Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde diesen Gesetzentwurf heute nicht inhaltlich kommentieren, denn wir werden in dieser Woche an anderer Stelle nochmals darauf zurückkommen.
Wir haben heute schon mehrfach gehört, dass unsere Gesetze auf fünf Jahre befristet sind. Das begrüßen wir sehr, und das findet auch allgemein großen Anklang.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Warum verlängert ihr es dann um zwei Jahre? Das war doch keine inhaltliche Frage!)
Bei diesem Gesetzentwurf geht es im Prinzip nur um eine Verlängerung um zwei Jahre. Das hängt daran, dass uns rechtliche Änderungen auf Bundes- und Europaebene ins
Haus stehen.Durch diese Verlängerung um zwei Jahre haben wir die Möglichkeit, mit den betreffenden Behörden und Institutionen zu beraten.
Sie von den GRÜNEN haben angestrengt, dass wir am Donnerstag im Ausschuss eine schriftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschließen. Ich gehe davon aus, dass wir das so beschließen werden. In der Ausschussberatung können wir dann alles Weitere klären.
Ich bleibe dabei: Heute geht es nur darum, diese Verlängerung zu beschließen. Dagegen hat unsere Fraktion nichts einzuwenden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin schon erstaunt, dass die Kollegin Lannert hier nichts zum Inhalt sagt.
Der Inhalt ist auch sehr dürftig, das darf ich dazusagen. Der Inhalt besteht in einer einfachen Verlängerung um zwei Jahre. Das ist der gesamte Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs – wenn man ihn so nennen will. Ich nenne das nicht einen Gesetzentwurf, sondern eine verpasste Gelegenheit: Ein bestehender Anpassung- und Änderungsbedarf wird einfach durch eine schnelle Verlängerung ersetzt.
(Judith Lannert (CDU): Ich habe es doch erklärt! Dann hätten Sie zuhören müssen! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das macht es nicht besser!)
Ihre Erklärung reicht mir hier aber leider nicht. – In viereinhalb Jahren hatten Sie genug Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, die Fachleute und die Verbände zu hören, sich die Lage vor Ort und insbesondere den einheitlichen Vollzug anzuschauen und bundes- und europarechtliche Erfordernisse einzubringen. Das ist nicht geschehen. Wenn Sie nur die Geltungsdauer um zwei Jahre verlängern, dann ist das ein wenig zu wenig. Das ist kein Ruhmesblatt für die jetzige Landesregierung. Das sage ich hier ganz deutlich dazu.
Die Evaluation des Gesetzes hat ergeben, dass sich dieses grundsätzlich bewährt hat und weiterhin für erforderlich gehalten wird.
Das ist die gesamte Bewertung – und das ist eigentlich inhaltsleer. Die Frage lautet doch: Wer hat wann evaluiert und mit welchem Ergebnis? Das wird uns bis heute vorenthalten. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf, wenn es nur um eine Verlängerung geht, nicht zustimmen. Das sage ich Ihnen von vornherein: in dieser Form nicht.
Einfach nur zu verlängern,das ist zu wenig.Informationen dazu wurden mehrfach abgefordert. Herr Kollege Ste
phan, auch das können Sie nicht in Abrede stellen. Es wurde mehrfach angefordert, uns diese Fakten zu geben.
Die Kollegin Dorn und der Kollege Frömmrich haben bereits in der Fragestunde am 3. März nach der Evaluierung dieses Gesetzes gefragt. Damals antwortete die Frau Ministerin: Ja, es wird jetzt – also in den auf den März folgenden Monaten – evaluiert, und alle betroffenen Gremien werden angehört. – Bis heute haben wir nichts davon gehört. Ich frage Sie:Wo sind diese Ergebnisse?
Wir selbst haben in einer Kleinen Anfrage am 6. Juli nach der Personalsituation im Veterinärwesen, nach der Situation in den Landkreisen und beim Landeslabor gefragt. Bisher gibt es dazu keine Antwort der Landesregierung. Da diese Anfrage vom 6. Juli datiert, sind Sie bereits über der Frist von drei Monaten.
Ende August hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal dezidiert nachgefragt. Hier ist die Frist zwar noch nicht abgelaufen, aber auch diese Antwort steht nach wie vor aus.
Alles in allem zeigt uns das: Ihnen geht es hier nur um Zeitgewinn.Meine Damen und Herren,Sie haben es nicht geschafft, die erforderlichen Konsequenzen in diesem Problemkreis zu ziehen und sie in einen brauchbaren Gesetzentwurf zu gießen. Das wollen Sie später nachholen.
Wie es die Kollegin Dorn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon gesagt hat: Auch wir wollen im zuständigen Umweltausschuss eine Anhörung beantragen und dazu selbstverständlich alle betroffenen Gremien und Verbände anhören.
Der Innenausschuss hat bereits eine Anhörung zu dem Thema Neuordnung der Aufgaben der Landräte und Oberbürgermeister als Behörden der Landesverwaltung beschlossen. Die Frage ist, ob man sich dort fachlich anschließt und diese Anhörung um diesen fachlichen Punkt erweitert.
Meine Damen und Herren, das Zeitproblem ist nicht das unsere. Sie hatten Zeit genug und haben dieses Problem selbst verursacht.
Angesichts der Probleme, der Personalsituation, der erheblichen Ausweitung der Aufgaben und der Einheitlichkeit des Vollzugs – um nur einige Themen zu nennen – gilt hier auch das, was Herr Minister Banzer zum Thema Kinderlärmgesetz gesagt hat: Gründlichkeit geht vor schneller Verlängerung. – Genau das werden wir tun.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was Kollegin Dorn ausgeführt hat, ist im Kern nicht verkehrt. Sagen wir es einmal so.
Wir unterhalten uns schon eine ganze Zeit lang darüber, ob die Kommunalisierung gelungen ist oder nicht.Wir haben festgestellt: Bis auf wenige Ausnahmen – beispielsweise einer sehr gewerbesteuerstarken Kommune – hat das eigentlich auch geklappt.Wir sind nur in der Frage der
Richtigerweise haben Sie diese Anhörung beantragt. Ob der Zeitpunkt jetzt der richtige ist – auch das gehört zur Wahrheit –, da die bundes- und europarechtlichen Bereiche noch gar nicht genau bestimmt sind, das will ich dahingestellt sein lassen. Es könnte durchaus sein, dass es sinnvoll wäre, den Vorschlag vom Kollegen Görig aufzugreifen und das mit der Anhörung im Innenausschuss zu verbinden, erweitert um diesen fachlichen Bereich. Dann könnte man den richtigen Zeitpunkt finden,um nicht wieder dazustehen und zu sagen, jetzt müssen wir doch noch einmal verlängern.
Zweiter Punkt. Zwei Jahre bedeuten nicht, dass wir jetzt zwanghaft zwei Jahre lang untätig bleiben und einfach weitermachen wollen. Das kann auch schneller gehen – wenn die Vorgaben eben klar sind. Das heißt, die zwei Jahre sind ein Sicherheitszeitraum, bei dem wir sicher sein können, es zu schaffen. Es kann aber durchaus sein, dass wir schon nach einem oder einem halben Jahr so weit sind und uns darüber einig werden, wie wir das neu ordnen. Insofern also keine Aufregung.
Warten wir die Ausschusssitzung ab, in der über die Anhörung beschlossen wird. Der Ausschussvorsitzende hat mir schon signalisiert, dass es große Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Anhörung geben wird. Lassen Sie uns nur gemeinsam den richtigen Zeitpunkt finden – dann handeln wir rational und vernünftig. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Sürmann. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende dieser Aussprache.
Die erste Lesung hat stattgefunden, und es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Landwirtschaft zu überweisen. – Das machen wir so.
Die Geschäftsführer haben sich geeinigt, jetzt noch die drei zweiten Lesungen zu behandeln, die ohne Aussprache auf der Tagesordnung stehen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) – Drucks. 18/1131 zu Drucks. 18/185 –
Berichterstatter ist hier Herr Kollege Klein (Freigericht). Er wird die Berichterstattung geben, sobald er den Bericht gefunden hat. – Bitte schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohl dem, der gut vorbereitet ist. – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu
dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Drucks. 18/185. Hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/1130.
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1130 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechts- und Integrationsausschuss in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 überwiesen worden.