Protokoll der Sitzung vom 17.11.2009

Darauf haben die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses mit einem auch handwerklich sauber gemachten Gesetzentwurf reagiert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Lassen Sie mich darüber hinaus darauf hinweisen, dass wir, die Mitglieder der Landesregierung, sehr zufrieden damit sind, dass das, was von den Regierungsfraktionen hier vorgelegt wurde, auch deckungsgleich mit den Bestrebungen ist, die die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag haben. Denn nichts anderes besagt die Verabredung in der Koalitionsvereinbarung, die Herr Kollege Volker Bouffier und ich in der entsprechenden Arbeitsgruppe mit verhandelt haben. Wir werden in Hessen damit einen Gleichklang der rechtlichen Beurteilung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auf Bundesebene und auf Landesebene haben.

Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Man kann zu dem Thema freie Berufe stehen, wie man möchte. Ich finde das vernünftig. Ich finde das klug. Die Landesregierung findet es klug, dass die Regierungsfraktionen nicht mit dem erhobenen Zeigefinger und mit gesetzlichen Vorgaben unterwegs sind, sondern im Rahmen der Subsidiarität an die Kammern appellieren.

(Günter Rudolph (SPD): Na ja!)

Herr Kollege Rudolph, die Kammern sollen selbst entscheiden, was sie auf der rechtlichen Grundlage aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes tun.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe das Gefühl, dass alle Kammern das machen werden. Einige Kammern haben die Umstellung in ihren Versorgungswerken schon vorgenommen. Das wird auch in den anderen noch gemacht werden.

Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Anhörung verlaufen wird, die im Januar des nächsten Jahres sein wird. Ich darf Ihnen sagen, dass die Landesregierung den Prozess der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften hinsichtlich deren Rechtsstellung unterstützt.Ich erwarte eine weiterhin angeregte Diskussion, sowohl hinsichtlich des Faktischen, wie aber, Herr Kollege Dr. Jürgens, ganz offensichtlich auch im Rechtlichen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Kollege Dr. Jürgens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal für einen kurzen Beitrag zu Wort gemeldet, weil der Justizminister hier eine offensichtlich falsche Sachdarstellung abgegeben hat.

Herr Justizminister, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz entschieden – das ging im Jahr 2001 los, die Entscheidung war dann im Jahr 2002 oder 2003, das weiß ich nicht mehr genau; die Entscheidung kann ich selbstverständlich nicht mehr aus dem Kopf wörtlich zitieren, aber sinngemäß hat es das gesagt –, dass der besondere Schutz der Ehe, die im Grundgesetz vorgesehen ist, nicht beeinträchtigt wird, wenn einem anderen Rechtsinstitut, das einen anderen Personenkreis betrifft – also nicht die heterosexuellen Eheleute, sondern die homosexuellen Lebenspartner –, die gleichen oder fast die gleichen Rechte eingeräumt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht damals schon entschieden. Ich habe Ihnen das in jeder Debatte vorgelesen. Ich habe es jedes Mal zitiert. Wie ich heute mitbekommen habe, haben Sie es immer noch nicht verstanden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die von Ihnen zitierte angebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 war keine des Bundesverfassungsgerichts. Das sind nämlich nur die

Entscheidungen der Senate. Vielmehr war das der Beschluss einer Kammer, mit der eine Verfassungsbeschwerde mit drei Richterstimmen abgelehnt wurde.

Das ist der Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls in den Entscheidungen des Senates schon seit dem Jahr 2002 oder dem Jahr 2003 die von uns immer für richtig gehaltene Auffassung vertreten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Jürgens, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit stelle ich fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften, Drucks. 18/1405, abgehalten worden ist.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss. Dem widerspricht niemand? – Damit ist das so beschlossen.

Damit sind wir heute am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Ich weise Sie darauf hin, dass die vorsorglich anberaumte Sitzung des Rechtsausschusses durch die Beschlussfassung des Landtags bezüglich des dort aufgeführten Tagesordnungspunktes entbehrlich geworden ist.

Meine Damen und Herren, das war es für heute. Seien Sie bitte Morgen um 9 Uhr pünktlich wieder da. Feiern Sie trotzdem schön.Tschüs, auf Wiedersehen.

(Schluss: 18:58 Uhr)