Protokoll der Sitzung vom 06.10.2009

(Leif Blum (FDP): Danke, Stefan!)

Geodaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie Objekte der realen Welt durch Angabe von Koordinatenwerten in einem Raumbezugssystem lokalisieren.

(Leif Blum (FDP):Aha!)

Diese Eigenschaft der räumlichen Fixierung ermöglicht es, komplexe Prozesse durch die Verarbeitung von Geodaten einfacher, schneller und transparenter zu gestalten und die Ergebnisse in anschaulicher Form zu präsentieren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund im Hinblick auf Geodaten nur eingeschränkt durchführen können, weil die Standards nicht einheitlich sind und somit eine Zusammenarbeit und ein Austausch dieser Geodaten nicht möglich waren.

Genau deswegen darf man einmal die Kritik,die häufig an der EU geäußert wird, zurückweisen und deutlich machen, dass an dieser Stelle die Richtlinie der EU eine sehr gute Richtlinie ist, die dazu führt, dass wir in Zukunft europaweit einheitliche Standards haben werden. Es wird noch eine Weile dauern, bis auch die technischen Rahmenbedingungen geregelt sind. Die Ausführungsbestimmungen der Kommission stehen noch aus.

Insofern kommen wir dazu, dass wir hier die Wertschöpfungspotenziale,die in diesem Bereich stecken,wesentlich besser aktivieren können. Hier geht es auch und insbesondere um Wertschöpfungspotenziale im Bereich des Schutzniveaus der Umweltpolitik.

Meine Damen und Herren,ich hätte mir eigentlich von den GRÜNEN und insbesondere von Herrn Kaufmann gewünscht, dass sie grundsätzlich erst einmal diesen Gesetzentwurf begrüßen und die Landesregierung dafür loben,

(Beifall bei der FDP und der CDU – Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

dass wir dazu kommen, dass wir diesen Gesetzentwurf haben, und nicht schon wieder kritisieren und herumjammern, dass es vor ein oder zwei Jahren nicht gemacht wurde, und dieses oder jenes.

Meine Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf. Er ist gut. Er wird uns in Hessen weiterhelfen, denn wir werden Auswirkungen im Bereich der Landesplanung, des Bauwesens, der Infrastrukturprojekte etc. haben. Insofern haben wir mit diesem Gesetzentwurf einen guten Gesetzentwurf.

Die Kritikpunkte, die Sie genannt haben, mögen wir gern im Ausschuss ausführlich diskutieren. Sie haben gesagt: Anhörungen. Auch diese werden wir durchführen. Am Ende werden wir zu einem ganz hervorragenden Gesetzentwurf kommen, diesen verabschieden und damit dazu beitragen, in diesem Bereich, der sehr abstrakt klingt und der theoretisch hochkomplex ist, endlich hessenweit, deutschlandweit und europaweit zu einer vernünftigen Basis zu kommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Die erste Lesung hat hiermit stattgefunden, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 10:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung – Drucks. 18/1155 –

Wer bringt das denn ein?

(Zuruf: Der Staatssekretär! – Wortmeldung des Mi- nisters Stefan Grüttner)

Der Herr Grüttner, gut. Das Wort hat für die Landesregierung Herr Grüttner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringt die Landesregierung die Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung ein. Im Wesentlichen ist dies eine Fortführung des bisher geltenden Gesetzes in den verschiedenen landwirtschaftlichen Bereichen. Neu dazugekommen ist aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie auch die Fragestellung des Verbraucherschutzes im Rundfunkbereich – – Entschuldigung, nein, es geht um das Gesetz zur Errichtung des Hessischen Landeslabors, das bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Ich war im falschen Gesetzentwurf, Entschuldigung bitte schön.

(Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Es geht um die Fragestellung der – –

(Petra Fuhrmann (SPD): Jetzt fangen wir noch einmal neu an!)

Nein, Frau Kollegin Fuhrmann. Es ist manchmal so, wenn man so viele Gesetzentwürfe wie ich hat, dass man das durchaus einmal verwechseln kann.

Es geht also um die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um redaktionelle Anpassungen. Genauso geht es um die Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und zur Weinüberwachung. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Zuständigkeiten im Bereich der Lebensmittelüberwachung, die Voraussetzungen, und wie die Anerkennungen als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Lebensmittelchemiker vorzunehmen sind. Die Evaluation dieses Gesetzes hat ergeben, dass es grundsätzlich für erforderlich gehalten wird.

Ebenso ist das Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor bis zum 31.12.2009 befristet. Wir wissen, dass an dieser Stelle die Zusammenführung und Überführung der Laborkapazitäten in einen Geschäftsbereich und die Konzentration im Hessischen Landeslabor als durchaus erfolgreich angesehen worden sind. Die Evaluation dieses Gesetzes hat ergeben, dass auch dieses sich grundsätzlich bewährt hat und weiterhin für erforderlich gehalten wird.

Deshalb glaube ich, dass es sich an dieser Stelle um bewährte Gesetzesvorhaben handelt, die anschließend in einer Ausschussberatung sicherlich im Einzelnen noch einmal diskutiert werden können. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Verlängerung der Geltungsdauer dieser

Rechtsvorschriften Rechnung getragen wird, und wünsche den Beratungen im Ausschuss viel Erfolg.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank für die Einbringung. – Vereinbarte Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt sind fünf Minuten. Erster Redner ist nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Dorn.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns heute die zweijährige Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes vorgelegt – mit großer Begeisterung, wie ich gerade feststellen konnte –, das die Übertragung der Lebensmittelüberwachung auf die Landkreise und kreisfreien Städte regelt. Warum jetzt zwei Jahre statt der üblichen fünf Jahre? Die Begründung: Sie bräuchten noch diese zwei Jahre, um den genauen Anpassungs- und Änderungsbedarf zu ermitteln, bevor die übliche Verlängerung auf fünf Jahre erfolgt. – Das macht mich und meine Fraktion ziemlich fassungslos.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Oh!)

Ich frage mich nämlich: Was haben Sie eigentlich im letzten Jahr gemacht?

(Wolfgang Greilich (FDP): Na, na, na!)

Dass dieses Gesetz Ende des Jahres 2009 ausläuft,ist nicht erst seit gestern bekannt.Und dass die Kommunalisierung der Lebensmittelkontrolle sehr umstritten war, wissen Sie auch. Meine Fraktion hat von Beginn an diesen Kommunalisierungsprozess sehr kritisch begleitet und immer wieder nach dem Zustand der Lebensmittelkontrolle gefragt. Wenn Sie sich erinnern, dass die Skandale um Gammelfleisch und Ähnliches noch gar nicht so lange her sind, dann stimmen Sie mir sicher auch zu, dass wir in Hessen eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung brauchen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben Sie uns auch im Jahr 2007, als wir dazu Berichtsanträge gestellt haben, fest zugesagt, dass rechtzeitig die Vor- und Nachteile der Kommunalisierung des Verbraucherschutzes evaluiert werden sollen. Bisher ist aber leider nichts passiert.Sie können es nicht vergessen haben. Wir haben in dieser Legislaturperiode oft genug nachgefragt. Ministerin Lautenschläger ist heute entschuldigt, aber Herr Weinmeister kann vielleicht bestätigen,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Bei mir ist sie nicht entschuldigt!)

dass uns im Frühjahr im Ausschuss zugesagt wurde, dass uns die Ergebnisse vor der Debatte vorgelegt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider wurde uns diese Evaluation verwehrt. Ich habe im Juni noch einmal nachgefragt. Es hieß, es gebe eine regierungsinterne Auswertung. Gut, bei dieser regierungsinternen Auswertung haben Sie anscheinend gemerkt, dass Sie plötzlich doch genauer hinsehen sollten. Jetzt wollen Sie die nächsten zwei Jahre nutzen, anstatt die fünf Jahre, die Sie schon zur Verfügung hatten, genutzt zu haben. Das heißt, Sie haben die letzten Jahre einfach geschlafen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt stehen wir am Anfang Oktober und sollen die Verlängerung der Geltungsdauer eines Gesetzes durchpeitschen, von dem wir gar nicht wissen, wie es sich in der Praxis bewährt hat. Ich denke, es ist unser sehr gutes Recht – gerade wegen Lebensmittelskandalen und Ähnlichem in Hessen –, wissen zu wollen, wie wir in Hessen bei diesem Thema der Überwachung von Lebensmittelbetrieben aufgestellt sind. Wir haben erst einen umfassenden Berichtsantrag gestellt. Leider dauern die Recherchearbeiten bis Mitte Dezember. Nun haben wir uns für eine schriftliche Anhörung entschieden, die wir gern durchführen wollen.

Wir wollen zumindest von den Fachleuten wissen, wie sie mit der Kommunalisierung umgegangen sind, wie ihre Erfahrungen sind.Wir wollen genau wissen,ob es genug Personal gibt, um den gestiegenen Anforderungen im Verbraucherschutz zu genügen. Wir wollen wissen, ob die technische Ausstattung stimmt.Wir wollen wissen,ob Personal im Verbraucherschutz bei den Landräten und kreisfreien Städten abgebaut oder umgesetzt worden ist. Und wir wollen wissen, ob das Finanzvolumen überhaupt reicht, das das Land zur Verfügung stellt.

Sie wissen: Von Beginn an haben wir den Prozess der Kommunalisierung kritisch gesehen. Vom Grundsatz her sind wir der Auffassung, dass diese wichtige Aufgabe in einem Guss erfüllt werden sollte. Verbraucherschutz mit Biss braucht eine von oben nach unten klar durchgehende, einheitliche Verwaltung. Wir sind der Meinung: Nur, wenn überall nach dem gleichen Muster überwacht wird, kann insbesondere im Krisenfall schnell und einheitlich vorgegangen werden. Wir befürchten hier, durch unterschiedliche Schwerpunkte verschiedener Landräte wird dies nicht der Fall sein.

Außerdem haben wir die Befürchtung, dass das Personal aus der Lebensmittelüberwachung in der Kreisverwaltung für andere Zwecke eingesetzt wird. Das würde eine personelle Schwächung des Verbraucherschutzes bedeuten.

Von all diesen befürchteten Problemen würden wir gerne erfahren, ob sie bei der Kommunalisierung eingetroffen sind oder nicht.Deswegen halten wir eine Evaluierung für wichtig und wollen eine Anhörung.Darauf bin ich sehr gespannt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Lannert.