Herr Boddenberg hat – ich wiederhole das – während des parlamentarischen Abends den Vertretern der Lufthansa Cargo in unnachahmlicher Weise sehr klar gesagt, wir wüssten, was das Problem sei, aber wir hätten unser Wort gegeben, dass die Nachtruhe mit dem Flughafenausbau kommt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.
Gleichzeitig begrüßte die CDU die Entscheidung zum Nachtflugverbot. Entgegen allen Einschätzungen nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts könnten nun die weiteren Gerichtsverfahren genutzt werden, damit es so wenig wie möglich Nachtflüge gebe. Das Ministerium sei bisher
„Es ist nun umso besser, dass unser Ziel, die Lärmbelästigung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, leichter verfolgt werden kann“,...
Die nächste Bemerkung erlaube ich mir ausdrücklich, da Herr Koch die Wirtschaftskompetenz des Herrn Bender, des ehemaligen Fraport-Chefs, bei dessen Verabschiedung gewürdigt hat. Er hat gesagt, er würde uns Sozialdemokraten mehr Menschen mit einer solchen Wirtschaftskompetenz wünschen.
Letzter Satz. – Ich stimme ihm ausdrücklich darin zu, dass das guttut. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich mir für die Union und für manch andere mehr Menschen mit einem solchen Rückgrat wünsche, wie es Herr Bender hat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Dr.Wagner, weil Sie das Thema Redlichkeit der Debatte ansprachen: Wir haben ausdrücklich mit einem Berichtsantrag nachgefragt, auf welche Urteile sich die Landesregierung bei der Einschätzung stützt, die Sie wieder als Begründung vorgetragen haben, dass ein Nachtflugverbot angeblich nicht ginge. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sämtliche dieser Urteile vor dem Februar 2007 ergangen sind.Warum ist das ein wichtiger Termin? – Weil im Februar 2007 die Fraport AG letztmals ihren Antrag auf Nachtflugverbot gestellt hat.
Niemand wird der Fraport AG unterstellen, sie sei juristisch nicht gut beraten. Sie hat also in vollem Wissen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar ihren Antrag wiederholt.Alles, was Sie zur Begründung vorgetragen haben, war davor, ist also völlig unbeachtlich, was den Antrag auf Nachtflugverbot angeht.
Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen noch einmal zwei Sätze aus jener berühmten Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs vorlesen, die im Augenblick alles ist, was wir als Begründung haben. Ich zitiere:
hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand; insbesondere verliere der Ausbauplan ohne die Zulassung von planmäßigen Flügen in der Mediationsnacht nicht seine innere Konsistenz. Das folgt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs schon daraus, dass die Fraport AG im Verwaltungsverfahren die Zulassung des Projekts für ein Betriebskonzept ohne planmäßige Flüge in der Mediationsnacht beantragt hatte.
Das Gericht stellt also ausdrücklich fest: Die Nachtflüge werden für den Ausbau nicht benötigt; Fraport sagt es selbst. Alle Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen wurden dabei berücksichtigt, schon am Zeitablauf erkennbar. Ihre Argumentation und das Verstecken der Regierung hinter dem Bundesverwaltungsgericht sind nachweislich falsch. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer-Gümbel, ich habe Ihren Beitrag im Rahmen der Kurzintervention jetzt nicht voll nachvollziehen können. Sie haben mich mit einer Presseerklärung aus dem Januar 2008 korrekt zitiert.
Ich habe damals begründet, warum aus meiner Sicht die Abwägungsentscheidung der Genehmigungsbehörde mit 17 Flügen zwischen 23 und 5 Uhr unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtig ist.
Das haben Sie gerade wiederholt. Entweder unterstützen Sie das, oder Sie widersprechen dem. Aber ich habe von Ihnen weder eine Unterstützung noch einen Widerspruch gehört.
Ich habe, ehrlich gesagt, den Sinn und die politische Botschaft Ihrer Kurzintervention nicht nachvollziehen können.
Herr Kaufmann, zu Ihnen will ich ganz kurz Folgendes sagen. Ich freue mich, dass Sie wieder hier im Saal sind und jedenfalls einem Teil der Diskussion gefolgt sind. Meine Feststellung ist – und darauf lege ich nach wie vor Wert –, dass das Ja der Landesregierung zu dem Nachtflugverbot nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr juristisch und deshalb faktisch möglich war. Deshalb halte ich es für unanständig, wenn Sie jetzt im Nachhinein, nachdem sich die juristische Lage verändert hat, der Landesregierung einen Wortbruch vorwerfen.
Ich bin nicht derjenige, der hier für Entscheidungen der Fraport einzutreten hat. Das ist auch nicht mein Thema.
Mein Thema ist, dass Sie endlich mit der permanenten Polemik gegen die Landesregierung zu diesem Thema ein Ende machen.
Meine Damen und Herren, das ist der letzte Satz. Die Landesregierung hat es damals unter anderen rechtlichen Umständen, als wir sie heute haben, mit uns allen für richtig gehalten, dass ein Nachtflugverbot praktiziert wird. Das ist jetzt aber nicht mehr möglich. Nehmen Sie dies doch bitte endlich einmal zur Kenntnis. Nehmen Sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bitte zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das lief gerade unter dem Motto:Tarek Al-Wazir und die Realität – zwei Welten prallen aufeinander.
(Beifall bei der FDP – Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)
Meine Damen und Herren, für die FDP und auch für unseren Koalitionspartner CDU, wie wir es eben gehört haben, ist der 21.08., die Entscheidung des VGH zum Flughafenausbau, ein Freudentag.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich verstehe ihn nicht, macht mal lauter! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich gebe Ihnen einen Tipp: Machen Sie das Pult höher, dann kann man Sie besser verstehen! Wir verstehen Sie nicht!)