Wir wollen unseren Hochschulen eine größere Freiheit geben, ihre Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Nach fünf Jahren erfolgreicher Arbeit werden wir dieses Gesetz der Autonomie weiter stärken und ausbauen. Das ist das beste Mittel, die Hochschulen in unserem Land im Wettbewerb der besten Ideen voranzubringen.
Erlauben Sie mir noch ein paar Blicke zurück. Der Hochschuletat 1998 belief sich auf 963 Millionen c. 2008 ist er
auf 1,3 Milliarden c angestiegen. Das ist eine hervorragende Leistung, und die gilt es an dieser Stelle zu unterstreichen.
Die Programme HEUREKA und LOEWE sind zusätzliche Programme. Der Etat des Konjunkturprogramms, das wir in Hessen aufgelegt haben, beläuft sich auf insgesamt 1,7 Milliarden c. Das ist eine ganz hervorragende Leistung. Dazu kommt noch der Hochschulpakt. Wir sind auf dem richtigen Weg,
indem wir hergehen, die Hochschulautonomie mit verlässlicher Finanzierung zu bündeln. Das ist ein hessisches Bildungsmarkenzeichen, das ist an dieser Stelle wichtig.
Grundlegend zielen das Hessische Hochschulgesetz und das TUD-Gesetz auf eine stärkere Eigenverantwortung der Hochschulen ab. Das finden wir als CDU und als FDP richtig. Es ist bereits als Trend festzustellen, und wir wollen es weiter unterstützen.
Ich nenne einige Kernpunkte. Die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen wird erweitert. Das Personalrecht wird weiter flexibilisiert und ergibt für die Hochschulen größere Handlungsspielräume. Die Budgetautonomie der Hochschulen wird erhöht. Die Hochschulen erhalten langfristige Planungssicherheit – ein wichtiges Instrument, bei dem das nicht nur jährlich gesehen wird, sondern man eine Sichtweise über die Jahre erhält.
Betrachten wir an dieser Stelle das TUD-Gesetz. Sowohl eine interne als auch eine externe Analyse haben gezeigt, dass wir mit dem TUD-Gesetz auf dem richtigen Weg sind. Es ist in vielen Ländern als vorbildlich angebracht worden und in anderen Bundesländern beispielgebend herangezogen worden. Dadurch verbessern sich die Chancen, die guten Ideen in unserem Land weiter voranzubringen, die sonst verloren gingen.
Auch an diesem Punkt möchte ich eindeutig die Ausgründungen erwähnen: dass es Möglichkeiten gibt, Ausgründungen aus Hochschulen zu machen. Das gibt große Chancen für Ideen, die in der Hochschule kreiert worden sind, damit sie nicht verloren gehen, sondern dass sie realisiert werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den unser Land nach vorne bringen muss.
Kommen wir zu dem, was Sie auch gesagt haben, zur akademischen Selbstverwaltung. Hier werden neue Möglichkeiten eröffnet, Frau Sorge. Kritik an der Kompetenz der Hochschulräte in Sachen Entscheidungsbefugnis und bei der Entwicklungsplanung oder bei der Präsidentenwahl ist unserer Meinung nach unbegründet; denn die Mitglieder des Hochschulrates werden zur einen Hälfte vom Präsidium im Benehmen mit dem Senat und zur anderen Hälfte vom Wissenschaftsministerium im Benehmen mit der Hochschule benannt. Das ist die Legitimation, und
Die Mitglieder des Hochschulrates sollen ihre Erfahrung und Kontakte in den Dienst der Hochschule stellen und verstehen sich dann auch als Ratgeber und Wegbereiter. Das neue Hochschulgesetz setzt darauf, dass dieses Wissen noch besser als bisher in den Hochschulen einzubinden ist.
Wir möchten, dass unsere Hochschulen auch in Zukunft richtungweisend sind. Sie brauchen ihre Selbstständigkeit und keine staatliche Bevormundung, Herr Kollege. Da entsteht Kreativität und nicht andersherum. Das ist der Punkt.
Selbstbestimmung ist unsere Kernbotschaft für die Arbeit der hessischen Hochschulen. In Hessen entstehen die Hochschulen der Zukunft.
Ich freue mich auf eine weitere Beratung in dem Ausschuss und in der Anhörung. Aber wir sind auf einem guten Weg. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Reißer. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Lesung abgehalten.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. – Keine Bedenken, dann wird das so gemacht.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung – Drucks. 18/1045 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ein.
Die Regierungschefs der Länder haben zwischen dem 8. März 2008 und dem 5. Juni 2008 einen neuen Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung unterzeichnet. Durch die heutige erste Lesung wird das Ratifizierungsverfahren des Staatsvertrags in Hessen eingeleitet.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch, dann ist dies der Fall.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde (BörsAKVG) – Drucks. 18/1049 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geltung des Börsenaufsichtskostengesetzes ist bis zum 31. Dezember 209 befristet. Gleiches gilt für die auf ihm gründende Verordnung.
Die Landesregierung legt Ihnen deswegen heute einen Gesetzentwurf vor, der die entsprechende Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes vorsieht. Zusätzlich schafft der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eine Vollstreckungsregel für die Börsenaufsichtsbehörde.Dies ist notwendig,da nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz die Vollstreckung von Verwaltungsakten gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts nur zulässig ist, wenn dies aufgrund einer Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen ist. Eine solche Regelung existiert für den Börsenbereich gegenwärtig nicht.
Die Neufassung des Börsenaufsichtskostengesetzes ist erforderlich, damit die hessische Börsenaufsicht ihre Aufgaben auch zukünftig in bewährter Weise erfüllen kann. Dies ist im Interesse des Finanzplatzes, der Finanzplatzakteure und der Anleger. Ich bitte Sie deswegen um eine positive und konstruktive Beratung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank,Herr Staatssekretär.– Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. Es ist keine Aussprache vorgesehen.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 18/1050 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie präsentieren zu können. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um den einheitlichen Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungswirtschaft weiter zu stärken.
Uns geht es insbesondere darum, die Einsetzung eines einheitlichen Ansprechpartners, die Möglichkeit zur elektronischen Verfahrensabwicklung, die Überprüfung und, soweit erforderlich, auch die Anpassung der Rechtsvorschriften aller rechtsetzungsbefugten Körperschaften in Hessen, aber vor allem auch die Einführung einer Genehmigungsfiktion und die Anordnung einer Entscheidungsfrist gesetzlich zu verankern. Für dieses sehr ambitionierte Umsetzungsprojekt läuft am Jahresende die Frist aus.
Wenn Sie sich die Möglichkeiten anschauen, die wir mit dem Gesetz über einheitliche Ansprechpartner und die Möglichkeiten zur Online-Umsetzung von Genehmigungsprozessen schaffen, dann zeigt dies, dass Hessen seiner Vorreiterrolle beim E-Government gerecht wird. Ich freue mich besonders,dass unsere sehr umfangreiche,sehr schwierige, aber in der Anwendung sehr leicht verständliche Lösung bundesweit nicht nur große Akzeptanz gefunden, sondern auch eine Auszeichnung im Rahmen des 9. E-Government-Wettbewerbs unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministers bekommen hat. Da hat Hessen mit seiner Lösung den ersten Preis gewonnen.Das ist eine Auszeichnung für die Bemühungen der Landesregierung, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ich darf an dieser Stelle allen beteiligten Mitarbeitern für ihre gute Arbeitsleistung danken, auch dem Kollege Horst Westerfeld, der mit mir dieses Projekt begleitet und geleitet hat.