Protokoll der Sitzung vom 07.10.2009

(Heike Habermann (SPD): Sehr gut!)

sondern wir wollen die bestehenden Schulsozialarbeitsmodelle der Kreise und der Städte durch unseren Ansatz stärken und landesweit dort, wo es notwendig ist, gemeinsame Wege mit den Schulen und ihrem Umfeld gehen. – Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Zur Kurzintervention habe ich zwei Meldungen: Herrn Merz für die SPD-Fraktion und Herrn Frömmrich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Merz, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Ravensburg, jetzt haben Sie mich mit Ihren Äußerungen wirklich vollends in Verwirrung gestürzt. Denn ich habe die ganze Zeit in den Wortbeiträgen der Kollegen von der Koalition gehört, dass die 105-prozentige Lehrerabdeckung – egal, ob wir sie haben oder nicht haben –, wenn wir sie vielleicht irgendwann einmal haben werden, die Lösung all unserer Schulsozialarbeitsprobleme sei. Am Schluss haben Sie gesagt, der Weg der Drittelfinanzierung bleibe richtig.Was ist nun die Position der CDU-Fraktion in dieser Frage? Drittelfinanzierung oder die 105-prozentige Lehrerabdeckung? Das ist die eine Frage.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN – Florian Rentsch (FDP): Lesen bildet!)

Ich komme zu der anderen Frage. Sie sollten endlich einmal in Ihren eigenen Reihen klarstellen, in welcher ihrer zahlreichen Eigenschaften die Kommunen zuständig sind. Meiner bescheidenen Kenntnis nach fußt die Schulsozialarbeit gesetzlich auf § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz, mittlerweile SGB VIII.

(Beifall des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD))

Das ist eine besondere Form der Jugendsozialarbeit. Dafür sind fachlich – das ist auch völlig in Ordnung – die Jugendhilfeträger,also die Kreise,die kreisfreien Städte und die Sonderstatusstädte, verantwortlich. Das heißt über ihre Fähigkeit zur tatsächlichen Darstellung eines flächendeckenden, eines bedarfsdeckenden Angebots für Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit aber gar nichts. Sie alle kennen die finanzielle Situation der Kommunen und wissen oder können wissen,

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

dass die Regierungspräsidien als Kommunalaufsicht – da könnte ich Ihnen als Gießener ein Lied rauf- und runtersingen – bei jeder zusätzlichen Stelle im Stellenplan, um die wir nicht herumkommen, ein Veto einlegen. Daher ist es überhaupt nicht damit getan, zu sagen: Wir wollen das in der Verantwortung der Jugendhilfeträger machen.– Ich bleibe allerdings dabei, dass das fachlich korrekt ist. Deswegen ist auch der Weg über die Drittelfinanzierung der richtige. Denn es muss dargestellt werden, dass es eine Kooperation zwischen der Jugendhilfe, dem Jugendhilfeträger, gegebenenfalls einem freien Träger der Jugendsozialarbeit einerseits, der Schule andererseits und dem Land Hessen als für den Gesamtschulbetrieb Verantwortlichem geben muss. Das halte ich für fachlich vernünftig. Aber die fachliche Verantwortung muss aus meiner Sicht, wie in den vernünftigen Projekten, z. B. in der Landeshauptstadt Wiesbaden, eigentlich in der Regie der Jugendhilfe

Herr Kollege Merz, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich bin am Ende – in enger Kooperation mit der Schule bleiben.Deswegen gehört aus meiner Sicht das Ganze auch nicht in den Schuletat, egal in welchen. In der 105-prozentigen Lehrerzuweisung hat das jedenfalls nichts zu suchen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Zur Kurzintervention, Herr Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich etwas verwundert über die Kollegin Ravensburg war, die hier mit Verve das verteidigt, was die Kultusministerin in der Schulsozialarbeit unternimmt. Frau Kollegin Ravensburg, da muss ich mich als Kollege im Kreistag Waldeck-Frankenberg sehr wundern. Ich will einmal aus einem Brief vorlesen, den der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Helmut Eichenlaub, CDU-Landrat mit einer Koalitionsmehrheit von FDP und FWG,geschrieben hat.Er schreibt an Frau Staatsministerin Henzler:

Der Kreistag des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat in seiner zuletzt stattgefundenen Sitzung am 21. September einen Resolutionsantrag der Kreistagsfraktion der SPD behandelt und durch einstimmigen Beschluss

(Zurufe von der SPD: Oh!)

den Kreisausschuss beauftragt, alles Notwendige zu tun, dass die erfolgreich angelaufene Schulsozialarbeit als Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen fortgeführt und weiter ausgebaut wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Zitat des Landrats des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Frau Kollegin Ravensburg, da wundert es mich dann schon, dass Sie im Landtag genau das Gegenteil von dem machen, wie Sie im Kreistag Waldeck-Frankenberg abgestimmt haben. So funktioniert das nicht: dass Sie in Waldeck-Frankenberg links blinken und in Wiesbaden rechts überholen. So funktioniert die Sache bei der Schulsozialarbeit nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Frau Kollegin Ravensburg, da es zwei Kurzinterventionen waren, werden wir wie bei Herrn Wagner bei der Redezeit großzügig sein.

Herr Präsident, die werde ich nicht ausschöpfen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das wäre aber interessant!)

Herr Merz, es geht gar nicht um die Alternative Drittelfinanzierung oder 105 %,

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Genau, beides!)

sondern es geht hier um ein gemeinsames Konzept. Das heißt, die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, aus ihrem Budget Mittel zu investieren und zu sagen:

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD):Was denn nun?)

Wir machen Schulsozialarbeit. – Die Kommunen und die Landkreise sind aufgerufen, ihr Drittel dazu beizutragen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD):Was denn nun?)

Damit haben wir die Drittelfinanzierung, auch wenn Sie etwas anderes behaupten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir stehen nach wie vor zu dieser Drittelfinanzierung. Es ist eine Entscheidung der Landkreise und der Kommunen,

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wenn sie sich dafür entscheiden, es bereits jetzt zu machen, auch wenn die Schulen in einigen Landkreisen bisher keine Mittel haben.

(Zuruf des Abg.Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Herr Merz, einen Satz noch. Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen, weil Sie den RP angeführt haben. Ich möchte Ihnen den Landkreis Groß-Gerau nennen, der nicht von der CDU regiert wird. Dort gibt es flächendeckend im 7. und 8. Schuljahr Schulsozialarbeit,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

finanziert vom Landkreis, ohne dass der RP dort einschreitet.

(Unruhe)

Herr Frömmrich,ich freue mich,dass Sie sich geäußert haben, denn damit hatte ich eigentlich fest gerechnet. Aber das ermöglicht mir, auch hier ganz klar zur Drittelfinanzierung zu stehen. Das ist genau das, was wir im Landkreis beschlossen haben.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist das, was die Ministerin ablehnt!)

Wir möchten die Drittelfinanzierung. Das genau ermöglicht unser Antrag, der heute auf der Tagesordnung steht. Die Schulen, die es möchten, können dort, wo es notwendig ist, aus ihrem Budget die Mittel aufbringen. Das ist genau das, was wir heute mit unserem Antrag bringen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist schlichtweg falsch, Frau Kollegin Ravensburg!)

Schönen Dank,Frau Kollegin Ravensburg.– Wir fahren in der Rednerliste fort.Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Cárdenas. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den „prickelnden“ Vorgängen um das bisherige Durcheinander von Zusage und Absage von Übergangsminister und amtierender Kultusministerin haben Frau Habermann und Herr Wagner schon alles Wichtige ausgeführt. Ich denke, dass auch Frau Ravensburg dieses Durcheinander nicht wirklich beseitigt hat.

Als bildungspolitische Sprecherin meiner Fraktion, aber auch als Psychologin und Pädagogin halte ich es für unbedingt nötig und nicht nur für wünschenswert, dass Schul

sozialarbeit zumindest mittelfristig flächendeckend den Schulen zur Verfügung steht,und zwar allen Schulen,allen Schulformen und allen Stufen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Denn wir wissen in allen Fraktionen – es bestehen auch keine großen Unterschiede, wenn ich die Debatte heute richtig verfolgt habe –, dass die Anforderungen an Schule beständig gestiegen sind. Mit der alleinigen Wahrnehmung des Erziehungsauftrags stoßen die Lehrerinnen und Lehrer an ihre Grenzen, und zwar sowohl was ihre Rolle im Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern anbelangt, die einmal bewertend und dann wieder von persönlichem Vertrauen geprägt sein soll, als auch was die zeitliche Möglichkeit zu individuellen Kontakten und Gesprächen mit Kindern und Eltern angeht.