bei den Angaben zum Alter oder bei der Nennung der Mädchennamen ist man haarscharf an der Grenze, an der das unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten ist.
Geburtsname, Entschuldigung. – Aber ich weiß nicht, welchen zusätzlichen Mehrwert diese Angaben auf dem Stimmzettel den Wählerinnen und Wählern bringen. Ich denke, im Vorfeld, in der Wahlkampagne, haben Sie genügend Möglichkeiten, das nahezubringen. Aber auf einem solchen Zettel muss das wirklich nicht sein.Man muss sich das nur einmal anschauen: Die Stadt Frankfurt verteilt riesige Stimmzettel; darin können Sie mich bald einwickeln. Ich denke, das muss wirklich nicht sein. Das bringt auch nicht mehr Klarheit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.
Ferner haben Sie angesprochen, dass die Einführung des zusammengefassten Jahresabschlusses auf den 31.12.2015 verschoben werden soll. Auch wir sind der Meinung, dass durch die Aufstellung der doppischen Haushalte und die Abwicklung der Konjunkturprogramme die Kommunen eine enorme verwaltungstechnische Aufgabe zu lösen haben.
Sollte die Doppik nicht gerade eingeführt werden, damit wir eine bessere Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeit haben und der jährliche Werteverzehr der Vermögensteile aufgezeigt wird? Wenn die Jahresabschlüsse jetzt aber erst wesentlich später vorliegen, kann Fehlentwicklungen nicht mehr rechtzeitig entgegengewirkt werden. Gerade in Krisenzeiten ist es besonders notwendig, einen zeitnahen Überblick zu haben.
Sie haben es schon bemerkt: Wir werden die Anhörung konstruktiv begleiten. Aber wir haben durchaus unsere Kritikpunkte. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von CDU und FDP hat aus unserer Sicht Licht und Schatten.Licht hat er da,wo es darum geht – übrigens auch in den Fällen, in denen es bisher schon von den Bürgerinitiativen gefordert wurde –, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und sogar Volksentscheide sinnvollerweise mit regulären politischen Wahlen zusammenzulegen. Das halten wir grundsätzlich für sinnvoll und für notwendig und sehen wir auch als einen Schritt in die Richtung, die Bürger stärker zu beteiligen.
Ein weiterer Schritt sollte konsequenterweise folgen. Dabei ginge es darum, das Quorum erheblich zu reduzieren. Aber darüber wird sicherlich noch diskutiert werden.
Unsere Fraktion unterstützt auch die mehr als nur technische Verbesserung bei der Erleichterung der Briefwahl. Es ist in der Tat unsinnig,hier noch einmal nach den Gründen zu fragen, wenn die Praxis in der Realität so aussieht, dass jedem Antragsteller Briefwahlunterlagen zugeschickt werden.
Wir unterstützen grundsätzlich auch die Fristen im Hinblick auf die doppische Haushaltsführung, wobei an dieser Stelle angemerkt sei, dass diese Verschiebung auf die erheblichen Probleme zurückzuführen ist, die es mit der Einführung der Doppik in den Kommunen gegeben hat und noch gibt.
Andere Bundesländer gehen andere Wege. Zum Beispiel gibt das Bundesland Thüringen seinen Kommunen eine Wahlmöglichkeit: Sie können sich entscheiden, ob sie die doppische Haushaltsführung einführen oder bei der Kameralistik bleiben.
Erhebliche Probleme – man könnte es auch unter die Überschrift „Wir ändern heute, und wir ändern morgen“ fassen – bereiten die sogenannten Ein-Mann-Fraktionen. Sie waren diejenigen, die vor der letzten Kommunalwahl die im Gesetz geregelte Möglichkeit zur Bildung von EinMann-Fraktionen – oder Eine-Frau-Fraktionen oder EinPersonen-Fraktionen – wieder abgeschafft haben. Stattdessen haben Sie als Voraussetzung vorgesehen, dass diese Fraktionen aus mindestens zwei Personen bestehen.
In vielen Fällen ist die für die Fraktionsbildung erforderliche Zahl der Abgeordneten mithilfe von Geschäftsordnungen weiter erhöht worden: Drei oder vier, zum Teil sogar fünf Personen sind notwendig,um den Fraktionsstatus zu erhalten. Besser gesagt: Damit soll er Abgeordneten bestimmter Parteien verwehrt werden.Davon sind gerade wir LINKEN in vielfältiger Weise betroffen, insbesondere in den Kreistagen. Aber das wird sich nach den nächsten Kommunalwahlen mit Sicherheit ändern. Davon können Sie ausgehen.
Aber wenn Sie sozusagen zurückgehen und sich wieder auf das Argument berufen, dass in kleineren Kommunen mit einem Parlament, das 23 Mandatsträger hat, ein Mandatsträger etwa 5 % der Wählerstimmen hätte, führen Sie durch die Hintertür wieder eine Art Fünfprozentklausel ein, die Sie in der HGO und im Kommunalwahlrecht gerade – zu Recht – abgeschafft haben.
Wir denken, dass, wenn es für eine einzelne Person die Möglichkeit geben sollte, den Fraktionsstatus zu erhalten, diese mit den gesamten Rechten ausgestattet werden müsste, nicht nur in den kleinen Gemeinden. Das würde dann generell ein Zurückkehren zu der alten Regelung bedeuten, die vor 2006 bestanden hat.
Das ist unsere Forderung. In dieser Richtung werden wir im Ausschuss entsprechend vortragen und das auch mit den Experten noch einmal diskutieren.
Ich sage einmal: Etwas verschämt haben Sie in Ihren Gesetzentwurf die komplette Aufhebung der Begrenzung der Zahl der hauptamtlich tätigen Beigeordneten hineingepackt. Meine Damen und Herren, da Sie darauf so heftig reagiert haben, vermute ich, dass es sich da um eine
Lex FDP handelt. Damit soll es Ihnen nach den Kommunalwahlen im Jahr 2011 bei entsprechenden Konstellationen ermöglicht werden, mehr hauptamtliche Beigeordnete zu haben, als das bisher der Fall ist. Sie wollen das also ausweiten. In der bisher bestehenden Begrenzung sehen Sie einen Hinderungsgrund.
Wir hingegen sind der Meinung, dass die derzeit bestehenden Grenzen sehr wohl richtig, angemessen und auch ausreichend sind. Wir wenden uns auch deshalb gegen diese Regelung, weil der Bürger die zusätzlichen hauptamtlichen Beigeordneten bezahlen muss.
Herr Präsident, ich komme zu meinem letzten Satz. – Weil das, was man hier vor der Kommunalwahl machen will – das alles findet dann hinterher statt –, eigentlich bürgerfeindlich ist und nicht zur Transparenz beiträgt,lehnen wir diese Regelung ab.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Nächsten das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne – das ist etwas Besonderes – den Landesjugendchor Hessen und die Spitzen des Hessischen Sängerbundes begrüßen. Herzlich willkommen Ihnen allen dort oben.
Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Dr. Blechschmidt von der Fraktion der FDP. Herr Dr. Blechschmidt, Sie haben das Wort.
(Axel Wintermeyer (CDU): Wir wollen ein Ständchen hören! – Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie dürfen nachher etwas singen! – Weitere Zurufe)
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf Herrn Kollegen Schaus erwidern. Herr Schaus, wir brauchen keine Änderung des Gesetzes, damit es nach der nächsten Kommunalwahl mehr hauptamtliche Vertreter der FDP geben wird. Wir brauchen auch keine Gesetzesänderung oder sonst irgendetwas, damit noch mehr Liberale in die Kommunalparlamente einziehen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warten wir einmal ab,was passiert,wenn ihr weiterhin so regiert!)
Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN wird in den Kommunalparlamenten nicht zunehmen. Wir werden die Diskussion in der Art weiterführen,wie wir sie schon im Hochtaunuskreis geführt haben. Die Ein-Personen-Fraktion soll einen Schutz in kleineren Gemeinden erhalten. Das andere wird der Wähler richten.
Wir haben einen Gesetzentwurf, bei dem die Zahl der zu behandelnden Problempunkte überschaubar ist. Es handelt sich um sechs Problempunkte. Das ist eine wunderbare Vorlage. Auf der nächsten Seite finden sich die Lösungen.
Wir haben bisher diverse Redebeiträge – zum größten Teil unter Ausschöpfung der Redezeit – gehört. Die im Gesetzentwurf wunderbar schön skizzierten Lösungen werden im Ausschuss noch einmal zu beraten und zu problematisieren sein.
Ich will in aller Kürze feststellen, dass in diesem Parlament sehr viele Kommunalpolitiker vertreten sind. Man weiß in diesem Parlament also, worüber man redet. Das wurde auch in den Redebeiträgen deutlich.
Wir werden über die diversen Punkte, die in dem Gesetzentwurf als Problem skizziert wurden und für die die Fraktionen der CDU und der FDP eine Lösung haben, noch einmal zu reden haben.
Wir haben hier eine Besonderheit, aus der sich ergibt, warum so viele Kommunalpolitiker hierbei vertreten waren. Es haben eigentlich durchweg Kreistagspolitiker aus dem Hochtaunuskreis geredet. Ich schließe mich dem an. Es hat angefangen mit Herrn Bellino. Dann sprach Frau Enslin, anschließend Herr Schaus. Jetzt spricht Herr Blechschmidt. Er macht damit auch deutlich, dass der kommunale Sachverstand im Landtag vorhanden ist. Das werden wir in der Ausschussarbeit auch berücksichtigen.
Es gibt drei problematische Punkte, die ich noch einmal auf den Punkt bringen will und die seitens meiner Fraktion als erheblich erachtet werden. Zum einen geht es dabei um die Änderung des Quorums bei der Entscheidung zur Zusammenlegung der Wahlen. Das liegt meines Erachtens in unser aller Interesse.
Das Nächste steht im Gegensatz zu dem, was Frau Enslin gesagt hat. Dabei geht es um die Möglichkeit der Gebietskörperschaft, mehr auf den Stimmzettel schreiben zu können, wenn das gewünscht wird. Es soll demnächst entschieden werden können, ob das, was vom Gesetz jetzt vorgesehen ist, erweitert werden kann.
In der Tat geht es dann auch darum, die Ein-Mann-Fraktion in Gebietskörperschaften mit bis zu 23 Gemeindevertretern zu schützen. Unseres Erachtens geht das mit dem Wählerwillen einher. Ich meine damit das Quorum und den besonderen Schutz, dass also bei einer Gemeindevertretung mit 23 Personen vorgesehen werden soll, dass es Ein-Mann-Fraktionen gibt. Das soll im Gesetz auch besonders betont werden.
Wir werden das im Ausschuss diskutieren. Ich kenne die Diskussion, die es im Hochtaunuskreis dazu gegeben hat. Wir werden das sehr intellektuell und leidenschaftlich diskutieren. Ich möchte die Diskussion nicht vorwegnehmen. Ich bitte um Unterstützung während dieser Lesung