Einen Punkt möchte ich lobend erwähnen: Dabei handelt es sich um § 6 Ihres Gesetzentwurfs, der sich auf das Thema Ausbildung bezieht. Betriebe, die in die Erstausbildung investieren, sollen bevorzugt werden. Das ist so lobenswert, dass es in dem Gesetz aus dem Jahr 2007 bereits steht. Von daher ist auch diese Regelung in Ihrem Gesetzentwurf überflüssig.
Ich möchte jetzt auf einen Punkt eingehen, der überhaupt noch nicht zur Sprache kam. Das sind die Kosten, die auf den hessischen Haushalt zukommen; denn all das, was Ihrer Meinung nach kontrolliert werden soll, ist mit hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden. Das wird in Ihrem Gesetzentwurf nur sehr unzureichend erwähnt.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass dieser Punkt durch das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2007 – in Verbindung mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – ausreichend und gut geregelt ist.Wir sind der Meinung, dass wir hier keine Modifizierung brauchen – schon gar nicht eine solche, wie sie die LINKEN vorschlagen. Daher lehnen wir eine Novellierung des Gesetzes ab.
Trotzdem freuen wir uns auf eine rege Diskussion im Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit. Frau Wissler, leider gehören Sie diesem Ausschuss nicht an. Vielleicht können Sie in den betreffenden Ausschusssitzungen mit
Herr Burghardt, das Kurzfassen hat Ihnen wenig gebracht;denn ich möchte doch noch kurz etwas dazu sagen.
Ja, es muss sein, tut mir leid. – Ich gehöre dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit nicht an, der Kollege Willi van Ooyen auch nicht. Aber ich freue mich darauf, dort einmal als Gast anwesend sein zu können, um diese Diskussion zu führen.
Ich möchte noch einmal etwas zu dem Gesetz aus dem Jahr 2007 sagen. Sie haben recht, dass dort etwas zu der beruflichen Erstausbildung steht. Man soll sie berücksichtigen, man kann sie berücksichtigen. Ich weiß nicht, ob Sie auch Jurist sind.Aber sicherlich wissen Sie, dass Soll- und Kannbestimmungen nicht verbindlich sind.
Ich habe schon einmal darauf hingewiesen: Das Gesetz setzt sich quasi selbst wieder außer Kraft, weil es erst für Aufträge ab einem Umfang von 50.000 c gilt. Dadurch werden die wenigsten Aufträge überhaupt erfasst.
Ich möchte noch einmal etwas zu dem sagen, was das Urteil des Europäschen Gerichtshofs angeht. Denn ich glaube, das haben Sie etwas falsch verstanden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt nämlich zwei Bundesländer, die ihre Vergabegesetze nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs novelliert haben. Sie haben ihre Gesetze europafest novelliert.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was verstehen Sie eigentlich von der Praxis? Nichts, Sie haben keine Ahnung!)
Diese beiden Novellen sind unter Mitwirkung von Landesregierungen entstanden, an denen die CDU beteiligt ist. Das eine ist Niedersachsen. Dort wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Tariftreueklausel außer Kraft gesetzt. Dieses Gesetz wurde konform zur Europäischen Union reformiert. Es ist nicht ganz so weitgehend wie das Hamburger Gesetz.Aber es ist ein Gesetz, das die Einhaltung der Tariftreue festschreibt. Das stammt also von einer schwarz-gelben Landesregierung.
Dann gibt es noch das Gesetz, das in Hamburg in Kraft ist und an dem wir uns auch in Teilen orientiert haben. Im Übrigen will ich noch sagen, weil das Argument mit der Bürokratie kam: Das Hamburger Vergabegesetz hat gar keinen Schwellenwert. Das heißt, da geht es wirklich auch um die Anschaffung jedes Bleistifts.
Ich will nur noch einmal Folgendes sagen: Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen umzusetzen. Sie haben nicht gesagt: Wir setzen das um. – Wenn es zu bürokratisch ist, zu schauen, ob das Kinderarbeit ist, dann machen Sie es nicht.
Das zu tun ist eine Verpflichtung. Das steht fest. Deswegen kann das auch in das Gesetz hineingeschrieben werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer immer strebsam sich bemüht, wie es die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE uns heute zu demonstrieren versuchen, macht – Herr Frömmrich hat darauf hingewiesen – manches möglicherweise in bester Absicht, aber keineswegs in bester Machart.
Wir stellen fest, dass durch eine Kurzintervention nach der anderen die Redezeit zu dieser Wahlkampfinitiative der Fraktion DIE LINKE verdoppelt wurde.
Ganz offenkundig geht es hier um ein bisschen Wahlkampf. Wenn der Linkspartei für die letzten zehn Tage sonst überhaupt nichts mehr einfällt, dann macht sie noch einmal einen Gesetzentwurf zum Vergabegesetz.
Natürlich ist es richtig, dass Hessen eine Verbesserung bei den Vergaberegelungen braucht. Ich brauche da nichts von dem zu wiederholen, was Herr Frömmrich völlig zu Recht gesagt hat.
Natürlich muss man dafür sorgen, dass private Arbeitgeber bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufträge soziale Standards einhalten. Natürlich muss man sicherstellen, dass die Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen beseitigt werden, die nur darauf beruhen, dass sie ihren Sitz in Hessen haben und die hessischen Standards einhalten. Natürlich muss man dafür sorgen, dass das regionale Lohnniveau erhalten bleibt. Denn wenn etwas mit öffentlichen Mitteln des Landes Hessen bestritten wird, dann soll das auch hessischen Standards entsprechen.
Natürlich muss man verhindern, dass durch Dumpinglöhne und den Abbau der Sozialstandards kleine und mittlere Unternehmen am Ende aus dem Wettbewerb herausfallen. Denn dann müsste die soziale Versorgungsgemeinschaft auch noch eine doppelte Last tragen. Sie finanziert anderenorts Arbeit und muss hier die Arbeitslosigkeit finanzieren. Natürlich ist das angesichts des Umfangs des öffentlichen Vergabewesens keine Petitesse.
Dass man das ordentlich regeln muss, weiß man schon seit 100 Jahren. Es gibt seit vielen Jahren auch immer wieder Versuche. Das ist schon alles klar.
Ich darf einmal anmerken: Das ist auch im Hessischen Landtag schon ziemlich lange klar. Dazu hat es nicht die Partei DIE LINKE gebraucht, um uns heute, zehn Tage
Denn aus der vorvorletzten Legislaturperiode gibt es einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion dazu. Aus der vorletzten Legislaturperiode gibt es ein Gesetz der CDUFraktion dazu. Aus der letzten Legislaturperiode gibt es dazu eine Initiative der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN.
Es ist nicht damit getan, hier immer und immer wieder zum gleichen Thema eine Show abhalten zu wollen, während – das ist doch das Wesentliche – die Betroffenen und Beteiligten auf der Arbeitgeberseite, auf der Arbeitnehmerseite und andere sich darum bemühen, zu einer Lösung zu kommen, die tatsächlich umgesetzt werden kann. Manchmal ist es, ein Thema im Wahlkampf noch einmal hochzuziehen, der Sache keineswegs zu-, sondern vor allen Dingen abträglich. Das kann dann nicht mehr gerechtfertigt werden. Das kann noch nicht einmal entschuldigt werden.
Möglicherweise ist das gut gemeint,aber es ist schlecht gemacht. Wer meint, er müsse sich hier als Anwalt der Beschäftigten aufspielen und das ganze Schöne, Wahre und Gute in einen vollends überladenen Gesetzentwurf hineinschreiben, der schadet durch die Inszenierung am Ende möglicherweise der Sache der Beschäftigten, der Arbeitnehmer und der kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen. Er hat ihnen dann einen Bärendienst erwiesen.
Wenn eine ganze Fraktion so neu im Parlament ist, dann ist es vielleicht sinnvoll, sich einmal darüber zu informieren, was alles schon gelaufen ist und was andere in der Frage schon getan haben. Dann kommt man vielleicht dahinter, dass manche Entwürfe einfach ein bisschen ruhiger angegangen werden sollten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, zu diesem Thema ist mehr diskutiert worden, als es durch die Qualität dieses Gesetzentwurfs gerechtfertigt ist. Ich will deswegen meinen Teil dazu beitragen, dass wir mit einer vernünftigen Beratungszeit fertig werden, und gebe meine Rede zu Protokoll.
Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Arbeit,Frauen und Gesundheit, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt. Niemand widerspricht? – Dann ist das so beschlossen.