Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich das zum Schluss sagen. Alle Jahre wieder kommt ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit diesem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag regeln wir wichtige, offene Fragen des Wettbewerbs und fördern diesen gleichermaßen. Wir ratifizieren mit diesem Vertrag einen guten und wichtigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Lassen Sie uns über Einzelheiten noch im Ausschuss reden. Dann werden wir entsprechend beschließen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will vielleicht einmal die Tatsache anmerken, dass hier zwei Regierungsfraktionen und eine Fraktion, deren ehemaliger Parteivorsitzender Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, nämlich Herr Beck, gerade eben viel gesagt haben, und will deutlich kritischere Worte zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag finden.
Erstens. Ich fange mit dem Positiven an. Das einzig Positive ist, dass jetzt Produktionsbeistellung oder Produktionshilfe auch klar als Produktplatzierung gekennzeich
net ist. Das heißt, man sagt jetzt, worum es wirklich geht. Denn – jetzt nenne ich auch einmal eine ZDF-Sendung – eine Reederei stellt ihr Kreuzfahrtschiff zwar unentgeltlich für eine Sendung zur Verfügung, hat dabei aber die Hoffnung, dass Menschen, die die Sendung sehen, denken: „Auf dem Schiff will ich auch einmal fahren.“ Wie sich inzwischen gezeigt hat, ist diese Hoffnung nicht unbegründet gewesen.Insofern ist völlig klar:Es muss in Zukunft auch bei unentgeltlichen Bereitstellungen gesagt werden, dass es sich um Produktplatzierung handelt. Das ist positiv.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Welches Schiff denn? Die Titanic? – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Zweitens. Es gibt aber auch etwas Negatives. Herr Greilich, aus meiner Sicht ist es falsch, was dort geregelt worden ist. Sie haben es ausdrücklich begrüßt. Ich finde, es ist eindeutig falsch. Man hätte die EU-Richtlinie auch benutzen können, um zu sagen, dass die sogenannten Produktplatzierungen schlicht nicht erlaubt sind.Diese Regelungsmöglichkeit hätte es gegeben. Die Ministerpräsidenten haben sich anders entschieden und haben das auch begründet.
Ich fand sehr interessant, was Ministerpräsident Beck gesagt hat: Erstens. Wir haben ökonomische Einbrüche in der Medienlandschaft. Wir wollen das kompensieren. Zweitens hat er gesagt, es gebe eine Abwanderung von Werbung ins Internet. Das wolle man da auch kompensieren. Drittens – das fand ich ganz doll – hat er gesagt, es habe bisher ständig Verstöße gegen die Regeln zur Schleichwerbung gegeben. Deswegen habe man neue Vorgaben mit klarer Transparenz gebraucht.
Dieses Argument kenne ich im Übrigen vor allem von denen, die für die Freigabe von Haschisch sind, nach dem Motto: „Es rauchen so viele. Das können wir auch freigeben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen,wenn jetzt der Ministerpräsident sagt: „Es hat sich eh keiner an die Regel gehalten, also geben wir es frei“, dann finde ich das eine für einen Ministerpräsidenten doch erstaunliche Erkenntnis.
Ich glaube, dass mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Fehler gemacht wird. Schon an den Ausnahmen – Stichwort: bei Kindersendungen darf es nicht sein, bei Ratgebersendungen darf es nicht sein, bei Nachrichten darf es nicht sein – sieht man doch, dass Produktplatzierungen an sich nicht als etwas angesehen werden, was gut ist. Ich weiß schon jetzt, dass wir in den nächsten Jahren Situationen erleben werden, wo es zu Rechtsstreitigkeiten über die Frage kommen wird: Was ist eigentlich leichte Unterhaltung? – Ich finde, wir können im Ausschuss einmal vertieft darüber reden, wie wir leichte Unterhaltung definieren würden.
Ich finde es spannend, wenn es am Ende zur Debatte über die Frage kommt, ob ein Produkt besonders herausgestellt worden ist oder eben nicht. Die Vorgaben sagen jetzt, es darf zwar herausgestellt werden, aber eben nicht besonders herausgestellt werden. Ich finde es spannend, wenn man sagt, dass das faktisch Schleichwerbung ist, es aber keine Schleichwerbung mehr sein soll, weil man am Anfang und am Ende darauf hinweist, dass dort Produkte gegen Bezahlung im Programm auftauchen. Gleichzeitig steht im Staatsvertrag aber, es solle nicht unmittelbar zu
Kauf, Miete oder Pacht von Waren aufgefordert werden. Da stellt sich die spannende Frage: Warum zahlt denn dann jemand dafür, dass sein Produkt da auftaucht?
Ganz besonders spannend wird es bei der Frage, dass ein Drehbuch – faktisch heißt es das – nicht um ein Produkt herum geschrieben werden soll.
Ich erinnere mich an einen schönen Film, wo Tom Hanks auf einer Insel landete. Der Film fing mit einem FedExFlugzeug an, und die ganzen 90 Minuten des Films schwammen FedEx-Pakete durch die Gegend. Am Ende wurde er auch wieder auf der FedEx-Basis empfangen. Die spannende Frage wäre jetzt: Wenn ein solcher Film oder eine solche Produktion nicht in Hollywood in Auftrag gegeben worden wäre, sondern hier, sagen wir einmal,von der Degeto,wäre das dann möglich gewesen oder nicht? Wie beweist man einem Drehbuchschreiber, dass er einen solchen Film um ein Logistikunternehmen herum geschrieben hat?
An diesen Punkten sehen Sie schon: Wir mussten wegen der EU-Richtlinie einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg geben. Aber es wäre besser gewesen, wenn man sich ganz klar dafür entschieden hätte, dass Schleichwerbung auch in Zukunft nicht erlaubt sein soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Anhörung. Ich weiß, dass viele von Ihnen es auch so sehen wie wir. Ich bin mir trotzdem sicher – das ist leider bei Staatsverträgen so –, dass am Ende, obwohl viele es so sehen wie wir,eine Mehrheit zustimmen wird.Das ist das Verrückte in der Medienpolitik von Bund und Ländern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir hat schon auf den hohen Unterhaltungswert dieser Beratungen sowie überhaupt der Rundfunkänderungsstaatsverträge hingewiesen. Ich frage mich selbstverständlich auch: Wie unterhaltsam kann es noch werden?
Im Zentrum dieser Beratungen steht – darauf haben alle Vorredner hingewiesen –, wie insbesondere Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer mitgeteilt bekommen, dass sie im laufenden Programm von Werbung beeinflusst werden oder eventuell beeinflusst werden könnten. Ich und meine Fraktion haben große Sympathie für die Position der Verbraucherschützer, die ganz klar und deutlich in den Beratungen bisher gesagt haben: Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll generell werbefrei gehalten werden –
und das ausdrücklich mit der Argumentation, die in diametralem Gegensatz zu dem steht, was Herr Greilich eben gesagt hat, dass Zuschauer schon entscheiden könnten, was ihnen zumutbar ist. – Genau das ist doch das Problem.Verbraucher und Verbraucherinnen tun sich immer schwerer und können nur bedingt zwischen einem redaktionell-informatorischem Inhalt und einer Kaufbeeinflus
sung unterscheiden. Das müssen wir doch zur Kenntnis nehmen. Da geht es uns weniger um das in diesem Zusammenhang immer zitierte Traumschiff. Herr Kollege Al-Wazir hat auch darauf hingewiesen.
Ich habe es bewusst gesagt. – Selbstverständlich wird in der Sendung selbst keine Werbung betrieben,aber in flankierenden Sendungen wird der Reeder genannt. Das erläutert auch, wie der Effekt zustande kommt, dass mit solchen Platzierungen, auch wenn es heute Produktplatzierung oder Product-Placement heißt, nach wie vor Schleichwerbung betrieben wird. Das ist Sinn und Aktion dieser Platzierung. Wir schätzen das als ein großes Problem ein und als ein weiteres Beispiel für die Durchkapitalisierung all unserer Lebensbereiche bzw. deren Ausrichtung auf Konsum.
Wir respektieren andererseits auch – darauf hat Herr Kollege Siebel hingewiesen – die Positionierung der Intendanten, die signalisierten: Das hätte alles noch viel schlimmer kommen können. – Das mag zwar richtig sein, ist aber kein ausreichender Grund, die Regelung so gutzuheißen.
Ich möchte deutlich sagen: Wir schätzen es als reichlich sinnlos ein, dass demnächst andauernd zu Beginn, bei Werbeunterbrechungen und nach einer Sendung der Hinweis auftaucht: „Bei Risiken und Nebenwirkungen …“ – Entschuldigung, das ist der andere Text, den wir immer so deutlich „beachten“.
Der Text ist noch nicht abgestimmt, aber er wird wahrscheinlich heißen: Achtung, in der nachfolgenden Sendung könnte es sein, dass Produktplatzierungen vorkommen. – Meine Damen und Herren, Entschuldigung, das wird weiter nicht stören, weil niemand es zur Kenntnis nimmt.Aber helfen wird es auch nicht. – Danke.
Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vollzogen, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Hauptausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich habe auf ihn gewartet. Jetzt sehe ich ihn. Deswegen kann ich es jetzt nachholen: Ich möchte Herrn Kollegen Utter gratulieren. Er ist in den Stand der Ehe getreten.Wir wünschen ihm und seiner Frau alles Gute dabei. Glückwunsch von uns.
Auf Ihren Tischen liegt ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Dienstleistungsrichtlinie der EU, Drucks. 18/1687.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 87 und wird mit Punkt 17 aufgerufen.– Dem widerspricht auch niemand. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz – Drucks. 18/1620 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Hessische Landesregierung darf ich Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz einbringen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Debatte im Ausschuss stattfindet. Es geht insbesondere um die Vereidigung und die Bestellung von Dolmetschern. Ich freue mich auf eine angeregte, interessante Diskussion. – Vielen Dank.
Damit ist die erste Lesung vollzogen, und wir überweisen den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuorganisation des Hessischen Landgestüts Dillenburg – Drucks. 18/1621 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das Gesetz zur Neuorganisation des Landgestüts kurz einbringen. Der Hintergrund ist, dass es darum geht, Verwaltungsabläufe, Organisationsabläufe zu straffen. In der kleinen Organisation des Landgestüts wäre es nur mit zusätzlichem Personalaufwand auf Dauer möglich,z.B.die Umsetzung von SAP zu betreiben.Deswegen wollen wir es so organisieren, dass es in Zukunft im Landesbetrieb Landwirtschaft angesiedelt ist, aber selbstverständlich der Standort Dillenburg und damit das Landgestüt erhalten bleibt und somit nur die Verwaltungsorganisation gestrafft wird. – Herzlichen Dank.
Damit ist die erste Lesung vollzogen, und wir überweisen den Gesetzentwurf dem Umweltausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Dem widerspricht niemand. Dann ist es so beschlossen.