Detail sagen. Wir sind Oppositionspartei und nehmen diese Herausforderung an. Da gibt es schon schmerzliche Dinge auch für die kommunale Seite. Aber ich will erst einmal mit der Kritik anfangen, was es für das Land bedeutet. Das Land sieht einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren auch für sich selbst vor. 30 Jahre lang sollen Zins und Tilgung finanziert werden. Aus unserer Sicht ist das viel zu lang. Am Ende werden wir Investitionen abfinanzieren, die längst untergegangen oder zumindest abgenutzt sind. Das ist aus unserer Sicht falsch.
Volkswirtschaftlich ist eine solche Frist völlig inakzeptabel. Sinnvoll wäre für das Land – ich rede nicht über die kommunale Seite – eine viel kürzere Tilgungsfrist von fünf bis vielleicht zehn Jahren, um künftigen wirtschaftlichen Abschwungzeiten begegnen zu können. Herr Dr. Arnold, wir leben nun einmal in einer Wirtschaft, in der es konjunkturelle Höhen und Tiefen geben wird. Um für künftige Abschwungzeiten gerüstet zu sein und wieder finanzielle Spielräume zu haben, muss die Tilgung viel früher beendet sein.
Das ist das volkswirtschaftliche A und O. – Herr Dr. Arnold, wenn Sie jetzt nicht da drüben sitzen würden, sondern ehrlich einmal darüber nachdenken würden, würden Sie sagen: Sie haben recht, Herr Schmitt. – An dieser Stelle würde ich nicht solche Zwischenrufe machen.
Mit einer 30-jährigen Tilgung werden künftige Haushalte und damit auch nächste Generationen belastet.Deswegen ist es aus unserer Sicht falsch.
Ich komme jetzt zu den Auswirkungen auf die kommunale Seite. Da gibt es eine Frage, die in den letzten Tagen noch nicht ausreichend diskutiert worden ist; aber die Kommunen fangen jetzt an, darüber nachzudenken. Die Finanzierung der Zinslast – der Herr Minister sprach von ca. 40 Millionen c in den ersten Jahren – über den Kommunalen Finanzausgleich ist problematisch, weil damit finanzschwache Städte und Gemeinden erheblich mehr belastet werden als finanzstarke Kommunen.So liegt der negative Schwerpunkt dabei in Nord- und Mittelhessen. Die finanzstarken Städte – die finanzstarken, nicht alle – in Südhessen profitieren davon.
Ich will ein Beispiel nennen. Im Ergebnis spart die Stadt Frankfurt alleine bei einer ersten Zinssetzung rund 3,8 Millionen c, während der Landkreis Gießen rund 1,6 Millionen c zu viel bezahlt. Wie komme ich zu dieser Rechnung? Das ist ganz einfach. Nehmen wir einmal Frankfurt. Frankfurt profitiert nach den Zahlen, die Sie vorgelegt haben, mit rund 10 % des Programms. Das sind auch etwa 10 % der Bevölkerung in Hessen. Das passt alles. Aber die Stadt Frankfurt ist an den Schlüsselzuweisungen nur mit 1,7 % beteiligt, weil sie über eine hohe Finanzkraft verfügt.Sie zahlt also nur mit 1,7 % an der Zinslast, die in den Kommunalen Finanzausgleich gestellt wird.Während Frankfurt für die erhaltenen Landesmittel nach dem KFA-Abzug einen effektiven Zinssatz von 0,65 % bezahlt, trägt Gießen einen Zinssatz von 9,1 %. Mein lieber Schwan, da wäre Gießen bei manchem Wucherer besser aufgehoben als bei dem Modell der Landesregierung. Das zeigt, hier haben wir Nachholbedarf.
Dritter Punkt. Bisher hat das Land die förderungsfähigen kommunalen Investitionen noch nicht definiert. Das vorliegende Gesetz ist unklar. Der Minister hat zwar auch eben wieder von Vereinsheimen und weiß der Kuckuck gesprochen, aber das ist nicht klar definiert.Wir teilen die Kritik der GRÜNEN an dieser Stelle.Es war auch unsere. Wir sind der Meinung, dass auch Investitionen in den ÖPNV förderungsfähig sein müssen. Breitbandverkabelung ist ein ganz wichtiger Punkt, der auch aufgeführt sein muss.Aus unserer Sicht sollten auch Trinkwasser- und Abwasseranlagen von dem Programm erfasst werden.
Vierter Punkt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Gießkanne. Arme wie finanzstarke Landkreise kommen faktisch in gleichem Maße in den Genuss des Programms. Das Gleiche gilt für die Städte und Gemeinden. Die besondere Berücksichtigung finanzschwächerer Kommunen wäre aus unserer Sicht sinnvoller gewesen.
Fünfter Punkt. Der tatsächliche Bedarf vor Ort, der in Hessen unterschiedlich ist – manche haben mehr, andere weniger saniert –, spielt keine Rolle. Das halten wir für falsch. Das wäre ein wichtiger Ansatzpunkt gewesen.