Protokoll der Sitzung vom 08.12.2009

Wir werden das im Ausschuss diskutieren. Ich kenne die Diskussion, die es im Hochtaunuskreis dazu gegeben hat. Wir werden das sehr intellektuell und leidenschaftlich diskutieren. Ich möchte die Diskussion nicht vorwegnehmen. Ich bitte um Unterstützung während dieser Lesung

und freue mich auf die Diskussion während der Ausschusssitzung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Dr.Blechschmidt,vielen Dank.– Als Nächster erhält Herr Kollege Siebel aus Darmstadt für die SPD-Fraktion das Wort.

(Zuruf: Darmstadt?)

Ich habe das gesagt, weil vier Redner aus dem Hochtaunuskreis kamen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt kommt der Redner aus Darmstadt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Leif Blum (FDP))

Vielen Dank,jetzt haben wir es.– Ich möchte eine kleine Bemerkung an den Anfang stellen. Herr Kollege Bellino, ich will Sie in Ihrer eigenen Fraktion nicht diskreditieren. Aber nach Ihrem Zwischenruf zum Thema Geburtsname glaube ich, dass wir Sie adeln und sagen können: Das ist Holger Gender Bellino.

(Beifall der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank für diesen Zwischenruf. – Spaß beiseite.

Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das, was wir bei der Hessischen Gemeindeordnung zu besorgen haben,sollte dazu führen,dass die Kommunalpolitik für die Bürger durchschaubar und bürgerfreundlich gestaltet wird.Außerdem sollte die Verwaltung vereinfacht werden, und die Prozesse sollten dort ordentlich organisierbar sein. Ich werde auf die einzelnen Punkte noch eingehen.

Ich sage das vor dem Hintergrund, dass das Gesetz im Jahre 2011 ausläuft. Ziel des Gesetzentwurfs und Grund dafür, weshalb wir das jetzt beraten, ist, dass vorgeschlagen wurde, jetzt die Punkte zu regeln, die sich auf die Kommunalwahl beziehen. Deshalb wird jetzt die Beratung durchgeführt.

Zur Hessischen Gemeindeordnung und zum Kommunalwahlgesetz gäbe es sehr viel zu reden. Ich könnte da auch etwas zu allem Möglichen sagen.

Ich will auf die sechs Punkte eingehen, zu denen hier etwas vorgeschlagen wird. Als Erstes geht es um die Frage der Zusammenführung der Wahlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch für die Bürger schlicht und ergreifend besser, wenn man die Wahlen ein bisschen besser zusammenlegen kann. Das heißt also, in den Parlamenten das Quorum für die Zusammenlegung von der Zweidrittelmehrheit auf eine einfache Mehrheit zu reduzieren. Das wird nicht dazu führen, dass nur aus politischen Erwägungen heraus Wahlen zusammengelegt werden. Vielmehr wird das zur Verwaltungsvereinfachung und, wie ich finde, auch ein Stück weit zu mehr Bürgerfreundlichkeit führen. Deshalb kann ich sagen, dass diese

Regelung aus Sicht der Mitglieder der SPD-Fraktion völlig in Ordnung ist.

Zweitens. Dabei geht es um die Frage, was auf dem Stimmzettel alles angegeben werden soll. Ein Kollege von mir, Herr Timon Gremmels, hat vor einiger Zeit seine Diplomarbeit dazu angefertigt. Er hat dabei etwas herausgebracht. Hier wurde Frankfurt angesprochen. Die Menschen in Frankfurt haben in der Vergangenheit auf dem Wahlzettel nach Kriterien gesucht. Das geschieht gerade in den Gemeinden, in denen es eher anonym zugeht. Dort suchen die Menschen auf den Wahlzetteln nach Kriterien.

Wenn sie diese Kriterien nicht finden, also nur das finden, was wir bisher auf dem Stimmzettel stehen haben, dann wird – ich nehme Frankfurt als Beispiel – danach entschieden, ob jemand einen Adelstitel hat oder ob ein Dr. vor dem Namen steht.Wir wissen das doch aus den Erhebungen. Bei uns in Darmstadt macht ein Doktortitel zehn Plätze auf der Liste aus. Wenn wir mit dieser Regelung dazu beitragen – –

(Minister Volker Bouffier: Das ist aber nur bei der SPD so! – Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU) – Weitere Zurufe von der CDU)

Nein, das ist nicht nur bei der SPD so, sondern das gilt so auch bei der CDU. Dass die CDU kaum Doktoren hat, ist euer Problem.

(Heiterkeit des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Wenn wir den Menschen auf den Wahlzetteln mehr Kriterien zur Verfügung stellen würden, damit sie eine ordentliche Auswahl treffen können, wäre das richtig.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Herr von Siebel!)

Es wäre auch richtig, bei der Kreistagswahl die Gemeinde und bei der Gemeindewahl den Gemeindeteil mit anzugeben.

(Zurufe)

Herr Präsident, das stört mich ein bisschen. Jetzt sind sie aber ruhig.

Mit der Kennzeichnung des Gemeindeteils würde auch erreicht, dass es ein weiteres Kriterium für die Auswahl geben wird.

Dritte Bemerkung. Dabei geht es um das Thema Ein-Personen-Fraktion.Wir können das noch einmal während der Beratung im Ausschuss erörtern. Ich glaube, dass die Regelung, die dort gefunden wurde, nämlich die Grenze bei 23 Gemeindevertretern zu ziehen, sinnvoll und handhabbar ist. Bisher haben die Kollegen aus dem Hochtaunuskreis gesprochen.Ich komme aus einer Stadt,in der es insgesamt neun Fraktionen gibt. Ich sage einmal: Das kann nicht so fürchterlich einfach gehandhabt werden. Das betrifft beispielsweise die Abwicklung der Reden.

(Peter Beuth (CDU): Bei euch ist überhaupt nichts einfach!)

Insofern glaube ich, dass der Hinweis darauf richtig ist.

Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Das betrifft die Anzahl der Hauptamtlichen. Das würde ich in der Tat während einer Ausschusssitzung gerne noch einmal erörtert haben, und zwar vor folgendem Hintergrund.

Hier wird ein Vorschlag gemacht, der darauf hinausläuft, das an einem bestimmten Punkt sozusagen freizugeben. Ich glaube, wir müssen uns in der Systematik dessen, was

wir von der Landesebene vorgeben, darüber verständigen, ob wir sagen: „Okay, wir wollen, dass alles freigegeben wird, die Kommunen entscheiden; die entscheiden das dann auch autonom“, oder ob wir es für richtig und sinnvoll halten, bestimmte Grenzen zu definieren.

Kollege Siebel, bitte zum Schluss kommen.

Ich nehme einmal die Beigeordneten. Wenn wir sagen, dort sind die Grenzen richtig, dann meine ich aber auch, dass in anderen Bereichen definiert werden muss, wo wir etwas ermöglichen,aber in einer Bandbreite.– Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Kollege Siebel. – Für die Landesregierung ergreift Herr Staatsminister Bouffier das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Für die Landesregierung kann ich erfreut feststellen, dass der Gesetzentwurf von CDU und FDP doch in weiten Teilen hier breite Übereinstimmung gefunden hat.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja!)

Das gilt für eine ganze Reihe von Sachverhalten. In einigen Sachverhalten gibt es unterschiedliche Aspekte. Das ist in Ordnung. Was ich besonders schick finde, ist, wenn heute, im Dezember des Jahres 2009, einzelne Fraktionsvertreter schon erklären, wie die Kommunalwahl im Jahr 2011 ausgeht und dass man deshalb das Gesetz so oder so machen muss.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das machen Sie sonst nie!)

Ich fühle mich ausdrücklich verpflichtet, darauf hinzuweisen:Wahlen haben die Eigenart – jedenfalls alle geheimen Wahlen –, dass man vorher nicht weiß, wie sie ausgehen. Insofern bitte ich darum: Wir sollten uns einfach davon trennen, wer davon vielleicht einen Vorteil haben könnte und wer nicht. Das erweist sich in langjähriger Betrachtung gelegentlich als völlig überraschend, weil Wahlen unterschiedlich ausgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte im Protokoll festzuhalten – das widerfährt mir nicht so häufig –: einmütiger Beifall der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, aus der Sicht der Landesregierung ist es in der Tat – wir haben das x-fach miteinander in den zurückliegenden Jahren mit vereinfachten Möglichkeiten der Zusammenlegung verschiedener Wahlen, Volksabstimmungen etc. unterschiedlich geregelt – heute ein breites kommunales Verlangen. Wenn ich die

Debatte richtig wahrgenommen habe, gibt es hier im Hause breite Übereinstimmung; das ist in Ordnung.

Das Zweite ist auch ein herrliches Thema. Herr Kollege Siebel, es gibt übrigens ganze Bibliotheken über die spannende Frage zu Direktwahlen von Bürgern, welche Titel man vielleicht gebrauchen kann und welche nicht.Aus der Sicht der Landesregierung ist wichtig, dass die Möglichkeit, auf den Stimmzetteln weitere Informationen über das hinaus aufzunehmen, wie wir es heute haben, alternativ oder fakultativ überlassen wird.

Wenn ein Stadtparlament beschließt, dass es bestimmte weitere Informationen aufnehmen will, dann muss das Stadtparlament sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es einen solch großen Waschzettel gibt oder einen kleineren. Es gibt aus meiner Sicht keine wirklich zwingenden Lösungen. Das ist eine Frage des Pragmatismus.

Wir haben – jedenfalls diese Landesregierung – es immer begrüßt, wenn die Kommunen selbst entscheiden können. In einer kleinen Gemeinde wird das leichter als in einer großen gehen. Wir haben in Hessen 426 Städte und Gemeinden. Es macht wenig Sinn, solche Fragen immer nach einem Raster zu entscheiden. Das muss ein Landtag aus meiner Sicht nicht entscheiden.Das kann ein Kreistag,das kann ein Stadt- oder Gemeindeparlament selbst entscheiden. Ich glaube, dass wir insoweit eine relative Übereinstimmung haben.